Klare Aufgabenverteilung in der Armee

ShortId
09.3120
Id
20093120
Updated
14.11.2025 07:48
Language
de
Title
Klare Aufgabenverteilung in der Armee
AdditionalIndexing
09;Leistungsauftrag;Armee;militärische Ausbildung;Aufgabenteilung;Assistenzdienst
1
  • L03K040203, Armee
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K04020307, militärische Ausbildung
  • L05K0402030401, Assistenzdienst
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Aufgaben der Armee sind mit den Möglichkeiten der Milizarmee in Einklang zu bringen. Dazu gehört die adäquate Zuteilung der Aufgaben an Truppen, die zur Aufgabenerfüllung imstande sind. Milizverbände sind nur bedingt für Einsätze aus dem Stand geeignet, Assistenzdienstaufgaben benötigen rasch einsetzbare Truppen, und die Friedensförderung kann nur durch speziell geschultes und trainiertes Personal sinnvoll erbracht werden. Die Miliz hat weiterhin ihre Aufgabe, insbesondere bei der Verteidigung, der Hauptaufgabe der Armee. Die klare Zuteilung von Armeeaufgaben zu Truppenteilen bringt der Milizarmee neue Glaubwürdigkeit und Motivation in der Aufgabenerfüllung. Im Verteidigungsauftrag als letzte Sicherheitsreserve kann die Milizarmee ihre Stärke als Armee von Bürgerinnen und Bürgern voll ausspielen. Assistenz- und Friedensdienst benötigen andere Stärken, wie etwa eine rasche Einsatzbereitschaft und eine spezialisierte Ausbildung. Dies kann durch Durchdiener, Zeitsoldaten und Profis gewährleistet werden.</p>
  • <p>Die eidgenössischen Räte haben 2007 beschlossen, die Miliz so weit wie möglich von langen subsidiären Sicherungseinsätzen zu entbinden (Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen, bei der Verstärkung des Grenzwachtkorps und bei Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr; 07.038). Solche Einsätze sollen durch polizeiliche Botschaftsschützer sowie Angehörige der Militärischen Sicherheit und nur noch im Ausnahmefall durch WK-Truppen geleistet werden. Weiter gehende Verknüpfungen von Personalkategorien und Aufgaben erachtet der Bundesrat als nicht zielführend, da solche die Miliz von vornherein von gewissen Einsätzen ausschliessen würde. Eine so entstehende Zwei-Klassen-Armee erachtet der Bundesrat als nicht erstrebenswert.</p><p>Wenn die Miliz keine Assistenzdiensteinsätze mehr leisten dürfte, wäre die Handlungsfreiheit der Armee als strategische Reserve des Bundes erheblich beeinträchtigt. Es würde auch überall dort die Leistungsfähigkeit der Armee schwächen, wo die Lebenserfahrung älterer Milizangehöriger oder deren spezifisches Know-how nutzbringend eingebracht werden. Beispiele dafür sind Bereiche des Einsatzes der Armee im Innern sowie Friedensförderungseinsätze, beispielsweise von Stabsoffizieren oder unbewaffneten Militärbeobachtern. Auch können Freiwillige besser selektioniert werden, wenn der gesamten Miliz der Zugang zu Friedensförderungseinsätzen offensteht und so die Rekrutierungsbasis sehr breit ist.</p><p>Insgesamt würde also eine weiter gehende Verknüpfung von Personalkategorien und Aufgaben die Flexibilität des sicherheitspolitischen Instruments Armee beschneiden, ohne dass daraus Mehrwert entstehen würde. Der Bundesrat erachtet dies angesichts knapper Ressourcen als unzweckmässig.</p><p>Auch soll eine solche Verknüpfung nicht unabhängig von der Frage vorgenommen werden, welche Aufgaben die Armee wie und mit welcher Bereitschaft zu lösen hat. Die dazu nötigen Gewichtungen werden im Rahmen der Arbeiten zum neuen sicherheitspolitischen Bericht erarbeitet. Der breiten Validierung dienen die Anhörungen im Frühjahr und das Konsultationsverfahren im Spätsommer. Der Bericht soll dann Ende 2009 den eidgenössischen Räten überwiesen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die verfassungsmässigen Aufgaben der Armee nicht zu vermischen, sondern diese vielmehr auf verschiedene Dienstmodelle zu verteilen. Der Verteidigungsauftrag soll prioritär Aufgabe von Milizverbänden sein. Assistenzdienste sind durch Durchdiener, Zeitsoldaten oder professionelle Angehörige der Armee zu leisten, und die Friedensförderungsaufgabe ist von speziell dazu ausgebildeten Durchdienern, Zeitsoldaten oder professionellen Angehörigen der Armee im gleichen Umfang wie bis anhin wahrzunehmen.</p>
