Gegen eine Zentralisierung der SRG SSR idée suisse

ShortId
09.3107
Id
20093107
Updated
28.07.2023 12:32
Language
de
Title
Gegen eine Zentralisierung der SRG SSR idée suisse
AdditionalIndexing
34;Konflikt zwischen Sprachregionen;Fernsehen;Betriebsmodernisierung;Dezentralisierung;Radio;Föderalismus;SRG;Internet
1
  • L05K1202050108, SRG
  • L05K0703040301, Betriebsmodernisierung
  • L04K01020406, Dezentralisierung
  • L05K1202050103, Radio
  • L05K1202050101, Fernsehen
  • L05K1202020105, Internet
  • L05K0807010201, Föderalismus
  • L05K0106010204, Konflikt zwischen Sprachregionen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der SRG SSR idée suisse laufen zurzeit Projekte, die zu einem markanten Umbau des Unternehmens führen werden. Es handelt sich dabei um die Strukturreform, welche die Zentralisierung der SRG sowie die Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten in den Sprachregionen und eine Abwertung der SRG-Mitgliedgesellschaften zur Folge haben werden. Im Projekt Medienkonvergenz sollen Fernsehen, Radio und Online zusammengeführt werden. Auch dieses Projekt wird mit einer massiven Verschiebung der Kompetenzen von den Regionen zur Generaldirektion verbunden sein. </p><p>Diese Zentralisierungs- und Fusionsprojekte sind mit erheblichen Machtverschiebungen zum Nachteil der Regionen und des Radios verbunden. Dieser Zielsetzung und diesen Auswirkungen muss aus medien- und staatspolitischen Gründen entschieden entgegengetreten werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat anlässlich der Verabschiedung der SRG-Konzession (BBl 2007 8557) im November 2007 die SRG beauftragt, ihre Strukturen grundlegend zu reformieren und die Statuten anzupassen. Beanstandet wurde namentlich, dass die Struktur zu kompliziert sei und den Bedürfnissen eines modernen Unternehmens nicht Rechnung trage. Am 26. November 2008 hat die Delegiertenversammlung der SRG einen Bericht des Verwaltungsrates gutgeheissen, der nun von einer einheitlichen strategischen Leitung und einer durchgehenden operativen Führung ausgeht. Der Bundesrat hat dazu bereits positiv Stellung genommen. Die SRG wird dem UVEK spätestens bis Mitte 2009 Statuten vorlegen müssen, welche den Vorgaben des Bundesrates entsprechen.</p><p>Der Bundesrat hat auch Kenntnis über das Projekt Medienkonvergenz der SRG. Konkret geht es um eine Überprüfung und Anpassung der Arbeitsweise und Produktionsprozesse. So sollen innerhalb der Regionen die Voraussetzungen für ein konvergentes Arbeiten im redaktionellen Bereich von Radio, Fernsehen und Online geschaffen werden. Die SRG plant eine Zusammenlegung der heute nach Radio und Fernsehen getrennten Unternehmenseinheiten in der Deutschschweiz und in der Romandie. Die Produktionsstandorte Genf, Lausanne, Bern, Basel, Zürich, Lugano Besso, Comano und Chur sollen erhalten bleiben. Vorerst hat der Verwaltungsrat die Planung dieses Projektes lanciert.</p><p>Die Ernennung insbesondere des Gesamtprojektleiters obliegt dem Generaldirektor, wohingegen die Ernennung der regionalen Projektleitungen in der Kompetenz der regionalen Verwaltungsräte liegt. Die erwähnten regionalen Projektleitungen werden für ihre jeweilige Region ein Konvergenzprojekt erarbeiten. Über die Realisierung dieser Konvergenzprojekte wird wiederum der nationale Verwaltungsrat entscheiden.</p><p>1. Der Bundesrat hat sich bereits mehrmals mit der Strukturreform der SRG befasst. Er ist auch vor dem Entscheid des SRG-Verwaltungsrates über das Konvergenzprojekt im Rahmen der periodischen Spitzengespräche mit der SRG orientiert worden. Zudem sind die beiden Vertreter des Bundesrates im Verwaltungsrat der SRG an den entsprechenden Entscheiden mitbeteiligt.</p><p>2./3. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) und die SRG-Konzession gehen von einer zentralen Führung der SRG mit regionaler Verankerung aus. Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben in Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe c RTVG hat der Bundesrat in der SRG-Konzession ausdrücklich eine zentrale Führung des Unternehmens in Bereichen wie Finanzen und Controlling, Technik und Informatik sowie Personalwesen verlangt (Art. 25). Hier drängt sich eine Zentralisierung insbesondere mit Blick auf eine effiziente betriebswirtschaftliche Führung des Gesamtunternehmens auf. In diesem Sinne beinhaltet das Medienkonvergenzprojekt eine Zusammenführung der Supportbereiche, um Synergien realisieren und frei werdende Mittel ins Programm investieren zu können.