Verzögerung des Genehmigungsverfahrens für Ersatzkernkraftwerke
- ShortId
-
09.3099
- Id
-
20093099
- Updated
-
28.07.2023 09:38
- Language
-
de
- Title
-
Verzögerung des Genehmigungsverfahrens für Ersatzkernkraftwerke
- AdditionalIndexing
-
66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Bewilligung;Abstimmungstermin;Referendum;Bewilligung für Kraftwerk;Frist;Kernkraftwerk
- 1
-
- L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
- L05K0503020802, Frist
- L05K0806010102, Bewilligung
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L04K08010202, Abstimmungstermin
- L04K08010205, Referendum
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Hinblick auf die Einreichung von Rahmenbewilligungsgesuchen für neue Kernkraftwerke hat das Bundesamt für Energie (BFE) bereits im September 2007 eine Begleitgruppe eingesetzt; diese setzt sich zusammen aus Vertretern der Projektanten und der betroffenen Bundesbehörden (BFE, Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat, Ensi, Bundesamt für Umwelt, Bafu, Bundesamt für Raumentwicklung, ARE) und steht unter der Leitung des BFE. In dieser Begleitgruppe wurden unter anderem die Anforderungen an die Gesuchsunterlagen konkretisiert und wurde ein Zeitplan für das gesetzlich vorgegebene Rahmenbewilligungsverfahren festgelegt. </p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.</p><p>1. Nach dem erwähnten Zeitplan braucht das Ensi für die sicherheitstechnische Begutachtung eines Rahmenbewilligungsgesuchs neun Monate und für jedes weitere je vier Monate; dies ergibt 17 Monate für die drei hängigen Rahmenbewilligungsgesuche. Das Ensi bearbeitet die drei Gesuche parallel. Eine Verkürzung der gesamten Begutachtungszeit ist durch den Rückzug eines Gesuchs möglich. Die Bearbeitungszeit lässt sich jedoch nur dann reduzieren, wenn ein Gesuch bis spätestens Juni 2009 zurückgezogen würde. Ein späterer Rückzug bringt keine Zeiteinsparung mehr. In einer gewissen Parallelität dazu erarbeitet die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) je eine sicherheitstechnische Stellungnahme, welche drei Monate nach Abschluss der Gutachten des Ensi vorliegen.</p><p>Für das nachfolgende, im Kernenergiegesetz festgelegte Verfahren (Stellungnahmen der Kantone und der Bundesstellen, öffentliche Auflage, Behandlung der Einwendungen und Einsprachen, Vorbereiten des Entscheides und Entscheid des Bundesrates) sind im Terminplan 18 Monate vorgesehen. Ausgehend von drei Rahmenbewilligungsgesuchen ist der Entscheid des Bundesrates im ersten Quartal 2012 vorgesehen. Danach folgen die parlamentarische Beratung und eine allfällige Referendumsabstimmung.</p><p>2. Die Äusserungen des Präsidenten des Ensi-Rates basieren auf der Zeitspanne für die sicherheitstechnische Begutachtung und decken sich gänzlich mit dem erwähnten Zeitplan. Die Aussagen des Vorstehers des UVEK beziehen sich auf das gesamte Rahmenbewilligungsverfahren und berücksichtigen insbesondere die Schwierigkeit, im Voraus den Zeitbedarf für die parlamentarische Beratung und eine allfällige Volksabstimmung einzuschätzen.</p><p>3. Die Entscheide des Bundesrates zu den hängigen Rahmenbewilligungsgesuchen sind gemäss dem erwähnten Zeitplan im ersten Quartal 2012 vorgesehen. Demgegenüber ist nach dem im Sachplan geologische Tiefenlager geregelten Standortauswahlverfahren der Rahmenbewilligungsentscheid des Bundesrates für geologische Tiefenlager frühestens 2016 möglich. Es besteht somit kein zeitliches Junktim zwischen den beiden Verfahren.</p><p>4.-7. Nach dem unter den Ziffern 1 und 2 Gesagten erübrigen sich weitere Ausführungen.