Gewährleistung des Wettbewerbs bei der Auswahl der Partner von SBB Cargo
- ShortId
-
09.3132
- Id
-
20093132
- Updated
-
28.07.2023 10:25
- Language
-
de
- Title
-
Gewährleistung des Wettbewerbs bei der Auswahl der Partner von SBB Cargo
- AdditionalIndexing
-
48;Wettbewerbsrecht;Partnergesellschaft;SBB;Arbeitsgemeinschaft;nationaler Verkehr;Fusion von Unternehmen;Güterverkehr auf der Schiene;Wettbewerbsfähigkeit;Verkehrsunternehmen
- 1
-
- L05K1801021103, SBB
- L06K070304010204, Partnergesellschaft
- L04K07030302, Arbeitsgemeinschaft
- L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
- L04K18010106, nationaler Verkehr
- L04K18010211, Verkehrsunternehmen
- L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
- L04K07030103, Wettbewerbsrecht
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Suche nach einem strategischen Partner für SBB Cargo erfolgt unter Federführung der SBB nach einem klar strukturierten Prozess. In Wahrnehmung der Eignerinteressen des Bundes begleiten das UVEK und das EFD diesen Prozess eng. Anfang April 2009 hat der Verwaltungsrat der SBB ein Verhandlungsmandat beschlossen. Den beiden Grossbahnen SNCF und DB soll eine Partnerschaft mit einer Beteiligung von 49 Prozent an SBB Cargo angeboten werden. Mit fünf weiteren potenziellen Partnern wird die Möglichkeit für ergänzende Partnerschaften geprüft. Eine Partnerschaft kommt grundsätzlich nur infrage, wenn sie eine erfolgreichere Zukunft verspricht als der Alleingang von SBB Cargo. Der Entscheid über eine Partnerschaft mit einer Beteiligung von bis zu 49 Prozent an SBB Cargo liegt in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats der SBB.</p><p>Die kartellrechtliche Realisierbarkeit eines konkreten Partnerschaftsangebots ist ein wesentliches Kriterium im Rahmen der laufenden Verhandlungen der SBB. Die kartellrechtliche Prüfung eines Zusammenschlusses oder einer Kooperation obliegt jedoch den zuständigen Wettbewerbsbehörden, und deren Ergebnis hängt von den konkreten Partnerschaftsangeboten ab. Dazu zählen auch Fragen nach einer möglichen Marktbeherrschung. Deshalb kann der Bundesrat zu diesen kartellrechtlichen Fragen nicht Stellung nehmen. </p><p>Das verkehrspolitische Ziel des Bundes, den Verkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern, kann auf unterschiedliche Weise erreicht werden. Ein probates Mittel stellt dabei die Verbesserung der intermodalen Wettbewerbsfähigkeit durch attraktive Angebote im Schienengütertransport dar. Die Marktöffnung hat wesentlich zu Effizienzsteigerungen im Güterschienenverkehr beigetragen. Der intermodale Wettbewerbsdruck zwischen Schiene und Strasse sowie der intramodale Wettbewerbsdruck im Güterschienenverkehr sorgen dafür, dass Kostenvorteile und Effizienzgewinne den Nachfragern zugutekommen. Der Bund wird sich deshalb dafür einsetzen, dass ein wirksamer Wettbewerb im Güterverkehrsmarkt erhalten bleibt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) gehören dem Bund. Der Bundesrat verteidigt die Eigentümerinteressen und nimmt die Aufsicht im Rahmen seiner Zuständigkeit wahr. Zudem sorgt er für die Umsetzung der wirtschafts- und verkehrspolitischen Vorgaben.</p><p>Die SBB prüfen zurzeit 14 Angebote für eine Partnerschaft mit der Tochtergesellschaft SBB Cargo. Die Deutsche Bahn (DB) hat gemeinsam mit der BLS Cargo AG, an der sie zu 45 Prozent beteiligt ist, ein Angebot eingereicht. Zusammen würden SBB Cargo und DB/BLS Cargo über einen Marktanteil von über 90 Prozent im alpenquerenden Gütertransport und von etwa 60 Prozent im gesamtschweizerischen Gütertransport (einschliesslich Strassentransport) verfügen. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht und der Transportpolitik.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher, aus politischer und rechtlicher Sicht folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Ausschreibung für die Partnerschaft mit SBB Cargo unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten?</p><p>2. Glaubt der Bundesrat, dass eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen SBB Cargo und DB/BLS Cargo zu einer marktbeherrschenden Stellung dieser Unternehmen führen und so den Wettbewerb deutlich einschränken würde? Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr eines monopolistischen Marktanteils von über 90 Prozent im alpenquerenden Bahnverkehr aus wirtschaftlicher Sicht?</p><p>3. Welches wären dem Bundesrat zufolge die Auswirkungen einer möglichen Marktbeherrschung auf die Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene? Würde so die Erhöhung des Marktanteils des Schienentransports gegenüber dem Strassentransport, die durch den freien Netzzugang und die Förderung des kombinierten Verkehrs ermöglicht wurde, nicht wieder zunichte gemacht?</p><p>4. Würde es nach Ansicht des Bundesrats wettbewerbsrechtlich einen Unterschied machen, wenn die beiden Gesellschaften anstatt einer Fusion oder Beteiligung eine Kooperation anstrebten?</p><p>5. Die Aussicht auf eine marktbeherrschende Stellung dürfte DB/BLS Cargo dazu bringen, SBB Cargo ein weitaus besseres Angebot zu unterbreiten als die anderen an der Partnerschaft interessierten Unternehmen. Dies benachteiligt die übrigen Anbieterinnen und Anbieter, gefährdet den freien Wettbewerb und verstösst somit gegen Artikel 7 des Kartellgesetzes. Sind DB/BLS Cargo vor diesem Hintergrund überhaupt zulässige Anbieter?</p>
