Kurzarbeit. Eine geeignete Gegenmassnahme
- ShortId
-
09.3217
- Id
-
20093217
- Updated
-
27.07.2023 21:02
- Language
-
de
- Title
-
Kurzarbeit. Eine geeignete Gegenmassnahme
- AdditionalIndexing
-
15;Beziehung Schule-Berufsleben;Kurzarbeit;Arbeitslosenversicherung;Arbeitszeitverkürzung;Gesetz
- 1
-
- L05K0702030405, Kurzarbeit
- L06K070205030202, Arbeitszeitverkürzung
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K13010202, Beziehung Schule-Berufsleben
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Angesichts der Krise, die unsere Wirtschaft immer massiver trifft, ist Kurzarbeit sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch für die Unternehmen zweifellos die wirksamste und zweckmässigste Gegenmassnahme.</p><p>Die Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen zu kämpfen haben, sind nicht auf Strukturmängel zurückzuführen. Das Wirtschaftswachstum der letzten Jahre zeigt, dass die Schweizer Wirtschaft nach einer Phase tiefgreifender Umgestaltung strukturell gesund ist. Es ist deshalb angebracht, Unternehmen dahingehend zu unterstützen, dass sie bei einem zukünftigen Wirtschaftsaufschwung auf die Anforderungen des Marktes reagieren können.</p><p>Die Kurzarbeit als Alternative zum Abbau von Arbeitsplätzen ist deshalb unbedingt zu fördern.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt die Kurzarbeit als ein effektives und sofort wirkendes Instrument in konjunkturell schwierigen Phasen. Mit der Kurzarbeitsentschädigung soll verhindert werden, dass konjunkturell bedingte, vorübergehende Arbeitsausfälle zur Entlassung von Mitarbeitenden führen. Der Bundesrat unterstützt die aktuell breite Anwendung der Kurzarbeit in der gesamten Wirtschaft, weil damit der konjunkturelle Einbruch der Wirtschaft überbrückt werden kann.</p><p>Zu diesem Zweck wurden sowohl das Verfahren als auch die Anspruchsvoraussetzungen genau definiert. Diese Regelung besteht seit mehreren Jahren und ermöglicht den Unternehmungen, in Rezessionszeiten rasch auf Kurzarbeit zurückzugreifen. Gleichzeitig muss aber verhindert werden, dass normale unternehmerische Risiken auf die Arbeitslosenversicherung überwälzt werden. Insbesondere sollen branchen-, berufs- oder betriebsbedingte sowie voraussehbare Arbeitsausfälle, die noch von den Unternehmen einkalkuliert werden können, nicht durch die Arbeitslosenversicherung entschädigt werden. Dies käme einer Subventionierung gewisser Unternehmen gleich.</p><p>Hinsichtlich der Dauer der Überprüfung der Gesuche ist zu bemerken, dass deren Anzahl zwar enorm gestiegen ist, es den kantonalen Behörden aber trotzdem gelingt, Entscheide rasch zu erlassen. Auch die Kantone haben ein grosses Interesse an einem effizienten und raschen Vollzug der Kurzarbeitsentschädigung, um die Wirtschaftskraft und die Arbeitsplätze im Kanton zu erhalten. Die an die Bewilligung der Kurzarbeitsentschädigung geknüpften Bedingungen müssen aber konsequent umgesetzt werden. Dabei prüft das EVD laufend die Anwendung des Instrumentes, um den wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.</p><p>Im Zusammenhang mit dem Vorschlag, anwendungsorientierte Forschungsprojekte finanziell zu unterstützen, die von Unternehmen und Hochschulen gemeinsam durchgeführt werden, sei schliesslich noch auf die Förderagentur für Innovation (KTI) verwiesen. Zweck dieser Agentur ist die Förderung solcher Projekte. Deren Finanzierung gehört nicht zu den Aufgaben der Arbeitslosenversicherung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>- die Kantone mit Nachdruck anzuweisen, eine allzu strikte Anwendung des Avig und damit eine Erschwerung von Kurzarbeit zu vermeiden;</p><p>- die Sozialpartner ausdrücklich aufzufordern, Möglichkeiten von Arbeitszeitverkürzungen zu prüfen, um Entlassungen zu vermeiden (diese Aufforderung ist besonders wichtig, wenn die Kurzarbeit schon eine Zeitlang dauert);</p><p>- dafür zu sorgen, dass Bewilligungen für Kurzarbeit möglichst schnell erteilt werden;</p><p>- die Möglichkeit zur Kurzarbeit auch auf jene Sektoren auszuweiten, in denen diese Massnahme normalerweise nicht angewendet wird (vor allem die Tourismusbranche); dies gilt auch für die Baubranche und verwandte Branchen, in denen Kurzarbeit aus Gründen des Betriebsrisikos restriktiv gehandhabt wird, in denen sich die Krise aber ebenfalls auszuwirken beginnt;</p><p>- gestützt auf das Avig Projekte zu finanzieren, bei denen Unternehmen unter Kurzarbeit mit Fachschulen zusammenarbeiten, die Forschung zur Entwicklung der Innovationskraft von Unternehmen betreiben.</p>
