Strassenverbindung über das Genferseebecken

ShortId
09.3123
Id
20093123
Updated
27.07.2023 19:39
Language
de
Title
Strassenverbindung über das Genferseebecken
AdditionalIndexing
48;Nationalstrassenbau;Région lémanique;Verkehrsstau;Kunstbauwerk;Genf (Kanton);Finanzierung;See
1
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L05K1802020201, Kunstbauwerk
  • L04K06030108, See
  • L04K18010219, Verkehrsstau
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
  • L07K08070102010705, Région lémanique
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Nach dem Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (Infrastrukturfondsgesetz; IFG, SR 725.13) unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes - mithin spätestens Ende 2009 - ein Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (Art. 6 Abs. 2 IFG). Die eidgenössischen Räte werden voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2010 über das Programm entscheiden können.</p><p>Unter das IFG fallen ausschliesslich Fahrstreifenergänzungen an bestehenden Nationalstrassen.</p><p>2. Das Projekt "Strassenverbindung über das Genferseebecken" bedingt eine Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz. Es muss ausserhalb des Infrastrukturfonds über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr finanziert werden. Der Spezialfinanzierung Strassenverkehr droht allerdings bereits in naher Zukunft eine Unterdeckung. Für zusätzliche Projekte müssten somit neue Finanzierungsquellen erschlossen werden, beispielsweise durch eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der laufenden Vernehmlassung über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er vorerst das Ergebnis der kantonalen Studie über das Genfer Seequerungsprojekt abwarten will. Jedoch bemerkt der Bundesrat im Bericht für die Vernehmlassung auf Seite 53 auch, dass die eidgenössischen Räte diese neue Verbindung in das Programm aufnehmen und deren Finanzierung sicherstellen sollten.</p><p>Ich frage den Bundesrat daher:</p><p>1. Wann werden die eidgenössischen Räte über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz entscheiden können, das sich gegenwärtig in der Vernehmlassung befindet?</p><p>2. Welche Möglichkeiten gibt es, um die Querung des Genferseebeckens in das Nationalstrassennetz einzubinden, und wie kann diese neue Verbindung finanziert werden?</p>
  • Strassenverbindung über das Genferseebecken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Nach dem Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (Infrastrukturfondsgesetz; IFG, SR 725.13) unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes - mithin spätestens Ende 2009 - ein Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (Art. 6 Abs. 2 IFG). Die eidgenössischen Räte werden voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2010 über das Programm entscheiden können.</p><p>Unter das IFG fallen ausschliesslich Fahrstreifenergänzungen an bestehenden Nationalstrassen.</p><p>2. Das Projekt "Strassenverbindung über das Genferseebecken" bedingt eine Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz. Es muss ausserhalb des Infrastrukturfonds über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr finanziert werden. Der Spezialfinanzierung Strassenverkehr droht allerdings bereits in naher Zukunft eine Unterdeckung. Für zusätzliche Projekte müssten somit neue Finanzierungsquellen erschlossen werden, beispielsweise durch eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der laufenden Vernehmlassung über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er vorerst das Ergebnis der kantonalen Studie über das Genfer Seequerungsprojekt abwarten will. Jedoch bemerkt der Bundesrat im Bericht für die Vernehmlassung auf Seite 53 auch, dass die eidgenössischen Räte diese neue Verbindung in das Programm aufnehmen und deren Finanzierung sicherstellen sollten.</p><p>Ich frage den Bundesrat daher:</p><p>1. Wann werden die eidgenössischen Räte über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz entscheiden können, das sich gegenwärtig in der Vernehmlassung befindet?</p><p>2. Welche Möglichkeiten gibt es, um die Querung des Genferseebeckens in das Nationalstrassennetz einzubinden, und wie kann diese neue Verbindung finanziert werden?</p>
    • Strassenverbindung über das Genferseebecken

Back to List