Massnahmen im Zusammenhang mit den bevorstehenden Prämienerhöhungen der Krankenkassen

ShortId
09.3090
Id
20093090
Updated
27.07.2023 19:42
Language
de
Title
Massnahmen im Zusammenhang mit den bevorstehenden Prämienerhöhungen der Krankenkassen
AdditionalIndexing
2841;Dumping;Solidarität;Krankenkassenprämie;Preissteigerung;Krankenkasse;Versicherungsaufsicht
1
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L05K0703010102, Dumping
  • L04K08020226, Solidarität
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Reserven der Krankenversicherer sind zum Teil dramatisch geschrumpft. Infolge der Finanzmarktkrise haben verschiedene Kassen empfindliche Verluste hinnehmen müssen, welche ihre finanzielle Situation weiter belasten. Die Kosten im Gesundheitswesen sind über die letzten Jahre bedeutend stärker gestiegen als die Prämien. Santésuisse und verschiedene Kassenvertreter haben unmissverständlich klargemacht, dass für 2010 Prämiensteigerungen bis zu 10 Prozent im Bereich des Möglichen liegen.</p><p>Die Ursachen für die gegenwärtige Situation sind zweifellos vielfältig. Bedenklich ist, dass die Gesundheitskosten wegen falscher Anreize weiterhin zu stark ansteigen. Verschiedene Billiganbieter mussten bereits erhebliche Mittel aus dem VVG-Bereich zur Subventionierung der Fehlbeträge dieser Billigkassen einsetzen. Dazu kommt, dass die Billigkassenanbieter ihr Versichertenwachstum nicht nur durch zu tiefe Prämien, sondern auch durch externe Vermittler realisiert haben und diesen sehr hohe Provisions- und Bonuszahlungen ausgerichtet haben. Diese "Sofahändler" platzieren bekanntlich alle zwei bis drei Jahre nach Ablauf der "Stornofrist" gegen immense Bonuszahlungen die Versicherten von einer Billigkasse zur nächsten um.</p>
  • <p>1./2. Die Eindämmung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen und der Prämienerhöhungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind ein zentrales Anliegen des Bundesrates. Wie der Bundesrat bereits verschiedentlich und zuletzt in seiner Antwort vom 1. April 2009 zur dringlichen Anfrage Meyer Thérèse 09.1014 festgehalten hat, hält er im Hinblick auf die für das nächste Jahr zu erwartenden Prämienerhöhungen Massnahmen zur Kosteneindämmung für unerlässlich. Dementsprechend hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) denn auch bereits Massnahmen getroffen und am 28. Januar 2009 beschlossen, die Analysenliste auf den 1. Juli 2009 zu revidieren, um die Kosten der Laboruntersuchungen zu senken. Das EDI prüft derzeit weitere Massnahmen, dies insbesondere im Bereich der Medikamente und der ambulanten Spitalbehandlungen, deren Kosten besonders stark wachsen.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament bis zum Sommer eine dringliche Revision des KVG vorzulegen, die in einem beschleunigten Verfahren behandelt und am 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden soll. Spezifische aufsichtsrechtliche Massnahmen sind nicht vorgesehen.</p><p>3. Das KVG sieht vor, dass die soziale Krankenversicherung durch mehrere Versicherer durchgeführt wird, die untereinander in einem Wettbewerb stehen. Die Versicherer sind verpflichtet, in ihrem örtlichen Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufzunehmen. Zudem müssen sie einheitliche Prämien festlegen, wobei sie diese nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal und regional abstufen und für besondere Versicherungsformen Rabatte gewähren können. Diese Vorgaben führen dazu, dass sich jeder Versicherer um eine gute Risikostruktur bemüht und dass es Versicherer gibt, die billigere Prämien als andere Versicherer anbieten.