Zu hohe Vergütungssätze bei der KEV?
- ShortId
-
09.3190
- Id
-
20093190
- Updated
-
27.07.2023 19:06
- Language
-
de
- Title
-
Zu hohe Vergütungssätze bei der KEV?
- AdditionalIndexing
-
66;Energieerzeugung;Festpreis;Einspeisevergütung;Kostenrechnung;erneuerbare Energie
- 1
-
- L06K170303010103, Einspeisevergütung
- L03K170503, erneuerbare Energie
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L05K1701010603, Energieerzeugung
- L05K1105030201, Festpreis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die in den Anhängen der Energieverordnung (EnV) festgelegten Vergütungssätze wurden vom Bundesamt für Energie (BFE) aus Erfahrungswerten von repräsentativen Anlagen mit besten technologischen Eigenschaften erarbeitet. Die Firma Prognos AG hat ein Koreferat zur Höhe der Vergütungssätze erstellt und deren Höhe, auch im Vergleich mit ausländischen Daten, grundsätzlich als realistisch bestätigt. Die überraschend zahlreichen Anmeldungen sind somit nicht auf überhöhte Entschädigungen zurückzuführen. Sie zeigen vielmehr das grosse Realisierungspotenzial, wenn kostendeckend produziert werden kann.</p><p>2. Die Mehrwertsteuer ist ein Kostenfaktor und wurde deshalb in den Tarifen eingeschlossen. Diese Praxis wurde von Anfang an klar kommuniziert und ist gemäss Steuerverwaltung systemkonform. Der Bundesrat hat einen umfassenden Bericht über die Situation und Möglichkeiten zur Verbesserung des Systems für Mitte 2009 in Aussicht gestellt. Er wird aufgrund dieser ausführlichen Analyse Anpassungen unter anderem in der Mehrwertbesteuerung prüfen und darüber Bericht erstatten.</p><p>3. Das Energiegesetz (EnG) bevorzugt keine der verschiedenen Technologien, keine Grösse der einzelnen Anlagen und keine Betreiberkategorie. Alle Projekte sollen angemessen von der KEV profitieren können. Dieser Grundsatz, welcher sich gegen die übermässige Beanspruchung einzelner Technologien richtet, wird durch die Teildeckel gesichert. Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Änderung des EnG auf einer gründlichen Analyse des gesamten Einspeisesystems basieren soll. Er lehnt daher eine vorgezogene punktuelle Gesetzesanpassung ab.</p><p>4. Eine allfällige Auf- oder Anhebung des Kostendeckels für die KEV ist angesichts der allgemeinen Strompreisverteuerungen ein vergleichsweise kleiner Kostenpunkt. Bei einem Haushalt mit einem Verbrauch von 4500 Kilowattstunden jährlich beträgt die Belastung beim aktuellen Zuschlag (0,45 Rappen/Kilowattstunde) jährlich 20 Franken, ein Zuschlag von 1,0 Rappen/Kilowattstunde würde für den gleichen Haushalt eine Belastung von 45 Franken pro Jahr ergeben.</p><p>5. Insgesamt werden im Jahr 2009 rund 260 Millionen Franken in den Fonds fliessen. Wie viel Geld tatsächlich an Anlagen ausbezahlt wurde, kann erst nach Ablauf des Jahres aufgrund der tatsächlich produzierten Energiemengen verlässlich festgestellt werden. Aufgrund der Anmeldungen sind 80 Millionen Franken für die KEV für 2009 und 96,4 Millionen Franken für die Mehrkostenfinanzierung in den Jahren 2008 und 2009 vorgesehen. Für die Rückerstattungen an Grossverbraucher wurden 25 Millionen Franken, für Bürgschaften an Geothermie-Bohrungen 20 Millionen Franken, für wettbewerbliche Ausschreibungen 1 Million Franken reserviert. Für Marktpreisschwankungen wurde eine Reserve von 16 Millionen Franken eingebaut, und für Vollzugs- und vor allem Ausgleichsenergiekosten sind 19 Millionen Franken vorgesehen. Je nach Entwicklung all der genannten Kostenpositionen, vor allem auch des Marktpreises, werden im Jahr 2010 eventuell sogar weniger als 0,45 Rappen/Kilowattstunde zugeschlagen werden müssen. Der Posten Mehrkostenfinanzierung wird sich im Jahr 2010 wieder auf die Auszahlung des Produktionsumfangs von einem Jahr (rund 36 Millionen Franken) reduzieren, weil 2009 von jährlicher Rückerstattung zu neu vierteljährlicher Auszahlung umgestellt wird. Fehlbeträge werden im Folgejahr dem Fonds gutgeschrieben bzw. belastet.