Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention

ShortId
09.3182
Id
20093182
Updated
28.07.2023 13:36
Language
de
Title
Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention
AdditionalIndexing
52;kulturelles Erbe;Bodennutzung;Raumplanung;Europäische Konvention;Ratifizierung eines Abkommens;Landschaftsschutz
1
  • L05K1002020204, Europäische Konvention
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L04K01060301, kulturelles Erbe
  • L04K14010201, Bodennutzung
  • L03K010204, Raumplanung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Europäische Landschaftskonvention von 2000, an deren Erarbeitung auch Experten aus der Schweiz mitgewirkt haben, strebt an, dem Wunsch der Öffentlichkeit nach hochwertigen Landschaften auch im alltäglichen Umfeld und nach aktiver Beteiligung an der Landschaftsentwicklung zu entsprechen. Wesentliches Ziel der Landschaftskonvention ist es, darauf hinzuwirken, dass die Vertragsparteien eine nationale Landschaftspolitik mit Betonung auf der Beteiligung der Bevölkerung erlassen. Schliesslich sollen die Landschaft in die Sektoralpolitiken integriert und eine europäische Zusammenarbeit gefördert werden. Die Landschaftskonvention steht somit im Dienste der Erhaltung und Entwicklung des gemeinsamen europäischen Natur- und Kulturerbes. </p><p>Die Schweiz als eine der Erstunterzeichnerstaaten der Landschaftskonvention zeichnet massgeblich für den hohen Stellenwert der Partizipation, die Berücksichtigung der Besonderheiten föderalistischer Staaten wie insbesondere die Subsidiarität und den Vorrang des nationalen Rechts verantwortlich. Das Übereinkommen hat gemäss Bewertung des Bafu keinen Einfluss auf die geltende schweizerische Gesetzgebung und erfordert auch keinen direkten Ausbau der finanziellen und personellen Ressourcen der Bundesbehörden. Dennoch hat die Schweiz bisher als einer der letzten Unterzeichnerstaaten die Landschaftskonvention nicht ratifiziert, ja den Ratifizierungsprozess noch nicht einmal gestartet. So steht bei nur noch 6 von 36 Ländern die Ratifizierung aus. Für die Schweiz liegt die Bedeutung der Landschaftskonvention primär in ihrer politischen und gesellschaftlichen Signalwirkung: Eine Ratifizierung würde den Stellenwert der Landschaft und des Landschaftsschutzes in der Öffentlichkeit stärken. Dies wäre angesichts der politischen Herausforderungen im Bereich Landschaftsschutz - zu erwähnen sind hier die Raumplanung und die Landwirtschaft - sehr wichtig. Schliesslich unterstützt die Landschaftskonvention auch die angekündigte Biodiversitätsstrategie des Bundes, indem sie die räumliche Basis hierfür darstellt. Zudem könnte die Landschaftskonvention auch einen wichtigen Impuls für die universitäre Lehre und Forschung darstellen. </p><p>Gerade für diese wichtigen Debatten wäre es vonnöten, dass die Bundesbehörden und das Parlament die Europäische Landschaftskonvention ratifizieren. Hierzu soll der Bundesrat dem Parlament möglichst rasch eine Vorlage unterbreiten.</p>
  • <p>Die Schweiz hat die Landschaftskonvention des Europarates (Konvention von Florenz) anlässlich der Gründungskonferenz am 20. Oktober 2000 in Florenz als einer der ersten Staaten unterzeichnet. Die Konvention trat mit der 10. Ratifikation am 1. März 2004 in Kraft. Bislang wurde sie von rund zwei Dritteln der 47 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert.</p><p>Nach der Unterzeichnung wurden rasch erste Vorarbeiten für die Einleitung des Ratifikationsverfahrens geleistet. Dieses wurde jedoch wegen der gleichzeitig laufenden Ratifikation der Protokolle der Alpenkonvention vorläufig nicht weiterverfolgt.</p><p>Das Parlament hat in der Zwischenzeit den Auftrag zur Ausarbeitung einer Biodiversitätsstrategie erteilt, und das Bewusstsein für die Knappheit der räumlichen und natürlichen Lebensgrundlagen sowie für den Wert und die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der Ressource Landschaft ist gewachsen. Das Uno-Jahr der Biodiversität 2010 bietet die Gelegenheit, die verschiedenen Arbeiten in diesem Kontext zu koordinieren und ein starkes Zeichen für Arten, Lebensräume und Landschaften zu setzen.</p><p>Der Bundesrat ist daher bereit, das Ratifikationsverfahren wiederaufzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: </p><p>1. Wie stellt er sich zur Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention?</p><p>2. Wann gedenkt er, dem Parlament eine Vorlage zur Ratifizierung vorzulegen?</p>
  • Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20093162
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Europäische Landschaftskonvention von 2000, an deren Erarbeitung auch Experten aus der Schweiz mitgewirkt haben, strebt an, dem Wunsch der Öffentlichkeit nach hochwertigen Landschaften auch im alltäglichen Umfeld und nach aktiver Beteiligung an der Landschaftsentwicklung zu entsprechen. Wesentliches Ziel der Landschaftskonvention ist es, darauf hinzuwirken, dass die Vertragsparteien eine nationale Landschaftspolitik mit Betonung auf der Beteiligung der Bevölkerung erlassen. Schliesslich sollen die Landschaft in die Sektoralpolitiken integriert und eine europäische Zusammenarbeit gefördert werden. Die Landschaftskonvention steht somit im Dienste der Erhaltung und Entwicklung des gemeinsamen europäischen Natur- und Kulturerbes. </p><p>Die Schweiz als eine der Erstunterzeichnerstaaten der Landschaftskonvention zeichnet massgeblich für den hohen Stellenwert der Partizipation, die Berücksichtigung der Besonderheiten föderalistischer Staaten wie insbesondere die Subsidiarität und den Vorrang des nationalen Rechts verantwortlich. Das Übereinkommen hat gemäss Bewertung des Bafu keinen Einfluss auf die geltende schweizerische Gesetzgebung und erfordert auch keinen direkten Ausbau der finanziellen und personellen Ressourcen der Bundesbehörden. Dennoch hat die Schweiz bisher als einer der letzten Unterzeichnerstaaten die Landschaftskonvention nicht ratifiziert, ja den Ratifizierungsprozess noch nicht einmal gestartet. So steht bei nur noch 6 von 36 Ländern die Ratifizierung aus. Für die Schweiz liegt die Bedeutung der Landschaftskonvention primär in ihrer politischen und gesellschaftlichen Signalwirkung: Eine Ratifizierung würde den Stellenwert der Landschaft und des Landschaftsschutzes in der Öffentlichkeit stärken. Dies wäre angesichts der politischen Herausforderungen im Bereich Landschaftsschutz - zu erwähnen sind hier die Raumplanung und die Landwirtschaft - sehr wichtig. Schliesslich unterstützt die Landschaftskonvention auch die angekündigte Biodiversitätsstrategie des Bundes, indem sie die räumliche Basis hierfür darstellt. Zudem könnte die Landschaftskonvention auch einen wichtigen Impuls für die universitäre Lehre und Forschung darstellen. </p><p>Gerade für diese wichtigen Debatten wäre es vonnöten, dass die Bundesbehörden und das Parlament die Europäische Landschaftskonvention ratifizieren. Hierzu soll der Bundesrat dem Parlament möglichst rasch eine Vorlage unterbreiten.</p>
    • <p>Die Schweiz hat die Landschaftskonvention des Europarates (Konvention von Florenz) anlässlich der Gründungskonferenz am 20. Oktober 2000 in Florenz als einer der ersten Staaten unterzeichnet. Die Konvention trat mit der 10. Ratifikation am 1. März 2004 in Kraft. Bislang wurde sie von rund zwei Dritteln der 47 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert.</p><p>Nach der Unterzeichnung wurden rasch erste Vorarbeiten für die Einleitung des Ratifikationsverfahrens geleistet. Dieses wurde jedoch wegen der gleichzeitig laufenden Ratifikation der Protokolle der Alpenkonvention vorläufig nicht weiterverfolgt.</p><p>Das Parlament hat in der Zwischenzeit den Auftrag zur Ausarbeitung einer Biodiversitätsstrategie erteilt, und das Bewusstsein für die Knappheit der räumlichen und natürlichen Lebensgrundlagen sowie für den Wert und die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der Ressource Landschaft ist gewachsen. Das Uno-Jahr der Biodiversität 2010 bietet die Gelegenheit, die verschiedenen Arbeiten in diesem Kontext zu koordinieren und ein starkes Zeichen für Arten, Lebensräume und Landschaften zu setzen.</p><p>Der Bundesrat ist daher bereit, das Ratifikationsverfahren wiederaufzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: </p><p>1. Wie stellt er sich zur Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention?</p><p>2. Wann gedenkt er, dem Parlament eine Vorlage zur Ratifizierung vorzulegen?</p>
    • Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention

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