IV-Zusatzfinanzierung. Abstimmungstermin und Inkraftsetzung

ShortId
09.3134
Id
20093134
Updated
28.07.2023 13:35
Language
de
Title
IV-Zusatzfinanzierung. Abstimmungstermin und Inkraftsetzung
AdditionalIndexing
28;Abstimmungstermin;Inkrafttreten des Gesetzes;Vollzug von Beschlüssen;Invalidenversicherung;Mehrwertsteuer;Finanzierung
1
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K08010202, Abstimmungstermin
  • L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jede Anpassung bei den Mehrwertsteuersätzen löst bei den Betrieben einen erheblichen Korrekturbedarf aus. So muss etwa diverse Software angepasst werden, Kassen und Waagen müssen neu programmiert werden, bei Produkten mit aufgedruckten Preisen muss mit einer ausgeklügelten Planung ein möglichst terminnaher Übergang sichergestellt werden, und die veränderten Steuersätze müssen bei der Ausarbeitung von Offerten sowie in der ganzen Budgetierung berücksichtigt werden können. </p><p>Damit der Wirtschaft ausreichend Zeit verbleibt, um Mehrwertsteuersatz-Anpassungen möglichst reibungslos und mit möglichst geringen Zusatzkosten umsetzen zu können, ist es unabdingbar, dass derartige Beschlüsse mindestens ein halbes Jahr vor deren Inkrafttreten verbindlich beschlossen werden. </p><p>Nachdem die ursprünglich für den 17. Mai 2009 geplante Volksabstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung vom Bundesrat abgesetzt wurde, drängt sich aus Sicht der Wirtschaft eine Terminplanung mit einem Urnengang im Frühjahr 2010 und einer Inkraftsetzung per 1. Januar 2011 auf. Den eidgenössischen Räten müsste hierzu beantragt werden, den Bundesbeschluss über die befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze vom 13. Juni 2008 in Ziffer II so anzupassen, dass das Inkrafttreten neu auf den 1. Januar 2011 erfolgt.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat anerkennt, dass man der Wirtschaft bei Steuersatzerhöhungen eine genügend lange Übergangsfrist einräumen muss, damit die Umstellung vom alten auf den neuen Satz möglichst reibungslos erfolgt. Deshalb beantragte er die Annahme der Motion Müller Philipp 08.3864, die zwei Massnahmen vorsieht, damit die Unternehmen nicht unter der Steuersatzerhöhung leiden: a. Bei Dauerverträgen, bei denen die Zahlung für den ganzen Vertragszeitraum zum Zeitpunkt der Volksabstimmung über die Zusatzfinanzierung der IV bereits erfolgt ist, wird auf die nachträgliche Erhebung der Steuerdifferenz verzichtet; b. generell wird eine grosszügige freiwillige Pauschalregelung vorgesehen, mit welcher die Abwicklung des Übergangs von den alten zu den neuen Steuersätzen in der Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung vereinfacht wird. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Vorbereitungsfrist von drei Monaten für die Wirtschaft sehr knapp ist. Er ist jedoch überzeugt, dass die Steuersatzerhöhung dennoch fristgerecht umgesetzt werden kann.</p><p>2. Indem der Bundesrat das Datum der Abstimmung, die ursprünglich auf den 17. Mai 2009 angesetzt war, verschob, gab er dem Parlament Gelegenheit, sich noch einmal mit der Vorlage zur Zusatzfinanzierung zu befassen und nötigenfalls Änderungen anzubringen. Am 12. und 19. Februar 2009 sprachen sich die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des National- und des Ständerats jedoch mit deutlicher Mehrheit für die Vorlage aus, wie sie vom Parlament am 13. Juni 2008 verabschiedet worden war. Der Bundesrat ist daher verpflichtet, den Auftrag des Parlaments zu erfüllen und die Vorlage zur Abstimmung vorzulegen.</p><p>3. Indem das Parlament das Datum des Inkrafttretens im Text des Bundesbeschlusses selbst festlegte, schränkte es den Handlungsspielraum ein, über den der Bundesrat normalerweise bei der Organisation von Abstimmungen verfügt. Er ist daher gezwungen, die Vorlage zur Mehrwertsteuererhöhung zur Abstimmung vorzulegen. Er setzte die Abstimmung auf den 27. September 2009 an. Das ist das letzte mögliche Datum, damit die neuen Steuersätze - sofern sie angenommen werden - am 1. Januar 2010 in Kraft treten können, wie es der Wille des Parlaments ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Wirtschaft bei jeder Anpassung der Mehrwertsteuersätze auf eine Vorlaufzeit von mindestens einem halben Jahr angewiesen ist, damit sichergestellt werden kann, dass die Umstellung reibungslos und mit einem möglichst geringen Zusatzaufwand erfolgen kann? </p><p>2. Ist er gewillt, auf die legitimen Anliegen der Wirtschaft einzugehen und dem Parlament einen konkreten Antrag zu unterbreiten, der darauf abzielt, die Inkraftsetzung der IV-Zusatzfinanzierung auf den 1. Januar 2011 zu verschieben? </p><p>3. Teilt er die Ansicht, dass es aus abstimmungstaktischen Überlegungen angezeigt ist, die Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung erst im Frühjahr 2010 durchzuführen, damit ausreichend Zeit verbleibt, um die Stimmberechtigten von der Notwendigkeit einer IV-Zusatzfinanzierung zu überzeugen und um zu verhindern, dass die Vorlage innerhalb der Wirtschaft aufgrund einer viel zu knappen Vorlaufzeit auf Ablehnung stösst?</p>