- Kurzarbeit. Eine geeignete Gegenmassnahme
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Angesichts der Krise, die unsere Wirtschaft immer massiver trifft, ist Kurzarbeit sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch für die Unternehmen zweifellos die wirksamste und zweckmässigste Gegenmassnahme.</p><p>Die Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen zu kämpfen haben, sind nicht auf Strukturmängel zurückzuführen. Das Wirtschaftswachstum der letzten Jahre zeigt, dass die Schweizer Wirtschaft nach einer Phase tiefgreifender Umgestaltung strukturell gesund ist. Es ist deshalb angebracht, Unternehmen dahingehend zu unterstützen, dass sie bei einem zukünftigen Wirtschaftsaufschwung auf die Anforderungen des Marktes reagieren können.</p><p>Die Kurzarbeit als Alternative zum Abbau von Arbeitsplätzen ist deshalb unbedingt zu fördern.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt die Kurzarbeit als ein effektives und sofort wirkendes Instrument in konjunkturell schwierigen Phasen. Mit der Kurzarbeitsentschädigung soll verhindert werden, dass konjunkturell bedingte, vorübergehende Arbeitsausfälle zur Entlassung von Mitarbeitenden führen. Der Bundesrat unterstützt die aktuell breite Anwendung der Kurzarbeit in der gesamten Wirtschaft, weil damit der konjunkturelle Einbruch der Wirtschaft überbrückt werden kann.</p><p>Zu diesem Zweck wurden sowohl das Verfahren als auch die Anspruchsvoraussetzungen genau definiert. Diese Regelung besteht seit mehreren Jahren und ermöglicht den Unternehmungen, in Rezessionszeiten rasch auf Kurzarbeit zurückzugreifen. Gleichzeitig muss aber verhindert werden, dass normale unternehmerische Risiken auf die Arbeitslosenversicherung überwälzt werden. Insbesondere sollen branchen-, berufs- oder betriebsbedingte sowie voraussehbare Arbeitsausfälle, die noch von den Unternehmen einkalkuliert werden können, nicht durch die Arbeitslosenversicherung entschädigt werden. Dies käme einer Subventionierung gewisser Unternehmen gleich.</p><p>Hinsichtlich der Dauer der Überprüfung der Gesuche ist zu bemerken, dass deren Anzahl zwar enorm gestiegen ist, es den kantonalen Behörden aber trotzdem gelingt, Entscheide rasch zu erlassen. Auch die Kantone haben ein grosses Interesse an einem effizienten und raschen Vollzug der Kurzarbeitsentschädigung, um die Wirtschaftskraft und die Arbeitsplätze im Kanton zu erhalten. Die an die Bewilligung der Kurzarbeitsentschädigung geknüpften Bedingungen müssen aber konsequent umgesetzt werden. Dabei prüft das EVD laufend die Anwendung des Instrumentes, um den wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.</p><p>Im Zusammenhang mit dem Vorschlag, anwendungsorientierte Forschungsprojekte finanziell zu unterstützen, die von Unternehmen und Hochschulen gemeinsam durchgeführt werden, sei schliesslich noch auf die Förderagentur für Innovation (KTI) verwiesen. Zweck dieser Agentur ist die Förderung solcher Projekte. Deren Finanzierung gehört nicht zu den Aufgaben der Arbeitslosenversicherung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>- die Kantone mit Nachdruck anzuweisen, eine allzu strikte Anwendung des Avig und damit eine Erschwerung von Kurzarbeit zu vermeiden;</p><p>- die Sozialpartner ausdrücklich aufzufordern, Möglichkeiten von Arbeitszeitverkürzungen zu prüfen, um Entlassungen zu vermeiden (diese Aufforderung ist besonders wichtig, wenn die Kurzarbeit schon eine Zeitlang dauert);</p><p>- dafür zu sorgen, dass Bewilligungen für Kurzarbeit möglichst schnell erteilt werden;</p><p>- die Möglichkeit zur Kurzarbeit auch auf jene Sektoren auszuweiten, in denen diese Massnahme normalerweise nicht angewendet wird (vor allem die Tourismusbranche); dies gilt auch für die Baubranche und verwandte Branchen, in denen Kurzarbeit aus Gründen des Betriebsrisikos restriktiv gehandhabt wird, in denen sich die Krise aber ebenfalls auszuwirken beginnt;</p><p>- gestützt auf das Avig Projekte zu finanzieren, bei denen Unternehmen unter Kurzarbeit mit Fachschulen zusammenarbeiten, die Forschung zur Entwicklung der Innovationskraft von Unternehmen betreiben.</p>
- Kurzarbeit. Eine geeignete Gegenmassnahme
Back to List