Ausserordentliche Massnahmen im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

ShortId
09.3199
Id
20093199
Updated
28.07.2023 12:07
Language
de
Title
Ausserordentliche Massnahmen im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
AdditionalIndexing
15;Taggeld;Kurzarbeit;Arbeitslosenversicherung;Gesetz
1
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L05K0702030405, Kurzarbeit
  • L06K111001130401, Taggeld
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schwere und die zu erwartende Beständigkeit der Rezession, die nach der Weltwirtschaft nun auch die Schweizer Wirtschaft erfasst hat, verlangen nach ausserordentlichen Massnahmen.</p><p>Es ist in erster Linie wichtig, Kündigungen zu verhindern oder zumindest in Grenzen zu halten, um persönliche, familiäre und soziale Notstände abzuwehren, und zu vermeiden, dass die Arbeitslosigkeit über die Wirtschaftskrise hinaus zu einem strukturellen Problem wird. Eine längere Arbeitslosigkeit führt häufig dazu, dass sich die Wiederanstellungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtern.</p><p>Überdies muss den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, den konjunkturellen Abschwung zu überwinden, ohne dass ihre Strukturen und ihre Wettbewerbsfähigkeit geschädigt werden. Denn diese haben ihnen in den Jahren des wirtschaftlichen Wachstums zu Erfolg verholfen und werden ihnen in Zeiten des erneuten Aufschwungs erlauben, neue Herausforderungen anzunehmen.</p>
  • <p>An seiner Sitzung vom 11. Februar 2009 hat der Bundesrat beschlossen, die Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung um 6 auf 18 Monate innerhalb von zwei Jahren zu verlängern sowie die Karenzfrist zu reduzieren. Die vom Motionär beantragte weiter gehende Verlängerung der Höchstdauer der Kurzarbeit um 12 auf 24 Monate ist nicht angezeigt. Mit der Kurzarbeitsentschädigung soll verhindert werden, dass konjunkturell bedingte, vorübergehende Arbeitsausfälle zur Entlassung von Mitarbeitenden führen. Die vom Motionär beantragte Verlängerung führt dazu, dass die Betriebe während einer unbegrenzten Dauer Kurzarbeitsentschädigung beziehen könnten. Dies ergibt sich dadurch, dass alle zwei Jahre der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung wiederum bei null beginnt, was bei einer Bezugsdauer von 24 Monaten innert zwei Jahren zu einer ununterbrochenen Bezugsberechtigung während unbegrenzter Zeit führen würde. Der Bundesrat wird die Wirtschaftslage weiterhin beobachten und andere angemessene Massnahmen prüfen.</p><p>Die maximale Bezugsdauer bei einem Arbeitsausfall von mehr als 85 Prozent ist gesetzlich festgelegt und beträgt vier Monate. Bis heute hat diese Bestimmung zu keinen Problemen geführt. Deshalb sieht der Bundesrat keinen Anlass, diese Bestimmung zu ändern.</p><p>Im Normalfall können heute 400 Taggelder bezogen werden. Dies entspricht einer Deckung während rund 18 Monaten. Durch die Aufnahme von zeitlich befristeten Arbeitstätigkeiten, auch im Rahmen eines Zwischenverdienstes, können Taggelder gespart und kann so die Dauer der Deckung verlängert werden. In der Vergangenheit wurde verschiedentlich die Bezugsdauer verlängert, sei es im Zuge allgemein hoher Arbeitslosigkeit oder punktuell für Regionen, welche von der Arbeitslosigkeit besonders betroffen waren. Die Wirkung dieser Massnahmen war gering. Eine Verlängerung der Bezugsdauer hat sich kaum positiv auf die Wiedereingliederungschancen von Stellensuchenden ausgewirkt. Die Stellenantrittsrate nimmt mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit ab. Die Mehrheit der Stellensuchenden (etwa 80 Prozent) findet innerhalb der ersten 12 Monate eine neue Stelle. Von jenen Personen, die innerhalb der ersten 12 Monate keine Stelle finden, werden 75 Prozent ausgesteuert.</p><p>Um Langzeitarbeitslosigkeit und Aussteuerungen zu verhindern, prüft der Bundesrat im Rahmen eines allfälligen dritten Stabilisierungspakets verschiedene integrations- und beschäftigungsfördernde Massnahmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Bereits heute sieht das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) wertvolle Instrumente vor, die einen noch wichtigeren Beitrag zur Überwindung oder zur Abschwächung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise leisten können, wenn sie zusätzlich verstärkt werden. Ich ersuche den Bundesrat daher, das Avig im Dringlichkeitsverfahren zu revidieren und, bis die derzeitige Rezession überwunden ist, namentlich folgende befristete Änderungen vorzusehen:</p><p>- Die Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung soll auf 24 Monate verlängert werden, damit die Wirtschaftskrise in ihrer voraussichtlichen Dauer besser überbrückt werden kann. Zudem kann so der Tatsache besser Rechnung getragen werden, dass die Unternehmen Kurzarbeit meist für einen Teil des Personals einführen, der variieren kann.</p><p>- Entsprechend soll die Höchstzahl der Abrechnungsperioden nach Artikel 35 Absatz 1bis Avig angepasst werden.</p><p>- Alle Arbeitslose, die eine Beitragszeit von zwölf Monaten aufweisen, sollen Anspruch auf 520 Taggelder haben. Auf diese Weise wird das Einkommen der Arbeitslosen besser gesichert und der Zugang zu Massnahmen erleichtert, die den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt fördern.</p>