</p><p>Als Gegenstück zur Aufnahmepflicht mit Einheitsprämie sieht das KVG einen Risikoausgleich vor. Heute gleicht dieser das Risiko der Versicherer aus, die mehr Frauen und ältere Personen versichern. Ab dem Ausgleichsjahr 2012 wird der Risikoausgleich das Krankheitsrisiko stärker einbeziehen. Dazu wird er den Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim von mehr als drei Tagen im Vorjahr als weiteren Faktor berücksichtigen. Dieser verfeinerte Risikoausgleich wird den Anreiz der Versicherer zur Risikoselektion vermindern.</p><p>4. Da das KVG einen Wettbewerb zwischen den Versicherern vorsieht, setzen diese Mittel für die Marktbearbeitung ein. Diese Mittel, zu denen die Werbung und die Zahlungen an Vermittlungsorganisationen gehören, sind Teil der Verwaltungskosten. Diese sind auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass zu beschränken. Deshalb überprüft das BAG bei der Prämiengenehmigung die Höhe der Verwaltungskosten jedes Versicherers, indem es sie mit den Verwaltungskosten anderer Versicherer vergleicht. Der Bundesrat hält diese Überprüfung für ausreichend und sieht bezüglich der Zahlungen an Vermittlungsorganisationen keinen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was gedenkt er zu unternehmen, damit das jährliche Kostenwachstum von zurzeit zwischen 5 und 6 Prozent auf ein vernünftiges Niveau von 2 bis 3 Prozent reduziert wird?</p><p>2. Sieht er die Notwendigkeit von aufsichtsrechtlichen Massnahmen zur Beeinflussung von Kostenwachstum und Prämienentwicklung in der sozialen Krankenversicherung?</p><p>3. Gedenkt er, zu aufsichtsrechtlichen Massnahmen zu greifen, um die Risikoselektion durch Dumpingangebote von Billigkassen zu unterbinden, damit nicht weiterhin der sozialen Krankenversicherung wichtige finanzielle Mittel entzogen werden, welche nun durch Prämienerhöhungen per 2010 und 2011 wettgemacht werden müssen?</p><p>4. Was gedenkt er zu unternehmen, um der Entsolidarisierung in der sozialen Krankenversicherung durch exorbitante Provisions- und Bonuszahlungen an Vermittlerorganisationen durch die Krankenversicherer zu begegnen?</p>
  • Massnahmen im Zusammenhang mit den bevorstehenden Prämienerhöhungen der Krankenkassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Reserven der Krankenversicherer sind zum Teil dramatisch geschrumpft. Infolge der Finanzmarktkrise haben verschiedene Kassen empfindliche Verluste hinnehmen müssen, welche ihre finanzielle Situation weiter belasten. Die Kosten im Gesundheitswesen sind über die letzten Jahre bedeutend stärker gestiegen als die Prämien. Santésuisse und verschiedene Kassenvertreter haben unmissverständlich klargemacht, dass für 2010 Prämiensteigerungen bis zu 10 Prozent im Bereich des Möglichen liegen.</p><p>Die Ursachen für die gegenwärtige Situation sind zweifellos vielfältig. Bedenklich ist, dass die Gesundheitskosten wegen falscher Anreize weiterhin zu stark ansteigen. Verschiedene Billiganbieter mussten bereits erhebliche Mittel aus dem VVG-Bereich zur Subventionierung der Fehlbeträge dieser Billigkassen einsetzen. Dazu kommt, dass die Billigkassenanbieter ihr Versichertenwachstum nicht nur durch zu tiefe Prämien, sondern auch durch externe Vermittler realisiert haben und diesen sehr hohe Provisions- und Bonuszahlungen ausgerichtet haben. Diese "Sofahändler" platzieren bekanntlich alle zwei bis drei Jahre nach Ablauf der "Stornofrist" gegen immense Bonuszahlungen die Versicherten von einer Billigkasse zur nächsten um.</p>
