Spielend lernen

ShortId
09.3201
Id
20093201
Updated
28.07.2023 11:01
Language
de
Title
Spielend lernen
AdditionalIndexing
28;Bildungspolitik;frühe Kindheit;Spiel;Kind;Kinderbetreuung;Erziehung
1
  • L04K01010106, Spiel
  • L05K0107010203, frühe Kindheit
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L03K130301, Bildungspolitik
  • L04K01030302, Erziehung
  • L05K0107010205, Kind
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizerische Unesco-Kommission fordert ein stärkeres Engagement in der frühkindlichen Bildung. Frühkindliche Bildung meint nicht die Vorverlegung schulischer Inhalte in den bisher bildungsfreien Raum des Vorschulalters. Wer sich für frühkindliche Bildung ausspricht, fordert eine Kindheit, in der Kinder Kinder sein dürfen, indem sie ihren Drang, sich Wissen anzueignen und sich ein Bild von der Welt zu machen, ausleben können. Oder wie es der dänische Familienberater Jesper Juul auf den Punkt gebracht hat: "Erwachsene sind übereingekommen, das Lernen und Forschen eines Kindes als 'Spiel' zu bezeichnen." </p><p>Auch die Eidgenössische Koordinationskonferenz für Familienfragen (EKFF) kommt in ihrer neusten Publikation zum Schluss, dass Kindertagesstätten von reinen Betreuungsangeboten zu Bildungsorten weiterentwickelt werden müssen. </p><p>Die Umstände, in denen Kinder in den ersten Jahren aufwachsen, prägen die künftige Schul- und Arbeitslaufbahn stark. Aus diesem Grund müssen wir die politische Aufmerksamkeit auf diese Jahre lenken.</p>
  • <p>1./2. Der Bundesrat hat die Forderungen der Unesco-Kommission und der EKFF zur Kenntnis genommen. Die Forderungen sind vielfältig und betreffen verschiedenste Regelungsbereiche. Sie richten sich in erster Linie an die für den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung zuständigen Kantone und Gemeinden. Die Zuständigkeit des Bundes beschränkt sich auf die Pflegekinderverordnung (Pavo), welche sich zurzeit in Revision befindet, und auf die von der Interpellantin erwähnten Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Der Gesetzgeber hat sich bei der Ausgestaltung der Finanzhilfen klar an diese Zuständigkeitsordnung gehalten und die Frage der Qualität bei den Kantonen belassen. Nach Ansicht des Bundesrates soll es bei dieser Zuständigkeitsordnung bleiben.</p><p>3. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist bis zum 31. Januar 2011 befristet. Der Bundesrat ist bereit, das Impulsprogramm für eine befristete Dauer zu verlängern. Entsprechend hat er die Motion 08.3449 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates zur Weiterführung der Anstossfinanzierung zur Annahme empfohlen. Falls auch der Ständerat als Zweitrat die Motion annehmen wird, wird der Bundesrat dem Parlament eine Verlängerung des Gesetzes beantragen, damit eine nahtlose Weiterführung des Programms sichergestellt werden kann. Offen ist dabei, ob und wie weit die Anspruchsvoraussetzungen geändert werden sollen und ob allenfalls auch eine Ausweitung des Geltungsbereiches des Gesetzes in Betracht gezogen werden soll.</p><p>4./6. Im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat) verpflichten sich die Kantone, die schulergänzende Betreuung bedarfsgerecht auszubauen. Der Bundesrat verweist darauf, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) in einem Schreiben eingeladen hat, in Analogie zu Harmos auch für den Vorschulbereich ein Konkordat für die familienergänzende Kinderbetreuung auszuarbeiten. Die SODK hat das Anliegen entgegengenommen und prüft zurzeit das weitere Vorgehen. Sie wird der Kommission zu gegebener Zeit über den Stand der Arbeiten berichten. Für den Bundesrat besteht unter diesen Umständen kein Anlass, selber aktiv zu werden.