</p><p>8. Resultate von Meinungsumfragen haben keinen Einfluss auf den Zeitplan für die Abwicklung der Rahmenbewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor Kurzem hat Bundesrat Leuenberger die Verschiebung einer allfälligen Referendumsabstimmung über Ersatzkernkraftwerke angekündigt. In einem Zeitungsinterview hat auch der Präsident des Nuklearinspektorats Ensi in die gleiche Kerbe gehauen und darauf hingewiesen, dass sich die Prüfung der Rahmenbewilligungsgesuche um mehrere Monate verzögert. Schuld daran ist angeblich die Strombranche, die mehrere Gesuche gleichzeitig eingereicht hat. Damit wird unterstellt, dass die Verwaltung nicht über genügend Personal zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens verfügt. </p><p>1. Warum verzögert sich die Prüfung der Gesuche durch das Ensi, obschon seit Langem bekannt ist, dass drei Gesuche eingereicht werden sollen und die Gesuche sich nicht auf Neuentwicklungen, sondern auf marktgängige Technologien beziehen? </p><p>2. Das Ensi spricht von einer Verzögerung von mehreren Monaten, Bundesrat Leuenberger von mehreren Jahren. Wie erklären sich die unterschiedlichen Behauptungen? </p><p>3. Besteht im UVEK die Absicht, dass ein zeitliches Junktim zwischen den Rahmenbewilligungsgesuchen für Ersatzkernkraftwerke und einem Rahmenbewilligungsgesuch für ein geologisches Tiefenlager entsteht? </p><p>4. Soll mit der Verzögerung erreicht werden, dass die Stimmbürger erst nach der angekündigten Volksinitiative über eine ausschliessliche Energieversorgung mit erneuerbaren Energien abstimmen können? </p><p>5. Besteht im UVEK die Absicht, durch die Verzögerung die Kosten für ein Ersatzkraftwerk in die Höhe zu treiben? </p><p>6. Ist es das Ziel der Verzögerung, dass der Bundesrat über die Erteilung von Rahmenbewilligungen nicht mehr während der Amtszeit des derzeitigen UVEK-Vorstehers befinden muss? </p><p>7. Werden die Ressourcen im UVEK angesichts der angekündigten Verschleppung und der aktuellen Aktivitäten und Verlautbarungen (Watt d'Or, KEV, Energieeffizienz, Gründungskonferenz Irena, auffallend hohe Teilnehmerzahl von BFE-Mitarbeitern an Nagra-Tagungen u. a.) tatsächlich richtig eingesetzt? </p><p>8. Werden die Resultate einer repräsentativen Umfrage vom vergangenen Herbst, wonach immer mehr Bürgerinnen und Bürger Kernenergie als notwendig für die Versorgungssicherheit halten, ignoriert?</p>
- Verzögerung des Genehmigungsverfahrens für Ersatzkernkraftwerke
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Hinblick auf die Einreichung von Rahmenbewilligungsgesuchen für neue Kernkraftwerke hat das Bundesamt für Energie (BFE) bereits im September 2007 eine Begleitgruppe eingesetzt; diese setzt sich zusammen aus Vertretern der Projektanten und der betroffenen Bundesbehörden (BFE, Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat, Ensi, Bundesamt für Umwelt, Bafu, Bundesamt für Raumentwicklung, ARE) und steht unter der Leitung des BFE. In dieser Begleitgruppe wurden unter anderem die Anforderungen an die Gesuchsunterlagen konkretisiert und wurde ein Zeitplan für das gesetzlich vorgegebene Rahmenbewilligungsverfahren festgelegt. </p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.</p><p>1. Nach dem erwähnten Zeitplan braucht das Ensi für die sicherheitstechnische Begutachtung eines Rahmenbewilligungsgesuchs neun Monate und für jedes weitere je vier Monate; dies ergibt 17 Monate für die drei hängigen Rahmenbewilligungsgesuche. Das Ensi bearbeitet die drei Gesuche parallel. Eine Verkürzung der gesamten Begutachtungszeit ist durch den Rückzug eines Gesuchs möglich. Die Bearbeitungszeit lässt sich jedoch nur dann reduzieren, wenn ein Gesuch bis spätestens Juni 2009 zurückgezogen würde. Ein späterer Rückzug bringt keine Zeiteinsparung mehr. In einer gewissen Parallelität dazu erarbeitet die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) je eine sicherheitstechnische Stellungnahme, welche drei Monate nach Abschluss der Gutachten des Ensi vorliegen.