Einsparpotenzial bei der Medikamentenversorgung

ShortId
09.3255
Id
20093255
Updated
28.07.2023 12:29
Language
de
Title
Einsparpotenzial bei der Medikamentenversorgung
AdditionalIndexing
2841;Produktverpackung;Sparmassnahme;Arzneikosten;Versorgung;Verschwendung;Medikament;Preisspanne
1
  • L05K0105030102, Medikament
  • L04K07010309, Versorgung
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K11050411, Preisspanne
  • L04K07010101, Produktverpackung
  • L05K0701060111, Verschwendung
  • L05K0105050101, Arzneikosten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Senkung der Medikamentenpreise und der Generika-Substitution hat das EDI in den letzten Jahren wirkungsvolle Massnahmen gegen die Kostensteigerung im Medikamentenbereich durchgesetzt. </p><p>Bisher nicht diskutiert wurden die Margen bei der Medikamentenabgabe bezüglich der verschiedenen Abgabekanäle wie auch die Medikamentenüberversorgung oder gar Verschwendung von Medikamenten. Die Marge ist heute unabhängig von Abgabekanal und erbrachter Leistung, was nicht sachgerecht ist, weil bei Selbstdispensation oder Versandhandel tiefere Logistikkosten entstehen als bei Verkauf in den Apotheken. Margen müssen daher unterschiedlich ausgestaltet und den tieferen Kosten angepasst werden. Eine solche Differenzierung drängt sich umso mehr auf, als die über den Arztkanal abgegebenen Mengen und realisierten Umsätze in den letzten Jahren stärker angestiegen sind als jene der Apotheken. </p><p>Ein weiteres bisher kaum thematisiertes Problem ist die Medikamentenüberversorgung. Rund ein Fünftel der älteren Menschen soll täglich fünf oder mehr Medikamente gleichzeitig zu sich nehmen, was oft zu Nebenwirkungen und Komplikationen führt. Falsch dosierte Medikamente oder gefährliche Medikamenteninteraktionen können gesundheitsschädigend statt -fördernd wirken. Dabei sind u. a. auch kleinere Packungen in der Medikamentenabgabe einzuführen. Im Weitern werden viele Medikamente verschrieben und abgegeben, welche nicht konsumiert, sondern direkt entsorgt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass die Kosten für abgegebene, jedoch nicht konsumierte Medikamente zulasten der Krankenversicherung rund 500 Millionen Franken betragen dürften. Diese Beispiele zeigen, dass bei der Medikamentenversorgung ein grosses Sparpotenzial vorhanden ist, welches im Hinblick auf eine qualitativ bessere und kosteneffizientere Versorgung realisiert werden muss.</p>
  • <p>Eine ausreichende und kostengünstige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln ist eine Kernaufgabe jedes Gesundheitssystems. Es liegt indessen in der ärztlichen Therapieverantwortung, aufgrund der Krankengeschichte der Patientin oder des Patienten und der Diagnose zu entscheiden, welche Behandlung und damit welches Arzneimittel zur Therapie am besten geeignet ist. Bei der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln müssen die anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften beachtet werden (Art. 26 HMG). Was die Kontrolle der von den Ärzten verschriebenen Arzneimittel durch die Apotheker anbelangt, so beinhaltet diese unter anderem die Überprüfung der vom Arzt geforderten Dosierung. Diese Kontrolle kann in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt dazu beitragen, dass der Patient die Behandlungsinstruktionen besser befolgt. Trotzdem gibt es viele Patientinnen und Patienten, welche die Medikamente anders oder gar nicht nach der ärztlichen Verordnung einnehmen. Es entzieht sich jedoch der Möglichkeit des Bundesrates, auf das Medikamenteneinnahmeverhalten der Patienten direkt einzuwirken. Gefordert ist hier in erster Linie die Beratung durch den verschreibenden Arzt und Apotheker.</p><p>Zur Frage der Packungsgrössen hat sich der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 31. Mai 2006 zur Motion Joder 06.3124 geäussert. Er hat dabei festgehalten, dass bei der Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (SL) geeignete Packungsgrössen von den Herstellern gefordert werden, um das Kriterium der Zweckmässigkeit zur Anerkennung als Pflichtleistung in der sozialen Krankenversicherung zu erfüllen (Art. 32 KVG). Die Prüfung der zweckmässigen Packungsgrösse allein kann allerdings noch keinen entscheidenden Fortschritt zur Senkung der Gesundheitskosten bewirken. Es ist Aufgabe aller Akteure im Gesundheitswesen, mittels effektiver Zusammenarbeit eine hohe und möglichst kostengünstige Behandlung der Versicherten durchzusetzen. Nur auf diese Weise kann eine Medikamentenüberversorgung vermieden werden.</p><p>Bezüglich Vertriebsanteil äussert sich der Bundesrat ausführlicher in seiner Stellungnahme zur Motion Diener 09.3089. Mit dem heute geltenden Höchstpreissystem ist es den Leistungserbringern bereits möglich, tiefere Preise anzubieten und somit den Wettbewerb spielen zu lassen. Würde der Bund selbst differenzierte Höchstpreise festsetzen, würde er eine Gewichtung der Vertriebskanäle vornehmen und dabei massgeblichen Einfluss auf die Wettbewerbsgestaltung ausüben, was aus heutiger Sicht abzulehnen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Medikamentenversorgung die Anreize für eine qualitativ bessere und kosteneffizientere Medikamentenversorgung zu schaffen. Damit sind insbesondere folgende Massnahmen zu prüfen: </p><p>1. Neugestaltung und Differenzierung der Margen bezüglich verschiedener Abgabekanäle;</p><p>2. Verbesserung der Medikamente-Compliance; Verhinderung von Medikamentenüberversorgung sowie Medikamentenverschwendung;</p><p>3. Einführung von kleineren Packungen in der Medikamentenabgabe.</p>
