Förderung des Viehexportes
- ShortId
-
09.3097
- Id
-
20093097
- Updated
-
28.07.2023 11:20
- Language
-
de
- Title
-
Förderung des Viehexportes
- AdditionalIndexing
-
55;Viehbestand;Handel mit Agrarerzeugnissen;Ausfuhrsubvention;Viehhaltung;Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte;Rindfleisch;Viehabsatzmassnahmen
- 1
-
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K1401040304, Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte
- L06K070103010103, Ausfuhrsubvention
- L05K1401010209, Viehhaltung
- L05K1402050108, Rindfleisch
- L06K140104040102, Viehabsatzmassnahmen
- L04K14010801, Viehbestand
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Milchmarkt funktioniert seit der Aufhebung der Milchkontingentierung schlecht, und es ist zu grossen Überschüssen gekommen. Das Aufzuchtvieh konnte nicht wie erwartet an die Milchwirtschaftsbetriebe abgesetzt werden. Zudem haben die Nachbarländer die Viehabsatzstützung nicht abgebaut, sondern noch ausgebaut. Für unser Berg- und Aufzuchtgebiet hat dies zu grossen Absatzschwierigkeiten geführt. Ohne Massnahmen wird dies in den nächsten Jahren zu einem Stillstand beim Viehexport führen. Der Viehexport hat sich über Jahrzehnte bewährt. Er hat auch für die Alpwirtschaft eine grosse Bedeutung. Wenn kein Jungvieh mehr nachgezogen wird, werden die Alpen nicht mehr genutzt. Dies führt zu einer Vergandung der Alpen und hat auch negative Folgen für das nicht unerhebliche touristische Angebot.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 14. November 2007 die Inkraftsetzung der Aufhebung von Artikel 26 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) per 1. Januar 2010 beschlossen. Die Förderung des Viehexports mit Ausfuhrbeihilfen ist daher bis Ende 2009 befristet. Der Bund unterstützt die gemeinsame Kommunikation im Bereich des Viehexports indes weiterhin mit Geldern der Absatzförderung nach Artikel 12 LwG, wenn die Branche entsprechende Eigenmittel dazu beisteuert. Dank dieser Finanzmittel können zum Beispiel Messen und Tierausstellungen im In- und Ausland besucht werden, was für die Schweizer Viehzucht sehr bedeutend ist. Ausfuhrbeihilfen werden international als sehr marktverzerrende und ökonomisch ineffiziente Massnahme eingestuft. Deren Wiedereinführung wäre sowohl intern als auch mit Blick auf aktuelle und künftige Verhandlungen in Bezug auf die Aussenwirtschaft ein falsches Signal. Zudem ist die Aufhebung aller Exportförderungsinstrumente in der laufenden WTO-Doha-Runde per 2013 im Grundsatz beschlossen. Der Bundesrat lehnt aus diesen Gründen die Wiedereinführung der Ausfuhrbeihilfen auf 2010 ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Förderung des Viehexportes zu treffen. Die dafür nötige Finanzierung könnte beispielsweise durch Beiträge aus dem Erlös der Fleischversteigerung erfolgen.</p>
- Förderung des Viehexportes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Milchmarkt funktioniert seit der Aufhebung der Milchkontingentierung schlecht, und es ist zu grossen Überschüssen gekommen. Das Aufzuchtvieh konnte nicht wie erwartet an die Milchwirtschaftsbetriebe abgesetzt werden. Zudem haben die Nachbarländer die Viehabsatzstützung nicht abgebaut, sondern noch ausgebaut. Für unser Berg- und Aufzuchtgebiet hat dies zu grossen Absatzschwierigkeiten geführt. Ohne Massnahmen wird dies in den nächsten Jahren zu einem Stillstand beim Viehexport führen. Der Viehexport hat sich über Jahrzehnte bewährt. Er hat auch für die Alpwirtschaft eine grosse Bedeutung. Wenn kein Jungvieh mehr nachgezogen wird, werden die Alpen nicht mehr genutzt. Dies führt zu einer Vergandung der Alpen und hat auch negative Folgen für das nicht unerhebliche touristische Angebot.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 14. November 2007 die Inkraftsetzung der Aufhebung von Artikel 26 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) per 1. Januar 2010 beschlossen. Die Förderung des Viehexports mit Ausfuhrbeihilfen ist daher bis Ende 2009 befristet. Der Bund unterstützt die gemeinsame Kommunikation im Bereich des Viehexports indes weiterhin mit Geldern der Absatzförderung nach Artikel 12 LwG, wenn die Branche entsprechende Eigenmittel dazu beisteuert. Dank dieser Finanzmittel können zum Beispiel Messen und Tierausstellungen im In- und Ausland besucht werden, was für die Schweizer Viehzucht sehr bedeutend ist. Ausfuhrbeihilfen werden international als sehr marktverzerrende und ökonomisch ineffiziente Massnahme eingestuft. Deren Wiedereinführung wäre sowohl intern als auch mit Blick auf aktuelle und künftige Verhandlungen in Bezug auf die Aussenwirtschaft ein falsches Signal. Zudem ist die Aufhebung aller Exportförderungsinstrumente in der laufenden WTO-Doha-Runde per 2013 im Grundsatz beschlossen. Der Bundesrat lehnt aus diesen Gründen die Wiedereinführung der Ausfuhrbeihilfen auf 2010 ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Förderung des Viehexportes zu treffen. Die dafür nötige Finanzierung könnte beispielsweise durch Beiträge aus dem Erlös der Fleischversteigerung erfolgen.</p>
- Förderung des Viehexportes
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