- Gewährleistung des Wettbewerbs bei der Auswahl der Partner von SBB Cargo
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Suche nach einem strategischen Partner für SBB Cargo erfolgt unter Federführung der SBB nach einem klar strukturierten Prozess. In Wahrnehmung der Eignerinteressen des Bundes begleiten das UVEK und das EFD diesen Prozess eng. Anfang April 2009 hat der Verwaltungsrat der SBB ein Verhandlungsmandat beschlossen. Den beiden Grossbahnen SNCF und DB soll eine Partnerschaft mit einer Beteiligung von 49 Prozent an SBB Cargo angeboten werden. Mit fünf weiteren potenziellen Partnern wird die Möglichkeit für ergänzende Partnerschaften geprüft. Eine Partnerschaft kommt grundsätzlich nur infrage, wenn sie eine erfolgreichere Zukunft verspricht als der Alleingang von SBB Cargo. Der Entscheid über eine Partnerschaft mit einer Beteiligung von bis zu 49 Prozent an SBB Cargo liegt in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats der SBB.</p><p>Die kartellrechtliche Realisierbarkeit eines konkreten Partnerschaftsangebots ist ein wesentliches Kriterium im Rahmen der laufenden Verhandlungen der SBB. Die kartellrechtliche Prüfung eines Zusammenschlusses oder einer Kooperation obliegt jedoch den zuständigen Wettbewerbsbehörden, und deren Ergebnis hängt von den konkreten Partnerschaftsangeboten ab. Dazu zählen auch Fragen nach einer möglichen Marktbeherrschung. Deshalb kann der Bundesrat zu diesen kartellrechtlichen Fragen nicht Stellung nehmen. </p><p>Das verkehrspolitische Ziel des Bundes, den Verkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern, kann auf unterschiedliche Weise erreicht werden. Ein probates Mittel stellt dabei die Verbesserung der intermodalen Wettbewerbsfähigkeit durch attraktive Angebote im Schienengütertransport dar. Die Marktöffnung hat wesentlich zu Effizienzsteigerungen im Güterschienenverkehr beigetragen. Der intermodale Wettbewerbsdruck zwischen Schiene und Strasse sowie der intramodale Wettbewerbsdruck im Güterschienenverkehr sorgen dafür, dass Kostenvorteile und Effizienzgewinne den Nachfragern zugutekommen. Der Bund wird sich deshalb dafür einsetzen, dass ein wirksamer Wettbewerb im Güterverkehrsmarkt erhalten bleibt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) gehören dem Bund. Der Bundesrat verteidigt die Eigentümerinteressen und nimmt die Aufsicht im Rahmen seiner Zuständigkeit wahr. Zudem sorgt er für die Umsetzung der wirtschafts- und verkehrspolitischen Vorgaben.</p><p>Die SBB prüfen zurzeit 14 Angebote für eine Partnerschaft mit der Tochtergesellschaft SBB Cargo. Die Deutsche Bahn (DB) hat gemeinsam mit der BLS Cargo AG, an der sie zu 45 Prozent beteiligt ist, ein Angebot eingereicht. Zusammen würden SBB Cargo und DB/BLS Cargo über einen Marktanteil von über 90 Prozent im alpenquerenden Gütertransport und von etwa 60 Prozent im gesamtschweizerischen Gütertransport (einschliesslich Strassentransport) verfügen. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht und der Transportpolitik.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher, aus politischer und rechtlicher Sicht folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Ausschreibung für die Partnerschaft mit SBB Cargo unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten?</p><p>2. Glaubt der Bundesrat, dass eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen SBB Cargo und DB/BLS Cargo zu einer marktbeherrschenden Stellung dieser Unternehmen führen und so den Wettbewerb deutlich einschränken würde? Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr eines monopolistischen Marktanteils von über 90 Prozent im alpenquerenden Bahnverkehr aus wirtschaftlicher Sicht?</p><p>3. Welches wären dem Bundesrat zufolge die Auswirkungen einer möglichen Marktbeherrschung auf die Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene? Würde so die Erhöhung des Marktanteils des Schienentransports gegenüber dem Strassentransport, die durch den freien Netzzugang und die Förderung des kombinierten Verkehrs ermöglicht wurde, nicht wieder zunichte gemacht?</p><p>4. Würde es nach Ansicht des Bundesrats wettbewerbsrechtlich einen Unterschied machen, wenn die beiden Gesellschaften anstatt einer Fusion oder Beteiligung eine Kooperation anstrebten?</p><p>5. Die Aussicht auf eine marktbeherrschende Stellung dürfte DB/BLS Cargo dazu bringen, SBB Cargo ein weitaus besseres Angebot zu unterbreiten als die anderen an der Partnerschaft interessierten Unternehmen. Dies benachteiligt die übrigen Anbieterinnen und Anbieter, gefährdet den freien Wettbewerb und verstösst somit gegen Artikel 7 des Kartellgesetzes. Sind DB/BLS Cargo vor diesem Hintergrund überhaupt zulässige Anbieter?</p>
- Gewährleistung des Wettbewerbs bei der Auswahl der Partner von SBB Cargo
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