Verhinderung von untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft

ShortId
09.3271
Id
20093271
Updated
28.07.2023 10:10
Language
de
Title
Verhinderung von untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft
AdditionalIndexing
52;15;2841;66;nuklearer Unfall;Gesundheitsrisiko;Expertenkommission;volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell);Verhütung von Gefahren;wirtschaftliche Auswirkung;radioaktive Verseuchung
1
  • L04K07040501, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell)
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L05K1703010601, nuklearer Unfall
  • L04K06020312, radioaktive Verseuchung
  • L04K06010302, Verhütung von Gefahren
  • L06K080602020101, Expertenkommission
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach den Erfahrungen in der Finanzkrise und beispielhaft in den USA ist die Schweiz gewarnt vor Vorfällen, welche für die inländische Volkswirtschaft fast untragbar wären. Unsere Volkswirtschaft beherbergt Weltkonzerne, welche im Verhältnis zur Grösse unseres Landes im Falle eines totalen Scheiterns ein massives Klumpenrisiko darstellen würden. Aus diesem Grund hat das Parlament mit einem Vorstoss der SVP-Fraktion einstimmig eine Analyse der Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft verlangt, um allfällige zukünftige negative Folgen für die Schweiz zu minimieren. Bei der UBS mit einer Bilanzsumme von 2000 Milliarden Franken wird der volkswirtschaftliche Schaden eines Zusammenbruchs auf 300 Milliarden geschätzt.</p><p>Bei den Kernkraftwerken beträgt das volkswirtschaftliche Restrisiko pro Anlage bis zu 5000 Milliarden, wovon nur rund 2,25 Milliarden versichert sind. Im Falle eines solchen Unfalls wäre unsere Bevölkerung und Volkswirtschaft kaum mehr in der Lage, die notwendigen Mittel bereitzustellen. Die Bevölkerung wäre gezwungen, verseuchte Gebiete dauerhaft zu verlassen, und dies könnte weite Teile der Schweiz betreffen, sodass die Wirtschaft möglicherweise weitgehend zum Erliegen käme. Zudem müsste davon ausgegangen werden, dass die Bevölkerung von dramatischen Gesundheitsschäden betroffen wäre und die Umwelt auf Dauer beeinträchtigt wäre. </p><p>Da dieses Klumpenrisiko um ein Vielfaches höher ist als jenes in der Finanzbranche, soll eine Analyse auf dieses Risiko ausgedehnt werden.</p>
  • <p>Analysen zur Berechnung der Häufigkeit schwerer Unfälle und der Menge der dabei freigesetzten radioaktiven Stoffe in die Umgebung sind in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben (Probabilistische Sicherheitsanalyse; PSA nach Artikel 34 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004). Seit den Neunzigerjahren liegen entsprechende Studien für alle Kernkraftwerke vor, die periodisch aktualisiert und dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden. Solche Analysen müssen mit probabilistischen Methoden durchgeführt werden, um eine aussagekräftige Risikoabschätzung zu erhalten - die Analyse des sogenannten grössten anzunehmenden Unfalls (GAU) allein sagt nur wenig aus zum tatsächlichen Risiko. Das Risiko eines Kernkraftwerks wird durch hypothetische Unfallabläufe bestimmt, bei denen Mehrfachversagen von Systemen und/oder menschlichen Handlungen unterstellt werden. </p><p>Basierend auf den Ergebnissen dieser Studien werden die allenfalls notwendigen Massnahmen getroffen, um so das Anlagenrisiko weiter zu reduzieren. Aufgrund der bisher vorliegenden Ergebnisse wird das Risiko eines Kernkraftwerks massgeblich durch extreme externe Einwirkungen, vor allem durch extrem starke Erdbeben, bestimmt. Bei solchen Katastrophen muss mit einer Zerstörung ganzer Regionen gerechnet werden.</p><p>Die Konsequenzen einer radioaktiven Freisetzung in die Umgebung sind abhängig von der aktuellen Wetterlage zum Zeitpunkt des Unfalls. Je nach Wetterlage können die Konsequenzen um Grössenordnungen verschieden sein. Zur finanziellen Abschätzung der Konsequenzen sind zudem Angaben über die Wertschöpfung der betroffenen Gebiete notwendig. Die unterstellten Angaben schwanken dabei je nach Autor wesentlich, was zu enormen Unterschieden (Grössenordnungen) in den berechneten Gesamtkosten führt. </p><p>Es muss aber unterstrichen werden, dass letztendlich das Risiko als eine Funktion von Schadensausmass und Eintretenshäufigkeit massgebend ist und nicht das Schadensausmass allein. Solange die Eintretenshäufigkeit sehr gering ist, kann ein hohes Gefährdungspotenzial akzeptiert werden, da das Risiko dann insgesamt gering bleibt. </p><p>Vor diesem Hintergrund kann ein Bericht, wie er mit der Motion gefordert wird, nicht zu einem aussagekräftigen Ergebnis führen, das als Basis für Entscheide dienen kann. Letztlich geht es um die grundsätzliche Frage der Befürwortung oder Ablehnung der Kernenergie.