Einführung eines Ethik-Management-Systems für den Finanzplatz und die Wirtschaft

ShortId
09.3136
Id
20093136
Updated
28.07.2023 13:29
Language
de
Title
Einführung eines Ethik-Management-Systems für den Finanzplatz und die Wirtschaft
AdditionalIndexing
24;Corporate Governance;Wirtschaftsethik;Finanzplatz Schweiz;Gütezeichen;Finanzberuf;Management;berufliche Eignung;nachhaltige Entwicklung
1
  • L05K1603010402, Wirtschaftsethik
  • L04K07030501, Management
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
  • L06K070305010301, Corporate Governance
  • L05K0701010304, Gütezeichen
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L04K11060108, Finanzberuf
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein EMS ist ein Instrument einer ethisch orientierten Governance für eine Unternehmung oder eine Branche, in dem die handlungsanleitenden Werte, Strategien, Prozesse und Strukturen sowie Verantwortlichkeiten systemisch zusammengefasst sind und in dem die zentralen Wirkungen in eigener Verantwortung der Branche oder des Unternehmens transparent und kontrollierbar gemacht werden.</p><p>Angesichts der Wirtschaftskrise besteht eine der wichtigsten Massnahmen darin, neues Vertrauen für Firmen und Institutionen aufzubauen.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 08.3912 bestätigt der Bundesrat die Bedeutung von Werten und Tugenden für die Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft und Finanzplatz.</p><p>Neue Gesetze und Paragrafen ändern wenig, wenn die Gesinnung die alte bleibt. Sie schnüren lediglich die Flexibilität und damit die Wettbewerbsfähigkeit ein.</p><p>Ähnlich einem Qualitätsmanagement, allenfalls auch in Ergänzung bestehender Modelle könnten ethische Grundsätze und Verhaltensweisen mit einem EMS institutionalisiert und mit einem Rating belohnt werden.</p><p>Ideen und Angebote in dieser Richtung existieren bereits. Der Bundesrat könnte modellhaft mit ausgewählten Teilen der eidgenössischen Verwaltung vorangehen. Vor allem aber könnte er seinen Einfluss dort geltend machen, wo er die Wirtschaft und den Finanzplatz in der Krise unterstützt.</p>
  • <p>Das unternehmerische Handeln ist an den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Rahmen gebunden. Aufgrund der gut funktionierenden Demokratie mit den ausgebauten Volksrechten reflektiert der Rechtsrahmen die Vorstellungen darüber, was von der Gesellschaft insgesamt als richtiges Handeln beurteilt wird. Die Werthaltung der Gesellschaft und die gesellschaftlichen Normen spiegeln sich deshalb in unserem rechtlichen Rahmen wider und setzen so die Rahmenbedingungen für ein ethisches Wirtschaften. Dieser Rahmen gilt für alle Wirtschaftsakteure, unabhängig von Hierarchiestufe oder Funktion.</p><p>Ändern sich die unternehmerischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten im Laufe der Zeit so, dass der gesetzliche Rahmen nicht mehr ausreichend ist, um weiterhin die Werthaltung der Gesellschaft zu reflektieren, muss dieser angepasst werden. Gerade im Zuge der Finanzkrise hat der Bundesrat rasch auf die bestehenden Probleme reagiert und die Lehren zielgerichtet umgesetzt.</p><p>Zudem erachtet der Bundesrat die Durchführung von über den Gesetzesrahmen hinausgehenden staatlichen Eingriffen und Vorgaben im Bereich der Wirtschaftsethik weder als zielführend, noch betrachtet er sie als notwendige Staatsaufgabe. Der Bundesrat erinnert daran, dass Labels und Ratings im Wirtschaftsbereich in der Regel von privaten Trägerschaften oder von der Industrie selbst vergeben werden. Eine diesbezügliche Einflussnahme würde über das Ziel hinausschiessen.</p><p>Bezüglich des Vorschlags der Einführung von einem Ethik-Management-System in der Verwaltung ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass er am 19. November 2003 personalpolitische Leitsätze für die Bundesverwaltung erlassen hat, welche über die einschlägigen Artikel des Bundespersonalgesetzes hinausgehen. Diese stehen für Verlässlichkeit, Berechenbarkeit und Gerechtigkeit der Institution und werden auf Amtsstufe operationalisiert. Daneben existiert ein Verhaltenskodex der allgemeinen Bundesverwaltung. Somit verfügt der Bund bereits über genügend Instrumente, welche der Ethik Nachachtung verschaffen sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Hauptakteure des Schweizer Finanzplatzes aufzufordern, möglichst rasch ein Ethik-Management-System (EMS) einzuführen. Die nötigen Voraussetzungen sind zu schaffen, damit auch Schweizer Unternehmen mit einem Ethik-Gütesiegel ausgezeichnet werden können.</p>
