Projekt zur Modernisierung des Schiessplatzes von Vugelles-La Mothe
- ShortId
-
09.3145
- Id
-
20093145
- Updated
-
14.11.2025 07:24
- Language
-
de
- Title
-
Projekt zur Modernisierung des Schiessplatzes von Vugelles-La Mothe
- AdditionalIndexing
-
09;52;Verordnung;Lärmbelästigung;Umweltrecht;Grenzwert;Schiessplatz;Waffenplatz;Waadt;Lärmschutz
- 1
-
- L05K0402010502, Schiessplatz
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L04K06010410, Lärmschutz
- L05K0503010103, Verordnung
- L05K0402010504, Waffenplatz
- L04K06010309, Umweltrecht
- L05K0601040402, Grenzwert
- L05K0301010120, Waadt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Weil mich die Antwort auf meine Interpellation 08.3794 betreffend die Lärmbelästigung, die vom Schiessplatz Vugelles-La Mothe ausgeht, nicht befriedigt, reiche ich die vorliegende Motion ein.</p><p>Wenn eine oder mehrere Gemeinden die bisher vorgeschlagenen Vereinbarungen abgelehnt haben, geschah dies vorwiegend wegen der Tatsache, dass der Schiessplan auch Nachtschiessen vorsieht. Es versteht sich, dass diese Schiessen unerträglich sind, zumal sie häufig bis 22.30 Uhr stattfinden, und zwar sowohl während der Schulzeit als auch während der Ferien, winters und sommers. Die Schiessen lösen Aggressionen aus, weil die Lärmtoleranz der Bevölkerung ausgereizt ist. Zudem jagen die Schiessen den zahlreichen Kindern in der Region unnötigen Schrecken ein.</p><p>Mehr noch, seitdem ich am 10. Dezember 2008 meine Interpellation eingereicht habe, hat sich die Zahl der intensiven Schiesstrainings der Infanterietruppen vervielfacht; täglich finden nun Schiessen statt, was den Unmut verstärkt und in dieser kleinen Region namens Pied du Jura zwischen Vuiteboeuf, Orges, Villars Burquin und Mauborget zu einer unguten Spannung führt.</p><p>Trotz zahlreicher kommunaler Interventionen, einer kantonalen Resolution sowie Interpellationen auf kantonaler Ebene und auf Bundesebene verschlechtert sich die Stimmung in der Region. Aus diesem Grund fordere ich den Bundesrat und mit ihm das Verteidigungsdepartement auf, rasch ein Projekt zur Modernisierung dieses Schiessplatzes sowie eine Vereinbarung auszuarbeiten.</p><p>Da der Bundesrat in der Lärmschutzverordnung noch keine Grenzwerte festgelegt hat, verlange ich, dass die üblichen Grenzwerte eingehalten werden. Im Wissen, dass dies nicht in jedem Fall möglich sein wird, verlange ich ausdrücklich, dass nach 21 Uhr keine Schiesstrainings mehr durchgeführt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Nutzung des Schiessplatzes Vugelles-La Mothe mit einer erheblichen Lärmbelastung verbunden ist. Er nimmt die Anliegen der betroffenen Bevölkerung ernst und wird diese Lärmbelastung reduzieren.</p><p>Der Schiessplatz Vugelles-La Mothe wird auch in Zukunft für die Ausbildung der Infanterie in der Westschweiz benötigt. Um den Ausbildungsbedürfnissen zu genügen, muss er modernisiert werden. Das VBS überprüft bis Ende 2009 das letzte Modernisierungsprojekt aus dem Jahr 2002. Bestandteil des Projekts wird auch eine Nutzungsvereinbarung mit den betroffenen Gemeinden über die Schiesstage und Schiesszeiten sein. Zur Entlastung der Bevölkerung soll in dieser Nutzungsvereinbarung namentlich der Verzicht auf die besonders lärmintensiven Schiessen mit dem 12,7-mm-Maschinengewehr über den Arnon enthalten sein. Der Sektor Süd soll demnach in Zukunft für die Simulation und der Sektor Nord für das scharfe Schiessen genutzt werden. Die Nachtschiesszeiten sollen gegenüber der heutigen Regelung ebenfalls reduziert werden. Mit all diesen Massnahmen wird die Lärmsituation in der Region deutlich verbessert.</p><p>Das VBS hat die betroffenen Gemeinden am 27. April 2009 über seine Absichten orientiert. Es hat dabei in Aussicht gestellt, den Gemeinden das angepasste Modernisierungsprojekt und die Nutzungsvereinbarung bis Ende 2009 vorzulegen. Damit ist dem Hauptanliegen der Motion Rechnung getragen.</p><p>Mit dem Verzicht auf das Schiessen über den Arnon können die provisorischen Lärmgrenzwerte nach heutigem Kenntnisstand eingehalten werden. Die genaue Lärmbelastung ist jedoch erst nach Vorliegen des angepassten Modernisierungsprojekts bekannt. Somit kann der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt nicht garantieren, dass die Lärmgrenzwerte überall eingehalten werden können. Ebenso wenig kann er zusichern, dass keine Nachtschiessen nach 21.00 Uhr mehr stattfinden. Trotz einer deutlichen Reduktion der Nachtschiessen ist die Armee für die Ausbildung darauf angewiesen, in einzelnen Monaten länger als bis 21.00 Uhr schiessen zu können. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion, weil nicht alle Anliegen vollständig erfüllt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den betroffenen Stellen (Kanton, Gemeinde) rasch ein Projekt zur Modernisierung des Schiessplatzes von Vugelles-La Mothe vorzulegen. In diesem Projekt soll die Vereinbarung enthalten sein, dass das Polizeireglement von Vugelles-La Mothe strikt beachtet wird und dass die üblichen gesetzlichen Bestimmungen zur Lärmbekämpfung eingehalten werden (falls die dort festgeschriebenen Grenzwerte nicht eingehalten werden, darf nach 21 Uhr nicht mehr geschossen werden).</p>
