Massnahmen gegen den Anstieg der Krankenkassenprämien
- ShortId
-
09.3150
- Id
-
20093150
- Updated
-
25.06.2025 00:34
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen gegen den Anstieg der Krankenkassenprämien
- AdditionalIndexing
-
2841;Spitalkosten;medizinische Diagnose;Krankenkassenprämie;Preissteigerung;Preisrückgang;Arzneikosten;Kosten des Gesundheitswesens
- 1
-
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L04K11050502, Preissteigerung
- L04K11050501, Preisrückgang
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- L05K0105050102, Spitalkosten
- L05K0105050101, Arzneikosten
- L04K01050208, medizinische Diagnose
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein starker Anstieg der Krankenkassenprämien würde in Zeiten der Wirtschaftskrise das Budget unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, besonders der Familien, unnötig belasten, den Konsum zusätzlich schwächen und den wirtschaftlichen Abschwung weiter vorantreiben.</p><p>1. In den Spitalambulatorien von 21 der 26 Kantone werden für dieselben Behandlungen höhere Tarife als in Arztpraxen angewandt. Es scheint uns dringend nötig, diese Situation zu prüfen und Tarife anzuwenden, die eine qualitativ hochwertige Behandlung bei gleichzeitiger Kontrolle der Kosten erlauben.</p><p>2. Die Preise von Medikamenten in der Schweiz könnten einem Vergleich mit den Preisen in der EU der 15 unterzogen werden (direkt subventionierte Medikamente müssen hierbei berücksichtigt werden). Wir fordern, dass alle drei Jahre eine regelmässige Preisüberprüfung durchgeführt wird.</p><p>3. Die gegenwärtige Praxis, den maximal zurückerstatteten Preis anzugeben, ist einer Preissenkung nicht förderlich. Natürlich soll der Bundesrat dieses Problem nicht lösen, indem er die Beteiligung der Patientinnen und Patienten an den Kosten erhöht und das Maximum der Rückerstattung durch die Krankenkassen senkt. Vielmehr soll der Bundesrat eine wirkliche Senkung des Kaufpreises herbeiführen.</p><p>4. Überdies soll der Bundesrat eine Höchstgrenze für die Sicherheitsreserven der Versicherer festsetzen. Gegenwärtig sieht Artikel 78 KVV eine minimale Sicherheitsreserve vor, gibt aber keine Höchstgrenze an. Die Unterteilung der Mindestreserven in drei Stufen je nach Anzahl der Versicherten sollte aufrechterhalten werden, jedoch sollte das erlaubte Maximum nicht mehr als 2 Prozent über der Mindestgrenze liegen.</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung muss vollkommen transparent gehandhabt werden, damit Vertrauen geschaffen werden kann.</p>
- <p>Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen und der damit einhergehende Anstieg der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind für den Bundesrat ein zentrales Thema. Angesichts der für das kommende Jahr angekündigten Prämienerhöhungen erachtet der Bundesrat Massnahmen zur Kosteneindämmung als unerlässlich, wie er bereits in seiner Antwort vom 1. April 2009 auf die dringliche Anfrage Meyer Thérèse 09.1014 ausgeführt hat. Der Bundesrat zeigt seit Langem Handlungswillen in dieser Frage und ist entschlossen, insbesondere in den unter den Punkten 1 bis 3 der Motion genannten Bereichen weitere Anstrengungen zu unternehmen.</p><p>Zu der unter Punkt 4 aufgeworfenen Frage der Plafonierung der Reserven hat sich der Bundesrat bereits mehrmals eingehend geäussert (Motion Meyer Thérèse 07.3042; Motion Maury Pasquier 08.3595). Im Rahmen der Motion 07.3042 legte er ausführlich die Nachteile einer solchen Massnahme dar und beantragte die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, auf seinen Entscheid zurückzukommen, und lehnt die vorliegende Motion in diesem Punkt ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Punkte 1 bis 3 und die Ablehnung von Punkt 4 der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich dringliche Massnahmen gegen den Anstieg der Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu treffen, sodass deren Anstieg mit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten vergleichbar ist.</p><p>Folgenden Entwicklungen muss im Besonderen entgegengetreten werden:</p><p>1. dem Anstieg der Tarife für die ambulante Spitalbehandlung (um etwa 10 Prozent im Jahr 2008);</p><p>2. den hohen Preisen für Medikamente, durch einen ausführlichen Preisvergleich (z. B. mit den Preisen in der EU der 15);</p><p>3. den hohen Preisen von diagnostischen und therapeutischen Mitteln und Gegenständen (Migel).</p><p>Nach Artikel 55 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sind der Bundesrat und das EDI dafür zuständig, bei den obengenannten Punkten unverzüglich die nötigen Massnahmen zu treffen.</p><p>4. Überdies soll der Bundesrat eine Höchstgrenze für die Sicherheitsreserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festsetzen und Artikel 78 der verordnung über die Krankenversicherung (KVV) entsprechend ändern.</p>
