Konjunkturmassnahmen zugunsten von Schweizer KMU
- ShortId
-
09.3207
- Id
-
20093207
- Updated
-
28.07.2023 10:20
- Language
-
de
- Title
-
Konjunkturmassnahmen zugunsten von Schweizer KMU
- AdditionalIndexing
-
15;Unternehmenssteuer;Klein- und mittleres Unternehmen;Flughafen;Zahlung;Wirtschaftsförderung;Submissionswesen;Fakturierung;abgabenfreier Verkauf;Frist
- 1
-
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- L05K0703020209, Zahlung
- L05K0503020802, Frist
- L05K0703020203, Fakturierung
- L04K07010305, Submissionswesen
- L06K070101020101, abgabenfreier Verkauf
- L04K18040101, Flughafen
- L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Motion schlägt drei Massnahmen vor, von denen zwei die Zahlungs- und Inkassomodalitäten der öffentlichen Hand betreffen und die dritte gezielt auf den zollfreien Einkauf auf den Flughäfen gerichtet ist.</p><p>Bei den ersten beiden Massnahmen handelt es sich nicht um Ankurbelungs- oder Stabilisierungsmassnahmen im klassischen Sinne, da nicht direkt die Ausdehnung der Wirtschaftstätigkeit bezweckt wird. Durch die Anpassung der Zahlungs- und Inkassofristen der öffentlichen Hand zielen sie vielmehr auf eine Verbesserung der Liquidität bei Unternehmen und Privaten ab. Um die Notwendigkeit dieser Massnahmen beurteilen zu können, ist die Lage der Unternehmen hinsichtlich der Liquidität und insbesondere der Kredite zu untersuchen.</p><p>Bis vor Kurzem hat der Anteil der KMU, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten haben, nicht in ausserordentlichem Masse zugenommen, wie der Bundesrat am 25. Februar 2009 in seiner Antwort auf die Interpellation Robbiani 08.4002 festgestellt hat. Jedoch ist in letzter Zeit eine leichte Verschlechterung der Kreditbedingungen festzustellen. Die schlechteren Wirtschaftsaussichten für die Unternehmen erhöhen nämlich tendenziell das Risiko der von den Finanzinstituten gewährten Kredite, und damit wird der Zugang zur Finanzierung erschwert.</p><p>Um die Entwicklung genauer verfolgen zu können, wurde eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Staatssekretariates für Wirtschaft mit Vertretern der Verwaltung, der Unternehmen und der Banken geschaffen. Falls sich die Lage massiv verschlechtern sollte, würden im Rahmen einer allfälligen dritten Phase von Stabilisierungsmassnahmen weitere Massnahmen geprüft.</p><p>Was die konkreten Anträge betrifft:</p><p>a. Die Motion präzisiert nicht, welche Steuern betroffen sind. Generell ist eine solche Massnahme problematisch, denn zum Zeitpunkt ihrer Einstellung müssten die Unternehmen gleichzeitig die Steuern verschiedener Zeitperioden bezahlen und wären dann mit Liquiditätsproblemen konfrontiert. So könnte es schwierig werden, zum alten System zurückzukehren, und die Massnahme würde damit einen dauerhaften Charakter erhalten. Ausserdem können die Unternehmen z. B. bei der Mehrwertsteuer im Fall vorübergehender Schwierigkeiten individuelle Fristen aushandeln. Für die direkte Bundessteuer ist neben den technischen Problemen bei der Anpassung der EDV-Programme auch darauf hinzuweisen, dass die Kantone für die Erhebung der Steuer zuständig sind.</p><p>b. Diese Frage wurde bei der Motion von Rotz 08.3298 und vor Kurzem bei der dringlichen Anfrage Egger-Wyss 09.1013 behandelt.</p><p>Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren prüft zurzeit, in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Schweizer Bauwirtschaft, inwiefern Zahlungsfristen bei den Privaten wie auch bei den öffentlichen Bauherren weiter gekürzt werden können. Das Ergebnis der Abklärung ist noch ausstehend.</p><p>Um der aktuellen wirtschaftlichen Lage Rechnung zu tragen, hat ferner die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) im März 2009 alle Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung schriftlich aufgefordert, als verlässliche Auftraggeber allen vereinbarten Zahlungsfristen zügig nachzukommen. Ergänzend wird die EFV die Verwaltungseinheiten anweisen, die Zahlungen auszulösen, sobald die Rechnungsprüfung abgeschlossen ist, selbst wenn die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist.</p><p>c. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird dieses Frühjahr dem Bundesrat beantragen, ein Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen über die entsprechenden Gesetzesanpassungen zu eröffnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zahlungsmodalitäten der öffentlichen Hand, Bund und Regiebetriebe, während der Rezession, d. h. befristet bis mindestens 2011, wie folgt zu ändern:</p><p>a. Die Zahlungsfristen für die Steuern sind um drei Monate zu verlängern. Diese Massnahme wird auch von der OECD vorgeschlagen.</p><p>b. Die Auftraggeber der öffentlichen Hand haben ihre Rechnungen an inländische Unternehmen innert zwanzig Tagen zu begleichen. Diese Massnahme (Frist zehn Tage) wird auch von der EU-Kommission empfohlen.</p><p>c. Der zollfreie Einkauf bei Ankunft auf Schweizer Flughäfen ist beschleunigt einzuführen, denn damit könnten rund 80 Arbeitsplätze und rund 25 Millionen Franken Umsatzmieten für die Flughäfen geschaffen werden.</p>
