Wie weiter mit der EU?
- ShortId
-
09.3172
- Id
-
20093172
- Updated
-
27.07.2023 19:18
- Language
-
de
- Title
-
Wie weiter mit der EU?
- AdditionalIndexing
-
10;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Vorrang des Gemeinschaftsrechts;EFTA;Angleichung der Rechtsvorschriften
- 1
-
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L03K090204, EFTA
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K0901040402, Vorrang des Gemeinschaftsrechts
- L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Rat der EU hat in seinen Schlussfolgerungen vom 8. Dezember 2008 zu den Beziehungen der EU mit den Ländern der Efta festgestellt, dass diese im Allgemeinen "sehr gut und eng" seien. Besonders die Schweiz, "mit der die Europäische Union eine grosse Zahl von Abkommen geschlossen hat, ist einer ihrer wichtigsten Handelspartner ... Sie bilden die Grundlage für eine weitreichende und produktive Zusammenarbeit." Dieser Standpunkt wird von der Europäischen Kommission geteilt. Anlässlich der jüngsten Treffen auf hoher Ebene mit der Kommission, namentlich bei den Besuchen von Bundespräsident Couchepin bei Kommissionspräsident Barroso am 15. Dezember 2008 und von Bundesrätin Calmy-Rey bei Aussenkommissarin Ferrero-Waldner am 26. Februar 2009, sind die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU erneut als sehr gut, ja ausgezeichnet bezeichnet worden. Bei den letzten europapolitischen Abstimmungen hat sich das Schweizervolk stets für die Fortsetzung des bilateralen Weges mit der EU ausgesprochen. Sowohl die EU als auch die Schweiz haben ihren Willen ausgedrückt, diesen Weg mittels Abschluss neuer Abkommen weiterzuentwickeln. Die Beziehungen sind somit sehr gut und sollen sich weiter entwickeln, indem der bilaterale Weg fortgesetzt wird, der eine breite Unterstützung durch das Schweizervolk geniesst.</p><p>2. Der Rat der EU hat eine Einschätzung der Beziehungen zwischen der EU und jedem einzelnen Efta-Land vorgenommen. Der Rat hat indessen festgestellt, dass das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die Grundlage der Beziehungen zu Island, Liechtenstein und Norwegen bildet. Die EU ist zufrieden mit der guten Anwendung dieses Abkommens, welches den betroffenen Staaten den Zugang zum Binnenmarkt (freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital) ermöglicht. Das EWR-Abkommen unterscheidet sich von dem von der Schweiz gewählten bilateralen Weg insbesondere dadurch, dass der EWR als umfassendes Abkommen praktisch den gesamten binnenmarktrelevanten Rechtsbestand übernimmt, einschliesslich horizontaler und flankierender Politiken. Im EWR-Abkommen haben sich die Vertragsparteien zur systematischen Übernahme des relevanten EU-Rechtsbestandes verpflichtet; andernfalls fallen der betroffene Bereich des Abkommens oder sogar das gesamte Abkommen automatisch dahin, wenn der Gemeinsame EWR-Ausschuss nichts anderes beschliesst.</p><p>3. Wie der Rat der EU in seinen obenerwähnten Schlussfolgerungen aufzeigt, erfordert ein funktionierender Binnenmarkt "eine einheitliche und gleichzeitige Anwendung und Auslegung des sich ständig weiter entwickelnden gemeinschaftlichen Besitzstands, ... wie es im EWR der Fall ist". Die EU stellt fest, dass es zwischen dem in unseren bilateralen Abkommen anwendbaren Recht und der Entwicklung des EU-Rechtsbestands Unterschiede gibt. Sie möchte diese Unterschiede vermindern, indem ein ständiger Mechanismus geschaffen wird, welcher der Schweiz eine effizientere Anpassung an die Weiterentwicklung des Rechtsbestands ermöglicht.</p><p>4. Die EU hat immer gewünscht, dass die zwischen ihr und der Schweiz abgeschlossenen Abkommen auf dem EU-Rechtsbestand beruhen. Ihre Haltung zu dieser Frage ist nicht neu. Die EU ist heute jedoch beharrlicher. Ihre Mitgliedstaaten, deren Anzahl ständig steigt, zeigen sich immer zurückhaltender, mit der Schweiz neue spezifische Lösungen zu suchen, nachdem sie sich zuvor auf gemeinschaftliche, für alle geltende Regelungen haben verständigen müssen.</p><p>5. Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU waren immer schwierig. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Die EU hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass es parallele Fortschritte in allen Verhandlungsbereichen braucht. Die Schweiz hat - mit Erfolg - dasselbe gemacht, insbesondere im Rahmen der Aushandlung der bilateralen Abkommen II. Für Verhandlungen von solchem Umfang ist es normal, dass am Schluss zwischen den Interessen der Parteien ein Gleichgewicht bestehen muss. Die EU verfährt so, doch die Schweiz ebenfalls. Jede Verhandlung erfordert Konzessionen auf beiden Seiten und muss dem Gesamtkontext Rechnung tragen, namentlich den verschiedenen anstehenden Verhandlungsbereichen.</p><p>6. Die EU hat ihr Interesse am Abschluss eines Rahmenabkommens signalisiert. Für die EU sollte dieses einen Mechanismus beinhalten, der die effiziente Übernahme des sich ständig weiterentwickelnden Besitzstands in die bilateralen Abkommen erlaubt, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten. Der Bundesrat seinerseits hat sich bisher noch nicht über die Opportunität eines Rahmenabkommens geäussert. Er wird ein solches nur dann verhandeln und abschliessen, wenn ein allfällig darin enthaltener Übernahmemechanismus im Interesse der Schweiz ist. In diesem Zusammenhang sollte vermieden werden, dass ein Rahmenabkommen vorteilhafte Bestimmungen infrage stellt, die in anderen Übereinkommen vereinbart wurden, wie etwa ein Recht auf Stellungnahme vor dem EuGH (beispielsweise im Rahmen des Schengen-Assoziationsabkommens).</p><p>7. Für den Bundesrat hat der bilaterale Weg weiterhin eine Zukunft. Allerdings muss man sich bewusst sein, dass es sich um einen schwierigen Weg handelt. Die EU wird immer stärker darauf bestehen, dass die bilateralen Abkommen auf dem aktuellen Rechtsbestand beruhen, dass ein effizienter Mechanismus zur Übernahme der Weiterentwicklungen des Gemeinschaftsrechts existiert und dass zwischen den Fortschritten in den einzelnen Dossiers ein Parallelismus besteht. Die Schweiz wird ihrerseits darauf achten, dass sämtliche institutionellen Aspekte der neuen Abkommen mit ihren Interessen und ihrer Unabhängigkeit als Nichtmitglied der EU vereinbar bleiben. Die Frage, ob ein Übernahmemechanismus für die bilateralen Abkommen im Interesse der Schweiz ist, könnte erst auf der Basis konkreter Verhandlungsergebnisse beurteilt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Rat der Europäischen Union hat am 8. Dezember 2008 in einem Bericht Schlussfolgerungen zu den Beziehungen der EU zu den Efta-Ländern gezogen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen dazu:</p><p>1. Wie beurteilt die EU generell die Qualität der Beziehungen zur Schweiz?</p><p>2. Gibt es markante Abweichungen von der Beurteilung der Beziehungen zu den dem EWR beigetretenen Efta-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein? Wenn ja, worin bestehen diese Abweichungen?</p><p>3. Die Beziehungen der Schweiz zur EU sind in den bilateralen Verträgen geregelt. Sie sind grösstenteils statisch und müssen bei Rechtsanpassungen in der EU nachverhandelt werden. Trifft es zu, dass die EU diesen Mechanismus wegen seiner Schwerfälligkeit sehr kritisch beurteilt?</p><p>4. Lässt sich dem Bericht entnehmen, dass die EU bei künftigen Verhandlungen mehr als bisher darauf drängen wird, dass die Schweiz EU-Recht vollständig übernehmen muss, und dass daher die Zeit der uns gewährten Ausnahmen zu Ende ist?</p><p>5. Kann dem Bericht entnommen werden, dass die EU in Zukunft mit der Schweiz insofern härter verhandeln will, als neue bilaterale Verträge nur noch dann abgeschlossen werden, wenn die Schweiz in anderen Dossiers Konzessionen macht (z. B. Parallelverhandlungen zu Agrarfreihandel und Steuerstreit)?</p><p>6. Äussert sich die EU zu der vom Bundesrat immer wieder geäusserten Absicht, man wolle der Union ein Rahmenabkommen vorschlagen, welches ein besseres Management der bestehenden bilateralen Verträge ermögliche? Wenn ja, welche Verbesserungen erwartet sie von einer besseren Bewirtschaftung der Verträge auf der Basis eines solchen Rahmenabkommens?</p><p>7. Welche Schlussfolgerungen drängen sich für den Bundesrat aus dem Bericht der EU zu den Beziehungen zur Schweiz und zu den anderen Efta-Staaten auf?</p>