</p><p>In Bezug auf die Produktion der Programme verlangen Gesetz (Art. 27 RTVG) und Konzession (Art. 15), dass die Programme überwiegend in denjenigen Sprachregionen produziert werden, für die sie bestimmt sind. Mit der Beibehaltung der bisherigen Produktionsstandorte dürften diese Vorgaben auch weiterhin erfüllt sein.</p><p>4. Bei einer allfälligen Zusammenlegung von Radio und Fernsehen stellen sich in der Tat wichtige inhaltliche Fragen. Die beiden Medien funktionieren nicht gleich, sie sprechen verschiedene Zielgruppen an und beleuchten unterschiedliche Aspekte. Abgesehen vom Entscheid über eine Zusammenführung der Unternehmenseinheiten in der Deutschschweiz und in der Romandie sind noch keine Entscheide in Bezug auf eine Zusammenlegung von Radio- und Fernsehredaktionen getroffen worden. In der Tat ist zu berücksichtigen, dass der Verzicht auf eine eigene Redaktion für jedes Medium zu einem Verlust an Themen, Meinungen und Qualität führen kann. Gleichzeitig kann aber durch die Annäherung von Radio und Fernsehen die publizistische Leistungsfähigkeit gestärkt werden. Diese Chancen und Risiken sind bei der Realisierung des Projekts durch die Projektleitungen und bei der Verabschiedung des Projekts durch den Verwaltungsrat sorgfältig zu analysieren und abzuwägen.</p><p>5. Die Aufhebung der heutigen Produktionsstandorte steht grundsätzlich nicht zur Diskussion. Die SRG schliesst aber nicht aus, dass Redaktions- oder Produktionseinheiten sowie administrative Bereiche innerhalb und zwischen den verschiedenen SRG-Standorten verschoben werden. Es ist im heutigen Zeitpunkt zu früh, über einen allfälligen Verlust von Arbeitsplätzen zu sprechen, solange die Projekte im Detail noch nicht bekannt und keine Entscheide über die Umsetzung getroffen sind.</p><p>6. Die SRG geht davon aus, dass durch die Optimierung der Supportprozesse mittel- und langfristig 1 bis 2 Prozent ihres Gebührensubstrates bzw. rund 12 bis 20 Millionen Franken jährlich eingespart werden können.</p><p>7. Die Wahlen der Geschäftsführer der neuen Unternehmenseinheiten in der Deutschschweiz und in der Romandie werden erst durch die zuständigen Gremien vorgenommen werden, wenn der Verwaltungsrat der SRG über die Umsetzung der Medienkonvergenz entschieden haben wird. Es ist nicht Sache des Bundesrates, sich in Personalfragen oder Wahlgeschäfte der SRG einzumischen.</p><p>8. Im heutigen Zeitpunkt ist es sicher zu früh, Aussagen darüber zu machen, ob das geplante Konvergenzprojekt Auswirkungen auf die Kohärenz des Landes und seiner Sprachregionen haben könnte. Angesichts der Organisationsautonomie der SRG sind die Interventionsmöglichkeiten des Bundesrates ohnehin beschränkt. Entscheidend ist, dass der Service-public-Auftrag durch die SRG weiterhin und vollumfänglich erfüllt wird. Im Übrigen geht der Bundesrat davon aus, dass die Vertreter des Bundesrates die staats- und medienpolitischen Interessen des Landes bei der Entscheidfindung des SRG-Verwaltungsrates einbringen werden. Der Verwaltungsrat wird insbesondere auch den Interessen der betroffenen Kantone Rechnung tragen und deren Regierungen vor allfälligen definitiven Entscheidungen informieren müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: </p><p>1. Hat er Kenntnis von den Zentralisierungsbestrebungen der SRG? Inwiefern ist er in die Projekte involviert? </p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass eine Zentralisierung der SRG im Widerspruch zur "idée suisse" der SRG steht? </p><p>3. Teilt er die staatspolitischen Bedenken, dass eine Zentralisierung der SRG das föderalistische Gefüge nachhaltig stören würde? </p><p>4. Teilt er die Befürchtungen, dass die Fusion von TV und Radio zu einem Qualitätsverlust der Informationssendungen des Radios führen würde? </p><p>5. Wie stellt er sich zu den Risiken, dass eine Fusion der Medien zu einem Verlust von Arbeitsplätzen in Bern und Basel führen könnte? </p><p>6. Wie beurteilt er das Einsparungspotenzial der erwähnten Projekte? </p><p>7. Hat er Kenntnis von der Absicht des SRG-Generaldirektors, die Direktorin des Schweizer Fernsehens und den Direktor des Westschweizer Fernsehens von den zuständigen Gremien zur Intendantin beziehungsweise zum Intendanten in deren Region wählen zu lassen? </p><p>8. Wie gedenkt er Einfluss zu nehmen auf die erwähnten Entwicklungen des Unternehmens SRG, welche die Kohärenz des Landes und seiner Sprachregionen beeinträchtigen?</p>