  • IV-Zusatzfinanzierung. Abstimmungstermin und Inkraftsetzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jede Anpassung bei den Mehrwertsteuersätzen löst bei den Betrieben einen erheblichen Korrekturbedarf aus. So muss etwa diverse Software angepasst werden, Kassen und Waagen müssen neu programmiert werden, bei Produkten mit aufgedruckten Preisen muss mit einer ausgeklügelten Planung ein möglichst terminnaher Übergang sichergestellt werden, und die veränderten Steuersätze müssen bei der Ausarbeitung von Offerten sowie in der ganzen Budgetierung berücksichtigt werden können. </p><p>Damit der Wirtschaft ausreichend Zeit verbleibt, um Mehrwertsteuersatz-Anpassungen möglichst reibungslos und mit möglichst geringen Zusatzkosten umsetzen zu können, ist es unabdingbar, dass derartige Beschlüsse mindestens ein halbes Jahr vor deren Inkrafttreten verbindlich beschlossen werden. </p><p>Nachdem die ursprünglich für den 17. Mai 2009 geplante Volksabstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung vom Bundesrat abgesetzt wurde, drängt sich aus Sicht der Wirtschaft eine Terminplanung mit einem Urnengang im Frühjahr 2010 und einer Inkraftsetzung per 1. Januar 2011 auf. Den eidgenössischen Räten müsste hierzu beantragt werden, den Bundesbeschluss über die befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze vom 13. Juni 2008 in Ziffer II so anzupassen, dass das Inkrafttreten neu auf den 1. Januar 2011 erfolgt.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat anerkennt, dass man der Wirtschaft bei Steuersatzerhöhungen eine genügend lange Übergangsfrist einräumen muss, damit die Umstellung vom alten auf den neuen Satz möglichst reibungslos erfolgt. Deshalb beantragte er die Annahme der Motion Müller Philipp 08.3864, die zwei Massnahmen vorsieht, damit die Unternehmen nicht unter der Steuersatzerhöhung leiden: a. Bei Dauerverträgen, bei denen die Zahlung für den ganzen Vertragszeitraum zum Zeitpunkt der Volksabstimmung über die Zusatzfinanzierung der IV bereits erfolgt ist, wird auf die nachträgliche Erhebung der Steuerdifferenz verzichtet; b. generell wird eine grosszügige freiwillige Pauschalregelung vorgesehen, mit welcher die Abwicklung des Übergangs von den alten zu den neuen Steuersätzen in der Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung vereinfacht wird. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Vorbereitungsfrist von drei Monaten für die Wirtschaft sehr knapp ist. Er ist jedoch überzeugt, dass die Steuersatzerhöhung dennoch fristgerecht umgesetzt werden kann.</p><p>2. Indem der Bundesrat das Datum der Abstimmung, die ursprünglich auf den 17. Mai 2009 angesetzt war, verschob, gab er dem Parlament Gelegenheit, sich noch einmal mit der Vorlage zur Zusatzfinanzierung zu befassen und nötigenfalls Änderungen anzubringen. Am 12. und 19. Februar 2009 sprachen sich die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des National- und des Ständerats jedoch mit deutlicher Mehrheit für die Vorlage aus, wie sie vom Parlament am 13. Juni 2008 verabschiedet worden war. Der Bundesrat ist daher verpflichtet, den Auftrag des Parlaments zu erfüllen und die Vorlage zur Abstimmung vorzulegen.</p><p>3. Indem das Parlament das Datum des Inkrafttretens im Text des Bundesbeschlusses selbst festlegte, schränkte es den Handlungsspielraum ein, über den der Bundesrat normalerweise bei der Organisation von Abstimmungen verfügt. Er ist daher gezwungen, die Vorlage zur Mehrwertsteuererhöhung zur Abstimmung vorzulegen. Er setzte die Abstimmung auf den 27. September 2009 an. Das ist das letzte mögliche Datum, damit die neuen Steuersätze - sofern sie angenommen werden - am 1. Januar 2010 in Kraft treten können, wie es der Wille des Parlaments ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Wirtschaft bei jeder Anpassung der Mehrwertsteuersätze auf eine Vorlaufzeit von mindestens einem halben Jahr angewiesen ist, damit sichergestellt werden kann, dass die Umstellung reibungslos und mit einem möglichst geringen Zusatzaufwand erfolgen kann? </p><p>2. Ist er gewillt, auf die legitimen Anliegen der Wirtschaft einzugehen und dem Parlament einen konkreten Antrag zu unterbreiten, der darauf abzielt, die Inkraftsetzung der IV-Zusatzfinanzierung auf den 1. Januar 2011 zu verschieben? </p><p>3. Teilt er die Ansicht, dass es aus abstimmungstaktischen Überlegungen angezeigt ist, die Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung erst im Frühjahr 2010 durchzuführen, damit ausreichend Zeit verbleibt, um die Stimmberechtigten von der Notwendigkeit einer IV-Zusatzfinanzierung zu überzeugen und um zu verhindern, dass die Vorlage innerhalb der Wirtschaft aufgrund einer viel zu knappen Vorlaufzeit auf Ablehnung stösst?</p>
    • IV-Zusatzfinanzierung. Abstimmungstermin und Inkraftsetzung

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