Film "Räuberinnen". Fragwürdige Filmunterstützung mit Bundesmitteln
- ShortId
-
09.3139
- Id
-
20093139
- Updated
-
28.07.2023 11:46
- Language
-
de
- Title
-
Film "Räuberinnen". Fragwürdige Filmunterstützung mit Bundesmitteln
- AdditionalIndexing
-
2831;Filmkunst;Subvention;sexuelle Gewalt;Kulturförderung;Gewalt
- 1
-
- L04K01060307, Kulturförderung
- L05K0106040301, Filmkunst
- L05K1102030202, Subvention
- L04K01010207, Gewalt
- L06K050102010305, sexuelle Gewalt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Film "Räuberinnen" von Carla Lia Monti Artikel 16 Absatz 2 des Filmgesetzes nicht verletzt. Er anerkennt, dass der erwähnte Film Szenen aufweist, die gewisse Zuschauer schockieren können. Das Filmgesetz nennt verschiedene Gründe, die den Ausschluss aus der Filmförderung des Bundes begründen. Filmförderung ist dann untersagt, wenn namentlich die Menschenwürde verletzt oder Gewalt verherrlicht wird oder Pornografie den Charakter eines Films ausmacht. Damit ist nicht nur die strafrechtlich relevante Pornografie gemeint. Es bezieht sich auch auf Filme, die primär die Darstellung von legaler Pornografie bezwecken. Der Film "Räuberinnen" erfüllt nach Meinung des Bundesrates keines der erwähnten Kriterien, da die kritisierten Szenen in einem engen Zusammenhang zur Geschichte stehen und sich im Rahmen der künstlerischen Freiheit bewegen. Artikel 21 der Bundesverfassung garantiert die Kunstfreiheit. Diese kann ohne eine vorherige Abwägung der verschiedenen Interessen nicht eingeschränkt werden.</p><p>2. Wie der Bundesrat im ersten Punkt bereits ausgeführt hat, fällt dieses Werk seiner Ansicht nach nicht unter die erwähnten Ausschlussgründe der Pornografie oder der Gewaltverherrlichung, sondern in den künstlerischen Bereich. Dabei muss festgehalten werden, dass der Bund über keinerlei Entscheidkompetenz bei der Zugangsbeschränkung von geförderten sowie anderen Filmen für die Schweizer Kinosäle hat. Der Entscheid zur Festlegung von Altersbeschränkungen obliegt den Kantonen.</p><p>3. Wie bereits ausgeführt, können gewisse Szenen tatsächlich einen schockierenden Effekt auf Teile der Schweizer Bevölkerung ausüben. Diese Szenen gehören jedoch zur Geschichte dieses Films, der auf einer künstlerischen Idee aufbaut. Es wird den zuständigen kantonalen Behörden obliegen, die Ausstrahlung dieses Films eventuell einzuschränken.</p><p>4. Da der Bundesrat im Rahmen dieses Films keine Verletzung der Bestimmungen der Filmförderung feststellt, sieht er sich auch nicht veranlasst, das Vergabesystem bei der Filmförderung anzupassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der vom Bund mit 600 000 Franken mitfinanzierte Film "Räuberinnen" (Regisseurin Carla Lia Monti) zelebriert haufenweise Gewalt und Sex. Das wirft Fragen auf, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Ist er der Meinung, dass der Film "Räuberinnen" die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 16 Abs. 2 des Filmgesetzes) erfüllt, um mit Bundesgeldern unterstützt zu werden?</p><p>2. Hält er es für angezeigt, mit der einen Hand öffentliche Mittel in die Gewaltprävention zu investieren und mit der anderen einen Film mit derben Gewaltszenen zu unterstützen?</p><p>3. Wie soll die Bevölkerung verstehen, dass mit staatlicher Unterstützung ausgiebige Sexszenen gezeigt werden - selbst auf dem Internet als Trailer -, während die Medien zunehmend von tragischen Sexualdelikten berichten?</p><p>4. Gedenkt er, die Hintergründe für die Unterstützung des besagten Films zu prüfen und allenfalls die Vergabe von Beiträgen durch die Sektion Film im BAK zu korrigieren?</p>