</p><p>6. Wenn der Kostendeckel beibehalten würde, ergäbe sich auch im Jahr 2030 die bereits heute verpflichtete Produktion von gegen 4000 Gigawattstunden/Jahr. Die Aufhebung der Begrenzung für einzelne Technologien würde daran nichts ändern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Februar 2009 informierte das Bundesamt für Energie (BFE), dass aufgrund der vielen Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) der Gesamt-Kostendeckel der KEV erreicht ist. Deshalb werden sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen auf eine Warteliste gesetzt. </p><p>Weiter teilt das BFE mit, dass nur durch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen das wirtschaftliche Potenzial des erneuerbaren Stroms weiter ausgeschöpft werden kann. Im Vordergrund stehe dabei die Anhebung oder Aufhebung der Kostenlimite der KEV (Gesamtdeckel). In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Gemäss Energiegesetz, Artikel 7a Absatz 2, richtet sich die Vergütung nach den im Erstellungsjahr geltenden Gestehungskosten von Referenzanlagen, die der jeweils effizientesten Technologie entsprechen. Im Anhang der Energieverordnung (EnV) sind die verschiedenen Vergütungssätze definiert. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass aufgrund der Anmeldeflut für die KEV davon ausgegangen werden kann, dass die Vergütungssätze gemäss EnV viel zu attraktiv ausgestaltet sind? </p><p>2. Obwohl es aus dem Gesetz und der Verordnung nicht klar hervorgeht, werden die KEV-Vergütungssätze inklusive Mehrwertsteuer betrachtet. Gedenkt der Bundesrat, dies mit der Änderung der Vergütungssätze zu ändern? </p><p>3. Der Kostendeckel von 0,6 Rappen/Kilowattstunde war ein politischer Kompromiss. Der KEV steht dabei mindestens 0,5 Rappen/Kilowattstunde zu. Ist er nun der Ansicht, dass alle Projekte - ungeachtet der Kosten - unterstützt werden sollen und der Kostendeckel bereits an- oder aufgehoben werden muss? </p><p>4. Ist er nicht auch der Meinung, dass eine allfällige An- oder Aufhebung des Kostendeckels für die KEV angesichts der Strompreisdiskussionen nicht opportun ist? </p><p>5. Zur Finanzierung der Fördermassnahmen werden die Stromkonsumentinnen und -konsumenten im Jahr 2009 mit einem Zuschlag von 0,45 Rappen/Kilowattstunde belastet. Damit stehen im Jahr 2009 rund 275 Millionen Franken zur Verfügung. Welche Summe wird im Jahr 2009 für die KEV tatsächlich ausbezahlt, und welche Summe ist für die verbleibende Mehrkostenfinanzierung bestimmt? Welche Summe wird in den Fonds fliessen? </p><p>6. Mit welcher Zusatzproduktion rechnet er im Jahr 2030, wenn der Kostendeckel beibehalten oder die Begrenzung der Technologien aufgehoben würde?</p>
- Zu hohe Vergütungssätze bei der KEV?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die in den Anhängen der Energieverordnung (EnV) festgelegten Vergütungssätze wurden vom Bundesamt für Energie (BFE) aus Erfahrungswerten von repräsentativen Anlagen mit besten technologischen Eigenschaften erarbeitet. Die Firma Prognos AG hat ein Koreferat zur Höhe der Vergütungssätze erstellt und deren Höhe, auch im Vergleich mit ausländischen Daten, grundsätzlich als realistisch bestätigt. Die überraschend zahlreichen Anmeldungen sind somit nicht auf überhöhte Entschädigungen zurückzuführen. Sie zeigen vielmehr das grosse Realisierungspotenzial, wenn kostendeckend produziert werden kann.</p><p>2. Die Mehrwertsteuer ist ein Kostenfaktor und wurde deshalb in den Tarifen eingeschlossen. Diese Praxis wurde von Anfang an klar kommuniziert und ist gemäss Steuerverwaltung systemkonform. Der Bundesrat hat einen umfassenden Bericht über die Situation und Möglichkeiten zur Verbesserung des Systems für Mitte 2009 in Aussicht gestellt. Er wird aufgrund dieser ausführlichen Analyse Anpassungen unter anderem in der Mehrwertbesteuerung prüfen und darüber Bericht erstatten.</p><p>3. Das Energiegesetz (EnG) bevorzugt keine der verschiedenen Technologien, keine Grösse der einzelnen Anlagen und keine Betreiberkategorie. Alle Projekte sollen angemessen von der KEV profitieren können. Dieser Grundsatz, welcher sich gegen die übermässige Beanspruchung einzelner Technologien richtet, wird durch die Teildeckel gesichert. Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Änderung des EnG auf einer gründlichen Analyse des gesamten Einspeisesystems basieren soll. Er lehnt daher eine vorgezogene punktuelle Gesetzesanpassung ab.</p><p>4. Eine allfällige Auf- oder Anhebung des Kostendeckels für die KEV ist angesichts der allgemeinen Strompreisverteuerungen ein vergleichsweise kleiner Kostenpunkt. Bei einem Haushalt mit einem Verbrauch von 4500 Kilowattstunden jährlich beträgt die Belastung beim aktuellen Zuschlag (0,45 Rappen/Kilowattstunde) jährlich 20 Franken, ein Zuschlag von 1,0 Rappen/Kilowattstunde würde für den gleichen Haushalt eine Belastung von 45 Franken pro Jahr ergeben.