Erneuerung der Betriebsbewilligung für die Cisalpino AG
- ShortId
-
09.3202
- Id
-
20093202
- Updated
-
28.07.2023 12:11
- Language
-
de
- Title
-
Erneuerung der Betriebsbewilligung für die Cisalpino AG
- AdditionalIndexing
-
48;Hochgeschwindigkeitsverkehr;Bewilligung;Schienenfahrzeug;Warenqualität;Konzession;konzessioniertes Transportunternehmen
- 1
-
- L04K18010209, Hochgeschwindigkeitsverkehr
- L05K0806010103, Konzession
- L05K1801021101, konzessioniertes Transportunternehmen
- L05K0806010102, Bewilligung
- L05K0706010305, Warenqualität
- L04K18030208, Schienenfahrzeug
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Leistungen der Cisalpino AG sind regelmässig Anlass für Ärger bei Bahnpersonal und Passagieren. Immer wieder verkehren Züge mit Verspätung oder gar nicht. Eingesetzte Wagen weisen gravierende Defekte auf (nichtfunktionierende Türen, Lichtdefekte usw.), und der Komfort in den Zügen lässt zu wünschen übrig (defekter Sonnenschutz, Stromausfälle im Wageninnern usw.). </p><p>2010 läuft die Betriebsbewilligung für die Cisalpino AG aus. Es ist daher Zeit, die Leistungen der Gesellschaft zu überprüfen und damit auch die Frage der Notwendigkeit ihres Wirkens. Die Rechtslage ist offenbar so, dass sowohl in Italien wie in der Schweiz Lösungen für eine reibungslose Abwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs möglich sind, die keine gemeinsame Gesellschaft à la Cisalpino AG notwendig machen.</p>
- <p>Bei der Cisalpino AG handelt es sich um eine Tochtergesellschaft von SBB und Trenitalia, die im eigenwirtschaftlich zu betreibenden, grenzüberschreitenden Fernverkehr tätig ist. Dabei ist es ein freier unternehmerischer Entscheid von SBB und Trenitalia, diesen durch eine gemeinsame Tochtergesellschaft und nicht eigenständig zu betreiben. Von der öffentlichen Hand bestellte Leistungen liegen keine vor. Die einzige Möglichkeit des Bundes, auf die Cisalpino AG einen gewissen Einfluss zu nehmen, besteht in der Personenbeförderungskonzession für die Unternehmung (läuft bis 2017) und bezüglich der Betriebsbewilligung für die Fahrzeuge, wobei Letztere nicht befristet ist.</p><p>Aufgrund der Häufung von Zwischenfällen im Cisalpino-Verkehr gegen Ende 2008 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) mit Schreiben vom 29. Januar 2009 die Cisalpino AG auf Artikel 18 der Verordnung über die Personenbeförderungskonzession (SR 744.11) aufmerksam gemacht, der einen teilweisen oder vollständigen Widerruf der Konzession vorsieht, falls wesentliche öffentliche Interessen dies rechtfertigen, die Konzessionsvoraussetzungen weggefallen sind, die Unternehmung die ihr verliehenen Rechte nicht oder nur teilweise ausübt oder die Unternehmung ihre Pflichten schwer oder wiederholt verletzt. Das BAV teilte der Cisalpino AG auch mit, dass es prüfen wird, ob sie die sich aus dem Gesetz und der Konzession ergebenden Pflichten noch erfüllt, falls sich die Situation nicht rasch ändere. Die Cisalpino AG wurde aufgefordert, detailliert und konkret aufzuzeigen, welche Massnahmen sie in welchem Zeitraum ergreifen wird, um die Mängel zu beheben.</p><p>Die Cisalpino AG ist der Aufforderung des BAV mit Schreiben vom 23. Februar 2009 nachgekommen. Nach eingehender Prüfung der dargelegten und teilweise bereits umgesetzten Massnahmen durch die verschiedenen Fachsektionen kam das BAV zum Schluss, dass sich die Cisalpino AG der heiklen Lage bewusst ist und diese richtig einschätzt. Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden als glaubwürdig und als Schritt in die richtige Richtung anerkannt. Ausserdem wurde festgestellt, dass die Schwierigkeiten der Cisalpino AG auch an verschiedenen Rahmenbedingungen liegen, die ihren unternehmerischen Freiraum einschränken und von ihr selbst nicht oder nur unwesentlich beeinflusst werden können. Deshalb wurde die Cisalpino AG aufgefordert, auch ihre beiden Muttergesellschaften SBB und Trenitalia in die Pflicht zu nehmen und sie zur Verbesserung dieser Rahmenbedingungen zu bewegen.</p><p>Die Entwicklung des Cisalpino-Verkehrs sowohl im grenzüberschreitenden als auch im Binnenverkehr wird vom BAV weiterhin intensiv verfolgt. Bis Ende Juni 2009 muss die Cisalpino AG nochmals ein umfassendes schriftliches Reporting über die sich zu diesem Zeitpunkt ergebende Situation abliefern. Ausserdem wird das BAV in den nächsten Wochen bei der Cisalpino AG ein Systemaudit durchführen, in dem für die Betriebsbewilligung massgebende Sicherheitsaspekte überprüft werden.</p><p>Die vom Postulanten geforderte Überprüfung der Leistungen der Cisalpino AG findet damit bereits statt. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses wird das BAV bei neuen Erkenntnissen jeweils die Öffentlichkeit informieren. Einen separaten Bericht sieht der Bundesrat daher nicht vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Frage der Erneuerung der Betriebsbewilligung für die Cisalpino AG zu überprüfen und dem Parlament innert nützlicher Frist einen Bericht zu unterbreiten.</p>
