Abschaffung von Swissinfo

ShortId
09.3234
Id
20093234
Updated
28.07.2023 08:55
Language
de
Title
Abschaffung von Swissinfo
AdditionalIndexing
34;Berichterstattung durch die Medien;Image;Präsenz der Schweiz im Ausland;SRI;Konzession;Kündigung eines Vertrags;Internet
1
  • L06K120205010807, SRI
  • L05K0806010103, Konzession
  • L05K0507020104, Kündigung eines Vertrags
  • L04K12020402, Berichterstattung durch die Medien
  • L04K10010602, Präsenz der Schweiz im Ausland
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K08020215, Image
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vom Bund finanzierte Swissinfo hat die Aufgabe, "den Bekanntheitsgrad der Schweiz im Ausland zu steigern". Im Februar 2009 berichtete die Internetplattform Swissinfo als erstes internationales Medium in ihrer portugiesischen Ausgabe prominent über den angeblichen Überfall von Rechtsextremen auf eine brasilianische Frau in Zürich, inklusive Zufügung unzähliger Schnittwunden und anschliessendem Abort von Zwillingen. In mehreren Berichten wurde der Eindruck einer SVP-dominierten fremdenfeindlichen Schweiz vermittelt, deren Behörden und Polizisten nur unwillig gegen rechtsextreme Täter vorgingen. Die SVP habe mit ihren Schafs- und Rabenplakaten die rassistische Grundstimmung vorbereitet, in der fremdenfeindliche Übergriffe stattfinden könnten. Als Kronzeugen wurden die Präsidentin der Rassismuskommission und Amnesty International angeführt. Wenig später stürzte die ganze Geschichte der Brasilianerin als Lügengebäude zusammen. Statt das Ansehen der Schweiz in der Welt zu erhöhen, hatte Swissinfo überaus aktiv dazu beigetragen, dieses Ansehen international zu beschädigen. Es macht wenig Sinn, eine millionenteure Imageagentur namens Präsenz Schweiz zu finanzieren, wenn die ebenfalls staatlich alimentierte Swissinfo eben dieses Image wieder zerstört. Überdies ist heute die Internetkommunikation in einem Masse verfügbar, dass sich ein aufwendiger staatlicher Mediendienst nicht mehr rechtfertigen lässt.</p>
  • <p>Die Motion will den Bundesrat beauftragen, als Reaktion auf diese Berichterstattung über das Ereignis der brasilianischen Frau in Zürich die Konzession Swissinfo auf den nächstmöglichen Termin hin zu kündigen. Der Bundesrat hat keinen Anlass, von journalistischen Fehlern auszugehen. Ursache der Berichterstattung war arglistige Irreführung einer Privatperson, der auch andere Institutionen (Polizei usw.) zum Opfer fielen. Selbst wenn es zu journalistischen Unsorgfältigkeiten gekommen wäre, bestünde kein Grund, gleich die Konzession aufzukünden.</p><p>Ein solches Vorgehen wäre nicht nur unangebracht und unverhältnismässig, es ist auch rechtlich nicht möglich. Die SRG bzw. Swissinfo hat den gesetzlichen Auftrag, ein publizistisches Angebot für das Ausland zu erbringen (Art. 24 Abs. 1 Bst. c des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen RTVG, SR 784.40). Dieser Auftrag wird in Artikel 14 der Konzession SRG vom 28. November 2007 (BBl 2007 8557) und in einer Leistungsvereinbarung zwischen der SRG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft präzisiert (Art. 28 Abs. 2 RTVG).</p><p>Ob Swissinfo dereinst aufgehoben werden soll, ist eine andere Frage und in Zusammenhang mit anderen Kriterien zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemäss Artikel 107 Absatz 2 RTVG die Konzession für Swissinfo auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.</p>
  • Abschaffung von Swissinfo
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vom Bund finanzierte Swissinfo hat die Aufgabe, "den Bekanntheitsgrad der Schweiz im Ausland zu steigern". Im Februar 2009 berichtete die Internetplattform Swissinfo als erstes internationales Medium in ihrer portugiesischen Ausgabe prominent über den angeblichen Überfall von Rechtsextremen auf eine brasilianische Frau in Zürich, inklusive Zufügung unzähliger Schnittwunden und anschliessendem Abort von Zwillingen. In mehreren Berichten wurde der Eindruck einer SVP-dominierten fremdenfeindlichen Schweiz vermittelt, deren Behörden und Polizisten nur unwillig gegen rechtsextreme Täter vorgingen. Die SVP habe mit ihren Schafs- und Rabenplakaten die rassistische Grundstimmung vorbereitet, in der fremdenfeindliche Übergriffe stattfinden könnten. Als Kronzeugen wurden die Präsidentin der Rassismuskommission und Amnesty International angeführt. Wenig später stürzte die ganze Geschichte der Brasilianerin als Lügengebäude zusammen. Statt das Ansehen der Schweiz in der Welt zu erhöhen, hatte Swissinfo überaus aktiv dazu beigetragen, dieses Ansehen international zu beschädigen. Es macht wenig Sinn, eine millionenteure Imageagentur namens Präsenz Schweiz zu finanzieren, wenn die ebenfalls staatlich alimentierte Swissinfo eben dieses Image wieder zerstört. Überdies ist heute die Internetkommunikation in einem Masse verfügbar, dass sich ein aufwendiger staatlicher Mediendienst nicht mehr rechtfertigen lässt.</p>
    • <p>Die Motion will den Bundesrat beauftragen, als Reaktion auf diese Berichterstattung über das Ereignis der brasilianischen Frau in Zürich die Konzession Swissinfo auf den nächstmöglichen Termin hin zu kündigen. Der Bundesrat hat keinen Anlass, von journalistischen Fehlern auszugehen. Ursache der Berichterstattung war arglistige Irreführung einer Privatperson, der auch andere Institutionen (Polizei usw.) zum Opfer fielen. Selbst wenn es zu journalistischen Unsorgfältigkeiten gekommen wäre, bestünde kein Grund, gleich die Konzession aufzukünden.</p><p>Ein solches Vorgehen wäre nicht nur unangebracht und unverhältnismässig, es ist auch rechtlich nicht möglich. Die SRG bzw. Swissinfo hat den gesetzlichen Auftrag, ein publizistisches Angebot für das Ausland zu erbringen (Art. 24 Abs. 1 Bst. c des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen RTVG, SR 784.40). Dieser Auftrag wird in Artikel 14 der Konzession SRG vom 28. November 2007 (BBl 2007 8557) und in einer Leistungsvereinbarung zwischen der SRG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft präzisiert (Art. 28 Abs. 2 RTVG).</p><p>Ob Swissinfo dereinst aufgehoben werden soll, ist eine andere Frage und in Zusammenhang mit anderen Kriterien zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemäss Artikel 107 Absatz 2 RTVG die Konzession für Swissinfo auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.</p>
    • Abschaffung von Swissinfo

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