</p><p>5. Insgesamt werden im Jahr 2009 rund 260 Millionen Franken in den Fonds fliessen. Wie viel Geld tatsächlich an Anlagen ausbezahlt wurde, kann erst nach Ablauf des Jahres aufgrund der tatsächlich produzierten Energiemengen verlässlich festgestellt werden. Aufgrund der Anmeldungen sind 80 Millionen Franken für die KEV für 2009 und 96,4 Millionen Franken für die Mehrkostenfinanzierung in den Jahren 2008 und 2009 vorgesehen. Für die Rückerstattungen an Grossverbraucher wurden 25 Millionen Franken, für Bürgschaften an Geothermie-Bohrungen 20 Millionen Franken, für wettbewerbliche Ausschreibungen 1 Million Franken reserviert. Für Marktpreisschwankungen wurde eine Reserve von 16 Millionen Franken eingebaut, und für Vollzugs- und vor allem Ausgleichsenergiekosten sind 19 Millionen Franken vorgesehen. Je nach Entwicklung all der genannten Kostenpositionen, vor allem auch des Marktpreises, werden im Jahr 2010 eventuell sogar weniger als 0,45 Rappen/Kilowattstunde zugeschlagen werden müssen. Der Posten Mehrkostenfinanzierung wird sich im Jahr 2010 wieder auf die Auszahlung des Produktionsumfangs von einem Jahr (rund 36 Millionen Franken) reduzieren, weil 2009 von jährlicher Rückerstattung zu neu vierteljährlicher Auszahlung umgestellt wird. Fehlbeträge werden im Folgejahr dem Fonds gutgeschrieben bzw. belastet.</p><p>6. Wenn der Kostendeckel beibehalten würde, ergäbe sich auch im Jahr 2030 die bereits heute verpflichtete Produktion von gegen 4000 Gigawattstunden/Jahr. Die Aufhebung der Begrenzung für einzelne Technologien würde daran nichts ändern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Februar 2009 informierte das Bundesamt für Energie (BFE), dass aufgrund der vielen Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) der Gesamt-Kostendeckel der KEV erreicht ist. Deshalb werden sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen auf eine Warteliste gesetzt. </p><p>Weiter teilt das BFE mit, dass nur durch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen das wirtschaftliche Potenzial des erneuerbaren Stroms weiter ausgeschöpft werden kann. Im Vordergrund stehe dabei die Anhebung oder Aufhebung der Kostenlimite der KEV (Gesamtdeckel). In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Gemäss Energiegesetz, Artikel 7a Absatz 2, richtet sich die Vergütung nach den im Erstellungsjahr geltenden Gestehungskosten von Referenzanlagen, die der jeweils effizientesten Technologie entsprechen. Im Anhang der Energieverordnung (EnV) sind die verschiedenen Vergütungssätze definiert. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass aufgrund der Anmeldeflut für die KEV davon ausgegangen werden kann, dass die Vergütungssätze gemäss EnV viel zu attraktiv ausgestaltet sind? </p><p>2. Obwohl es aus dem Gesetz und der Verordnung nicht klar hervorgeht, werden die KEV-Vergütungssätze inklusive Mehrwertsteuer betrachtet. Gedenkt der Bundesrat, dies mit der Änderung der Vergütungssätze zu ändern? </p><p>3. Der Kostendeckel von 0,6 Rappen/Kilowattstunde war ein politischer Kompromiss. Der KEV steht dabei mindestens 0,5 Rappen/Kilowattstunde zu. Ist er nun der Ansicht, dass alle Projekte - ungeachtet der Kosten - unterstützt werden sollen und der Kostendeckel bereits an- oder aufgehoben werden muss? </p><p>4. Ist er nicht auch der Meinung, dass eine allfällige An- oder Aufhebung des Kostendeckels für die KEV angesichts der Strompreisdiskussionen nicht opportun ist? </p><p>5. Zur Finanzierung der Fördermassnahmen werden die Stromkonsumentinnen und -konsumenten im Jahr 2009 mit einem Zuschlag von 0,45 Rappen/Kilowattstunde belastet. Damit stehen im Jahr 2009 rund 275 Millionen Franken zur Verfügung. Welche Summe wird im Jahr 2009 für die KEV tatsächlich ausbezahlt, und welche Summe ist für die verbleibende Mehrkostenfinanzierung bestimmt? Welche Summe wird in den Fonds fliessen? </p><p>6. Mit welcher Zusatzproduktion rechnet er im Jahr 2030, wenn der Kostendeckel beibehalten oder die Begrenzung der Technologien aufgehoben würde?</p>
- Zu hohe Vergütungssätze bei der KEV?
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