    • <p>1./2. Die Eindämmung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen und der Prämienerhöhungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind ein zentrales Anliegen des Bundesrates. Wie der Bundesrat bereits verschiedentlich und zuletzt in seiner Antwort vom 1. April 2009 zur dringlichen Anfrage Meyer Thérèse 09.1014 festgehalten hat, hält er im Hinblick auf die für das nächste Jahr zu erwartenden Prämienerhöhungen Massnahmen zur Kosteneindämmung für unerlässlich. Dementsprechend hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) denn auch bereits Massnahmen getroffen und am 28. Januar 2009 beschlossen, die Analysenliste auf den 1. Juli 2009 zu revidieren, um die Kosten der Laboruntersuchungen zu senken. Das EDI prüft derzeit weitere Massnahmen, dies insbesondere im Bereich der Medikamente und der ambulanten Spitalbehandlungen, deren Kosten besonders stark wachsen.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament bis zum Sommer eine dringliche Revision des KVG vorzulegen, die in einem beschleunigten Verfahren behandelt und am 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden soll. Spezifische aufsichtsrechtliche Massnahmen sind nicht vorgesehen.</p><p>3. Das KVG sieht vor, dass die soziale Krankenversicherung durch mehrere Versicherer durchgeführt wird, die untereinander in einem Wettbewerb stehen. Die Versicherer sind verpflichtet, in ihrem örtlichen Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufzunehmen. Zudem müssen sie einheitliche Prämien festlegen, wobei sie diese nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal und regional abstufen und für besondere Versicherungsformen Rabatte gewähren können. Diese Vorgaben führen dazu, dass sich jeder Versicherer um eine gute Risikostruktur bemüht und dass es Versicherer gibt, die billigere Prämien als andere Versicherer anbieten.</p><p>Als Gegenstück zur Aufnahmepflicht mit Einheitsprämie sieht das KVG einen Risikoausgleich vor. Heute gleicht dieser das Risiko der Versicherer aus, die mehr Frauen und ältere Personen versichern. Ab dem Ausgleichsjahr 2012 wird der Risikoausgleich das Krankheitsrisiko stärker einbeziehen. Dazu wird er den Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim von mehr als drei Tagen im Vorjahr als weiteren Faktor berücksichtigen. Dieser verfeinerte Risikoausgleich wird den Anreiz der Versicherer zur Risikoselektion vermindern.</p><p>4. Da das KVG einen Wettbewerb zwischen den Versicherern vorsieht, setzen diese Mittel für die Marktbearbeitung ein. Diese Mittel, zu denen die Werbung und die Zahlungen an Vermittlungsorganisationen gehören, sind Teil der Verwaltungskosten. Diese sind auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass zu beschränken. Deshalb überprüft das BAG bei der Prämiengenehmigung die Höhe der Verwaltungskosten jedes Versicherers, indem es sie mit den Verwaltungskosten anderer Versicherer vergleicht. Der Bundesrat hält diese Überprüfung für ausreichend und sieht bezüglich der Zahlungen an Vermittlungsorganisationen keinen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was gedenkt er zu unternehmen, damit das jährliche Kostenwachstum von zurzeit zwischen 5 und 6 Prozent auf ein vernünftiges Niveau von 2 bis 3 Prozent reduziert wird?</p><p>2. Sieht er die Notwendigkeit von aufsichtsrechtlichen Massnahmen zur Beeinflussung von Kostenwachstum und Prämienentwicklung in der sozialen Krankenversicherung?</p><p>3. Gedenkt er, zu aufsichtsrechtlichen Massnahmen zu greifen, um die Risikoselektion durch Dumpingangebote von Billigkassen zu unterbinden, damit nicht weiterhin der sozialen Krankenversicherung wichtige finanzielle Mittel entzogen werden, welche nun durch Prämienerhöhungen per 2010 und 2011 wettgemacht werden müssen?</p><p>4. Was gedenkt er zu unternehmen, um der Entsolidarisierung in der sozialen Krankenversicherung durch exorbitante Provisions- und Bonuszahlungen an Vermittlerorganisationen durch die Krankenversicherer zu begegnen?</p>
    • Massnahmen im Zusammenhang mit den bevorstehenden Prämienerhöhungen der Krankenkassen

Back to List