Nachhaltigkeitsregeln für die Finanzierung der Sozialwerke

ShortId
09.3186
Id
20093186
Updated
28.07.2023 11:07
Language
de
Title
Nachhaltigkeitsregeln für die Finanzierung der Sozialwerke
AdditionalIndexing
28;Erwerbsersatzordnung;Invalidenversicherung;Arbeitslosenversicherung;AHV;Sozialversicherung;Finanzierung;nachhaltige Entwicklung
1
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L05K0104010101, AHV
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die aktuellen Finanzperspektiven für die Sozialwerke sind besorgniserregend. Die laufenden und absehbaren Fehlerträge sind grosse Verschuldungsquellen für unser Land. IV und ALV weisen bereits heute erhebliche Schulden aus. Nachhaltige Politik verlangt, dass künftigen Generationen keine Schuldenberge hinterlassen werden. Die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherungswerke ergänzt die Schuldenbremse und trägt zu einer insgesamt soliden Finanzpolitik bei.</p><p>In den einzelnen Sozialversicherungsgesetzen sind die Lösungen und Massnahmen sowie die erforderlichen Zeiträume im Detail zu definieren. Die Verpflichtung der Sozialwerke zur nachhaltigen Finanzierung ist Voraussetzung für eine solide Finanzpolitik mit einer beschränkten und vertretbaren Verschuldung. Das Parlament würde frühzeitig die notwendigen Massnahmen für die Sicherung des finanziellen Ausgleichs festlegen müssen. Ohne Einbezug der Sozialversicherungen ist es illusorisch, eine nachhaltige Finanzpolitik zu betreiben.</p>
  • <p>Im Rahmen der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Revision des Finanzhaushaltgesetzes) hat der Bundesrat mit Beschluss vom 19. September 2008 das EDI beauftragt, bei bevorstehenden Sozialversicherungsreformen eine Regelbindung der Sozialwerke zu prüfen, welche sicherstellt, dass die jeweiligen Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht sind. Der Bundesrat beabsichtigt somit, die Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialwerke im Rahmen der Revisionen der einzelnen Sozialversicherungsgesetze zu sichern. Mit diesem Vorgehen können die spezifischen Eigenheiten der einzelnen Sozialversicherungen optimal mit einbezogen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>- die notwendigen Änderungen an Gesetzen vorzulegen und an Verordnungen vorzunehmen, mit dem Ziel, Ausgaben und Einnahmen der Sozialwerke AHV, IV, ALV und EO in einem nachhaltigen Gleichgewicht zu halten;</p><p>- für das Erreichen und Einhalten des Gleichgewichtes Regeln zu formulieren und ihre Anwendung sicherzustellen. Die Regeln legen finanzielle Steuergrössen fest, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten der Bundesrat innert einer zu definierenden Frist eine Vorlage zur Wiederherstellung und Sicherung des finanziellen Gleichgewichtes zwischen Leistungen und Einnahmen vorlegen muss. Zudem sind Sofortmassnahmen zu definieren, welche wirken, bis die eingeleiteten Gesetzesrevisionen in Kraft sind.</p>
  • Nachhaltigkeitsregeln für die Finanzierung der Sozialwerke
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die aktuellen Finanzperspektiven für die Sozialwerke sind besorgniserregend. Die laufenden und absehbaren Fehlerträge sind grosse Verschuldungsquellen für unser Land. IV und ALV weisen bereits heute erhebliche Schulden aus. Nachhaltige Politik verlangt, dass künftigen Generationen keine Schuldenberge hinterlassen werden. Die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherungswerke ergänzt die Schuldenbremse und trägt zu einer insgesamt soliden Finanzpolitik bei.</p><p>In den einzelnen Sozialversicherungsgesetzen sind die Lösungen und Massnahmen sowie die erforderlichen Zeiträume im Detail zu definieren. Die Verpflichtung der Sozialwerke zur nachhaltigen Finanzierung ist Voraussetzung für eine solide Finanzpolitik mit einer beschränkten und vertretbaren Verschuldung. Das Parlament würde frühzeitig die notwendigen Massnahmen für die Sicherung des finanziellen Ausgleichs festlegen müssen. Ohne Einbezug der Sozialversicherungen ist es illusorisch, eine nachhaltige Finanzpolitik zu betreiben.</p>
    • <p>Im Rahmen der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Revision des Finanzhaushaltgesetzes) hat der Bundesrat mit Beschluss vom 19. September 2008 das EDI beauftragt, bei bevorstehenden Sozialversicherungsreformen eine Regelbindung der Sozialwerke zu prüfen, welche sicherstellt, dass die jeweiligen Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht sind. Der Bundesrat beabsichtigt somit, die Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialwerke im Rahmen der Revisionen der einzelnen Sozialversicherungsgesetze zu sichern. Mit diesem Vorgehen können die spezifischen Eigenheiten der einzelnen Sozialversicherungen optimal mit einbezogen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>- die notwendigen Änderungen an Gesetzen vorzulegen und an Verordnungen vorzunehmen, mit dem Ziel, Ausgaben und Einnahmen der Sozialwerke AHV, IV, ALV und EO in einem nachhaltigen Gleichgewicht zu halten;</p><p>- für das Erreichen und Einhalten des Gleichgewichtes Regeln zu formulieren und ihre Anwendung sicherzustellen. Die Regeln legen finanzielle Steuergrössen fest, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten der Bundesrat innert einer zu definierenden Frist eine Vorlage zur Wiederherstellung und Sicherung des finanziellen Gleichgewichtes zwischen Leistungen und Einnahmen vorlegen muss. Zudem sind Sofortmassnahmen zu definieren, welche wirken, bis die eingeleiteten Gesetzesrevisionen in Kraft sind.</p>
    • Nachhaltigkeitsregeln für die Finanzierung der Sozialwerke

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