Bildungsgutscheine für Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger mit tiefem und mittlerem Einkommen
- ShortId
-
09.3237
- Id
-
20093237
- Updated
-
28.07.2023 07:49
- Language
-
de
- Title
-
Bildungsgutscheine für Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger mit tiefem und mittlerem Einkommen
- AdditionalIndexing
-
32;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Weiterbildung;Subvention;Erwachsenenbildung
- 1
-
- L04K13030203, Weiterbildung
- L04K13030202, Erwachsenenbildung
- L05K1102030202, Subvention
- L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Untersuchung der Forschungsstelle für Bildungsökonomie an der Universität Bern (FfB), im Auftrag des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT), zu Bildungsgutscheinen (Stefan C. Wolter und Dolores Messer, 2009: Weiterbildung und Bildungsgutscheine. Resultate aus einem experimentellen Feldversuch, Bern: BBT) zeigt, dass gezielt eingesetzte Gutscheine die Weiterbildungsbeteiligung erfolgreich steigern können, dies auch bei Personengruppen, die der Bildung sonst eher fernstehen. Belegt wurde auch, dass ein finanzieller Anreiz - was die Beteiligungsquote an Weiterbildung anbelangt - als Instrument deutlich entscheidender ist als eine Weiterbildungsberatung.</p><p>Dieses Resultat zeigt, dass eine grosse Chance besteht, gerade Personen mit kleinen Einkommen und aus eher bildungsfernen Schichten über Bildungsgutscheine arbeitsmarktfähig zu machen und ihnen damit den Wiedereinstieg zu ermöglichen. Das hätte positive Wirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen. Ausserdem würde mit der Einschränkung auf die Zielgruppe der Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger der oft kritisierte "Mitnahmeeffekt" klein gehalten und die Effizienz des Mitteleinsatzes maximiert. </p><p>Gemäss Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung unterstützt der Bund Angebote, die darauf ausgerichtet sind, Personen, die ihre Berufstätigkeit vorübergehend eingeschränkt oder aufgegeben haben, den Wiedereinstieg zu ermöglichen. Bis heute ist die Finanzierung solcher Angebote jedoch nicht geregelt.</p>
- <p>Weiterbildung als Teil eines gesamtheitlichen Bildungsraumes Schweiz hatte bisher keine Verfassungsgrundlage. Bestimmungen zur Weiterbildung finden sich in verschiedensten Spezialgesetzen. Es hat sich jedoch nie ein Konsens über eine allgemeine Ausgestaltung der Weiterbildungspolitik, über die Förderung spezifischer Bereiche und über die Finanzierung herausgebildet. </p><p>Mit den neuen Verfassungsartikeln über die Bildung vom 21. Mai 2006 hat der Bund den Auftrag erhalten, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen (Art. 64a Abs. 1 BV). Zudem erhielt er die Kompetenz, die Weiterbildung zu fördern (Abs. 2) und Kriterien festzulegen (Abs. 3).</p><p>Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung dieser Verfassungsbestimmungen wird umfassend geprüft, für welche Zielgruppen der Zugang zur Weiterbildung verbessert werden soll und mit welchen Instrumenten dies erreicht werden soll. Dabei wird auch die Situation der Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger näher untersucht und den Resultaten der aktuellen Studie der Universität Bern über Bildungsgutscheine Rechnung getragen.</p><p>Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Er behält sich vor, im Falle einer Annahme im Erstrat der Kommission des Zweitrates einen Antrag auf Abänderung der Motion in einen Prüfungsauftrag zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für Personen, die ihre Berufstätigkeit vorübergehend eingeschränkt oder aufgegeben haben (Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger), das Instrument der Bildungsgutscheine einzuführen. Die Höhe des finanziellen Anreizes in Form von Gutscheinen soll vom Einkommen abhängen: je tiefer das Einkommen, umso höher der finanzielle Anreiz.</p>
- Bildungsgutscheine für Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger mit tiefem und mittlerem Einkommen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine Untersuchung der Forschungsstelle für Bildungsökonomie an der Universität Bern (FfB), im Auftrag des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT), zu Bildungsgutscheinen (Stefan C. Wolter und Dolores Messer, 2009: Weiterbildung und Bildungsgutscheine. Resultate aus einem experimentellen Feldversuch, Bern: BBT) zeigt, dass gezielt eingesetzte Gutscheine die Weiterbildungsbeteiligung erfolgreich steigern können, dies auch bei Personengruppen, die der Bildung sonst eher fernstehen. Belegt wurde auch, dass ein finanzieller Anreiz - was die Beteiligungsquote an Weiterbildung anbelangt - als Instrument deutlich entscheidender ist als eine Weiterbildungsberatung.</p><p>Dieses Resultat zeigt, dass eine grosse Chance besteht, gerade Personen mit kleinen Einkommen und aus eher bildungsfernen Schichten über Bildungsgutscheine arbeitsmarktfähig zu machen und ihnen damit den Wiedereinstieg zu ermöglichen. Das hätte positive Wirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen. Ausserdem würde mit der Einschränkung auf die Zielgruppe der Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger der oft kritisierte "Mitnahmeeffekt" klein gehalten und die Effizienz des Mitteleinsatzes maximiert. </p><p>Gemäss Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung unterstützt der Bund Angebote, die darauf ausgerichtet sind, Personen, die ihre Berufstätigkeit vorübergehend eingeschränkt oder aufgegeben haben, den Wiedereinstieg zu ermöglichen. Bis heute ist die Finanzierung solcher Angebote jedoch nicht geregelt.</p>
- <p>Weiterbildung als Teil eines gesamtheitlichen Bildungsraumes Schweiz hatte bisher keine Verfassungsgrundlage. Bestimmungen zur Weiterbildung finden sich in verschiedensten Spezialgesetzen. Es hat sich jedoch nie ein Konsens über eine allgemeine Ausgestaltung der Weiterbildungspolitik, über die Förderung spezifischer Bereiche und über die Finanzierung herausgebildet. </p><p>Mit den neuen Verfassungsartikeln über die Bildung vom 21. Mai 2006 hat der Bund den Auftrag erhalten, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen (Art. 64a Abs. 1 BV). Zudem erhielt er die Kompetenz, die Weiterbildung zu fördern (Abs. 2) und Kriterien festzulegen (Abs. 3).</p><p>Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung dieser Verfassungsbestimmungen wird umfassend geprüft, für welche Zielgruppen der Zugang zur Weiterbildung verbessert werden soll und mit welchen Instrumenten dies erreicht werden soll. Dabei wird auch die Situation der Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger näher untersucht und den Resultaten der aktuellen Studie der Universität Bern über Bildungsgutscheine Rechnung getragen.</p><p>Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Er behält sich vor, im Falle einer Annahme im Erstrat der Kommission des Zweitrates einen Antrag auf Abänderung der Motion in einen Prüfungsauftrag zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für Personen, die ihre Berufstätigkeit vorübergehend eingeschränkt oder aufgegeben haben (Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger), das Instrument der Bildungsgutscheine einzuführen. Die Höhe des finanziellen Anreizes in Form von Gutscheinen soll vom Einkommen abhängen: je tiefer das Einkommen, umso höher der finanzielle Anreiz.</p>
- Bildungsgutscheine für Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger mit tiefem und mittlerem Einkommen
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