Personenwagen. Umwelt- und Verschrottungsprämie

ShortId
09.3178
Id
20093178
Updated
28.07.2023 11:45
Language
de
Title
Personenwagen. Umwelt- und Verschrottungsprämie
AdditionalIndexing
52;48;Metallabfall;Motorfahrzeug;Verschmutzung durch das Auto;Subvention;Investitionsförderung
1
  • L04K18030101, Motorfahrzeug
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L04K06010107, Metallabfall
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K1109010601, Investitionsförderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Umwelt- und Verschrottungsprämie ist als Sofortmassnahme zu sehen und soll einerseits einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten sowie andererseits, vor dem Hintergrund eines deutlich verlangsamten Wirtschaftswachstums, den Absatz von energieeffizienten, schadstoffarmen und sicheren Neuwagen fördern und dadurch Arbeitsplätze erhalten. Darüber hinaus erschwert die Prämie den Handel mit umweltbelastenden Occasionswagen beziehungsweise deren Export ins Ausland.</p><p>Es ist erwiesen, dass moderne Autos der Energieeffizienzkategorien A und B dank technischer Fortschritte weniger Treibstoff verbrauchen bzw. weniger CO2 und Luftschadstoffe ausstossen als ältere Modelle.</p><p>In der Schweiz sind heute insgesamt 995 360 Personenwagen in Verkehr (Bestand per 30. September 2008), die 1996 oder früher erstmals zugelassen wurden. Werden davon die über 30-jährigen Autos (60 795 Stück), die heute mindestens vom Alter her Veteranenstatus haben, abgezogen, verbleibt ein Potenzial von über 930 000 alten Personenwagen.</p><p>Diese Fahrzeuge entsprechen im besten Fall der Abgasnorm Euro 2, zum grossen Teil aber der Norm Euro 1 bzw. den vergleichbaren älteren Schweizer Abgasnormen.</p><p>Verglichen mit der Abgasnorm Euro 1 stossen aktuelle Personenwagen der Euro-5-Norm über 85 Prozent weniger Kohlenwasserstoffe und Stickoxide und 68 Prozent weniger Kohlenmonoxid aus. Bei den Dieselpersonenwagen ist der Ausstoss an Partikelemissionen um über 97 Prozent niedriger.</p>
  • <p>Der Bundesrat verfolgt seit Langem das Ziel, die Umweltbelastung durch den motorisierten Verkehr zu senken. Da in der Schweiz keine Produktionsstätten für Personenwagen angesiedelt sind, können Massnahmen zur Förderung einer emissionsarmen Flotte nur bei den Importeuren und Autokäufern ansetzen. Dieses Ziel verfolgt beispielsweise die Energieetikette, welche den Käufer über die Energieeffizienz des Personenwagens informiert und zu einer Umweltetikette weiterentwickelt wird. Damit erhält der Konsument umfassende Informationen über die Umweltauswirkungen des Fahrzeuges.</p><p>Zusätzlich ist der Bundesrat zurzeit mit der Umsetzung der vom Parlament überwiesenen Motion 07.3004 beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit die durchschnittlichen Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen sich ab 2012 an den Vorschriften der EU orientieren (130 Gramm CO2 pro Kilometer bis 2015). Durch die Umsetzung der Motion wird sich die Struktur des schweizerischen Fahrzeugparks verändern. Die Anzahl der energieeffizienten und emissionsarmen Fahrzeuge wird sich vergrössern, während der Verkauf von Personenwagen mit einem hohen CO2-Austoss abnehmen wird. Ferner sieht das Bonusmodell, welches zurzeit im Parlament in Diskussion ist, bei der erstmaligen Zulassung eines besonders energieeffizienten und emissionsarmen Automobils die Ausrichtung eines Bonus vor.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass durch die Energieetikette sowie durch die Motion 07.3004 und durch das in Diskussion stehende Bonusmodell schon wichtige Instrumente vorhanden oder geplant sind, welche den Umstieg auf umwelt- und klimafreundlichere Fahrzeuge fördern. Es ist auch zu beachten, dass ausserdem zahlreiche Massnahmen umgesetzt werden, die sich zwar nicht direkt auf die Fahrzeugflotte auswirken, aber dennoch weniger Emissionen im Verkehr zur Folge haben. Dazu zählen z. B. die Begünstigung von Biotreibstoffen, Ecodrivekurse sowie der Ausbau der Bahninfrastruktur.