  • Einsparpotenzial bei der Medikamentenversorgung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Senkung der Medikamentenpreise und der Generika-Substitution hat das EDI in den letzten Jahren wirkungsvolle Massnahmen gegen die Kostensteigerung im Medikamentenbereich durchgesetzt. </p><p>Bisher nicht diskutiert wurden die Margen bei der Medikamentenabgabe bezüglich der verschiedenen Abgabekanäle wie auch die Medikamentenüberversorgung oder gar Verschwendung von Medikamenten. Die Marge ist heute unabhängig von Abgabekanal und erbrachter Leistung, was nicht sachgerecht ist, weil bei Selbstdispensation oder Versandhandel tiefere Logistikkosten entstehen als bei Verkauf in den Apotheken. Margen müssen daher unterschiedlich ausgestaltet und den tieferen Kosten angepasst werden. Eine solche Differenzierung drängt sich umso mehr auf, als die über den Arztkanal abgegebenen Mengen und realisierten Umsätze in den letzten Jahren stärker angestiegen sind als jene der Apotheken. </p><p>Ein weiteres bisher kaum thematisiertes Problem ist die Medikamentenüberversorgung. Rund ein Fünftel der älteren Menschen soll täglich fünf oder mehr Medikamente gleichzeitig zu sich nehmen, was oft zu Nebenwirkungen und Komplikationen führt. Falsch dosierte Medikamente oder gefährliche Medikamenteninteraktionen können gesundheitsschädigend statt -fördernd wirken. Dabei sind u. a. auch kleinere Packungen in der Medikamentenabgabe einzuführen. Im Weitern werden viele Medikamente verschrieben und abgegeben, welche nicht konsumiert, sondern direkt entsorgt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass die Kosten für abgegebene, jedoch nicht konsumierte Medikamente zulasten der Krankenversicherung rund 500 Millionen Franken betragen dürften. Diese Beispiele zeigen, dass bei der Medikamentenversorgung ein grosses Sparpotenzial vorhanden ist, welches im Hinblick auf eine qualitativ bessere und kosteneffizientere Versorgung realisiert werden muss.</p>
    • <p>Eine ausreichende und kostengünstige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln ist eine Kernaufgabe jedes Gesundheitssystems. Es liegt indessen in der ärztlichen Therapieverantwortung, aufgrund der Krankengeschichte der Patientin oder des Patienten und der Diagnose zu entscheiden, welche Behandlung und damit welches Arzneimittel zur Therapie am besten geeignet ist. Bei der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln müssen die anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften beachtet werden (Art. 26 HMG). Was die Kontrolle der von den Ärzten verschriebenen Arzneimittel durch die Apotheker anbelangt, so beinhaltet diese unter anderem die Überprüfung der vom Arzt geforderten Dosierung. Diese Kontrolle kann in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt dazu beitragen, dass der Patient die Behandlungsinstruktionen besser befolgt. Trotzdem gibt es viele Patientinnen und Patienten, welche die Medikamente anders oder gar nicht nach der ärztlichen Verordnung einnehmen. Es entzieht sich jedoch der Möglichkeit des Bundesrates, auf das Medikamenteneinnahmeverhalten der Patienten direkt einzuwirken. Gefordert ist hier in erster Linie die Beratung durch den verschreibenden Arzt und Apotheker.</p><p>Zur Frage der Packungsgrössen hat sich der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 31. Mai 2006 zur Motion Joder 06.3124 geäussert. Er hat dabei festgehalten, dass bei der Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (SL) geeignete Packungsgrössen von den Herstellern gefordert werden, um das Kriterium der Zweckmässigkeit zur Anerkennung als Pflichtleistung in der sozialen Krankenversicherung zu erfüllen (Art. 32 KVG). Die Prüfung der zweckmässigen Packungsgrösse allein kann allerdings noch keinen entscheidenden Fortschritt zur Senkung der Gesundheitskosten bewirken. Es ist Aufgabe aller Akteure im Gesundheitswesen, mittels effektiver Zusammenarbeit eine hohe und möglichst kostengünstige Behandlung der Versicherten durchzusetzen. Nur auf diese Weise kann eine Medikamentenüberversorgung vermieden werden.</p><p>Bezüglich Vertriebsanteil äussert sich der Bundesrat ausführlicher in seiner Stellungnahme zur Motion Diener 09.3089. Mit dem heute geltenden Höchstpreissystem ist es den Leistungserbringern bereits möglich, tiefere Preise anzubieten und somit den Wettbewerb spielen zu lassen. Würde der Bund selbst differenzierte Höchstpreise festsetzen, würde er eine Gewichtung der Vertriebskanäle vornehmen und dabei massgeblichen Einfluss auf die Wettbewerbsgestaltung ausüben, was aus heutiger Sicht abzulehnen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Medikamentenversorgung die Anreize für eine qualitativ bessere und kosteneffizientere Medikamentenversorgung zu schaffen. Damit sind insbesondere folgende Massnahmen zu prüfen: </p><p>1. Neugestaltung und Differenzierung der Margen bezüglich verschiedener Abgabekanäle;</p><p>2. Verbesserung der Medikamente-Compliance; Verhinderung von Medikamentenüberversorgung sowie Medikamentenverschwendung;</p><p>3. Einführung von kleineren Packungen in der Medikamentenabgabe.</p>
    • Einsparpotenzial bei der Medikamentenversorgung

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