</p><p>5. Seit dem 1. Januar 2004 wird die Ausbildung des Personals zur Betreuung von Kindern im Vorschulbereich neu durch den Bund geregelt. Die Ausbildung zur sogenannten Fachfrau bzw. zum Fachmann Betreuung erfolgt im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes. Dieses legt fest, dass die Anbieter von Berufsbildung die Qualitätsentwicklung sicherzustellen haben. Diese Aufgabe ist in der entsprechenden Bildungsverordnung Fachmann/Fachfrau Betreuung (Artikel 24), welche im Jahr 2005 in Kraft getreten ist, festgehalten. Der Bund seinerseits fördert die Qualitätsentwicklung, stellt Qualitätsstandards auf und überwacht deren Einhaltung. Die Kantone sind für die Aufsicht über die berufliche Grundbildung, insbesondere für deren Qualität, zuständig. Mit diesen Regelungen ist eine gute Qualität der Ausbildung sowie deren fortlaufende Weiterentwicklung und Anpassung an neue Anforderungen sichergestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Empfehlungen der Unesco-Kommission, wie sie am 20. Februar 2009 der Öffentlichkeit präsentiert worden sind? </p><p>2. Wie beurteilt er insbesondere die Forderung sowohl der EKFF als auch der Unesco-Kommission, Kindertagesstätten müssten von reinen Betreuungseinrichtungen zu Bildungsorten weiterentwickelt werden? </p><p>3. Ist er bereit, mit Mitteln aus den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Projekte zu unterstützen, die die frühkindliche Bildung fördern? (Z. B. zur Erarbeitung von Musterleitlinien oder sogenannten Bildungsplänen, die sowohl für Eltern als auch für Kindertagesstätten aufzeigen, wie Kinder in den ersten Lebensjahren in ihrer emotionalen, seelischen, sprachlichen, motorischen, kognitiven und musischen Entwicklung unterstützt werden können.) </p><p>4. Wie will der Bund die Kantone darin unterstützen, einen zusammenhängenden Betreuungs- und Bildungsraum zu gestalten? Welche Rolle sieht er für sich selber? </p><p>5. Welche Schritte unternimmt er, um das Personal auf diese erweiterte Aufgabe vorzubereiten? </p><p>6. Welche weiteren Massnahmen prüft er, um die Betreuung, Bildung und Erziehung, sowohl in der Familie als auch in den familienergänzenden Betreuungsangeboten, zu verbessern?</p>
  • Spielend lernen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizerische Unesco-Kommission fordert ein stärkeres Engagement in der frühkindlichen Bildung. Frühkindliche Bildung meint nicht die Vorverlegung schulischer Inhalte in den bisher bildungsfreien Raum des Vorschulalters. Wer sich für frühkindliche Bildung ausspricht, fordert eine Kindheit, in der Kinder Kinder sein dürfen, indem sie ihren Drang, sich Wissen anzueignen und sich ein Bild von der Welt zu machen, ausleben können. Oder wie es der dänische Familienberater Jesper Juul auf den Punkt gebracht hat: "Erwachsene sind übereingekommen, das Lernen und Forschen eines Kindes als 'Spiel' zu bezeichnen." </p><p>Auch die Eidgenössische Koordinationskonferenz für Familienfragen (EKFF) kommt in ihrer neusten Publikation zum Schluss, dass Kindertagesstätten von reinen Betreuungsangeboten zu Bildungsorten weiterentwickelt werden müssen. </p><p>Die Umstände, in denen Kinder in den ersten Jahren aufwachsen, prägen die künftige Schul- und Arbeitslaufbahn stark. Aus diesem Grund müssen wir die politische Aufmerksamkeit auf diese Jahre lenken.</p>
    • <p>1./2. Der Bundesrat hat die Forderungen der Unesco-Kommission und der EKFF zur Kenntnis genommen. Die Forderungen sind vielfältig und betreffen verschiedenste Regelungsbereiche. Sie richten sich in erster Linie an die für den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung zuständigen Kantone und Gemeinden. Die Zuständigkeit des Bundes beschränkt sich auf die Pflegekinderverordnung (Pavo), welche sich zurzeit in Revision befindet, und auf die von der Interpellantin erwähnten Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Der Gesetzgeber hat sich bei der Ausgestaltung der Finanzhilfen klar an diese Zuständigkeitsordnung gehalten und die Frage der Qualität bei den Kantonen belassen. Nach Ansicht des Bundesrates soll es bei dieser Zuständigkeitsordnung bleiben.