Erneuerbare Energien für die Sicherung der Energieautonomie

ShortId
09.3146
Id
20093146
Updated
28.07.2023 09:40
Language
de
Title
Erneuerbare Energien für die Sicherung der Energieautonomie
AdditionalIndexing
66;52;Windenergie;Kraftwerk;Güterabwägung;Naturschutzgebiet;Bundesinventar;erneuerbare Energie
1
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L03K170508, Windenergie
  • L05K0202070201, Bundesinventar
  • L05K0601041202, Naturschutzgebiet
  • L06K080203070101, Güterabwägung
  • L03K170302, Kraftwerk
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Notwendigkeit, in naher Zukunft die gesamte Energieversorgung unseres Landes zu überdenken, veranlasst viele Regionen dazu, Lösungen im Bereich der erneuerbaren Energien zu suchen, so z. B. im Bereich der Windenergie. Die Verwirklichung von Windparkprojekten wird jedoch häufig durch zahlreiche Einschränkungen behindert. Dazu gehören insbesondere jene, die das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) und andere Bundesinventare auferlegen. Als diese Inventare erstellt wurden, war die vorwiegende und dringende Nutzung erneuerbarer Energiequellen mit dem Ziel, die nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft sicherzustellen, noch kein Thema. Der Bau von Windenergieanlagen wurde nicht einmal in Erwägung gezogen. Noch weniger wurde bedacht, dass die Windenergie einen notwendigen Beitrag leisten kann, damit unsere Energieversorgung nicht länger von fossiler und nuklearer Energie abhängt.</p><p>Das Windparkprojekt im Vallée de Joux, dank dem die 6200 Einwohner des waadtländischen Hochtals autonom ihren Energiebedarf decken könnten, ist ein Paradebeispiel für die absurde Lage unserer Energieversorgung: Die Bevölkerung hat das Projekt in der Volksabstimmung angenommen, die Finanzierung durch die öffentliche Hand ist gesichert, die Stromleitungen wurden unterirdisch verlegt, und die Zufahrtsstrassen bestehen schon seit Langem. Jedoch sind der vorgesehene Standort und die Wälder der Region als Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung eingestuft. Nahezu 100 Prozent des Gebietes sind durch irgendein Bundesinventar geschützt. Obgleich die abgelegene, windige Schlucht als Standort bestens geeignet ist, da sie sich ausser Sichtweite befindet und der Windpark die Berggipfel somit nicht verunstalten würde, liegt das Projekt auf Eis.</p>
  • <p>Der Bundesrat unterstützt entschieden den Ausbau der erneuerbaren Energien als wesentlichen Teil seiner Klimapolitik. Die Umweltpolitik ist aber auch mit Zielkonflikten konfrontiert. Dies wird durch den in der Interpellation aufgeworfenen Fall illustriert. Die für die Windenergie geeigneten Standorte sind oft sehr gut sichtbar, und die Grösse der modernen Windenergieanlagen ist beträchtlich (140 Meter). Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Landschaft kann daher zu heftigen Auseinandersetzungen führen.</p><p>Um einen Interessenausgleich herbeizuführen und um die Entwicklung von Windenergieprojekten zu erleichtern, haben die Energiewirtschaft und die Umweltorganisationen unter der Ägide der Bundesämter für Energie (BFE), für Raumentwicklung (ARE) und für Umwelt (Bafu) im Jahr 2004 das "Konzept Windenergie Schweiz" erarbeitet und publiziert. </p><p>Dieses Konzept schliesst die Errichtung von Windparks in Gebieten in nationalen Inventaren wie z. B. dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aus. Dieser Ausschluss basiert auf den Schutzzielen, welche sich aus dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) ergeben.</p><p>ARE, Bafu und BFE erarbeiten zurzeit eine Empfehlung an die Kantone über die Anwendung von Raumplanungsinstrumenten und Kriterien für die Standortwahl betreffend Windenergieanlagen. Darin werden die Grundsätze des Windenergiekonzepts von 2004 über den Ausschluss von Schutzgebieten wieder aufgenommen.