Massnahmen zur Entschärfung der Jugendarbeitslosigkeit

ShortId
09.3166
Id
20093166
Updated
27.07.2023 20:20
Language
de
Title
Massnahmen zur Entschärfung der Jugendarbeitslosigkeit
AdditionalIndexing
15;Arbeit von Jugendlichen;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Jugendarbeitslosigkeit
1
  • L05K0702030403, Jugendarbeitslosigkeit
  • L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
  • L05K0702030202, Arbeit von Jugendlichen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Entwicklung der Arbeitslosigkeit junger Erwachsener</p><p>Der Bundesrat beobachtet die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt mit Sorge. Junge Erwachsene haben über die Konjunkturzyklen hinweg ein leicht erhöhtes Arbeitslosigkeitsrisiko und sind von konjunkturellen Schwankungen des Arbeitsmarktes überdurchschnittlich stark betroffen. In einer Zeit, in der die Unternehmen bei Neueinstellungen ohnehin Zurückhaltung üben, verbleiben viele junge Erwachsene in Übergangssituationen zwischen Berufsbildung und Arbeitsmarkt und finden nur mit Mühe eine Stelle. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird verstärkt mit Anmeldungen von Schul- und Lehrabgängerinnen und -abgängern konfrontiert sein. Konkrete Prognosen in Bezug auf die zu erwartenden Zahlen der Jahre 2009 und 2010 sind jedoch schwierig. Im März 2009 waren 17 385 Personen im Alter von 20 bis 24 Jahren als arbeitslos gemeldet. Für das Jahr 2009 ist zu erwarten, dass durchschnittlich etwa 21 000 20- bis 24-Jährige von Arbeitslosigkeit betroffen sein werden.</p><p>2. Bestehende Massnahmen</p><p>Die Kantone verfügen über ein bewährtes Instrumentarium an arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Arbeitslose Lehrabgängerinnen und -abgängern, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können grundsätzlich alle arbeitsmarktlichen Massnahmen beanspruchen. Im Vordergrund stehen jedoch die beiden Massnahmen Berufspraktikum und Praxisfirma. Bei beiden besteht das Hauptziel darin, den Teilnehmenden erste praktische Berufserfahrungen ausserhalb des ehemaligen Lehrbetriebes zu vermitteln oder berufliche Kenntnisse praktisch zu vertiefen.</p><p>Diese Massnahmen werden durch die kantonalen Arbeitsämter jeweils bedarfsgerecht bereitgestellt. Für 2009 haben die Kantone AMM für insgesamt 494 Millionen Franken budgetiert. Bei einer stark ansteigenden Jugendarbeitslosigkeit werden Bund und Kantone die entsprechenden Massnahmen ausbauen.</p><p>Im Bereich der Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren gilt der Grundsatz "Bildungsmassnahmen vor Arbeitsmassnahmen". Um den Beitrag der Berufsbildung zur Integration in den Arbeitsmarkt zu verstärken, sind die erforderlichen Instrumente nach BBG in den letzten Jahren erweitert worden. Sie können bei Bedarf intensiviert werden (Brückenangebote zur Vorbereitung auf eine Berufsbildung, Case Management für schulisch und sozial Benachteiligte, Coaching). Es geht vor allem darum, Jugendlichen zu einem ersten beruflichen Abschluss zu verhelfen (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Berufsattest). Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes bereits eingeplant. Subsidiär dazu bietet die Arbeitslosenversicherung für Jugendliche im Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung die Motivationssemester an.</p><p>Um die bestehenden Instrumente noch bekannter zu machen, hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements Ende April 2009 eine Informationsbroschüre präsentiert und zusammen mit den Sozialpartnern einen Aufruf lanciert:</p><p>- Lehrstellen in der momentanen Situation nicht abzubauen;</p><p>- Jugendliche nach Abschluss ihrer Ausbildung weiterzubeschäftigen;</p><p>- Für Jugendliche mit mangelnder Berufserfahrung Praktikumsplätze (AMM) anzubieten.</p><p>3. Mögliche Sondermassnahmen zugunsten Jugendlicher</p><p>Im Rahmen eines allfälligen dritten Stabilisierungspakets, über dessen Einführung der Bundesrat im Juni entscheiden wird, werden auch zusätzliche Massnahmen im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit geprüft. Diese Massnahmen würden durch den Bund finanziert und ausserhalb des Avig abgewickelt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz rutscht in eine tiefe Rezession. Entsprechend düster sind die Prognosen für den Arbeitsmarkt. Für das nächste Jahr rechnet man mit 200 000 Arbeitslosen. Ganz besonders sind junge Erwachsene von der Arbeitslosigkeit betroffen. Sie liegt bei den 20- bis 24-Jährigen bereits heute bei 5 Prozent. Im Sommer werden noch zusätzlich Tausende von Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern auf den Arbeitsmarkt strömen, was die Situation erheblich verschärfen wird.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Entwicklung der Arbeitslosigkeit junger Erwachsener vorab in der zweiten Jahreshälfte 2009 und im Jahr 2010?</p><p>2. Mit welchen bereits heute bestehenden Instrumenten und Massnahmen will er die Situation entschärfen?</p><p>3. Sind für ihn weitere Massnahmen vordringlich? Welche zusätzlichen Massnahmen und Instrumente plant er, bzw. welche will er ergreifen?</p>