  • Einführung eines Ethik-Management-Systems für den Finanzplatz und die Wirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein EMS ist ein Instrument einer ethisch orientierten Governance für eine Unternehmung oder eine Branche, in dem die handlungsanleitenden Werte, Strategien, Prozesse und Strukturen sowie Verantwortlichkeiten systemisch zusammengefasst sind und in dem die zentralen Wirkungen in eigener Verantwortung der Branche oder des Unternehmens transparent und kontrollierbar gemacht werden.</p><p>Angesichts der Wirtschaftskrise besteht eine der wichtigsten Massnahmen darin, neues Vertrauen für Firmen und Institutionen aufzubauen.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 08.3912 bestätigt der Bundesrat die Bedeutung von Werten und Tugenden für die Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft und Finanzplatz.</p><p>Neue Gesetze und Paragrafen ändern wenig, wenn die Gesinnung die alte bleibt. Sie schnüren lediglich die Flexibilität und damit die Wettbewerbsfähigkeit ein.</p><p>Ähnlich einem Qualitätsmanagement, allenfalls auch in Ergänzung bestehender Modelle könnten ethische Grundsätze und Verhaltensweisen mit einem EMS institutionalisiert und mit einem Rating belohnt werden.</p><p>Ideen und Angebote in dieser Richtung existieren bereits. Der Bundesrat könnte modellhaft mit ausgewählten Teilen der eidgenössischen Verwaltung vorangehen. Vor allem aber könnte er seinen Einfluss dort geltend machen, wo er die Wirtschaft und den Finanzplatz in der Krise unterstützt.</p>
    • <p>Das unternehmerische Handeln ist an den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Rahmen gebunden. Aufgrund der gut funktionierenden Demokratie mit den ausgebauten Volksrechten reflektiert der Rechtsrahmen die Vorstellungen darüber, was von der Gesellschaft insgesamt als richtiges Handeln beurteilt wird. Die Werthaltung der Gesellschaft und die gesellschaftlichen Normen spiegeln sich deshalb in unserem rechtlichen Rahmen wider und setzen so die Rahmenbedingungen für ein ethisches Wirtschaften. Dieser Rahmen gilt für alle Wirtschaftsakteure, unabhängig von Hierarchiestufe oder Funktion.</p><p>Ändern sich die unternehmerischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten im Laufe der Zeit so, dass der gesetzliche Rahmen nicht mehr ausreichend ist, um weiterhin die Werthaltung der Gesellschaft zu reflektieren, muss dieser angepasst werden. Gerade im Zuge der Finanzkrise hat der Bundesrat rasch auf die bestehenden Probleme reagiert und die Lehren zielgerichtet umgesetzt.</p><p>Zudem erachtet der Bundesrat die Durchführung von über den Gesetzesrahmen hinausgehenden staatlichen Eingriffen und Vorgaben im Bereich der Wirtschaftsethik weder als zielführend, noch betrachtet er sie als notwendige Staatsaufgabe. Der Bundesrat erinnert daran, dass Labels und Ratings im Wirtschaftsbereich in der Regel von privaten Trägerschaften oder von der Industrie selbst vergeben werden. Eine diesbezügliche Einflussnahme würde über das Ziel hinausschiessen.</p><p>Bezüglich des Vorschlags der Einführung von einem Ethik-Management-System in der Verwaltung ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass er am 19. November 2003 personalpolitische Leitsätze für die Bundesverwaltung erlassen hat, welche über die einschlägigen Artikel des Bundespersonalgesetzes hinausgehen. Diese stehen für Verlässlichkeit, Berechenbarkeit und Gerechtigkeit der Institution und werden auf Amtsstufe operationalisiert. Daneben existiert ein Verhaltenskodex der allgemeinen Bundesverwaltung. Somit verfügt der Bund bereits über genügend Instrumente, welche der Ethik Nachachtung verschaffen sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Hauptakteure des Schweizer Finanzplatzes aufzufordern, möglichst rasch ein Ethik-Management-System (EMS) einzuführen. Die nötigen Voraussetzungen sind zu schaffen, damit auch Schweizer Unternehmen mit einem Ethik-Gütesiegel ausgezeichnet werden können.</p>
    • Einführung eines Ethik-Management-Systems für den Finanzplatz und die Wirtschaft

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