KVG. Intensivierung des Wettbewerbs zugunsten von Patienten, Steuer- und Prämienzahlern

ShortId
09.3184
Id
20093184
Updated
27.07.2023 19:25
Language
de
Title
KVG. Intensivierung des Wettbewerbs zugunsten von Patienten, Steuer- und Prämienzahlern
AdditionalIndexing
2841;Wettbewerb;Krankenversicherung;Gesundheitswesen;Qualitätssicherung;Marktpreis
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L04K01050511, Gesundheitswesen
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L03K110502, Marktpreis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Schweizer Krankenversicherungswesen ist dem KVG unterstellt, das auf vier Kernelementen basiert: Versicherungsobligatorium, Solidarität, garantierter Zugang zu Leistungen und freie Wahl des Krankenversicherers. Das letzte Element beinhaltet bereits den Wettbewerb unter den Krankenversicherern, denn dank diesem Wettbewerb können die Versicherten den Versicherer wählen, der bei der Prämienhöhe und der Dienstleistungsqualität am konkurrenzfähigsten ist. Leistungserbringer hingegen sind nicht dem gleichen Wettbewerbsdruck ausgesetzt: Grundsätzlich betreiben die Kantone die öffentlichen Spitäler, genehmigen Leistungstarife, finanzieren einen Teil der Leistungen, erstellen die Spitalplanung und tragen allfällige Defizite. Die Ärzte unterstehen dem Tarmed und wenden in jedem Kanton einen einheitlichen Taxpunktwert an; sie sind heute nicht verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen offenzulegen. Im Bereich der Medikamente (Apotheken, SD-Ärzte, Spitäler) sind die einzigen relevanten Wettbewerbselemente für die Versicherten die Wahl von Generika oder das Anrecht auf einen Rabatt, der dank Vereinbarungen zwischen ihrem Versicherer und einer Apotheke oder Apothekenkette gewährt wird. Zwar kann der Versicherte seinen Krankenversicherer frei wählen, doch für eine objektive Wahl des Leistungserbringers fehlen ihm preis- und qualitätsbezogene Kriterien. Daher beauftragt dieses Postulat den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht über die Möglichkeiten einer Intensivierung des Wettbewerbes unter den Leistungserbringern vorzulegen und so Wege aufzuzeigen, um die Effizienz des Krankenversicherungssystems zu steigern und die Qualität der angebotenen Leistungen zu verbessern.</p>
  • <p>Im Jahr 2004 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaften zur Revision des KVG. Im Bestreben, die Kosteneindämmung zu fördern, war, neben der Herstellung von mehr Transparenz, die Stärkung der Wettbewerbselemente ein vorrangiges Anliegen des Bundesrates. Dabei hat der Bundesrat, unter den gegebenen Rahmenbedingungen, die ihm tauglich erscheinenden Wettbewerbselemente in das gewachsene schweizerische Gesundheitssystem eingebaut.</p><p>Mit der im Dezember 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedeten Neuordnung der Spitalfinanzierung werden die Wettbewerbselemente in diesem Bereich gestärkt. Wettbewerbselemente sind insbesondere die freie Spitalwahl, die Leistungsfinanzierung sowie die Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Spitälern. Die beschlossene Veröffentlichung von medizinischen Qualitätsindikatoren gibt den Anstoss zur Lancierung des Qualitätswettbewerbes. Die von den Spitälern erbrachten Leistungen sind auch mit der neuen Regelung zu mehr als der Hälfte durch Steuern finanziert, im Gegensatz zum ambulanten Bereich, in dem die Leistungen nicht subventioniert werden. Daraus entstehen Wettbewerbsverzerrungen. Bevor aber Lösungen zur weiteren Intensivierung des Wettbewerbes in Angriff genommen werden, muss nach Ansicht des Bundesrates die Frage des Umgangs mit den Mitteln der öffentlichen Hand geklärt werden.