Effizienz von Berufsbildungsfonds
- ShortId
-
09.3224
- Id
-
20093224
- Updated
-
28.07.2023 10:55
- Language
-
de
- Title
-
Effizienz von Berufsbildungsfonds
- AdditionalIndexing
-
32;15;Lehrstelle;Evaluation;Lehre;berufliche Bildung;Fonds
- 1
-
- L03K130202, berufliche Bildung
- L04K11090203, Fonds
- L04K13020204, Lehre
- L06K070202030801, Lehrstelle
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Berufsbildungsfonds sollen die Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen fördern, indem per saldo Mittel von Firmen, die nicht ausbilden, zu Firmen, die ausbilden, verschoben werden. Der Ansatz ist plausibel, aber das ersetzt nicht den Beweis, dass es sich hier um eine wirksame und effiziente Form der Förderung der Berufsbildung handelt. Studien haben gezeigt, dass die Lehrlingsausbildung für beide Seiten - Auszubildende, die ein besseres Einkommen erzielen, und ausbildende Unternehmen - an sich rentabel ist. Der Verdacht, dass die von den Berufsbildungsfonds umverteilten Mittel zu klein sind, um einen nennenswerten Einfluss zu haben, kann nicht von der Hand gewiesen werden. Oft hört man auch, die Abgrenzung zwischen beitragspflichtigen und nichtbeitragspflichtigen Unternehmen sei schwierig und mit einem hohen Aufwand verbunden. Nachdem nun einige Jahre Erfahrungen mit Berufsbildungsfonds gesammelt werden konnten, ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen.</p>
- <p>Die Möglichkeit, dass Branchenverbände Berufsbildungsfonds schaffen und als allgemein verbindlich erklären lassen können, besteht seit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004. Die Einführung verlief nicht reibungslos. Insbesondere bei kleineren Verbänden zeigten sich aufgrund kompromissloser Forderungen Abgrenzungsprobleme; dies einerseits unter dem Aspekt der Branche und andererseits im Hinblick auf die Unterstellung von Betrieben. Zudem wurden in der Zwischenzeit weitere kantonale Fonds geschaffen. </p><p>Die Fonds-Landschaft ist noch nicht gefestigt und in einigen Branchen noch stark in Bewegung. Das BBT hat daher eine Studie "Wirkungsanalyse allgemein verbindlich erklärter Berufsbildungsfonds" erstellen lassen und veröffentlicht. Auf dieser Grundlage wird das BBT zusammen mit den betroffenen Kreisen in einer Arbeitsgruppe die kritischen Bereiche Information, Transparenz der Mittelverwendung, Beitragsgestaltung und Abgrenzungsprobleme klären und Lösungsvorschläge erarbeiten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen lässt sich Folgendes sagen:</p><p>1. Die Zahl dieser Fonds beläuft sich per April 2009 auf insgesamt 17. Ausserdem bestehen in acht Kantonen branchenübergreifend obligatorische Berufsbildungsfonds. Der erwähnten Studie zufolge sind etwa 16 Prozent aller Betriebe erfasst. Dabei geht es nicht nur um die berufliche Grundbildung, sondern auch um berufliche Weiterbildungsangebote.</p><p>2. Die Umsätze und die Kosten der Fonds sind sehr unterschiedlich. Vereinzelt erreichten die Verwaltungskosten bis zu einen Drittel des Umsatzes. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einführungskosten im Anfangsstadium höher sind, als wenn die Fonds voll operationell sein werden. Die Entlastung der Lehrbetriebe ist ebenfalls sehr unterschiedlich. Das gesetzliche Ziel der Fonds war nicht die Lehrstellenförderung, sondern der Einbezug aller Betriebe einer Branche - auch der Nichtverbandsmitglieder ("Trittbrettfahrer") - zur Finanzierung der verbandlichen Berufsbildungskosten.</p><p>3. Gemäss dem unter Ziffer 2 Gesagten kann kein empirischer Nachweis zur Vergrösserung des Lehrstellenangebotes bzw. Verbesserung des Ausbildungsangebotes erbracht werden.</p><p>4. Mehr als die Hälfte der Branchenfonds wurde in den letzten zwei Jahren geschaffen. Für eine umfassende Beurteilung ist es daher noch zu früh. Abgrenzungsprobleme gab es vor allem bei zwei Fonds, die in der Anfangszeit geschaffen worden waren.</p><p>5. Der Bundesrat verweist hier auf den zweiten Abschnitt der einleitenden Bemerkungen seiner Stellungnahme und seine Antworten zu den Fragen 1 bis 4.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Verbreitung, den Erfolg und die Effizienz von Berufsbildungsfonds, die von Organisationen oder Kantonen ins Leben gerufen wurden, und allfällige Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Der Bericht soll insbesondere auf die folgenden Fragen eingehen: </p><p>1. Wie viele Berufsbildungsfonds gibt es in der Schweiz, und wie viele sind gemäss Artikel 60 Absatz 3 BBG verbindlich erklärt worden oder aufgrund kantonaler Vorschriften verbindlich? Wie viele Lehrverhältnisse werden durch diese Bildungsfonds einzeln und insgesamt abgedeckt? </p><p>2. Wie gross ist der Umsatz der Fonds? Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungskosten? Wie hoch ist die Entlastung der Lehrbetriebe pro Lehrling beziehungsweise der entsprechende Beitrag an den Lehrbetrieb? </p><p>3. Kann ein Erfolg von Berufsbildungsfonds - im Sinne einer Vergrösserung des Lehrstellenangebots oder einer qualitativen Verbesserung der Ausbildung - empirisch nachgewiesen werden? </p><p>4. Wie beurteilt er den Erfolg und die Effizienz der Berufsbildungsfonds? </p><p>5. Welche Schlüsse zieht er aus seinen Antworten auf die Fragen 1 bis 4?</p>
