Vereinfachung der Verfahren in Verwaltung, Politik und vor Gericht
- ShortId
-
09.3179
- Id
-
20093179
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Vereinfachung der Verfahren in Verwaltung, Politik und vor Gericht
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
- L04K05030208, Verfahrensrecht
- L04K08060113, Verwaltungsformalität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Unser politisches System hat zweifellos seine Vorteile, und doch erlauben es die in der Schweiz üblichen Verfahren nicht immer, die grossen Herausforderungen, mit denen unser Land konfrontiert ist, mit den besten Chancen auf Erfolg zu bewältigen. So gelingt es nicht immer optimal, die grundlegenden Interessen der Schweiz zu wahren, neue Infrastrukturen, durch die der Wohlstand der Bevölkerung gesichert würde, zu schaffen, die Rahmenbedingungen für unsere Volkswirtschaft zu verbessern und - was im gegenwärtigen Kontext besonders wichtig wäre - die Konjunktur anzukurbeln. </p><p>Am 30. November 2008 haben das Schweizervolk und die Kantone die Volksinitiative "Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!" klar abgelehnt. Ein substanzielles Verbandsbeschwerderecht für Umweltschutzorganisationen wird also politisch klar befürwortet. In einem allgemeineren Sinne ist damit der klare politische Wille da, dass politischen Endentscheiden und ihrer Umsetzung Verfahren vorausgehen, die sich durch umsichtige Prüfung und die Suche nach Kompromisslösungen auszeichnen. </p><p>Auf der andern Seite lässt sich aber nicht wegdiskutieren, dass die Schweiz im internationalen Vergleich an langwierigen administrativen und gerichtlichen und mitunter sogar politischen Verfahren leidet, die angemessene Reaktionen behindern, wenn es gilt, sich neuen, harten und weitreichenden politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Herausforderungen zu stellen. </p><p>Diese verbreitete Langsamkeit hat etwa den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem dieses der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) verbieten wollte, die Bankdaten von 300 Kunden der UBS an die amerikanischen Steuerbehörden zu übermitteln, wirkungslos gemacht. Sie verzögert überdies den Bau neuer Infrastrukturen, namentlich für den Bahn- und Strassenverkehr sowie im Energiebereich, und sie ist auch für die Verzögerungen bei der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes verantwortlich. Diese Schwerfälligkeit führt auch dazu, dass die Konjunkturankurbelungsprogramme überwiegend auf Betriebsausgaben oder Ersatzinvestitionen setzen statt auf wirkliche Investitionen mit Zukunft, die auch psychologisch eine Ankurbelungsfunktion haben können.</p>
- <p>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen und begrüsst grundsätzlich Verfahrensvereinfachungen. Dem Bedürfnis nach Verfahrensvereinfachungen können allerdings andere Bedürfnisse entgegenstehen. So gebieten etwa bei Beschwerdeverfahren die anerkannten Verfahrensgarantien, dass die Betroffenen sich am Verfahren beteiligen können. Auch im Rahmen der Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens gibt es ausgeprägte Mitwirkungsrechte, die auf eine möglichst breite politische Konsensfindung und optimale Qualitätskontrolle ausgerichtet sind. Beschleunigungsmassnahmen sind dadurch gewisse Grenzen gesetzt.</p><p>Der Bundesrat erachtet Verfahrensvereinfachungen aber wie erwähnt für nötig und ist bestrebt, diesem Bedürfnis nachzukommen. Verfahrensvereinfachungen können allerdings nicht auf einen Schlag realisiert werden. Vielmehr handelt es sich dabei um kontinuierliche Arbeiten. In den Bereichen Verwaltung, Politik und Justiz kann exemplarisch auf folgende Arbeiten hingewiesen werden, die in den letzten Jahren realisiert worden sind: </p><p>Mit der Revision des Vernehmlassungsrechts, welche am 1. September 2005 in Kraft getreten ist, wurde das Vernehmlassungsverfahren aufgewertet und gestrafft. </p><p>Im Rahmen der Verwaltungsreform 2005/2007 wurden im Bereich Bundesrat und Verwaltung rund 30 Massnahmen zur Vereinfachung der bundesinternen Verfahren umgesetzt. So wurde beispielsweise für die Vereinfachung von Botschaften und Berichten je ein Leitfaden erarbeitet, welcher eine Standardisierung und dadurch eine Entlastung sowohl der Verwaltung wie der Adressatinnen und Adressaten dieser Texte