</p><p>Zur Förderung des Wettbewerbes zwischen den Leistungserbringern im ambulanten Bereich hat der Bundesrat die Einführung der Vertragsfreiheit vorgeschlagen. Nachdem sich die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit nicht auf ein Modell der Vertragsfreiheit einigen konnte, ist der Ständerat am 18. Dezember 2008 auf die Vorlage nicht eingetreten. Diese Vorlage ist nun im Nationalrat hängig. Es obliegt nun diesem Rat, zu entscheiden, ob und wie diese Thematik angegangen werden soll.</p><p>Hinsichtlich der Regelung bei den Medikamenten ist festzuhalten, dass die Höchstpreise vom BAG festgelegt werden, dass aber sehr wohl eine Auswahl besteht, über welchen Weg und bei welchem Leistungserbringer der Medikamentenbezug stattfindet. Da es sich um Höchstpreise handelt und auch nicht alle Apotheken zusätzliche Taxen in Rechnung stellen, sind ebenfalls Wettbewerbselemente vorhanden. Bezüglich der Mittel und Gegenstände, bei denen ein Höchstvergütungsbeitrag festgelegt wird, sind bereits zwei Vorstösse zur Prüfung einer Stärkung des Wettbewerbes an den Bundesrat überwiesen worden (Motion Humbel Näf 05.3523; Motion Heim 05.3522).</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass alle Lösungsansätze vorliegen und dass somit ausreichende Grundlagen für die weitere Diskussion vorhanden sind. Er erachtet es nicht als zielführend, einen zusätzlichen Bericht zu erstellen. Vielmehr ist das Parlament nun aufgerufen, über die auf Gesetzesstufe zu treffenden Massnahmen zu entscheiden. Zudem ist es an den Versicherern, die bereits heute bestehenden Wettbewerbselemente, insbesondere bezüglich der Tarifierung, zu nutzen und entsprechende Massnahmen umzusetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>In Anbetracht dessen, dass das Gesundheitswesen nach KVG ein eigenständiger Markt ist, wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Möglichkeiten einer Intensivierung des Wettbewerbes unter den Leistungserbringern vorzulegen, da dieser heute besonders protektionistisch ausgerichtet und zu stark reguliert ist. Durch die Intensivierung des Wettbewerbes wird das System dahingehend ausgerichtet, dass eine bessere Qualität der Leistungen zu einem tieferen Preis angeboten werden kann.</p>
  • KVG. Intensivierung des Wettbewerbs zugunsten von Patienten, Steuer- und Prämienzahlern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Schweizer Krankenversicherungswesen ist dem KVG unterstellt, das auf vier Kernelementen basiert: Versicherungsobligatorium, Solidarität, garantierter Zugang zu Leistungen und freie Wahl des Krankenversicherers. Das letzte Element beinhaltet bereits den Wettbewerb unter den Krankenversicherern, denn dank diesem Wettbewerb können die Versicherten den Versicherer wählen, der bei der Prämienhöhe und der Dienstleistungsqualität am konkurrenzfähigsten ist. Leistungserbringer hingegen sind nicht dem gleichen Wettbewerbsdruck ausgesetzt: Grundsätzlich betreiben die Kantone die öffentlichen Spitäler, genehmigen Leistungstarife, finanzieren einen Teil der Leistungen, erstellen die Spitalplanung und tragen allfällige Defizite. Die Ärzte unterstehen dem Tarmed und wenden in jedem Kanton einen einheitlichen Taxpunktwert an; sie sind heute nicht verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen offenzulegen. Im Bereich der Medikamente (Apotheken, SD-Ärzte, Spitäler) sind die einzigen relevanten Wettbewerbselemente für die Versicherten die Wahl von Generika oder das Anrecht auf einen Rabatt, der dank Vereinbarungen zwischen ihrem Versicherer und einer Apotheke oder Apothekenkette gewährt wird. Zwar kann der Versicherte seinen Krankenversicherer frei wählen, doch für eine objektive Wahl des Leistungserbringers fehlen ihm preis- und qualitätsbezogene Kriterien. Daher beauftragt dieses Postulat den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht über die Möglichkeiten einer Intensivierung des Wettbewerbes unter den Leistungserbringern vorzulegen und so Wege aufzuzeigen, um die Effizienz des Krankenversicherungssystems zu steigern und die Qualität der angebotenen Leistungen zu verbessern.</p>