- Konjunkturmassnahmen zugunsten von Schweizer KMU
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Motion schlägt drei Massnahmen vor, von denen zwei die Zahlungs- und Inkassomodalitäten der öffentlichen Hand betreffen und die dritte gezielt auf den zollfreien Einkauf auf den Flughäfen gerichtet ist.</p><p>Bei den ersten beiden Massnahmen handelt es sich nicht um Ankurbelungs- oder Stabilisierungsmassnahmen im klassischen Sinne, da nicht direkt die Ausdehnung der Wirtschaftstätigkeit bezweckt wird. Durch die Anpassung der Zahlungs- und Inkassofristen der öffentlichen Hand zielen sie vielmehr auf eine Verbesserung der Liquidität bei Unternehmen und Privaten ab. Um die Notwendigkeit dieser Massnahmen beurteilen zu können, ist die Lage der Unternehmen hinsichtlich der Liquidität und insbesondere der Kredite zu untersuchen.</p><p>Bis vor Kurzem hat der Anteil der KMU, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten haben, nicht in ausserordentlichem Masse zugenommen, wie der Bundesrat am 25. Februar 2009 in seiner Antwort auf die Interpellation Robbiani 08.4002 festgestellt hat. Jedoch ist in letzter Zeit eine leichte Verschlechterung der Kreditbedingungen festzustellen. Die schlechteren Wirtschaftsaussichten für die Unternehmen erhöhen nämlich tendenziell das Risiko der von den Finanzinstituten gewährten Kredite, und damit wird der Zugang zur Finanzierung erschwert.</p><p>Um die Entwicklung genauer verfolgen zu können, wurde eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Staatssekretariates für Wirtschaft mit Vertretern der Verwaltung, der Unternehmen und der Banken geschaffen. Falls sich die Lage massiv verschlechtern sollte, würden im Rahmen einer allfälligen dritten Phase von Stabilisierungsmassnahmen weitere Massnahmen geprüft.</p><p>Was die konkreten Anträge betrifft:</p><p>a. Die Motion präzisiert nicht, welche Steuern betroffen sind. Generell ist eine solche Massnahme problematisch, denn zum Zeitpunkt ihrer Einstellung müssten die Unternehmen gleichzeitig die Steuern verschiedener Zeitperioden bezahlen und wären dann mit Liquiditätsproblemen konfrontiert. So könnte es schwierig werden, zum alten System zurückzukehren, und die Massnahme würde damit einen dauerhaften Charakter erhalten. Ausserdem können die Unternehmen z. B. bei der Mehrwertsteuer im Fall vorübergehender Schwierigkeiten individuelle Fristen aushandeln. Für die direkte Bundessteuer ist neben den technischen Problemen bei der Anpassung der EDV-Programme auch darauf hinzuweisen, dass die Kantone für die Erhebung der Steuer zuständig sind.</p><p>b. Diese Frage wurde bei der Motion von Rotz 08.3298 und vor Kurzem bei der dringlichen Anfrage Egger-Wyss 09.1013 behandelt.</p><p>Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren prüft zurzeit, in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Schweizer Bauwirtschaft, inwiefern Zahlungsfristen bei den Privaten wie auch bei den öffentlichen Bauherren weiter gekürzt werden können. Das Ergebnis der Abklärung ist noch ausstehend.</p><p>Um der aktuellen wirtschaftlichen Lage Rechnung zu tragen, hat ferner die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) im März 2009 alle Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung schriftlich aufgefordert, als verlässliche Auftraggeber allen vereinbarten Zahlungsfristen zügig nachzukommen. Ergänzend wird die EFV die Verwaltungseinheiten anweisen, die Zahlungen auszulösen, sobald die Rechnungsprüfung abgeschlossen ist, selbst wenn die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist.</p><p>c. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird dieses Frühjahr dem Bundesrat beantragen, ein Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen über die entsprechenden Gesetzesanpassungen zu eröffnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zahlungsmodalitäten der öffentlichen Hand, Bund und Regiebetriebe, während der Rezession, d. h. befristet bis mindestens 2011, wie folgt zu ändern:</p><p>a. Die Zahlungsfristen für die Steuern sind um drei Monate zu verlängern. Diese Massnahme wird auch von der OECD vorgeschlagen.</p><p>b. Die Auftraggeber der öffentlichen Hand haben ihre Rechnungen an inländische Unternehmen innert zwanzig Tagen zu begleichen. Diese Massnahme (Frist zehn Tage) wird auch von der EU-Kommission empfohlen.</p><p>c. Der zollfreie Einkauf bei Ankunft auf Schweizer Flughäfen ist beschleunigt einzuführen, denn damit könnten rund 80 Arbeitsplätze und rund 25 Millionen Franken Umsatzmieten für die Flughäfen geschaffen werden.</p>
- Konjunkturmassnahmen zugunsten von Schweizer KMU
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