bringt. </p><p>Im Bereich der Justiz ist auf die verschiedenen Revisionsprojekte im Rahmen der Justizreform und die damit einhergehende Vereinfachung der Verfahren, die Verbesserung des Rechtsschutzes und die Entlastung des Bundesgerichts zu verweisen. </p><p>Eine Vereinfachung wird auch mit den folgenden, zurzeit laufenden Arbeiten angestrebt:</p><p>Die Umsetzungsarbeiten zur Motion 07.3615, "Materielle Entrümpelung des Bundesrechtes", sollen u. a. zu einer möglichst einfachen, flexiblen, sachgerechten und vollzugstauglichen Gesetzgebung beitragen. Dabei sind insbesondere auch Organisations- und Verfahrensvorschriften zu prüfen und gegebenenfalls zu vereinfachen. Der breite Fokus der Motion trägt dazu bei, dass ein grosser Teil der Anliegen des Postulates bei dieser Gelegenheit nicht nur geprüft, sondern bei Bedarf umgesetzt werden kann.</p><p>Weitere Verfahrensvereinfachungen werden mit der Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung (Gever) angestrebt. Am 23. Januar 2008 hat der Bundesrat das Programm Gever Bund verabschiedet und damit ein umfassendes Massnahmenpaket zur Modernisierung der Aktenführung und der Informationsverwaltung lanciert. Die Departemente und die Ämter sind aufgefordert, bis Ende 2011 eine elektronische Geschäftsverwaltung einzuführen. Unter der Führung der Bundeskanzlei sollen ausserdem die Bundesratsgeschäfte und die Geschäfte im Parlament auf eine durchgängig elektronische Basis gestellt werden. Schliesslich zielt eine Reihe von Projekten im Rahmen der E-Government-Strategie des Bundes in die gleiche Richtung; sie werden dazu führen, dass die Verfahren schneller und einfacher abgewickelt werden können.</p><p>Diese Arbeiten zeigen, dass dem Bedürfnis nach Verfahrensvereinfachung Rechnung getragen wird. Das Thema ist und bleibt für den Bundesrat weit oben auf der Traktandenliste.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle Massnahmen zu prüfen, die geeignet sein könnten, die geltenden Verfahren - auf Bundesebene - in der Verwaltung und vor Gericht sowie subsidiär auch in der Politik zu vereinfachen und abzukürzen; dabei sollen die verfassungsmässige Ordnung und namentlich die Instrumente der halbdirekten Demokratie nicht angetastet werden.</p>
- Vereinfachung der Verfahren in Verwaltung, Politik und vor Gericht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Unser politisches System hat zweifellos seine Vorteile, und doch erlauben es die in der Schweiz üblichen Verfahren nicht immer, die grossen Herausforderungen, mit denen unser Land konfrontiert ist, mit den besten Chancen auf Erfolg zu bewältigen. So gelingt es nicht immer optimal, die grundlegenden Interessen der Schweiz zu wahren, neue Infrastrukturen, durch die der Wohlstand der Bevölkerung gesichert würde, zu schaffen, die Rahmenbedingungen für unsere Volkswirtschaft zu verbessern und - was im gegenwärtigen Kontext besonders wichtig wäre - die Konjunktur anzukurbeln. </p><p>Am 30. November 2008 haben das Schweizervolk und die Kantone die Volksinitiative "Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!" klar abgelehnt. Ein substanzielles Verbandsbeschwerderecht für Umweltschutzorganisationen wird also politisch klar befürwortet. In einem allgemeineren Sinne ist damit der klare politische Wille da, dass politischen Endentscheiden und ihrer Umsetzung Verfahren vorausgehen, die sich durch umsichtige Prüfung und die Suche nach Kompromisslösungen auszeichnen. </p><p>Auf der andern Seite lässt sich aber nicht wegdiskutieren, dass die Schweiz im internationalen Vergleich an langwierigen administrativen und gerichtlichen und mitunter sogar politischen Verfahren leidet, die angemessene Reaktionen behindern, wenn es gilt, sich neuen, harten und weitreichenden politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Herausforderungen zu stellen. </p><p>Diese verbreitete Langsamkeit hat etwa den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem dieses der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) verbieten wollte, die Bankdaten von 300 Kunden der UBS an die amerikanischen Steuerbehörden zu übermitteln, wirkungslos gemacht. Sie verzögert überdies den Bau neuer Infrastrukturen, namentlich für den Bahn- und Strassenverkehr sowie im Energiebereich, und sie ist auch für die Verzögerungen bei der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes verantwortlich. Diese Schwerfälligkeit führt auch dazu, dass die Konjunkturankurbelungsprogramme überwiegend auf Betriebsausgaben oder Ersatzinvestitionen setzen statt auf wirkliche Investitionen mit Zukunft, die auch psychologisch eine Ankurbelungsfunktion haben können.</p>