- Erneuerung der Betriebsbewilligung für die Cisalpino AG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Leistungen der Cisalpino AG sind regelmässig Anlass für Ärger bei Bahnpersonal und Passagieren. Immer wieder verkehren Züge mit Verspätung oder gar nicht. Eingesetzte Wagen weisen gravierende Defekte auf (nichtfunktionierende Türen, Lichtdefekte usw.), und der Komfort in den Zügen lässt zu wünschen übrig (defekter Sonnenschutz, Stromausfälle im Wageninnern usw.). </p><p>2010 läuft die Betriebsbewilligung für die Cisalpino AG aus. Es ist daher Zeit, die Leistungen der Gesellschaft zu überprüfen und damit auch die Frage der Notwendigkeit ihres Wirkens. Die Rechtslage ist offenbar so, dass sowohl in Italien wie in der Schweiz Lösungen für eine reibungslose Abwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs möglich sind, die keine gemeinsame Gesellschaft à la Cisalpino AG notwendig machen.</p>
- <p>Bei der Cisalpino AG handelt es sich um eine Tochtergesellschaft von SBB und Trenitalia, die im eigenwirtschaftlich zu betreibenden, grenzüberschreitenden Fernverkehr tätig ist. Dabei ist es ein freier unternehmerischer Entscheid von SBB und Trenitalia, diesen durch eine gemeinsame Tochtergesellschaft und nicht eigenständig zu betreiben. Von der öffentlichen Hand bestellte Leistungen liegen keine vor. Die einzige Möglichkeit des Bundes, auf die Cisalpino AG einen gewissen Einfluss zu nehmen, besteht in der Personenbeförderungskonzession für die Unternehmung (läuft bis 2017) und bezüglich der Betriebsbewilligung für die Fahrzeuge, wobei Letztere nicht befristet ist.</p><p>Aufgrund der Häufung von Zwischenfällen im Cisalpino-Verkehr gegen Ende 2008 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) mit Schreiben vom 29. Januar 2009 die Cisalpino AG auf Artikel 18 der Verordnung über die Personenbeförderungskonzession (SR 744.11) aufmerksam gemacht, der einen teilweisen oder vollständigen Widerruf der Konzession vorsieht, falls wesentliche öffentliche Interessen dies rechtfertigen, die Konzessionsvoraussetzungen weggefallen sind, die Unternehmung die ihr verliehenen Rechte nicht oder nur teilweise ausübt oder die Unternehmung ihre Pflichten schwer oder wiederholt verletzt. Das BAV teilte der Cisalpino AG auch mit, dass es prüfen wird, ob sie die sich aus dem Gesetz und der Konzession ergebenden Pflichten noch erfüllt, falls sich die Situation nicht rasch ändere. Die Cisalpino AG wurde aufgefordert, detailliert und konkret aufzuzeigen, welche Massnahmen sie in welchem Zeitraum ergreifen wird, um die Mängel zu beheben.</p><p>Die Cisalpino AG ist der Aufforderung des BAV mit Schreiben vom 23. Februar 2009 nachgekommen. Nach eingehender Prüfung der dargelegten und teilweise bereits umgesetzten Massnahmen durch die verschiedenen Fachsektionen kam das BAV zum Schluss, dass sich die Cisalpino AG der heiklen Lage bewusst ist und diese richtig einschätzt. Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden als glaubwürdig und als Schritt in die richtige Richtung anerkannt. Ausserdem wurde festgestellt, dass die Schwierigkeiten der Cisalpino AG auch an verschiedenen Rahmenbedingungen liegen, die ihren unternehmerischen Freiraum einschränken und von ihr selbst nicht oder nur unwesentlich beeinflusst werden können. Deshalb wurde die Cisalpino AG aufgefordert, auch ihre beiden Muttergesellschaften SBB und Trenitalia in die Pflicht zu nehmen und sie zur Verbesserung dieser Rahmenbedingungen zu bewegen.</p><p>Die Entwicklung des Cisalpino-Verkehrs sowohl im grenzüberschreitenden als auch im Binnenverkehr wird vom BAV weiterhin intensiv verfolgt. Bis Ende Juni 2009 muss die Cisalpino AG nochmals ein umfassendes schriftliches Reporting über die sich zu diesem Zeitpunkt ergebende Situation abliefern. Ausserdem wird das BAV in den nächsten Wochen bei der Cisalpino AG ein Systemaudit durchführen, in dem für die Betriebsbewilligung massgebende Sicherheitsaspekte überprüft werden.</p><p>Die vom Postulanten geforderte Überprüfung der Leistungen der Cisalpino AG findet damit bereits statt. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses wird das BAV bei neuen Erkenntnissen jeweils die Öffentlichkeit informieren. Einen separaten Bericht sieht der Bundesrat daher nicht vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Frage der Erneuerung der Betriebsbewilligung für die Cisalpino AG zu überprüfen und dem Parlament innert nützlicher Frist einen Bericht zu unterbreiten.</p>
- Erneuerung der Betriebsbewilligung für die Cisalpino AG
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