Infrastrukturgesellschaft für Glasfaserbau
- ShortId
-
09.3258
- Id
-
20093258
- Updated
-
28.07.2023 10:25
- Language
-
de
- Title
-
Infrastrukturgesellschaft für Glasfaserbau
- AdditionalIndexing
-
34;Grundversorgung;Übertragungsnetz;Koordination;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;Fernmeldegerät;öffentliche Infrastruktur;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L05K1202020101, Fernmeldegerät
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
- L05K0701030901, Grundversorgung
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L04K07030308, gemischtwirtschaftliche Gesellschaft
- L04K08020314, Koordination
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein umfassendes Glasfasernetz gehört für den Wirtschaftsstandort Schweiz zur Grundversorgung. Doch in den Städten droht bereits heute ein Wildwuchs, während die Randregionen zurückgestellt werden. Der Staat muss für die Garantie der Grundversorgung und eine faire Ausgangslage für die Telekom-Anbieter sorgen, damit der Wettbewerb spielen kann. </p><p>Der parallele Bau mehrerer Netze macht auch aus volkswirtschaftlicher Sicht keinen Sinn. Gleichzeitig darf der Wettbewerb in der Telekommunikation durch die Ablösung des heutigen Kupfernetzes nicht beeinträchtigt werden. Regionale Elektrizitätswerke verfügen vielerorts über die besten Voraussetzungen für die Glasfasererschliessung, gleichzeitig dürfte nur die Swisscom als Grundversorgerin über Know-how und Möglichkeiten für eine national ausgeglichene Versorgung infrage kommen. Um die Vorteile aller Seiten zu bündeln und gleichzeitig die Grundlage für ein umfassenderes Netz und darauf aufbauenden Wettbewerb zu sichern, sind Kooperationen unvermeidbar. </p><p>Es muss deshalb rasch ein Konzept ausgearbeitet werden, das zu einem gemeinsamen oder integrierten Glasfaserbau führt. Der Zusammenschluss wie z. B. zu einer Infrastrukturgesellschaft oder einem Verbund mit transparenter Rechnungslegung, in dem der Bund die Steuerung übernimmt, erlaubt auch die Etablierung eines Finanzierungsmechanismus für den flächendeckenden Ausbau, indem z. B. Gewinne laufend in den weiteren Ausbau investiert werden, bis der gewünschte Versorgungsgrad erreicht ist. Ein geordneter Ausbau lässt zudem stabile Finanzierungsverhältnisse und damit attraktive Investitionsmöglichkeiten zu.</p>
- <p>Im Rahmen der am 1. April 2007 in Kraft getretenen Revision des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) bekundete der Gesetzgeber seinen Willen, den Infrastrukturwettbewerb zu fördern sowie ein innovations- und investitionsfreundliches Umfeld bei den neuen Technologien zu schaffen. Dazu verzichtete er auf die Einführung einer technisch neutralen Zugangsregulierung und beschränkte sich im Wesentlichen darauf, die Entbündelung des Kupferkabels der Firma Swisscom zu regulieren. Die Netzentwicklung auf der Basis neuer Technologien sollte in einem solchen Umfeld dem freien Markt überlassen werden.</p><p>Diese Politik scheint sich ausbezahlt zu haben, weil seit einigen Monaten die Entstehung verschiedener Projekte zur Förderung des Glasfaserausbaus zu beobachten ist. Allerdings existieren solche Initiativen insbesondere aufgrund der hohen erforderlichen Investitionen bisher nur in den städtischen Zentren. Es ist in der Tat wirtschaftlich sinnvoll, dass sich die Investoren zuerst auf die Gebiete mit den tiefsten Ausbaukosten und der potenziell höchsten Nachfrage konzentrieren.</p><p>Mittel- bis langfristig könnte sich die Frage stellen, ob Vorgaben zur Versorgung mit Glasfasernetzen in allen Regionen notwendig sind. Zum heutigen Zeitpunkt kann aber noch nicht gesagt werden, inwiefern sich die Technologie durchsetzen wird und ob sie derart breit genutzt werden wird, dass eine Grundversorgungspflicht notwendig ist. Der Bundesrat wird diese Frage nach den üblichen, im Bericht "Grundversorgung in der Infrastruktur" festgelegten Kriterien prüfen. Da noch nicht entschieden ist, ob der Glasfaserausbau irgendeiner Regulierung unterstellt werden soll, ist es folglich verfrüht, sich mit dieser Problematik zu befassen. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Bundesrat durch die Annahme des Postulats 09.3002 der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen insbesondere verpflichtet ist, sich mit dieser Frage im Rahmen eines von ihm bis spätestens Mitte 2010 zu erstellenden Berichts zu befassen, der folgende Ziele anstrebt: detaillierte Prüfung der Lage auf dem Fernmeldemarkt, Beurteilung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs und gegebenenfalls Vorschlagen von Instrumenten, mit denen die vom Gesetz festgelegten Ziele erreicht werden können. Erst nach Abschluss dieser Arbeit wird man entscheiden können, ob wirklich ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Förderung des Glasfaserausbaus in der Schweiz besteht.</p><p>Da die Frage der Regulierung des Glasfaserausbaus im Bericht zur Beantwortung des Postulates 09.3002 behandelt wird und der Bedarf in der Bevölkerung in Sachen Glasfasernetze auf dem gesamten Staatsgebiet noch zu beurteilen ist, vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass es zu früh ist, eine Strategie für eine landesweite Infrastrukturgesellschaft zu entwickeln. Die im vorliegenden Postulat aufgeworfenen Fragen werden jedoch in die im genannten Bericht angestellten Überlegungen einfliessen. Dieser wird die Entscheidungsgrundlage für eventuell zu ergreifende Massnahmen zum Glasfaserausbau bilden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis spätestens Mitte 2010 eine nationale Infrastrukturstrategie für den Glasfaserbau zu erarbeiten. Denkbar wären beispielsweise eine nationale Infrastrukturgesellschaft, die durch die Anbieter oder durch den Bund geleitet wird, oder auch andere Modelle. </p><p>Die Aufgabe dieser Gesellschaft besteht darin,</p><p>- den flächendeckenden Ausbau mit Glasfasern zu realisieren, </p><p>- einen finanziellen Ausgleich zwischen Ballungsgebieten und Peripherie zu schaffen und</p><p>- den diskriminierungsfreien Wettbewerb bei den Glasfaserdiensten sicherzustellen.</p>
- Infrastrukturgesellschaft für Glasfaserbau
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ein umfassendes Glasfasernetz gehört für den Wirtschaftsstandort Schweiz zur Grundversorgung. Doch in den Städten droht bereits heute ein Wildwuchs, während die Randregionen zurückgestellt werden. Der Staat muss für die Garantie der Grundversorgung und eine faire Ausgangslage für die Telekom-Anbieter sorgen, damit der Wettbewerb spielen kann. </p><p>Der parallele Bau mehrerer Netze macht auch aus volkswirtschaftlicher Sicht keinen Sinn. Gleichzeitig darf der Wettbewerb in der Telekommunikation durch die Ablösung des heutigen Kupfernetzes nicht beeinträchtigt werden. Regionale Elektrizitätswerke verfügen vielerorts über die besten Voraussetzungen für die Glasfasererschliessung, gleichzeitig dürfte nur die Swisscom als Grundversorgerin über Know-how und Möglichkeiten für eine national ausgeglichene Versorgung infrage kommen. Um die Vorteile aller Seiten zu bündeln und gleichzeitig die Grundlage für ein umfassenderes Netz und darauf aufbauenden Wettbewerb zu sichern, sind Kooperationen unvermeidbar. </p><p>Es muss deshalb rasch ein Konzept ausgearbeitet werden, das zu einem gemeinsamen oder integrierten Glasfaserbau führt. Der Zusammenschluss wie z. B. zu einer Infrastrukturgesellschaft oder einem Verbund mit transparenter Rechnungslegung, in dem der Bund die Steuerung übernimmt, erlaubt auch die Etablierung eines Finanzierungsmechanismus für den flächendeckenden Ausbau, indem z. B. Gewinne laufend in den weiteren Ausbau investiert werden, bis der gewünschte Versorgungsgrad erreicht ist. Ein geordneter Ausbau lässt zudem stabile Finanzierungsverhältnisse und damit attraktive Investitionsmöglichkeiten zu.</p>