</p><p>Für das nachfolgende, im Kernenergiegesetz festgelegte Verfahren (Stellungnahmen der Kantone und der Bundesstellen, öffentliche Auflage, Behandlung der Einwendungen und Einsprachen, Vorbereiten des Entscheides und Entscheid des Bundesrates) sind im Terminplan 18 Monate vorgesehen. Ausgehend von drei Rahmenbewilligungsgesuchen ist der Entscheid des Bundesrates im ersten Quartal 2012 vorgesehen. Danach folgen die parlamentarische Beratung und eine allfällige Referendumsabstimmung.</p><p>2. Die Äusserungen des Präsidenten des Ensi-Rates basieren auf der Zeitspanne für die sicherheitstechnische Begutachtung und decken sich gänzlich mit dem erwähnten Zeitplan. Die Aussagen des Vorstehers des UVEK beziehen sich auf das gesamte Rahmenbewilligungsverfahren und berücksichtigen insbesondere die Schwierigkeit, im Voraus den Zeitbedarf für die parlamentarische Beratung und eine allfällige Volksabstimmung einzuschätzen.</p><p>3. Die Entscheide des Bundesrates zu den hängigen Rahmenbewilligungsgesuchen sind gemäss dem erwähnten Zeitplan im ersten Quartal 2012 vorgesehen. Demgegenüber ist nach dem im Sachplan geologische Tiefenlager geregelten Standortauswahlverfahren der Rahmenbewilligungsentscheid des Bundesrates für geologische Tiefenlager frühestens 2016 möglich. Es besteht somit kein zeitliches Junktim zwischen den beiden Verfahren.</p><p>4.-7. Nach dem unter den Ziffern 1 und 2 Gesagten erübrigen sich weitere Ausführungen.</p><p>8. Resultate von Meinungsumfragen haben keinen Einfluss auf den Zeitplan für die Abwicklung der Rahmenbewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor Kurzem hat Bundesrat Leuenberger die Verschiebung einer allfälligen Referendumsabstimmung über Ersatzkernkraftwerke angekündigt. In einem Zeitungsinterview hat auch der Präsident des Nuklearinspektorats Ensi in die gleiche Kerbe gehauen und darauf hingewiesen, dass sich die Prüfung der Rahmenbewilligungsgesuche um mehrere Monate verzögert. Schuld daran ist angeblich die Strombranche, die mehrere Gesuche gleichzeitig eingereicht hat. Damit wird unterstellt, dass die Verwaltung nicht über genügend Personal zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens verfügt. </p><p>1. Warum verzögert sich die Prüfung der Gesuche durch das Ensi, obschon seit Langem bekannt ist, dass drei Gesuche eingereicht werden sollen und die Gesuche sich nicht auf Neuentwicklungen, sondern auf marktgängige Technologien beziehen? </p><p>2. Das Ensi spricht von einer Verzögerung von mehreren Monaten, Bundesrat Leuenberger von mehreren Jahren. Wie erklären sich die unterschiedlichen Behauptungen? </p><p>3. Besteht im UVEK die Absicht, dass ein zeitliches Junktim zwischen den Rahmenbewilligungsgesuchen für Ersatzkernkraftwerke und einem Rahmenbewilligungsgesuch für ein geologisches Tiefenlager entsteht? </p><p>4. Soll mit der Verzögerung erreicht werden, dass die Stimmbürger erst nach der angekündigten Volksinitiative über eine ausschliessliche Energieversorgung mit erneuerbaren Energien abstimmen können? </p><p>5. Besteht im UVEK die Absicht, durch die Verzögerung die Kosten für ein Ersatzkraftwerk in die Höhe zu treiben? </p><p>6. Ist es das Ziel der Verzögerung, dass der Bundesrat über die Erteilung von Rahmenbewilligungen nicht mehr während der Amtszeit des derzeitigen UVEK-Vorstehers befinden muss? </p><p>7. Werden die Ressourcen im UVEK angesichts der angekündigten Verschleppung und der aktuellen Aktivitäten und Verlautbarungen (Watt d'Or, KEV, Energieeffizienz, Gründungskonferenz Irena, auffallend hohe Teilnehmerzahl von BFE-Mitarbeitern an Nagra-Tagungen u. a.) tatsächlich richtig eingesetzt? </p><p>8. Werden die Resultate einer repräsentativen Umfrage vom vergangenen Herbst, wonach immer mehr Bürgerinnen und Bürger Kernenergie als notwendig für die Versorgungssicherheit halten, ignoriert?</p>
- Verzögerung des Genehmigungsverfahrens für Ersatzkernkraftwerke
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