- <p>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen und begrüsst grundsätzlich Verfahrensvereinfachungen. Dem Bedürfnis nach Verfahrensvereinfachungen können allerdings andere Bedürfnisse entgegenstehen. So gebieten etwa bei Beschwerdeverfahren die anerkannten Verfahrensgarantien, dass die Betroffenen sich am Verfahren beteiligen können. Auch im Rahmen der Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens gibt es ausgeprägte Mitwirkungsrechte, die auf eine möglichst breite politische Konsensfindung und optimale Qualitätskontrolle ausgerichtet sind. Beschleunigungsmassnahmen sind dadurch gewisse Grenzen gesetzt.</p><p>Der Bundesrat erachtet Verfahrensvereinfachungen aber wie erwähnt für nötig und ist bestrebt, diesem Bedürfnis nachzukommen. Verfahrensvereinfachungen können allerdings nicht auf einen Schlag realisiert werden. Vielmehr handelt es sich dabei um kontinuierliche Arbeiten. In den Bereichen Verwaltung, Politik und Justiz kann exemplarisch auf folgende Arbeiten hingewiesen werden, die in den letzten Jahren realisiert worden sind: </p><p>Mit der Revision des Vernehmlassungsrechts, welche am 1. September 2005 in Kraft getreten ist, wurde das Vernehmlassungsverfahren aufgewertet und gestrafft. </p><p>Im Rahmen der Verwaltungsreform 2005/2007 wurden im Bereich Bundesrat und Verwaltung rund 30 Massnahmen zur Vereinfachung der bundesinternen Verfahren umgesetzt. So wurde beispielsweise für die Vereinfachung von Botschaften und Berichten je ein Leitfaden erarbeitet, welcher eine Standardisierung und dadurch eine Entlastung sowohl der Verwaltung wie der Adressatinnen und Adressaten dieser Texte bringt. </p><p>Im Bereich der Justiz ist auf die verschiedenen Revisionsprojekte im Rahmen der Justizreform und die damit einhergehende Vereinfachung der Verfahren, die Verbesserung des Rechtsschutzes und die Entlastung des Bundesgerichts zu verweisen. </p><p>Eine Vereinfachung wird auch mit den folgenden, zurzeit laufenden Arbeiten angestrebt:</p><p>Die Umsetzungsarbeiten zur Motion 07.3615, "Materielle Entrümpelung des Bundesrechtes", sollen u. a. zu einer möglichst einfachen, flexiblen, sachgerechten und vollzugstauglichen Gesetzgebung beitragen. Dabei sind insbesondere auch Organisations- und Verfahrensvorschriften zu prüfen und gegebenenfalls zu vereinfachen. Der breite Fokus der Motion trägt dazu bei, dass ein grosser Teil der Anliegen des Postulates bei dieser Gelegenheit nicht nur geprüft, sondern bei Bedarf umgesetzt werden kann.</p><p>Weitere Verfahrensvereinfachungen werden mit der Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung (Gever) angestrebt. Am 23. Januar 2008 hat der Bundesrat das Programm Gever Bund verabschiedet und damit ein umfassendes Massnahmenpaket zur Modernisierung der Aktenführung und der Informationsverwaltung lanciert. Die Departemente und die Ämter sind aufgefordert, bis Ende 2011 eine elektronische Geschäftsverwaltung einzuführen. Unter der Führung der Bundeskanzlei sollen ausserdem die Bundesratsgeschäfte und die Geschäfte im Parlament auf eine durchgängig elektronische Basis gestellt werden. Schliesslich zielt eine Reihe von Projekten im Rahmen der E-Government-Strategie des Bundes in die gleiche Richtung; sie werden dazu führen, dass die Verfahren schneller und einfacher abgewickelt werden können.</p><p>Diese Arbeiten zeigen, dass dem Bedürfnis nach Verfahrensvereinfachung Rechnung getragen wird. Das Thema ist und bleibt für den Bundesrat weit oben auf der Traktandenliste.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle Massnahmen zu prüfen, die geeignet sein könnten, die geltenden Verfahren - auf Bundesebene - in der Verwaltung und vor Gericht sowie subsidiär auch in der Politik zu vereinfachen und abzukürzen; dabei sollen die verfassungsmässige Ordnung und namentlich die Instrumente der halbdirekten Demokratie nicht angetastet werden.</p>
- Vereinfachung der Verfahren in Verwaltung, Politik und vor Gericht
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