  • Gegen eine Zentralisierung der SRG SSR idée suisse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der SRG SSR idée suisse laufen zurzeit Projekte, die zu einem markanten Umbau des Unternehmens führen werden. Es handelt sich dabei um die Strukturreform, welche die Zentralisierung der SRG sowie die Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten in den Sprachregionen und eine Abwertung der SRG-Mitgliedgesellschaften zur Folge haben werden. Im Projekt Medienkonvergenz sollen Fernsehen, Radio und Online zusammengeführt werden. Auch dieses Projekt wird mit einer massiven Verschiebung der Kompetenzen von den Regionen zur Generaldirektion verbunden sein. </p><p>Diese Zentralisierungs- und Fusionsprojekte sind mit erheblichen Machtverschiebungen zum Nachteil der Regionen und des Radios verbunden. Dieser Zielsetzung und diesen Auswirkungen muss aus medien- und staatspolitischen Gründen entschieden entgegengetreten werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat anlässlich der Verabschiedung der SRG-Konzession (BBl 2007 8557) im November 2007 die SRG beauftragt, ihre Strukturen grundlegend zu reformieren und die Statuten anzupassen. Beanstandet wurde namentlich, dass die Struktur zu kompliziert sei und den Bedürfnissen eines modernen Unternehmens nicht Rechnung trage. Am 26. November 2008 hat die Delegiertenversammlung der SRG einen Bericht des Verwaltungsrates gutgeheissen, der nun von einer einheitlichen strategischen Leitung und einer durchgehenden operativen Führung ausgeht. Der Bundesrat hat dazu bereits positiv Stellung genommen. Die SRG wird dem UVEK spätestens bis Mitte 2009 Statuten vorlegen müssen, welche den Vorgaben des Bundesrates entsprechen.</p><p>Der Bundesrat hat auch Kenntnis über das Projekt Medienkonvergenz der SRG. Konkret geht es um eine Überprüfung und Anpassung der Arbeitsweise und Produktionsprozesse. So sollen innerhalb der Regionen die Voraussetzungen für ein konvergentes Arbeiten im redaktionellen Bereich von Radio, Fernsehen und Online geschaffen werden. Die SRG plant eine Zusammenlegung der heute nach Radio und Fernsehen getrennten Unternehmenseinheiten in der Deutschschweiz und in der Romandie. Die Produktionsstandorte Genf, Lausanne, Bern, Basel, Zürich, Lugano Besso, Comano und Chur sollen erhalten bleiben. Vorerst hat der Verwaltungsrat die Planung dieses Projektes lanciert.</p><p>Die Ernennung insbesondere des Gesamtprojektleiters obliegt dem Generaldirektor, wohingegen die Ernennung der regionalen Projektleitungen in der Kompetenz der regionalen Verwaltungsräte liegt. Die erwähnten regionalen Projektleitungen werden für ihre jeweilige Region ein Konvergenzprojekt erarbeiten. Über die Realisierung dieser Konvergenzprojekte wird wiederum der nationale Verwaltungsrat entscheiden.</p><p>1. Der Bundesrat hat sich bereits mehrmals mit der Strukturreform der SRG befasst. Er ist auch vor dem Entscheid des SRG-Verwaltungsrates über das Konvergenzprojekt im Rahmen der periodischen Spitzengespräche mit der SRG orientiert worden. Zudem sind die beiden Vertreter des Bundesrates im Verwaltungsrat der SRG an den entsprechenden Entscheiden mitbeteiligt.</p><p>2./3. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) und die SRG-Konzession gehen von einer zentralen Führung der SRG mit regionaler Verankerung aus. Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben in Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe c RTVG hat der Bundesrat in der SRG-Konzession ausdrücklich eine zentrale Führung des Unternehmens in Bereichen wie Finanzen und Controlling, Technik und Informatik sowie Personalwesen verlangt (Art. 25). Hier drängt sich eine Zentralisierung insbesondere mit Blick auf eine effiziente betriebswirtschaftliche Führung des Gesamtunternehmens auf. In diesem Sinne beinhaltet das Medienkonvergenzprojekt eine Zusammenführung der Supportbereiche, um Synergien realisieren und frei werdende Mittel ins Programm investieren zu können.</p><p>In Bezug auf die Produktion der Programme verlangen Gesetz (Art. 27 RTVG) und Konzession (Art. 15), dass die Programme überwiegend in denjenigen Sprachregionen produziert werden, für die sie bestimmt sind. Mit der Beibehaltung der bisherigen Produktionsstandorte dürften diese Vorgaben auch weiterhin erfüllt sein.