Rezession und regionale Disparitäten

ShortId
09.3149
Id
20093149
Updated
28.07.2023 13:11
Language
de
Title
Rezession und regionale Disparitäten
AdditionalIndexing
15;wirtschaftliche Disparität;regionale Wirtschaftspolitik;regionale Wirtschaft;Wirtschaftsanalyse;Rezession
1
  • L05K0704020305, Rezession
  • L05K0704060209, regionale Wirtschaft
  • L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
  • L03K070404, Wirtschaftsanalyse
  • L05K0704020112, wirtschaftliche Disparität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Rezession trifft unterschiedliche Branchen und damit auch die einzelnen Regionen - je nach ihrer Wirtschaftsstruktur - mit unterschiedlicher Intensität. So dürfte generell die Krise bei den Finanzdienstleistungen und bei den Exportindustrien eher die Zentren treffen. Andererseits gibt es auch exportorientierte Unternehmen in der Peripherie. Wenn ein solches Unternehmen zusammenbricht, ist in der Peripherie die Wahrscheinlichkeit grösser, dass es sich hier um eine Firma handelt, welche für die ganze Region von zentraler Bedeutung war. Ein solcher Zusammenbruch kann dann andere, binnenwirtschaftlich orientierte Unternehmen innerhalb einer solchen Region in grosse Schwierigkeiten bringen. </p><p>Aus solchen und ähnlichen Überlegungen folgt, dass die Rezession die einzelnen Regionen unterschiedlich treffen wird und sich auch ein späterer Aufschwung unterschiedlich vollziehen wird. Es geht darum, dass Krise und Aufschwung auch regional betrachtet werden. </p><p>Die so gewonnenen Erkenntnisse werden einerseits für die Regionalpolitik von Bedeutung sein. Andererseits dürften sich aber auch die Stabilisierungsmassnahmen unterschiedlich auf die einzelnen Regionen auswirken, sodass die gewonnenen Erkenntnisse auch für die Konjunkturpolitik bzw. für spätere Stabilisierungsmassnahmen von Bedeutung sein werden. </p><p>Zu beachten ist auch, dass ein Anwachsen der regionalen Disparitäten gesellschaftliche und politische Folgen hat, welche die soziale Kohäsion unseres Landes beeinträchtigen könnten.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über Konjunkturbeobachtung (SR 951.95, namentlich 2. Abschnitt, Artikel 3) besagt, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit der Konjunkturbeobachtung beauftragt ist. In diesem Sinne veröffentlicht das Seco die quartalsweise erscheinenden "Konjunkturtendenzen", die sich mit der schweizerischen und der internationalen Konjunkturentwicklung auseinandersetzen. Im Rahmen dieser Publikation ist vorgesehen, in unregelmässigen Zeitabständen die Konjunkturentwicklung der Regionen zu kommentieren, wenn die Lage dies erfordert. Dies geschieht namentlich anhand der Beschäftigungsstatistiken für die vom Bundesamt für Statistik festgelegten sieben Grossregionen (Région Lémanique, Espace Mittelland, Nordwestschweiz, Zürich, Ostschweiz, Zentralschweiz und Ticino) sowie der kantonalen Arbeitslosigkeitsstatistik. Die Direktion für Arbeit des Seco kommentiert und analysiert ebenfalls regelmässig die monatliche Entwicklung der kantonalen Arbeitslosenzahlen.</p><p>Die Verfolgung und Berücksichtigung der Konjunkturentwicklung der Regionen in der Politik des Bundes sind in der Bundesverfassung festgehalten (Art. 100, Konjunkturpolitik, Abs. 2). Diese Aufgaben werden von den zuständigen Bundesstellen schon heute wahrgenommen. Im Rahmen der neuen Regionalpolitik ist die Direktion für Standortförderung (Seco) dabei, eine regelmässige Verfolgung der wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen zu organisieren. Dabei handelt es sich um einen Leistungsbereich der Netzwerkstelle Regionalentwicklung (www.regiosuisse.ch). In diesem Rahmen wird die Firma Ecoplan mit Sitz in Bern regelmässig einen Bericht über die Entwicklung der Regionen zuhanden des Seco verfassen, auf jeden Fall bis 2011, eventuell gar bis 2015. Die erste Ausgabe dieses jährlichen Berichts wird für Dezember 2009 erwartet und gründet auf den statistischen Daten des Bundesamtes für Statistik und des Forschungszentrums BAK Basel Economics.</p><p>Die im Postulat geforderten Informationen und Berichte stehen somit bereits zur Verfügung oder werden zurzeit erarbeitet. Die Intervention ist somit abzulehnen, da ihr Ziel bereits realisiert ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ab 2010 jährlich einen Bericht über die Auswirkungen der Rezession und des hoffentlich folgenden Aufschwungs auf die einzelnen Regionen unseres Landes vorzulegen. Diese Berichterstattung soll so lange erfolgen, bis dieser Konjunkturzyklus abgeschlossen ist.</p>