- Massnahmen gegen den Anstieg der Krankenkassenprämien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ein starker Anstieg der Krankenkassenprämien würde in Zeiten der Wirtschaftskrise das Budget unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, besonders der Familien, unnötig belasten, den Konsum zusätzlich schwächen und den wirtschaftlichen Abschwung weiter vorantreiben.</p><p>1. In den Spitalambulatorien von 21 der 26 Kantone werden für dieselben Behandlungen höhere Tarife als in Arztpraxen angewandt. Es scheint uns dringend nötig, diese Situation zu prüfen und Tarife anzuwenden, die eine qualitativ hochwertige Behandlung bei gleichzeitiger Kontrolle der Kosten erlauben.</p><p>2. Die Preise von Medikamenten in der Schweiz könnten einem Vergleich mit den Preisen in der EU der 15 unterzogen werden (direkt subventionierte Medikamente müssen hierbei berücksichtigt werden). Wir fordern, dass alle drei Jahre eine regelmässige Preisüberprüfung durchgeführt wird.</p><p>3. Die gegenwärtige Praxis, den maximal zurückerstatteten Preis anzugeben, ist einer Preissenkung nicht förderlich. Natürlich soll der Bundesrat dieses Problem nicht lösen, indem er die Beteiligung der Patientinnen und Patienten an den Kosten erhöht und das Maximum der Rückerstattung durch die Krankenkassen senkt. Vielmehr soll der Bundesrat eine wirkliche Senkung des Kaufpreises herbeiführen.</p><p>4. Überdies soll der Bundesrat eine Höchstgrenze für die Sicherheitsreserven der Versicherer festsetzen. Gegenwärtig sieht Artikel 78 KVV eine minimale Sicherheitsreserve vor, gibt aber keine Höchstgrenze an. Die Unterteilung der Mindestreserven in drei Stufen je nach Anzahl der Versicherten sollte aufrechterhalten werden, jedoch sollte das erlaubte Maximum nicht mehr als 2 Prozent über der Mindestgrenze liegen.</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung muss vollkommen transparent gehandhabt werden, damit Vertrauen geschaffen werden kann.</p>
- <p>Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen und der damit einhergehende Anstieg der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind für den Bundesrat ein zentrales Thema. Angesichts der für das kommende Jahr angekündigten Prämienerhöhungen erachtet der Bundesrat Massnahmen zur Kosteneindämmung als unerlässlich, wie er bereits in seiner Antwort vom 1. April 2009 auf die dringliche Anfrage Meyer Thérèse 09.1014 ausgeführt hat. Der Bundesrat zeigt seit Langem Handlungswillen in dieser Frage und ist entschlossen, insbesondere in den unter den Punkten 1 bis 3 der Motion genannten Bereichen weitere Anstrengungen zu unternehmen.</p><p>Zu der unter Punkt 4 aufgeworfenen Frage der Plafonierung der Reserven hat sich der Bundesrat bereits mehrmals eingehend geäussert (Motion Meyer Thérèse 07.3042; Motion Maury Pasquier 08.3595). Im Rahmen der Motion 07.3042 legte er ausführlich die Nachteile einer solchen Massnahme dar und beantragte die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, auf seinen Entscheid zurückzukommen, und lehnt die vorliegende Motion in diesem Punkt ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Punkte 1 bis 3 und die Ablehnung von Punkt 4 der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich dringliche Massnahmen gegen den Anstieg der Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu treffen, sodass deren Anstieg mit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten vergleichbar ist.</p><p>Folgenden Entwicklungen muss im Besonderen entgegengetreten werden:</p><p>1. dem Anstieg der Tarife für die ambulante Spitalbehandlung (um etwa 10 Prozent im Jahr 2008);</p><p>2. den hohen Preisen für Medikamente, durch einen ausführlichen Preisvergleich (z. B. mit den Preisen in der EU der 15);</p><p>3. den hohen Preisen von diagnostischen und therapeutischen Mitteln und Gegenständen (Migel).</p><p>Nach Artikel 55 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sind der Bundesrat und das EDI dafür zuständig, bei den obengenannten Punkten unverzüglich die nötigen Massnahmen zu treffen.</p><p>4. Überdies soll der Bundesrat eine Höchstgrenze für die Sicherheitsreserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festsetzen und Artikel 78 der verordnung über die Krankenversicherung (KVV) entsprechend ändern.</p>
- Massnahmen gegen den Anstieg der Krankenkassenprämien
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