</p><p>4. Bei einer allfälligen Zusammenlegung von Radio und Fernsehen stellen sich in der Tat wichtige inhaltliche Fragen. Die beiden Medien funktionieren nicht gleich, sie sprechen verschiedene Zielgruppen an und beleuchten unterschiedliche Aspekte. Abgesehen vom Entscheid über eine Zusammenführung der Unternehmenseinheiten in der Deutschschweiz und in der Romandie sind noch keine Entscheide in Bezug auf eine Zusammenlegung von Radio- und Fernsehredaktionen getroffen worden. In der Tat ist zu berücksichtigen, dass der Verzicht auf eine eigene Redaktion für jedes Medium zu einem Verlust an Themen, Meinungen und Qualität führen kann. Gleichzeitig kann aber durch die Annäherung von Radio und Fernsehen die publizistische Leistungsfähigkeit gestärkt werden. Diese Chancen und Risiken sind bei der Realisierung des Projekts durch die Projektleitungen und bei der Verabschiedung des Projekts durch den Verwaltungsrat sorgfältig zu analysieren und abzuwägen.</p><p>5. Die Aufhebung der heutigen Produktionsstandorte steht grundsätzlich nicht zur Diskussion. Die SRG schliesst aber nicht aus, dass Redaktions- oder Produktionseinheiten sowie administrative Bereiche innerhalb und zwischen den verschiedenen SRG-Standorten verschoben werden. Es ist im heutigen Zeitpunkt zu früh, über einen allfälligen Verlust von Arbeitsplätzen zu sprechen, solange die Projekte im Detail noch nicht bekannt und keine Entscheide über die Umsetzung getroffen sind.</p><p>6. Die SRG geht davon aus, dass durch die Optimierung der Supportprozesse mittel- und langfristig 1 bis 2 Prozent ihres Gebührensubstrates bzw. rund 12 bis 20 Millionen Franken jährlich eingespart werden können.</p><p>7. Die Wahlen der Geschäftsführer der neuen Unternehmenseinheiten in der Deutschschweiz und in der Romandie werden erst durch die zuständigen Gremien vorgenommen werden, wenn der Verwaltungsrat der SRG über die Umsetzung der Medienkonvergenz entschieden haben wird. Es ist nicht Sache des Bundesrates, sich in Personalfragen oder Wahlgeschäfte der SRG einzumischen.</p><p>8. Im heutigen Zeitpunkt ist es sicher zu früh, Aussagen darüber zu machen, ob das geplante Konvergenzprojekt Auswirkungen auf die Kohärenz des Landes und seiner Sprachregionen haben könnte. Angesichts der Organisationsautonomie der SRG sind die Interventionsmöglichkeiten des Bundesrates ohnehin beschränkt. Entscheidend ist, dass der Service-public-Auftrag durch die SRG weiterhin und vollumfänglich erfüllt wird. Im Übrigen geht der Bundesrat davon aus, dass die Vertreter des Bundesrates die staats- und medienpolitischen Interessen des Landes bei der Entscheidfindung des SRG-Verwaltungsrates einbringen werden. Der Verwaltungsrat wird insbesondere auch den Interessen der betroffenen Kantone Rechnung tragen und deren Regierungen vor allfälligen definitiven Entscheidungen informieren müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: </p><p>1. Hat er Kenntnis von den Zentralisierungsbestrebungen der SRG? Inwiefern ist er in die Projekte involviert? </p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass eine Zentralisierung der SRG im Widerspruch zur "idée suisse" der SRG steht? </p><p>3. Teilt er die staatspolitischen Bedenken, dass eine Zentralisierung der SRG das föderalistische Gefüge nachhaltig stören würde? </p><p>4. Teilt er die Befürchtungen, dass die Fusion von TV und Radio zu einem Qualitätsverlust der Informationssendungen des Radios führen würde? </p><p>5. Wie stellt er sich zu den Risiken, dass eine Fusion der Medien zu einem Verlust von Arbeitsplätzen in Bern und Basel führen könnte? </p><p>6. Wie beurteilt er das Einsparungspotenzial der erwähnten Projekte? </p><p>7. Hat er Kenntnis von der Absicht des SRG-Generaldirektors, die Direktorin des Schweizer Fernsehens und den Direktor des Westschweizer Fernsehens von den zuständigen Gremien zur Intendantin beziehungsweise zum Intendanten in deren Region wählen zu lassen? </p><p>8. Wie gedenkt er Einfluss zu nehmen auf die erwähnten Entwicklungen des Unternehmens SRG, welche die Kohärenz des Landes und seiner Sprachregionen beeinträchtigen?</p>
    • Gegen eine Zentralisierung der SRG SSR idée suisse

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