- Wie weiter mit der EU?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Rat der EU hat in seinen Schlussfolgerungen vom 8. Dezember 2008 zu den Beziehungen der EU mit den Ländern der Efta festgestellt, dass diese im Allgemeinen "sehr gut und eng" seien. Besonders die Schweiz, "mit der die Europäische Union eine grosse Zahl von Abkommen geschlossen hat, ist einer ihrer wichtigsten Handelspartner ... Sie bilden die Grundlage für eine weitreichende und produktive Zusammenarbeit." Dieser Standpunkt wird von der Europäischen Kommission geteilt. Anlässlich der jüngsten Treffen auf hoher Ebene mit der Kommission, namentlich bei den Besuchen von Bundespräsident Couchepin bei Kommissionspräsident Barroso am 15. Dezember 2008 und von Bundesrätin Calmy-Rey bei Aussenkommissarin Ferrero-Waldner am 26. Februar 2009, sind die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU erneut als sehr gut, ja ausgezeichnet bezeichnet worden. Bei den letzten europapolitischen Abstimmungen hat sich das Schweizervolk stets für die Fortsetzung des bilateralen Weges mit der EU ausgesprochen. Sowohl die EU als auch die Schweiz haben ihren Willen ausgedrückt, diesen Weg mittels Abschluss neuer Abkommen weiterzuentwickeln. Die Beziehungen sind somit sehr gut und sollen sich weiter entwickeln, indem der bilaterale Weg fortgesetzt wird, der eine breite Unterstützung durch das Schweizervolk geniesst.</p><p>2. Der Rat der EU hat eine Einschätzung der Beziehungen zwischen der EU und jedem einzelnen Efta-Land vorgenommen. Der Rat hat indessen festgestellt, dass das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die Grundlage der Beziehungen zu Island, Liechtenstein und Norwegen bildet. Die EU ist zufrieden mit der guten Anwendung dieses Abkommens, welches den betroffenen Staaten den Zugang zum Binnenmarkt (freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital) ermöglicht. Das EWR-Abkommen unterscheidet sich von dem von der Schweiz gewählten bilateralen Weg insbesondere dadurch, dass der EWR als umfassendes Abkommen praktisch den gesamten binnenmarktrelevanten Rechtsbestand übernimmt, einschliesslich horizontaler und flankierender Politiken. Im EWR-Abkommen haben sich die Vertragsparteien zur systematischen Übernahme des relevanten EU-Rechtsbestandes verpflichtet; andernfalls fallen der betroffene Bereich des Abkommens oder sogar das gesamte Abkommen automatisch dahin, wenn der Gemeinsame EWR-Ausschuss nichts anderes beschliesst.</p><p>3. Wie der Rat der EU in seinen obenerwähnten Schlussfolgerungen aufzeigt, erfordert ein funktionierender Binnenmarkt "eine einheitliche und gleichzeitige Anwendung und Auslegung des sich ständig weiter entwickelnden gemeinschaftlichen Besitzstands, ... wie es im EWR der Fall ist". Die EU stellt fest, dass es zwischen dem in unseren bilateralen Abkommen anwendbaren Recht und der Entwicklung des EU-Rechtsbestands Unterschiede gibt. Sie möchte diese Unterschiede vermindern, indem ein ständiger Mechanismus geschaffen wird, welcher der Schweiz eine effizientere Anpassung an die Weiterentwicklung des Rechtsbestands ermöglicht.</p><p>4. Die EU hat immer gewünscht, dass die zwischen ihr und der Schweiz abgeschlossenen Abkommen auf dem EU-Rechtsbestand beruhen. Ihre Haltung zu dieser Frage ist nicht neu. Die EU ist heute jedoch beharrlicher. Ihre Mitgliedstaaten, deren Anzahl ständig steigt, zeigen sich immer zurückhaltender, mit der Schweiz neue spezifische Lösungen zu suchen, nachdem sie sich zuvor auf gemeinschaftliche, für alle geltende Regelungen haben verständigen müssen.</p><p>5. Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU waren immer schwierig. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Die EU hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass es parallele Fortschritte in allen Verhandlungsbereichen braucht. Die Schweiz hat - mit Erfolg - dasselbe gemacht, insbesondere im Rahmen der Aushandlung der bilateralen Abkommen II. Für Verhandlungen von solchem Umfang ist es normal, dass am Schluss zwischen den Interessen der Parteien ein Gleichgewicht bestehen muss. Die EU verfährt so, doch die Schweiz ebenfalls. Jede Verhandlung erfordert Konzessionen auf beiden Seiten und muss dem Gesamtkontext Rechnung tragen, namentlich den verschiedenen anstehenden Verhandlungsbereichen.</p><p>6. Die EU hat ihr Interesse am Abschluss eines Rahmenabkommens signalisiert. Für die EU sollte dieses einen Mechanismus beinhalten, der die effiziente Übernahme des sich ständig weiterentwickelnden Besitzstands in die bilateralen Abkommen erlaubt, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten. Der Bundesrat seinerseits hat sich bisher noch nicht über die Opportunität eines Rahmenabkommens geäussert. Er wird ein solches nur dann verhandeln und abschliessen, wenn ein allfällig darin enthaltener Übernahmemechanismus im Interesse der Schweiz ist. In diesem Zusammenhang sollte vermieden werden, dass ein Rahmenabkommen vorteilhafte Bestimmungen infrage stellt, die in anderen Übereinkommen vereinbart wurden, wie etwa ein Recht auf Stellungnahme vor dem EuGH (beispielsweise im Rahmen des Schengen-Assoziationsabkommens).</p><p>7. Für den Bundesrat hat der bilaterale Weg weiterhin eine Zukunft. Allerdings muss man sich bewusst sein, dass es sich um einen schwierigen Weg handelt. Die EU wird immer stärker darauf bestehen, dass die bilateralen Abkommen auf dem aktuellen Rechtsbestand beruhen, dass ein effizienter Mechanismus zur Übernahme der Weiterentwicklungen des Gemeinschaftsrechts existiert und dass zwischen den Fortschritten in den einzelnen Dossiers ein Parallelismus besteht. Die Schweiz wird ihrerseits darauf achten, dass sämtliche institutionellen Aspekte der neuen Abkommen mit ihren Interessen und ihrer Unabhängigkeit als Nichtmitglied der EU vereinbar bleiben. Die Frage, ob ein Übernahmemechanismus für die bilateralen Abkommen im Interesse der Schweiz ist, könnte erst auf der Basis konkreter Verhandlungsergebnisse beurteilt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Rat der Europäischen Union hat am 8. Dezember 2008 in einem Bericht Schlussfolgerungen zu den Beziehungen der EU zu den Efta-Ländern gezogen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen dazu:</p><p>1. Wie beurteilt die EU generell die Qualität der Beziehungen zur Schweiz?</p><p>2. Gibt es markante Abweichungen von der Beurteilung der Beziehungen zu den dem EWR beigetretenen Efta-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein? Wenn ja, worin bestehen diese Abweichungen?</p><p>3. Die Beziehungen der Schweiz zur EU sind in den bilateralen Verträgen geregelt. Sie sind grösstenteils statisch und müssen bei Rechtsanpassungen in der EU nachverhandelt werden. Trifft es zu, dass die EU diesen Mechanismus wegen seiner Schwerfälligkeit sehr kritisch beurteilt?</p><p>4. Lässt sich dem Bericht entnehmen, dass die EU bei künftigen Verhandlungen mehr als bisher darauf drängen wird, dass die Schweiz EU-Recht vollständig übernehmen muss, und dass daher die Zeit der uns gewährten Ausnahmen zu Ende ist?</p><p>5. Kann dem Bericht entnommen werden, dass die EU in Zukunft mit der Schweiz insofern härter verhandeln will, als neue bilaterale Verträge nur noch dann abgeschlossen werden, wenn die Schweiz in anderen Dossiers Konzessionen macht (z. B. Parallelverhandlungen zu Agrarfreihandel und Steuerstreit)?</p><p>6. Äussert sich die EU zu der vom Bundesrat immer wieder geäusserten Absicht, man wolle der Union ein Rahmenabkommen vorschlagen, welches ein besseres Management der bestehenden bilateralen Verträge ermögliche? Wenn ja, welche Verbesserungen erwartet sie von einer besseren Bewirtschaftung der Verträge auf der Basis eines solchen Rahmenabkommens?</p><p>7. Welche Schlussfolgerungen drängen sich für den Bundesrat aus dem Bericht der EU zu den Beziehungen zur Schweiz und zu den anderen Efta-Staaten auf?</p>
- Wie weiter mit der EU?
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