- Projekt zur Modernisierung des Schiessplatzes von Vugelles-La Mothe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Weil mich die Antwort auf meine Interpellation 08.3794 betreffend die Lärmbelästigung, die vom Schiessplatz Vugelles-La Mothe ausgeht, nicht befriedigt, reiche ich die vorliegende Motion ein.</p><p>Wenn eine oder mehrere Gemeinden die bisher vorgeschlagenen Vereinbarungen abgelehnt haben, geschah dies vorwiegend wegen der Tatsache, dass der Schiessplan auch Nachtschiessen vorsieht. Es versteht sich, dass diese Schiessen unerträglich sind, zumal sie häufig bis 22.30 Uhr stattfinden, und zwar sowohl während der Schulzeit als auch während der Ferien, winters und sommers. Die Schiessen lösen Aggressionen aus, weil die Lärmtoleranz der Bevölkerung ausgereizt ist. Zudem jagen die Schiessen den zahlreichen Kindern in der Region unnötigen Schrecken ein.</p><p>Mehr noch, seitdem ich am 10. Dezember 2008 meine Interpellation eingereicht habe, hat sich die Zahl der intensiven Schiesstrainings der Infanterietruppen vervielfacht; täglich finden nun Schiessen statt, was den Unmut verstärkt und in dieser kleinen Region namens Pied du Jura zwischen Vuiteboeuf, Orges, Villars Burquin und Mauborget zu einer unguten Spannung führt.</p><p>Trotz zahlreicher kommunaler Interventionen, einer kantonalen Resolution sowie Interpellationen auf kantonaler Ebene und auf Bundesebene verschlechtert sich die Stimmung in der Region. Aus diesem Grund fordere ich den Bundesrat und mit ihm das Verteidigungsdepartement auf, rasch ein Projekt zur Modernisierung dieses Schiessplatzes sowie eine Vereinbarung auszuarbeiten.</p><p>Da der Bundesrat in der Lärmschutzverordnung noch keine Grenzwerte festgelegt hat, verlange ich, dass die üblichen Grenzwerte eingehalten werden. Im Wissen, dass dies nicht in jedem Fall möglich sein wird, verlange ich ausdrücklich, dass nach 21 Uhr keine Schiesstrainings mehr durchgeführt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Nutzung des Schiessplatzes Vugelles-La Mothe mit einer erheblichen Lärmbelastung verbunden ist. Er nimmt die Anliegen der betroffenen Bevölkerung ernst und wird diese Lärmbelastung reduzieren.</p><p>Der Schiessplatz Vugelles-La Mothe wird auch in Zukunft für die Ausbildung der Infanterie in der Westschweiz benötigt. Um den Ausbildungsbedürfnissen zu genügen, muss er modernisiert werden. Das VBS überprüft bis Ende 2009 das letzte Modernisierungsprojekt aus dem Jahr 2002. Bestandteil des Projekts wird auch eine Nutzungsvereinbarung mit den betroffenen Gemeinden über die Schiesstage und Schiesszeiten sein. Zur Entlastung der Bevölkerung soll in dieser Nutzungsvereinbarung namentlich der Verzicht auf die besonders lärmintensiven Schiessen mit dem 12,7-mm-Maschinengewehr über den Arnon enthalten sein. Der Sektor Süd soll demnach in Zukunft für die Simulation und der Sektor Nord für das scharfe Schiessen genutzt werden. Die Nachtschiesszeiten sollen gegenüber der heutigen Regelung ebenfalls reduziert werden. Mit all diesen Massnahmen wird die Lärmsituation in der Region deutlich verbessert.</p><p>Das VBS hat die betroffenen Gemeinden am 27. April 2009 über seine Absichten orientiert. Es hat dabei in Aussicht gestellt, den Gemeinden das angepasste Modernisierungsprojekt und die Nutzungsvereinbarung bis Ende 2009 vorzulegen. Damit ist dem Hauptanliegen der Motion Rechnung getragen.</p><p>Mit dem Verzicht auf das Schiessen über den Arnon können die provisorischen Lärmgrenzwerte nach heutigem Kenntnisstand eingehalten werden. Die genaue Lärmbelastung ist jedoch erst nach Vorliegen des angepassten Modernisierungsprojekts bekannt. Somit kann der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt nicht garantieren, dass die Lärmgrenzwerte überall eingehalten werden können. Ebenso wenig kann er zusichern, dass keine Nachtschiessen nach 21.00 Uhr mehr stattfinden. Trotz einer deutlichen Reduktion der Nachtschiessen ist die Armee für die Ausbildung darauf angewiesen, in einzelnen Monaten länger als bis 21.00 Uhr schiessen zu können. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion, weil nicht alle Anliegen vollständig erfüllt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den betroffenen Stellen (Kanton, Gemeinde) rasch ein Projekt zur Modernisierung des Schiessplatzes von Vugelles-La Mothe vorzulegen. In diesem Projekt soll die Vereinbarung enthalten sein, dass das Polizeireglement von Vugelles-La Mothe strikt beachtet wird und dass die üblichen gesetzlichen Bestimmungen zur Lärmbekämpfung eingehalten werden (falls die dort festgeschriebenen Grenzwerte nicht eingehalten werden, darf nach 21 Uhr nicht mehr geschossen werden).</p>
- Projekt zur Modernisierung des Schiessplatzes von Vugelles-La Mothe
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