</p><p>Die Ökobilanz bezüglich frühzeitiger Verschrottung von Personenwagen fällt nicht immer positiv aus, da auch die Herstellung von Fahrzeugen ressourcenintensiv ist. Zudem geht der Bundesrat davon aus, dass durch eine Verschrottungsprämie der CO2-Ausstoss der Fahrzeugflotte nur in geringem Ausmass gesenkt werden kann, da der Minderverbrauch an Treibstoff heutiger Neufahrzeuge im Vergleich zu den älteren Fahrzeugen nur bei etwa 15 Prozent liegt. Die Reduktion hat nur eine kurzzeitige Wirkung, weil die Verschrottung der Fahrzeuge ohnehin erfolgt wäre, nur etwas später. Auch bezüglich Schadstoffemissionen sind von einer Verschrottungsprämie keine grossen Reduktionen zu erwarten - dies umso mehr als, mit den vorgesehenen 300 Millionen Franken pro Jahr lediglich gut 10 Prozent der infrage kommenden Fahrzeuge ersetzt werden könnten, was zusätzlich das Problem einer gerechten Verteilung der Subvention aufwirft.</p><p>Bezüglich der Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen ist die Wirkung einer Verschrottungsprämie sehr klein. Die Stützung des Konsums durch staatliche Massnahmen hat vor allem dann beschäftigungspolitisch positive Auswirkungen, wenn die vermehrt konsumierten Dienstleistungen und Produkte im Inland erbracht bzw. hergestellt werden. Die Schweiz verfügt über keine eigene Fahrzeugproduktion, es könnte in geringem Masse die Zulieferindustrie von einer schweizerischen Verschrottungsprämie profitieren. </p><p>Da die Einnahmen aus der Automobilimportsteuer bisher anderweitig verwendet werden, würde die vorgeschlagene Finanzierung der Verschrottungsprämie den Staatshaushalt über zwei Jahre hinweg mit zusätzlich je bis zu 300 Millionen Franken belasten. Dieses Geld müsste, sofern die Schuldenbremse eingehalten würde, anderweitig kompensiert werden, womit die konjunkturelle Wirkung entfiele. Zudem braucht eine Verschrottungsprämie eine gesetzliche Grundlage, die zuerst noch zu erlassen wäre.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für Personenwagen, die älter als 13 Jahre sind, eine Umwelt- und Verschrottungsprämie in der Höhe von 3000 Franken auszurichten. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist der Kauf eines Neufahrzeugs der Energieeffizienzkategorie A oder B. Die zur Finanzierung der Prämie notwendigen finanziellen Mittel sind mit den Einnahmen aus der Automobilsteuer von 4 Prozent, d. h. mit den der Bundeskasse dadurch jährlich zufliessenden rund 300 Millionen Franken, aufzubringen. Prämienberechtigt sind Privatpersonen, nicht aber gewerbliche Fahrzeughalter. Diese Massnahme ist für eine Laufzeit von zwei Jahren vorzusehen.</p>
  • Personenwagen. Umwelt- und Verschrottungsprämie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Umwelt- und Verschrottungsprämie ist als Sofortmassnahme zu sehen und soll einerseits einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten sowie andererseits, vor dem Hintergrund eines deutlich verlangsamten Wirtschaftswachstums, den Absatz von energieeffizienten, schadstoffarmen und sicheren Neuwagen fördern und dadurch Arbeitsplätze erhalten. Darüber hinaus erschwert die Prämie den Handel mit umweltbelastenden Occasionswagen beziehungsweise deren Export ins Ausland.</p><p>Es ist erwiesen, dass moderne Autos der Energieeffizienzkategorien A und B dank technischer Fortschritte weniger Treibstoff verbrauchen bzw. weniger CO2 und Luftschadstoffe ausstossen als ältere Modelle.</p><p>In der Schweiz sind heute insgesamt 995 360 Personenwagen in Verkehr (Bestand per 30. September 2008), die 1996 oder früher erstmals zugelassen wurden. Werden davon die über 30-jährigen Autos (60 795 Stück), die heute mindestens vom Alter her Veteranenstatus haben, abgezogen, verbleibt ein Potenzial von über 930 000 alten Personenwagen.</p><p>Diese Fahrzeuge entsprechen im besten Fall der Abgasnorm Euro 2, zum grossen Teil aber der Norm Euro 1 bzw. den vergleichbaren älteren Schweizer Abgasnormen.</p><p>Verglichen mit der Abgasnorm Euro 1 stossen aktuelle Personenwagen der Euro-5-Norm über 85 Prozent weniger Kohlenwasserstoffe und Stickoxide und 68 Prozent weniger Kohlenmonoxid aus. Bei den Dieselpersonenwagen ist der Ausstoss an Partikelemissionen um über 97 Prozent niedriger.</p>
