Reaktivierung der Regierungsreform

ShortId
09.3105
Id
20093105
Updated
28.07.2023 11:49
Language
de
Title
Reaktivierung der Regierungsreform
AdditionalIndexing
04;Aufgaben der Exekutive;Regierung;Regierungsmitglied;Führung;Staatsform;politische Planung;Regierungsreform;Beziehung Legislative-Exekutive;Reform
1
  • L04K08060204, Regierungsreform
  • L04K08060203, Regierung
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
  • L04K08020310, Reform
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
  • L04K08070102, Staatsform
  • L04K08020207, Führung
  • L05K0807010501, politische Planung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Vorlage 01.080 "Staatsleitungsreform" ist nach wie vor in dem Sinne pendent, als die eidgenössischen Räte 2004 mit der Rückweisung an den Bundesrat diesem auch einen Auftrag erteilt haben. Dieser Auftrag ist seitens des Bundesrats nach wie vor nicht erfüllt. Die Verwaltungsreform, die der Bundesrat durchführte, entspricht nicht dem Auftrag, den das Parlament in Zusammenhang mit der Vorlage 01.080 dem Bundesrat erteilte. </p><p>Die Staatsleitungsreform ist auch deshalb noch nicht erledigt, weil Parlament und Bundesrat sich über die Notwendigkeit einer solchen Reform nicht einigen konnten und weil keines der vorgeschlagenen Modelle sich als mehrheitsfähig erwies. </p><p>Die derzeitige Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise zeigt, dass der Bundesrat gestärkt werden muss, damit er seine Kernaufgaben, die rechtzeitige Problemerkennung, das Vorschlagen von Lösungen und deren effiziente Umsetzung, besser erfüllen kann. </p><p>Die Mitglieder des Bundesrats scheinen zu sehr mit der Erfüllung von operativen Aufgaben, zulasten der strategischen Aufgaben, beschäftigt zu sein. Es sind deshalb zum Wohle der Schweiz Modelle zu prüfen, die den Bundesrat befähigen, auftauchende Herausforderungen früher zu erkennen und entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten.</p>
  • <p>Im Frühling 2004 wiesen die eidgenössischen Räte die Vorlage 01.080 "Staatsleitungsreform" an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, neue Vorschläge zu unterbreiten, die "eine Stärkung der politischen Führung, eine Entlastung des Bundesrates von Verwaltungsaufgaben und eine Effizienzsteigerung der Verwaltung" zum Ziel haben. Am 22. April 2009 beschloss der Bundesrat, im August eine Grundsatzdiskussion über die Staatsleitungsreform zu führen und zu entscheiden, ob er die Reform weiterverfolgen oder aber den Räten einen Abschreibungsantrag stellen soll. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) billigte dieses Vorgehen am 8. Mai 2009. Mit Schreiben vom 20. Mai 2009 teilte der Bundesrat dem Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen mit, er wolle von der in Artikel 121 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) vorgesehenen Verschiebungsmöglichkeit Gebrauch machen und die vorliegende Motion erst auf die Herbstsession 2009 hin in Kenntnis seines Grundsatzentscheides beantworten.</p><p>Am 26. August 2009 hat der Bundesrat den Reformbedarf im Bereich der Staatsleitung bejaht. Er strebt eine Stärkung der politischen Führung an und wird dem Parlament im Frühling 2010 konkrete Massnahmen vorschlagen. Er befürwortet die vorliegende Motion, weil deren Anliegen mit seinen Zielen übereinstimmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den ihm mit der Rückweisung der Vorlage 01.080 "Staatsleitungsreform" durch die eidgenössischen Räte im Jahre 2004 erteilten Auftrag wieder an die Hand zu nehmen und ohne weiteren Verzug zu erfüllen. Zielsetzung für die neuen Vorschläge des Bundesrats soll insbesondere das im Rückweisungsbeschluss an erster Stelle aufgeführte Ziel der Stärkung der politischen Führung sein. Die politische Führung soll in einer Weise gestärkt werden, dass der Bundesrat als Kollegialorgan Probleme rechtzeitig erkennt, Lösungen erarbeitet und effizient umsetzt. Die Tätigkeiten der einzelnen Departemente müssen wirksamer koordiniert werden, damit die politische Gesamtverantwortung des Bundesrats als Führungsorgan besser wahrgenommen wird.</p>