  • Ausserordentliche Massnahmen im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schwere und die zu erwartende Beständigkeit der Rezession, die nach der Weltwirtschaft nun auch die Schweizer Wirtschaft erfasst hat, verlangen nach ausserordentlichen Massnahmen.</p><p>Es ist in erster Linie wichtig, Kündigungen zu verhindern oder zumindest in Grenzen zu halten, um persönliche, familiäre und soziale Notstände abzuwehren, und zu vermeiden, dass die Arbeitslosigkeit über die Wirtschaftskrise hinaus zu einem strukturellen Problem wird. Eine längere Arbeitslosigkeit führt häufig dazu, dass sich die Wiederanstellungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtern.</p><p>Überdies muss den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, den konjunkturellen Abschwung zu überwinden, ohne dass ihre Strukturen und ihre Wettbewerbsfähigkeit geschädigt werden. Denn diese haben ihnen in den Jahren des wirtschaftlichen Wachstums zu Erfolg verholfen und werden ihnen in Zeiten des erneuten Aufschwungs erlauben, neue Herausforderungen anzunehmen.</p>
    • <p>An seiner Sitzung vom 11. Februar 2009 hat der Bundesrat beschlossen, die Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung um 6 auf 18 Monate innerhalb von zwei Jahren zu verlängern sowie die Karenzfrist zu reduzieren. Die vom Motionär beantragte weiter gehende Verlängerung der Höchstdauer der Kurzarbeit um 12 auf 24 Monate ist nicht angezeigt. Mit der Kurzarbeitsentschädigung soll verhindert werden, dass konjunkturell bedingte, vorübergehende Arbeitsausfälle zur Entlassung von Mitarbeitenden führen. Die vom Motionär beantragte Verlängerung führt dazu, dass die Betriebe während einer unbegrenzten Dauer Kurzarbeitsentschädigung beziehen könnten. Dies ergibt sich dadurch, dass alle zwei Jahre der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung wiederum bei null beginnt, was bei einer Bezugsdauer von 24 Monaten innert zwei Jahren zu einer ununterbrochenen Bezugsberechtigung während unbegrenzter Zeit führen würde. Der Bundesrat wird die Wirtschaftslage weiterhin beobachten und andere angemessene Massnahmen prüfen.</p><p>Die maximale Bezugsdauer bei einem Arbeitsausfall von mehr als 85 Prozent ist gesetzlich festgelegt und beträgt vier Monate. Bis heute hat diese Bestimmung zu keinen Problemen geführt. Deshalb sieht der Bundesrat keinen Anlass, diese Bestimmung zu ändern.</p><p>Im Normalfall können heute 400 Taggelder bezogen werden. Dies entspricht einer Deckung während rund 18 Monaten. Durch die Aufnahme von zeitlich befristeten Arbeitstätigkeiten, auch im Rahmen eines Zwischenverdienstes, können Taggelder gespart und kann so die Dauer der Deckung verlängert werden. In der Vergangenheit wurde verschiedentlich die Bezugsdauer verlängert, sei es im Zuge allgemein hoher Arbeitslosigkeit oder punktuell für Regionen, welche von der Arbeitslosigkeit besonders betroffen waren. Die Wirkung dieser Massnahmen war gering. Eine Verlängerung der Bezugsdauer hat sich kaum positiv auf die Wiedereingliederungschancen von Stellensuchenden ausgewirkt. Die Stellenantrittsrate nimmt mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit ab. Die Mehrheit der Stellensuchenden (etwa 80 Prozent) findet innerhalb der ersten 12 Monate eine neue Stelle. Von jenen Personen, die innerhalb der ersten 12 Monate keine Stelle finden, werden 75 Prozent ausgesteuert.</p><p>Um Langzeitarbeitslosigkeit und Aussteuerungen zu verhindern, prüft der Bundesrat im Rahmen eines allfälligen dritten Stabilisierungspakets verschiedene integrations- und beschäftigungsfördernde Massnahmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Bereits heute sieht das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) wertvolle Instrumente vor, die einen noch wichtigeren Beitrag zur Überwindung oder zur Abschwächung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise leisten können, wenn sie zusätzlich verstärkt werden. Ich ersuche den Bundesrat daher, das Avig im Dringlichkeitsverfahren zu revidieren und, bis die derzeitige Rezession überwunden ist, namentlich folgende befristete Änderungen vorzusehen:</p><p>- Die Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung soll auf 24 Monate verlängert werden, damit die Wirtschaftskrise in ihrer voraussichtlichen Dauer besser überbrückt werden kann. Zudem kann so der Tatsache besser Rechnung getragen werden, dass die Unternehmen Kurzarbeit meist für einen Teil des Personals einführen, der variieren kann.</p><p>- Entsprechend soll die Höchstzahl der Abrechnungsperioden nach Artikel 35 Absatz 1bis Avig angepasst werden.</p><p>- Alle Arbeitslose, die eine Beitragszeit von zwölf Monaten aufweisen, sollen Anspruch auf 520 Taggelder haben. Auf diese Weise wird das Einkommen der Arbeitslosen besser gesichert und der Zugang zu Massnahmen erleichtert, die den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt fördern.</p>
    • Ausserordentliche Massnahmen im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

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