    • <p>Der Bundesrat verfolgt seit Langem das Ziel, die Umweltbelastung durch den motorisierten Verkehr zu senken. Da in der Schweiz keine Produktionsstätten für Personenwagen angesiedelt sind, können Massnahmen zur Förderung einer emissionsarmen Flotte nur bei den Importeuren und Autokäufern ansetzen. Dieses Ziel verfolgt beispielsweise die Energieetikette, welche den Käufer über die Energieeffizienz des Personenwagens informiert und zu einer Umweltetikette weiterentwickelt wird. Damit erhält der Konsument umfassende Informationen über die Umweltauswirkungen des Fahrzeuges.</p><p>Zusätzlich ist der Bundesrat zurzeit mit der Umsetzung der vom Parlament überwiesenen Motion 07.3004 beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit die durchschnittlichen Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen sich ab 2012 an den Vorschriften der EU orientieren (130 Gramm CO2 pro Kilometer bis 2015). Durch die Umsetzung der Motion wird sich die Struktur des schweizerischen Fahrzeugparks verändern. Die Anzahl der energieeffizienten und emissionsarmen Fahrzeuge wird sich vergrössern, während der Verkauf von Personenwagen mit einem hohen CO2-Austoss abnehmen wird. Ferner sieht das Bonusmodell, welches zurzeit im Parlament in Diskussion ist, bei der erstmaligen Zulassung eines besonders energieeffizienten und emissionsarmen Automobils die Ausrichtung eines Bonus vor.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass durch die Energieetikette sowie durch die Motion 07.3004 und durch das in Diskussion stehende Bonusmodell schon wichtige Instrumente vorhanden oder geplant sind, welche den Umstieg auf umwelt- und klimafreundlichere Fahrzeuge fördern. Es ist auch zu beachten, dass ausserdem zahlreiche Massnahmen umgesetzt werden, die sich zwar nicht direkt auf die Fahrzeugflotte auswirken, aber dennoch weniger Emissionen im Verkehr zur Folge haben. Dazu zählen z. B. die Begünstigung von Biotreibstoffen, Ecodrivekurse sowie der Ausbau der Bahninfrastruktur.</p><p>Die Ökobilanz bezüglich frühzeitiger Verschrottung von Personenwagen fällt nicht immer positiv aus, da auch die Herstellung von Fahrzeugen ressourcenintensiv ist. Zudem geht der Bundesrat davon aus, dass durch eine Verschrottungsprämie der CO2-Ausstoss der Fahrzeugflotte nur in geringem Ausmass gesenkt werden kann, da der Minderverbrauch an Treibstoff heutiger Neufahrzeuge im Vergleich zu den älteren Fahrzeugen nur bei etwa 15 Prozent liegt. Die Reduktion hat nur eine kurzzeitige Wirkung, weil die Verschrottung der Fahrzeuge ohnehin erfolgt wäre, nur etwas später. Auch bezüglich Schadstoffemissionen sind von einer Verschrottungsprämie keine grossen Reduktionen zu erwarten - dies umso mehr als, mit den vorgesehenen 300 Millionen Franken pro Jahr lediglich gut 10 Prozent der infrage kommenden Fahrzeuge ersetzt werden könnten, was zusätzlich das Problem einer gerechten Verteilung der Subvention aufwirft.</p><p>Bezüglich der Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen ist die Wirkung einer Verschrottungsprämie sehr klein. Die Stützung des Konsums durch staatliche Massnahmen hat vor allem dann beschäftigungspolitisch positive Auswirkungen, wenn die vermehrt konsumierten Dienstleistungen und Produkte im Inland erbracht bzw. hergestellt werden. Die Schweiz verfügt über keine eigene Fahrzeugproduktion, es könnte in geringem Masse die Zulieferindustrie von einer schweizerischen Verschrottungsprämie profitieren. </p><p>Da die Einnahmen aus der Automobilimportsteuer bisher anderweitig verwendet werden, würde die vorgeschlagene Finanzierung der Verschrottungsprämie den Staatshaushalt über zwei Jahre hinweg mit zusätzlich je bis zu 300 Millionen Franken belasten. Dieses Geld müsste, sofern die Schuldenbremse eingehalten würde, anderweitig kompensiert werden, womit die konjunkturelle Wirkung entfiele. Zudem braucht eine Verschrottungsprämie eine gesetzliche Grundlage, die zuerst noch zu erlassen wäre.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für Personenwagen, die älter als 13 Jahre sind, eine Umwelt- und Verschrottungsprämie in der Höhe von 3000 Franken auszurichten. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist der Kauf eines Neufahrzeugs der Energieeffizienzkategorie A oder B. Die zur Finanzierung der Prämie notwendigen finanziellen Mittel sind mit den Einnahmen aus der Automobilsteuer von 4 Prozent, d. h. mit den der Bundeskasse dadurch jährlich zufliessenden rund 300 Millionen Franken, aufzubringen. Prämienberechtigt sind Privatpersonen, nicht aber gewerbliche Fahrzeughalter. Diese Massnahme ist für eine Laufzeit von zwei Jahren vorzusehen.</p>
    • Personenwagen. Umwelt- und Verschrottungsprämie

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