- Film "Räuberinnen". Fragwürdige Filmunterstützung mit Bundesmitteln
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Film "Räuberinnen" von Carla Lia Monti Artikel 16 Absatz 2 des Filmgesetzes nicht verletzt. Er anerkennt, dass der erwähnte Film Szenen aufweist, die gewisse Zuschauer schockieren können. Das Filmgesetz nennt verschiedene Gründe, die den Ausschluss aus der Filmförderung des Bundes begründen. Filmförderung ist dann untersagt, wenn namentlich die Menschenwürde verletzt oder Gewalt verherrlicht wird oder Pornografie den Charakter eines Films ausmacht. Damit ist nicht nur die strafrechtlich relevante Pornografie gemeint. Es bezieht sich auch auf Filme, die primär die Darstellung von legaler Pornografie bezwecken. Der Film "Räuberinnen" erfüllt nach Meinung des Bundesrates keines der erwähnten Kriterien, da die kritisierten Szenen in einem engen Zusammenhang zur Geschichte stehen und sich im Rahmen der künstlerischen Freiheit bewegen. Artikel 21 der Bundesverfassung garantiert die Kunstfreiheit. Diese kann ohne eine vorherige Abwägung der verschiedenen Interessen nicht eingeschränkt werden.</p><p>2. Wie der Bundesrat im ersten Punkt bereits ausgeführt hat, fällt dieses Werk seiner Ansicht nach nicht unter die erwähnten Ausschlussgründe der Pornografie oder der Gewaltverherrlichung, sondern in den künstlerischen Bereich. Dabei muss festgehalten werden, dass der Bund über keinerlei Entscheidkompetenz bei der Zugangsbeschränkung von geförderten sowie anderen Filmen für die Schweizer Kinosäle hat. Der Entscheid zur Festlegung von Altersbeschränkungen obliegt den Kantonen.</p><p>3. Wie bereits ausgeführt, können gewisse Szenen tatsächlich einen schockierenden Effekt auf Teile der Schweizer Bevölkerung ausüben. Diese Szenen gehören jedoch zur Geschichte dieses Films, der auf einer künstlerischen Idee aufbaut. Es wird den zuständigen kantonalen Behörden obliegen, die Ausstrahlung dieses Films eventuell einzuschränken.</p><p>4. Da der Bundesrat im Rahmen dieses Films keine Verletzung der Bestimmungen der Filmförderung feststellt, sieht er sich auch nicht veranlasst, das Vergabesystem bei der Filmförderung anzupassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der vom Bund mit 600 000 Franken mitfinanzierte Film "Räuberinnen" (Regisseurin Carla Lia Monti) zelebriert haufenweise Gewalt und Sex. Das wirft Fragen auf, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Ist er der Meinung, dass der Film "Räuberinnen" die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 16 Abs. 2 des Filmgesetzes) erfüllt, um mit Bundesgeldern unterstützt zu werden?</p><p>2. Hält er es für angezeigt, mit der einen Hand öffentliche Mittel in die Gewaltprävention zu investieren und mit der anderen einen Film mit derben Gewaltszenen zu unterstützen?</p><p>3. Wie soll die Bevölkerung verstehen, dass mit staatlicher Unterstützung ausgiebige Sexszenen gezeigt werden - selbst auf dem Internet als Trailer -, während die Medien zunehmend von tragischen Sexualdelikten berichten?</p><p>4. Gedenkt er, die Hintergründe für die Unterstützung des besagten Films zu prüfen und allenfalls die Vergabe von Beiträgen durch die Sektion Film im BAK zu korrigieren?</p>
- Film "Räuberinnen". Fragwürdige Filmunterstützung mit Bundesmitteln
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