  • Klare Aufgabenverteilung in der Armee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Aufgaben der Armee sind mit den Möglichkeiten der Milizarmee in Einklang zu bringen. Dazu gehört die adäquate Zuteilung der Aufgaben an Truppen, die zur Aufgabenerfüllung imstande sind. Milizverbände sind nur bedingt für Einsätze aus dem Stand geeignet, Assistenzdienstaufgaben benötigen rasch einsetzbare Truppen, und die Friedensförderung kann nur durch speziell geschultes und trainiertes Personal sinnvoll erbracht werden. Die Miliz hat weiterhin ihre Aufgabe, insbesondere bei der Verteidigung, der Hauptaufgabe der Armee. Die klare Zuteilung von Armeeaufgaben zu Truppenteilen bringt der Milizarmee neue Glaubwürdigkeit und Motivation in der Aufgabenerfüllung. Im Verteidigungsauftrag als letzte Sicherheitsreserve kann die Milizarmee ihre Stärke als Armee von Bürgerinnen und Bürgern voll ausspielen. Assistenz- und Friedensdienst benötigen andere Stärken, wie etwa eine rasche Einsatzbereitschaft und eine spezialisierte Ausbildung. Dies kann durch Durchdiener, Zeitsoldaten und Profis gewährleistet werden.</p>
    • <p>Die eidgenössischen Räte haben 2007 beschlossen, die Miliz so weit wie möglich von langen subsidiären Sicherungseinsätzen zu entbinden (Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen, bei der Verstärkung des Grenzwachtkorps und bei Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr; 07.038). Solche Einsätze sollen durch polizeiliche Botschaftsschützer sowie Angehörige der Militärischen Sicherheit und nur noch im Ausnahmefall durch WK-Truppen geleistet werden. Weiter gehende Verknüpfungen von Personalkategorien und Aufgaben erachtet der Bundesrat als nicht zielführend, da solche die Miliz von vornherein von gewissen Einsätzen ausschliessen würde. Eine so entstehende Zwei-Klassen-Armee erachtet der Bundesrat als nicht erstrebenswert.</p><p>Wenn die Miliz keine Assistenzdiensteinsätze mehr leisten dürfte, wäre die Handlungsfreiheit der Armee als strategische Reserve des Bundes erheblich beeinträchtigt. Es würde auch überall dort die Leistungsfähigkeit der Armee schwächen, wo die Lebenserfahrung älterer Milizangehöriger oder deren spezifisches Know-how nutzbringend eingebracht werden. Beispiele dafür sind Bereiche des Einsatzes der Armee im Innern sowie Friedensförderungseinsätze, beispielsweise von Stabsoffizieren oder unbewaffneten Militärbeobachtern. Auch können Freiwillige besser selektioniert werden, wenn der gesamten Miliz der Zugang zu Friedensförderungseinsätzen offensteht und so die Rekrutierungsbasis sehr breit ist.</p><p>Insgesamt würde also eine weiter gehende Verknüpfung von Personalkategorien und Aufgaben die Flexibilität des sicherheitspolitischen Instruments Armee beschneiden, ohne dass daraus Mehrwert entstehen würde. Der Bundesrat erachtet dies angesichts knapper Ressourcen als unzweckmässig.</p><p>Auch soll eine solche Verknüpfung nicht unabhängig von der Frage vorgenommen werden, welche Aufgaben die Armee wie und mit welcher Bereitschaft zu lösen hat. Die dazu nötigen Gewichtungen werden im Rahmen der Arbeiten zum neuen sicherheitspolitischen Bericht erarbeitet. Der breiten Validierung dienen die Anhörungen im Frühjahr und das Konsultationsverfahren im Spätsommer. Der Bericht soll dann Ende 2009 den eidgenössischen Räten überwiesen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die verfassungsmässigen Aufgaben der Armee nicht zu vermischen, sondern diese vielmehr auf verschiedene Dienstmodelle zu verteilen. Der Verteidigungsauftrag soll prioritär Aufgabe von Milizverbänden sein. Assistenzdienste sind durch Durchdiener, Zeitsoldaten oder professionelle Angehörige der Armee zu leisten, und die Friedensförderungsaufgabe ist von speziell dazu ausgebildeten Durchdienern, Zeitsoldaten oder professionellen Angehörigen der Armee im gleichen Umfang wie bis anhin wahrzunehmen.</p>
    • Klare Aufgabenverteilung in der Armee

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