  • Reaktivierung der Regierungsreform
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vorlage 01.080 "Staatsleitungsreform" ist nach wie vor in dem Sinne pendent, als die eidgenössischen Räte 2004 mit der Rückweisung an den Bundesrat diesem auch einen Auftrag erteilt haben. Dieser Auftrag ist seitens des Bundesrats nach wie vor nicht erfüllt. Die Verwaltungsreform, die der Bundesrat durchführte, entspricht nicht dem Auftrag, den das Parlament in Zusammenhang mit der Vorlage 01.080 dem Bundesrat erteilte. </p><p>Die Staatsleitungsreform ist auch deshalb noch nicht erledigt, weil Parlament und Bundesrat sich über die Notwendigkeit einer solchen Reform nicht einigen konnten und weil keines der vorgeschlagenen Modelle sich als mehrheitsfähig erwies. </p><p>Die derzeitige Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise zeigt, dass der Bundesrat gestärkt werden muss, damit er seine Kernaufgaben, die rechtzeitige Problemerkennung, das Vorschlagen von Lösungen und deren effiziente Umsetzung, besser erfüllen kann. </p><p>Die Mitglieder des Bundesrats scheinen zu sehr mit der Erfüllung von operativen Aufgaben, zulasten der strategischen Aufgaben, beschäftigt zu sein. Es sind deshalb zum Wohle der Schweiz Modelle zu prüfen, die den Bundesrat befähigen, auftauchende Herausforderungen früher zu erkennen und entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten.</p>
    • <p>Im Frühling 2004 wiesen die eidgenössischen Räte die Vorlage 01.080 "Staatsleitungsreform" an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, neue Vorschläge zu unterbreiten, die "eine Stärkung der politischen Führung, eine Entlastung des Bundesrates von Verwaltungsaufgaben und eine Effizienzsteigerung der Verwaltung" zum Ziel haben. Am 22. April 2009 beschloss der Bundesrat, im August eine Grundsatzdiskussion über die Staatsleitungsreform zu führen und zu entscheiden, ob er die Reform weiterverfolgen oder aber den Räten einen Abschreibungsantrag stellen soll. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) billigte dieses Vorgehen am 8. Mai 2009. Mit Schreiben vom 20. Mai 2009 teilte der Bundesrat dem Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen mit, er wolle von der in Artikel 121 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) vorgesehenen Verschiebungsmöglichkeit Gebrauch machen und die vorliegende Motion erst auf die Herbstsession 2009 hin in Kenntnis seines Grundsatzentscheides beantworten.</p><p>Am 26. August 2009 hat der Bundesrat den Reformbedarf im Bereich der Staatsleitung bejaht. Er strebt eine Stärkung der politischen Führung an und wird dem Parlament im Frühling 2010 konkrete Massnahmen vorschlagen. Er befürwortet die vorliegende Motion, weil deren Anliegen mit seinen Zielen übereinstimmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den ihm mit der Rückweisung der Vorlage 01.080 "Staatsleitungsreform" durch die eidgenössischen Räte im Jahre 2004 erteilten Auftrag wieder an die Hand zu nehmen und ohne weiteren Verzug zu erfüllen. Zielsetzung für die neuen Vorschläge des Bundesrats soll insbesondere das im Rückweisungsbeschluss an erster Stelle aufgeführte Ziel der Stärkung der politischen Führung sein. Die politische Führung soll in einer Weise gestärkt werden, dass der Bundesrat als Kollegialorgan Probleme rechtzeitig erkennt, Lösungen erarbeitet und effizient umsetzt. Die Tätigkeiten der einzelnen Departemente müssen wirksamer koordiniert werden, damit die politische Gesamtverantwortung des Bundesrats als Führungsorgan besser wahrgenommen wird.</p>
    • Reaktivierung der Regierungsreform

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