    • <p>Im Jahr 2004 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaften zur Revision des KVG. Im Bestreben, die Kosteneindämmung zu fördern, war, neben der Herstellung von mehr Transparenz, die Stärkung der Wettbewerbselemente ein vorrangiges Anliegen des Bundesrates. Dabei hat der Bundesrat, unter den gegebenen Rahmenbedingungen, die ihm tauglich erscheinenden Wettbewerbselemente in das gewachsene schweizerische Gesundheitssystem eingebaut.</p><p>Mit der im Dezember 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedeten Neuordnung der Spitalfinanzierung werden die Wettbewerbselemente in diesem Bereich gestärkt. Wettbewerbselemente sind insbesondere die freie Spitalwahl, die Leistungsfinanzierung sowie die Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Spitälern. Die beschlossene Veröffentlichung von medizinischen Qualitätsindikatoren gibt den Anstoss zur Lancierung des Qualitätswettbewerbes. Die von den Spitälern erbrachten Leistungen sind auch mit der neuen Regelung zu mehr als der Hälfte durch Steuern finanziert, im Gegensatz zum ambulanten Bereich, in dem die Leistungen nicht subventioniert werden. Daraus entstehen Wettbewerbsverzerrungen. Bevor aber Lösungen zur weiteren Intensivierung des Wettbewerbes in Angriff genommen werden, muss nach Ansicht des Bundesrates die Frage des Umgangs mit den Mitteln der öffentlichen Hand geklärt werden.</p><p>Zur Förderung des Wettbewerbes zwischen den Leistungserbringern im ambulanten Bereich hat der Bundesrat die Einführung der Vertragsfreiheit vorgeschlagen. Nachdem sich die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit nicht auf ein Modell der Vertragsfreiheit einigen konnte, ist der Ständerat am 18. Dezember 2008 auf die Vorlage nicht eingetreten. Diese Vorlage ist nun im Nationalrat hängig. Es obliegt nun diesem Rat, zu entscheiden, ob und wie diese Thematik angegangen werden soll.</p><p>Hinsichtlich der Regelung bei den Medikamenten ist festzuhalten, dass die Höchstpreise vom BAG festgelegt werden, dass aber sehr wohl eine Auswahl besteht, über welchen Weg und bei welchem Leistungserbringer der Medikamentenbezug stattfindet. Da es sich um Höchstpreise handelt und auch nicht alle Apotheken zusätzliche Taxen in Rechnung stellen, sind ebenfalls Wettbewerbselemente vorhanden. Bezüglich der Mittel und Gegenstände, bei denen ein Höchstvergütungsbeitrag festgelegt wird, sind bereits zwei Vorstösse zur Prüfung einer Stärkung des Wettbewerbes an den Bundesrat überwiesen worden (Motion Humbel Näf 05.3523; Motion Heim 05.3522).</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass alle Lösungsansätze vorliegen und dass somit ausreichende Grundlagen für die weitere Diskussion vorhanden sind. Er erachtet es nicht als zielführend, einen zusätzlichen Bericht zu erstellen. Vielmehr ist das Parlament nun aufgerufen, über die auf Gesetzesstufe zu treffenden Massnahmen zu entscheiden. Zudem ist es an den Versicherern, die bereits heute bestehenden Wettbewerbselemente, insbesondere bezüglich der Tarifierung, zu nutzen und entsprechende Massnahmen umzusetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>In Anbetracht dessen, dass das Gesundheitswesen nach KVG ein eigenständiger Markt ist, wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Möglichkeiten einer Intensivierung des Wettbewerbes unter den Leistungserbringern vorzulegen, da dieser heute besonders protektionistisch ausgerichtet und zu stark reguliert ist. Durch die Intensivierung des Wettbewerbes wird das System dahingehend ausgerichtet, dass eine bessere Qualität der Leistungen zu einem tieferen Preis angeboten werden kann.</p>
    • KVG. Intensivierung des Wettbewerbs zugunsten von Patienten, Steuer- und Prämienzahlern

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