</p><p>Die Kantone planen die Standorte von Windenergieanlagen in ihren Richtplänen. Alle kürzlich revidierten kantonalen Richtpläne (VS, FR, JU, SO, VD) respektieren das Windenergiekonzept. Beispielsweise definiert der Richtplan des Kantons Waadt, welcher im Juni 2008 vom Bundesrat genehmigt wurde, 15 Standorte, die sich alle ausserhalb von BLN-Gebieten befinden. Mit dieser Lösung wird dem Anliegen der Interpellation nach Förderung nachhaltiger Energieproduktion Rechnung getragen.</p><p>Der Ausbau der Windenergie kann sich den Kriterien der Nachhaltigkeit nicht entziehen. Sie muss den Wert der Landschaft ebenso wie die Biodiversität respektieren. Das Konzept Windenergie Schweiz zeigt den Weg, wie die Nutzung erneuerbarer Energie mit der Landschaft vereinbart werden kann. Das Konzept hat einen einvernehmlichen Rahmen für die Realisierung von Windenergieprojekten geschaffen und weist ausserdem auf potenzielle Standorte - unter anderem im Jurabogen - hin, welche sich alle ausserhalb von BLN-Gebieten befinden.</p><p>Die GPK-N hat in ihrem Bericht vom 3. September 2003 zu den Wirkungen des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) dem Bundesrat empfohlen, "... die gebietsspezifischen Schutzziele des BLN zu überprüfen und zu präzisieren. Die Ziele sollen unter den Gesichtspunkten einer ganzheitlichen Regionalentwicklung und einer zeitgemässen Umweltpolitik reformuliert werden. Diese Überarbeitung hat in konstruktiver Zusammenarbeit zwischen den Behörden unter Einbezug der Bevölkerung und der direkt Betroffenen zu geschehen" (Empfehlung 1 des Berichtes).</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 15. Dezember 2003 die Mehrheit der Empfehlungen der GPK-N begrüsst und deren Umsetzung durch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) angeordnet. Die Umsetzung der Empfehlungen hat 2004 begonnen und dauert immer noch an.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) wurde zu einer Zeit eingeführt, als von ökologischem Notstand, nachhaltiger Entwicklung, erneuerbaren Energien oder Klimaschutz noch keine Rede war.</p><p>Beabsichtigt der Bundesrat, dieses Inventar und dessen Auslegung neu zu überdenken und hierbei neue Erkenntnisse im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen, damit Energieprojekte gefördert werden können, die für unsere Zukunft von grösster Bedeutung sind?</p>
  • Erneuerbare Energien für die Sicherung der Energieautonomie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Notwendigkeit, in naher Zukunft die gesamte Energieversorgung unseres Landes zu überdenken, veranlasst viele Regionen dazu, Lösungen im Bereich der erneuerbaren Energien zu suchen, so z. B. im Bereich der Windenergie. Die Verwirklichung von Windparkprojekten wird jedoch häufig durch zahlreiche Einschränkungen behindert. Dazu gehören insbesondere jene, die das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) und andere Bundesinventare auferlegen. Als diese Inventare erstellt wurden, war die vorwiegende und dringende Nutzung erneuerbarer Energiequellen mit dem Ziel, die nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft sicherzustellen, noch kein Thema. Der Bau von Windenergieanlagen wurde nicht einmal in Erwägung gezogen. Noch weniger wurde bedacht, dass die Windenergie einen notwendigen Beitrag leisten kann, damit unsere Energieversorgung nicht länger von fossiler und nuklearer Energie abhängt.</p><p>Das Windparkprojekt im Vallée de Joux, dank dem die 6200 Einwohner des waadtländischen Hochtals autonom ihren Energiebedarf decken könnten, ist ein Paradebeispiel für die absurde Lage unserer Energieversorgung: Die Bevölkerung hat das Projekt in der Volksabstimmung angenommen, die Finanzierung durch die öffentliche Hand ist gesichert, die Stromleitungen wurden unterirdisch verlegt, und die Zufahrtsstrassen bestehen schon seit Langem. Jedoch sind der vorgesehene Standort und die Wälder der Region als Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung eingestuft. Nahezu 100 Prozent des Gebietes sind durch irgendein Bundesinventar geschützt. Obgleich die abgelegene, windige Schlucht als Standort bestens geeignet ist, da sie sich ausser Sichtweite befindet und der Windpark die Berggipfel somit nicht verunstalten würde, liegt das Projekt auf Eis.</p>