</p><p>3. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist bis zum 31. Januar 2011 befristet. Der Bundesrat ist bereit, das Impulsprogramm für eine befristete Dauer zu verlängern. Entsprechend hat er die Motion 08.3449 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates zur Weiterführung der Anstossfinanzierung zur Annahme empfohlen. Falls auch der Ständerat als Zweitrat die Motion annehmen wird, wird der Bundesrat dem Parlament eine Verlängerung des Gesetzes beantragen, damit eine nahtlose Weiterführung des Programms sichergestellt werden kann. Offen ist dabei, ob und wie weit die Anspruchsvoraussetzungen geändert werden sollen und ob allenfalls auch eine Ausweitung des Geltungsbereiches des Gesetzes in Betracht gezogen werden soll.</p><p>4./6. Im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat) verpflichten sich die Kantone, die schulergänzende Betreuung bedarfsgerecht auszubauen. Der Bundesrat verweist darauf, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) in einem Schreiben eingeladen hat, in Analogie zu Harmos auch für den Vorschulbereich ein Konkordat für die familienergänzende Kinderbetreuung auszuarbeiten. Die SODK hat das Anliegen entgegengenommen und prüft zurzeit das weitere Vorgehen. Sie wird der Kommission zu gegebener Zeit über den Stand der Arbeiten berichten. Für den Bundesrat besteht unter diesen Umständen kein Anlass, selber aktiv zu werden.</p><p>5. Seit dem 1. Januar 2004 wird die Ausbildung des Personals zur Betreuung von Kindern im Vorschulbereich neu durch den Bund geregelt. Die Ausbildung zur sogenannten Fachfrau bzw. zum Fachmann Betreuung erfolgt im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes. Dieses legt fest, dass die Anbieter von Berufsbildung die Qualitätsentwicklung sicherzustellen haben. Diese Aufgabe ist in der entsprechenden Bildungsverordnung Fachmann/Fachfrau Betreuung (Artikel 24), welche im Jahr 2005 in Kraft getreten ist, festgehalten. Der Bund seinerseits fördert die Qualitätsentwicklung, stellt Qualitätsstandards auf und überwacht deren Einhaltung. Die Kantone sind für die Aufsicht über die berufliche Grundbildung, insbesondere für deren Qualität, zuständig. Mit diesen Regelungen ist eine gute Qualität der Ausbildung sowie deren fortlaufende Weiterentwicklung und Anpassung an neue Anforderungen sichergestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Empfehlungen der Unesco-Kommission, wie sie am 20. Februar 2009 der Öffentlichkeit präsentiert worden sind? </p><p>2. Wie beurteilt er insbesondere die Forderung sowohl der EKFF als auch der Unesco-Kommission, Kindertagesstätten müssten von reinen Betreuungseinrichtungen zu Bildungsorten weiterentwickelt werden? </p><p>3. Ist er bereit, mit Mitteln aus den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Projekte zu unterstützen, die die frühkindliche Bildung fördern? (Z. B. zur Erarbeitung von Musterleitlinien oder sogenannten Bildungsplänen, die sowohl für Eltern als auch für Kindertagesstätten aufzeigen, wie Kinder in den ersten Lebensjahren in ihrer emotionalen, seelischen, sprachlichen, motorischen, kognitiven und musischen Entwicklung unterstützt werden können.) </p><p>4. Wie will der Bund die Kantone darin unterstützen, einen zusammenhängenden Betreuungs- und Bildungsraum zu gestalten? Welche Rolle sieht er für sich selber? </p><p>5. Welche Schritte unternimmt er, um das Personal auf diese erweiterte Aufgabe vorzubereiten? </p><p>6. Welche weiteren Massnahmen prüft er, um die Betreuung, Bildung und Erziehung, sowohl in der Familie als auch in den familienergänzenden Betreuungsangeboten, zu verbessern?</p>
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