  • Rezession und regionale Disparitäten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Rezession trifft unterschiedliche Branchen und damit auch die einzelnen Regionen - je nach ihrer Wirtschaftsstruktur - mit unterschiedlicher Intensität. So dürfte generell die Krise bei den Finanzdienstleistungen und bei den Exportindustrien eher die Zentren treffen. Andererseits gibt es auch exportorientierte Unternehmen in der Peripherie. Wenn ein solches Unternehmen zusammenbricht, ist in der Peripherie die Wahrscheinlichkeit grösser, dass es sich hier um eine Firma handelt, welche für die ganze Region von zentraler Bedeutung war. Ein solcher Zusammenbruch kann dann andere, binnenwirtschaftlich orientierte Unternehmen innerhalb einer solchen Region in grosse Schwierigkeiten bringen. </p><p>Aus solchen und ähnlichen Überlegungen folgt, dass die Rezession die einzelnen Regionen unterschiedlich treffen wird und sich auch ein späterer Aufschwung unterschiedlich vollziehen wird. Es geht darum, dass Krise und Aufschwung auch regional betrachtet werden. </p><p>Die so gewonnenen Erkenntnisse werden einerseits für die Regionalpolitik von Bedeutung sein. Andererseits dürften sich aber auch die Stabilisierungsmassnahmen unterschiedlich auf die einzelnen Regionen auswirken, sodass die gewonnenen Erkenntnisse auch für die Konjunkturpolitik bzw. für spätere Stabilisierungsmassnahmen von Bedeutung sein werden. </p><p>Zu beachten ist auch, dass ein Anwachsen der regionalen Disparitäten gesellschaftliche und politische Folgen hat, welche die soziale Kohäsion unseres Landes beeinträchtigen könnten.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über Konjunkturbeobachtung (SR 951.95, namentlich 2. Abschnitt, Artikel 3) besagt, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit der Konjunkturbeobachtung beauftragt ist. In diesem Sinne veröffentlicht das Seco die quartalsweise erscheinenden "Konjunkturtendenzen", die sich mit der schweizerischen und der internationalen Konjunkturentwicklung auseinandersetzen. Im Rahmen dieser Publikation ist vorgesehen, in unregelmässigen Zeitabständen die Konjunkturentwicklung der Regionen zu kommentieren, wenn die Lage dies erfordert. Dies geschieht namentlich anhand der Beschäftigungsstatistiken für die vom Bundesamt für Statistik festgelegten sieben Grossregionen (Région Lémanique, Espace Mittelland, Nordwestschweiz, Zürich, Ostschweiz, Zentralschweiz und Ticino) sowie der kantonalen Arbeitslosigkeitsstatistik. Die Direktion für Arbeit des Seco kommentiert und analysiert ebenfalls regelmässig die monatliche Entwicklung der kantonalen Arbeitslosenzahlen.</p><p>Die Verfolgung und Berücksichtigung der Konjunkturentwicklung der Regionen in der Politik des Bundes sind in der Bundesverfassung festgehalten (Art. 100, Konjunkturpolitik, Abs. 2). Diese Aufgaben werden von den zuständigen Bundesstellen schon heute wahrgenommen. Im Rahmen der neuen Regionalpolitik ist die Direktion für Standortförderung (Seco) dabei, eine regelmässige Verfolgung der wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen zu organisieren. Dabei handelt es sich um einen Leistungsbereich der Netzwerkstelle Regionalentwicklung (www.regiosuisse.ch). In diesem Rahmen wird die Firma Ecoplan mit Sitz in Bern regelmässig einen Bericht über die Entwicklung der Regionen zuhanden des Seco verfassen, auf jeden Fall bis 2011, eventuell gar bis 2015. Die erste Ausgabe dieses jährlichen Berichts wird für Dezember 2009 erwartet und gründet auf den statistischen Daten des Bundesamtes für Statistik und des Forschungszentrums BAK Basel Economics.</p><p>Die im Postulat geforderten Informationen und Berichte stehen somit bereits zur Verfügung oder werden zurzeit erarbeitet. Die Intervention ist somit abzulehnen, da ihr Ziel bereits realisiert ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ab 2010 jährlich einen Bericht über die Auswirkungen der Rezession und des hoffentlich folgenden Aufschwungs auf die einzelnen Regionen unseres Landes vorzulegen. Diese Berichterstattung soll so lange erfolgen, bis dieser Konjunkturzyklus abgeschlossen ist.</p>
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