- <p>Im Rahmen der am 1. April 2007 in Kraft getretenen Revision des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) bekundete der Gesetzgeber seinen Willen, den Infrastrukturwettbewerb zu fördern sowie ein innovations- und investitionsfreundliches Umfeld bei den neuen Technologien zu schaffen. Dazu verzichtete er auf die Einführung einer technisch neutralen Zugangsregulierung und beschränkte sich im Wesentlichen darauf, die Entbündelung des Kupferkabels der Firma Swisscom zu regulieren. Die Netzentwicklung auf der Basis neuer Technologien sollte in einem solchen Umfeld dem freien Markt überlassen werden.</p><p>Diese Politik scheint sich ausbezahlt zu haben, weil seit einigen Monaten die Entstehung verschiedener Projekte zur Förderung des Glasfaserausbaus zu beobachten ist. Allerdings existieren solche Initiativen insbesondere aufgrund der hohen erforderlichen Investitionen bisher nur in den städtischen Zentren. Es ist in der Tat wirtschaftlich sinnvoll, dass sich die Investoren zuerst auf die Gebiete mit den tiefsten Ausbaukosten und der potenziell höchsten Nachfrage konzentrieren.</p><p>Mittel- bis langfristig könnte sich die Frage stellen, ob Vorgaben zur Versorgung mit Glasfasernetzen in allen Regionen notwendig sind. Zum heutigen Zeitpunkt kann aber noch nicht gesagt werden, inwiefern sich die Technologie durchsetzen wird und ob sie derart breit genutzt werden wird, dass eine Grundversorgungspflicht notwendig ist. Der Bundesrat wird diese Frage nach den üblichen, im Bericht "Grundversorgung in der Infrastruktur" festgelegten Kriterien prüfen. Da noch nicht entschieden ist, ob der Glasfaserausbau irgendeiner Regulierung unterstellt werden soll, ist es folglich verfrüht, sich mit dieser Problematik zu befassen. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Bundesrat durch die Annahme des Postulats 09.3002 der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen insbesondere verpflichtet ist, sich mit dieser Frage im Rahmen eines von ihm bis spätestens Mitte 2010 zu erstellenden Berichts zu befassen, der folgende Ziele anstrebt: detaillierte Prüfung der Lage auf dem Fernmeldemarkt, Beurteilung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs und gegebenenfalls Vorschlagen von Instrumenten, mit denen die vom Gesetz festgelegten Ziele erreicht werden können. Erst nach Abschluss dieser Arbeit wird man entscheiden können, ob wirklich ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Förderung des Glasfaserausbaus in der Schweiz besteht.</p><p>Da die Frage der Regulierung des Glasfaserausbaus im Bericht zur Beantwortung des Postulates 09.3002 behandelt wird und der Bedarf in der Bevölkerung in Sachen Glasfasernetze auf dem gesamten Staatsgebiet noch zu beurteilen ist, vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass es zu früh ist, eine Strategie für eine landesweite Infrastrukturgesellschaft zu entwickeln. Die im vorliegenden Postulat aufgeworfenen Fragen werden jedoch in die im genannten Bericht angestellten Überlegungen einfliessen. Dieser wird die Entscheidungsgrundlage für eventuell zu ergreifende Massnahmen zum Glasfaserausbau bilden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis spätestens Mitte 2010 eine nationale Infrastrukturstrategie für den Glasfaserbau zu erarbeiten. Denkbar wären beispielsweise eine nationale Infrastrukturgesellschaft, die durch die Anbieter oder durch den Bund geleitet wird, oder auch andere Modelle. </p><p>Die Aufgabe dieser Gesellschaft besteht darin,</p><p>- den flächendeckenden Ausbau mit Glasfasern zu realisieren, </p><p>- einen finanziellen Ausgleich zwischen Ballungsgebieten und Peripherie zu schaffen und</p><p>- den diskriminierungsfreien Wettbewerb bei den Glasfaserdiensten sicherzustellen.</p>
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