    • <p>Der Bundesrat unterstützt entschieden den Ausbau der erneuerbaren Energien als wesentlichen Teil seiner Klimapolitik. Die Umweltpolitik ist aber auch mit Zielkonflikten konfrontiert. Dies wird durch den in der Interpellation aufgeworfenen Fall illustriert. Die für die Windenergie geeigneten Standorte sind oft sehr gut sichtbar, und die Grösse der modernen Windenergieanlagen ist beträchtlich (140 Meter). Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Landschaft kann daher zu heftigen Auseinandersetzungen führen.</p><p>Um einen Interessenausgleich herbeizuführen und um die Entwicklung von Windenergieprojekten zu erleichtern, haben die Energiewirtschaft und die Umweltorganisationen unter der Ägide der Bundesämter für Energie (BFE), für Raumentwicklung (ARE) und für Umwelt (Bafu) im Jahr 2004 das "Konzept Windenergie Schweiz" erarbeitet und publiziert. </p><p>Dieses Konzept schliesst die Errichtung von Windparks in Gebieten in nationalen Inventaren wie z. B. dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aus. Dieser Ausschluss basiert auf den Schutzzielen, welche sich aus dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) ergeben.</p><p>ARE, Bafu und BFE erarbeiten zurzeit eine Empfehlung an die Kantone über die Anwendung von Raumplanungsinstrumenten und Kriterien für die Standortwahl betreffend Windenergieanlagen. Darin werden die Grundsätze des Windenergiekonzepts von 2004 über den Ausschluss von Schutzgebieten wieder aufgenommen.</p><p>Die Kantone planen die Standorte von Windenergieanlagen in ihren Richtplänen. Alle kürzlich revidierten kantonalen Richtpläne (VS, FR, JU, SO, VD) respektieren das Windenergiekonzept. Beispielsweise definiert der Richtplan des Kantons Waadt, welcher im Juni 2008 vom Bundesrat genehmigt wurde, 15 Standorte, die sich alle ausserhalb von BLN-Gebieten befinden. Mit dieser Lösung wird dem Anliegen der Interpellation nach Förderung nachhaltiger Energieproduktion Rechnung getragen.</p><p>Der Ausbau der Windenergie kann sich den Kriterien der Nachhaltigkeit nicht entziehen. Sie muss den Wert der Landschaft ebenso wie die Biodiversität respektieren. Das Konzept Windenergie Schweiz zeigt den Weg, wie die Nutzung erneuerbarer Energie mit der Landschaft vereinbart werden kann. Das Konzept hat einen einvernehmlichen Rahmen für die Realisierung von Windenergieprojekten geschaffen und weist ausserdem auf potenzielle Standorte - unter anderem im Jurabogen - hin, welche sich alle ausserhalb von BLN-Gebieten befinden.</p><p>Die GPK-N hat in ihrem Bericht vom 3. September 2003 zu den Wirkungen des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) dem Bundesrat empfohlen, "... die gebietsspezifischen Schutzziele des BLN zu überprüfen und zu präzisieren. Die Ziele sollen unter den Gesichtspunkten einer ganzheitlichen Regionalentwicklung und einer zeitgemässen Umweltpolitik reformuliert werden. Diese Überarbeitung hat in konstruktiver Zusammenarbeit zwischen den Behörden unter Einbezug der Bevölkerung und der direkt Betroffenen zu geschehen" (Empfehlung 1 des Berichtes).</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 15. Dezember 2003 die Mehrheit der Empfehlungen der GPK-N begrüsst und deren Umsetzung durch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) angeordnet. Die Umsetzung der Empfehlungen hat 2004 begonnen und dauert immer noch an.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) wurde zu einer Zeit eingeführt, als von ökologischem Notstand, nachhaltiger Entwicklung, erneuerbaren Energien oder Klimaschutz noch keine Rede war.</p><p>Beabsichtigt der Bundesrat, dieses Inventar und dessen Auslegung neu zu überdenken und hierbei neue Erkenntnisse im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen, damit Energieprojekte gefördert werden können, die für unsere Zukunft von grösster Bedeutung sind?</p>
    • Erneuerbare Energien für die Sicherung der Energieautonomie

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