  • Massnahmen zur Entschärfung der Jugendarbeitslosigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Entwicklung der Arbeitslosigkeit junger Erwachsener</p><p>Der Bundesrat beobachtet die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt mit Sorge. Junge Erwachsene haben über die Konjunkturzyklen hinweg ein leicht erhöhtes Arbeitslosigkeitsrisiko und sind von konjunkturellen Schwankungen des Arbeitsmarktes überdurchschnittlich stark betroffen. In einer Zeit, in der die Unternehmen bei Neueinstellungen ohnehin Zurückhaltung üben, verbleiben viele junge Erwachsene in Übergangssituationen zwischen Berufsbildung und Arbeitsmarkt und finden nur mit Mühe eine Stelle. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird verstärkt mit Anmeldungen von Schul- und Lehrabgängerinnen und -abgängern konfrontiert sein. Konkrete Prognosen in Bezug auf die zu erwartenden Zahlen der Jahre 2009 und 2010 sind jedoch schwierig. Im März 2009 waren 17 385 Personen im Alter von 20 bis 24 Jahren als arbeitslos gemeldet. Für das Jahr 2009 ist zu erwarten, dass durchschnittlich etwa 21 000 20- bis 24-Jährige von Arbeitslosigkeit betroffen sein werden.</p><p>2. Bestehende Massnahmen</p><p>Die Kantone verfügen über ein bewährtes Instrumentarium an arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Arbeitslose Lehrabgängerinnen und -abgängern, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können grundsätzlich alle arbeitsmarktlichen Massnahmen beanspruchen. Im Vordergrund stehen jedoch die beiden Massnahmen Berufspraktikum und Praxisfirma. Bei beiden besteht das Hauptziel darin, den Teilnehmenden erste praktische Berufserfahrungen ausserhalb des ehemaligen Lehrbetriebes zu vermitteln oder berufliche Kenntnisse praktisch zu vertiefen.</p><p>Diese Massnahmen werden durch die kantonalen Arbeitsämter jeweils bedarfsgerecht bereitgestellt. Für 2009 haben die Kantone AMM für insgesamt 494 Millionen Franken budgetiert. Bei einer stark ansteigenden Jugendarbeitslosigkeit werden Bund und Kantone die entsprechenden Massnahmen ausbauen.</p><p>Im Bereich der Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren gilt der Grundsatz "Bildungsmassnahmen vor Arbeitsmassnahmen". Um den Beitrag der Berufsbildung zur Integration in den Arbeitsmarkt zu verstärken, sind die erforderlichen Instrumente nach BBG in den letzten Jahren erweitert worden. Sie können bei Bedarf intensiviert werden (Brückenangebote zur Vorbereitung auf eine Berufsbildung, Case Management für schulisch und sozial Benachteiligte, Coaching). Es geht vor allem darum, Jugendlichen zu einem ersten beruflichen Abschluss zu verhelfen (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Berufsattest). Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes bereits eingeplant. Subsidiär dazu bietet die Arbeitslosenversicherung für Jugendliche im Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung die Motivationssemester an.</p><p>Um die bestehenden Instrumente noch bekannter zu machen, hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements Ende April 2009 eine Informationsbroschüre präsentiert und zusammen mit den Sozialpartnern einen Aufruf lanciert:</p><p>- Lehrstellen in der momentanen Situation nicht abzubauen;</p><p>- Jugendliche nach Abschluss ihrer Ausbildung weiterzubeschäftigen;</p><p>- Für Jugendliche mit mangelnder Berufserfahrung Praktikumsplätze (AMM) anzubieten.</p><p>3. Mögliche Sondermassnahmen zugunsten Jugendlicher</p><p>Im Rahmen eines allfälligen dritten Stabilisierungspakets, über dessen Einführung der Bundesrat im Juni entscheiden wird, werden auch zusätzliche Massnahmen im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit geprüft. Diese Massnahmen würden durch den Bund finanziert und ausserhalb des Avig abgewickelt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz rutscht in eine tiefe Rezession. Entsprechend düster sind die Prognosen für den Arbeitsmarkt. Für das nächste Jahr rechnet man mit 200 000 Arbeitslosen. Ganz besonders sind junge Erwachsene von der Arbeitslosigkeit betroffen. Sie liegt bei den 20- bis 24-Jährigen bereits heute bei 5 Prozent. Im Sommer werden noch zusätzlich Tausende von Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern auf den Arbeitsmarkt strömen, was die Situation erheblich verschärfen wird.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Entwicklung der Arbeitslosigkeit junger Erwachsener vorab in der zweiten Jahreshälfte 2009 und im Jahr 2010?</p><p>2. Mit welchen bereits heute bestehenden Instrumenten und Massnahmen will er die Situation entschärfen?</p><p>3. Sind für ihn weitere Massnahmen vordringlich? Welche zusätzlichen Massnahmen und Instrumente plant er, bzw. welche will er ergreifen?</p>
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