- Effizienz von Berufsbildungsfonds
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Berufsbildungsfonds sollen die Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen fördern, indem per saldo Mittel von Firmen, die nicht ausbilden, zu Firmen, die ausbilden, verschoben werden. Der Ansatz ist plausibel, aber das ersetzt nicht den Beweis, dass es sich hier um eine wirksame und effiziente Form der Förderung der Berufsbildung handelt. Studien haben gezeigt, dass die Lehrlingsausbildung für beide Seiten - Auszubildende, die ein besseres Einkommen erzielen, und ausbildende Unternehmen - an sich rentabel ist. Der Verdacht, dass die von den Berufsbildungsfonds umverteilten Mittel zu klein sind, um einen nennenswerten Einfluss zu haben, kann nicht von der Hand gewiesen werden. Oft hört man auch, die Abgrenzung zwischen beitragspflichtigen und nichtbeitragspflichtigen Unternehmen sei schwierig und mit einem hohen Aufwand verbunden. Nachdem nun einige Jahre Erfahrungen mit Berufsbildungsfonds gesammelt werden konnten, ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen.</p>
- <p>Die Möglichkeit, dass Branchenverbände Berufsbildungsfonds schaffen und als allgemein verbindlich erklären lassen können, besteht seit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004. Die Einführung verlief nicht reibungslos. Insbesondere bei kleineren Verbänden zeigten sich aufgrund kompromissloser Forderungen Abgrenzungsprobleme; dies einerseits unter dem Aspekt der Branche und andererseits im Hinblick auf die Unterstellung von Betrieben. Zudem wurden in der Zwischenzeit weitere kantonale Fonds geschaffen. </p><p>Die Fonds-Landschaft ist noch nicht gefestigt und in einigen Branchen noch stark in Bewegung. Das BBT hat daher eine Studie "Wirkungsanalyse allgemein verbindlich erklärter Berufsbildungsfonds" erstellen lassen und veröffentlicht. Auf dieser Grundlage wird das BBT zusammen mit den betroffenen Kreisen in einer Arbeitsgruppe die kritischen Bereiche Information, Transparenz der Mittelverwendung, Beitragsgestaltung und Abgrenzungsprobleme klären und Lösungsvorschläge erarbeiten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen lässt sich Folgendes sagen:</p><p>1. Die Zahl dieser Fonds beläuft sich per April 2009 auf insgesamt 17. Ausserdem bestehen in acht Kantonen branchenübergreifend obligatorische Berufsbildungsfonds. Der erwähnten Studie zufolge sind etwa 16 Prozent aller Betriebe erfasst. Dabei geht es nicht nur um die berufliche Grundbildung, sondern auch um berufliche Weiterbildungsangebote.</p><p>2. Die Umsätze und die Kosten der Fonds sind sehr unterschiedlich. Vereinzelt erreichten die Verwaltungskosten bis zu einen Drittel des Umsatzes. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einführungskosten im Anfangsstadium höher sind, als wenn die Fonds voll operationell sein werden. Die Entlastung der Lehrbetriebe ist ebenfalls sehr unterschiedlich. Das gesetzliche Ziel der Fonds war nicht die Lehrstellenförderung, sondern der Einbezug aller Betriebe einer Branche - auch der Nichtverbandsmitglieder ("Trittbrettfahrer") - zur Finanzierung der verbandlichen Berufsbildungskosten.</p><p>3. Gemäss dem unter Ziffer 2 Gesagten kann kein empirischer Nachweis zur Vergrösserung des Lehrstellenangebotes bzw. Verbesserung des Ausbildungsangebotes erbracht werden.</p><p>4. Mehr als die Hälfte der Branchenfonds wurde in den letzten zwei Jahren geschaffen. Für eine umfassende Beurteilung ist es daher noch zu früh. Abgrenzungsprobleme gab es vor allem bei zwei Fonds, die in der Anfangszeit geschaffen worden waren.</p><p>5. Der Bundesrat verweist hier auf den zweiten Abschnitt der einleitenden Bemerkungen seiner Stellungnahme und seine Antworten zu den Fragen 1 bis 4.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Verbreitung, den Erfolg und die Effizienz von Berufsbildungsfonds, die von Organisationen oder Kantonen ins Leben gerufen wurden, und allfällige Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Der Bericht soll insbesondere auf die folgenden Fragen eingehen: </p><p>1. Wie viele Berufsbildungsfonds gibt es in der Schweiz, und wie viele sind gemäss Artikel 60 Absatz 3 BBG verbindlich erklärt worden oder aufgrund kantonaler Vorschriften verbindlich? Wie viele Lehrverhältnisse werden durch diese Bildungsfonds einzeln und insgesamt abgedeckt? </p><p>2. Wie gross ist der Umsatz der Fonds? Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungskosten? Wie hoch ist die Entlastung der Lehrbetriebe pro Lehrling beziehungsweise der entsprechende Beitrag an den Lehrbetrieb? </p><p>3. Kann ein Erfolg von Berufsbildungsfonds - im Sinne einer Vergrösserung des Lehrstellenangebots oder einer qualitativen Verbesserung der Ausbildung - empirisch nachgewiesen werden? </p><p>4. Wie beurteilt er den Erfolg und die Effizienz der Berufsbildungsfonds? </p><p>5. Welche Schlüsse zieht er aus seinen Antworten auf die Fragen 1 bis 4?</p>
- Effizienz von Berufsbildungsfonds
Back to List