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zur Motion 08.3649 eine Expertenkommission unter Einbezug von nationalen und internationalen Spezialisten (Naturwissenschaftler, Wirtschaftsexperten, Umweltexperten usw.) einzusetzen oder jene Expertenkommission zu ergänzen, welche einen Bericht erstellt, der die möglichen Folgen eines Unfalls (GAU - grösster anzunehmender Unfall) eines Schweizer Kernkraftwerkes und die daraus entstehenden Konsequenzen insbesondere für die Schweizer Bevölkerung, Volkswirtschaft und die Umwelt aufzeigt und analysiert.</p><p>Weiter sollen Möglichkeiten und Wege aufgezeigt werden, ob und wie die Risiken für die Bevölkerung, Volkswirtschaft und Umwelt durch geeignete Massnahmen verkleinert bzw. ausgeschlossen werden könnten. Ziel muss sein, dass solche Risiken vermieden werden, welche so enorme Schäden für die Volkswirtschaft bringen, dass der Staat diese Risiken gar nicht mehr tragen kann.</p>
  • Verhinderung von untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach den Erfahrungen in der Finanzkrise und beispielhaft in den USA ist die Schweiz gewarnt vor Vorfällen, welche für die inländische Volkswirtschaft fast untragbar wären. Unsere Volkswirtschaft beherbergt Weltkonzerne, welche im Verhältnis zur Grösse unseres Landes im Falle eines totalen Scheiterns ein massives Klumpenrisiko darstellen würden. Aus diesem Grund hat das Parlament mit einem Vorstoss der SVP-Fraktion einstimmig eine Analyse der Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft verlangt, um allfällige zukünftige negative Folgen für die Schweiz zu minimieren. Bei der UBS mit einer Bilanzsumme von 2000 Milliarden Franken wird der volkswirtschaftliche Schaden eines Zusammenbruchs auf 300 Milliarden geschätzt.</p><p>Bei den Kernkraftwerken beträgt das volkswirtschaftliche Restrisiko pro Anlage bis zu 5000 Milliarden, wovon nur rund 2,25 Milliarden versichert sind. Im Falle eines solchen Unfalls wäre unsere Bevölkerung und Volkswirtschaft kaum mehr in der Lage, die notwendigen Mittel bereitzustellen. Die Bevölkerung wäre gezwungen, verseuchte Gebiete dauerhaft zu verlassen, und dies könnte weite Teile der Schweiz betreffen, sodass die Wirtschaft möglicherweise weitgehend zum Erliegen käme. Zudem müsste davon ausgegangen werden, dass die Bevölkerung von dramatischen Gesundheitsschäden betroffen wäre und die Umwelt auf Dauer beeinträchtigt wäre. </p><p>Da dieses Klumpenrisiko um ein Vielfaches höher ist als jenes in der Finanzbranche, soll eine Analyse auf dieses Risiko ausgedehnt werden.</p>
    • <p>Analysen zur Berechnung der Häufigkeit schwerer Unfälle und der Menge der dabei freigesetzten radioaktiven Stoffe in die Umgebung sind in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben (Probabilistische Sicherheitsanalyse; PSA nach Artikel 34 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004). Seit den Neunzigerjahren liegen entsprechende Studien für alle Kernkraftwerke vor, die periodisch aktualisiert und dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden. Solche Analysen müssen mit probabilistischen Methoden durchgeführt werden, um eine aussagekräftige Risikoabschätzung zu erhalten - die Analyse des sogenannten grössten anzunehmenden Unfalls (GAU) allein sagt nur wenig aus zum tatsächlichen Risiko. Das Risiko eines Kernkraftwerks wird durch hypothetische Unfallabläufe bestimmt, bei denen Mehrfachversagen von Systemen und/oder menschlichen Handlungen unterstellt werden. </p><p>Basierend auf den Ergebnissen dieser Studien werden die allenfalls notwendigen Massnahmen getroffen, um so das Anlagenrisiko weiter zu reduzieren. Aufgrund der bisher vorliegenden Ergebnisse wird das Risiko eines Kernkraftwerks massgeblich durch extreme externe Einwirkungen, vor allem durch extrem starke Erdbeben, bestimmt. Bei solchen Katastrophen muss mit einer Zerstörung ganzer Regionen gerechnet werden.</p><p>Die Konsequenzen einer radioaktiven Freisetzung in die Umgebung sind abhängig von der aktuellen Wetterlage zum Zeitpunkt des Unfalls. Je nach Wetterlage können die Konsequenzen um Grössenordnungen verschieden sein. Zur finanziellen Abschätzung der Konsequenzen sind zudem Angaben über die Wertschöpfung der betroffenen Gebiete notwendig. Die unterstellten Angaben schwanken dabei je nach Autor wesentlich, was zu enormen Unterschieden (Grössenordnungen) in den berechneten Gesamtkosten führt. </p><p>Es muss aber unterstrichen werden, dass letztendlich das Risiko als eine Funktion von Schadensausmass und Eintretenshäufigkeit massgebend ist und nicht das Schadensausmass allein. Solange die Eintretenshäufigkeit sehr gering ist, kann ein hohes Gefährdungspotenzial akzeptiert werden, da das Risiko dann insgesamt gering bleibt. </p><p>Vor diesem Hintergrund kann ein Bericht, wie er mit der Motion gefordert wird, nicht zu einem aussagekräftigen Ergebnis führen, das als Basis für Entscheide dienen kann. Letztlich geht es um die grundsätzliche Frage der Befürwortung oder Ablehnung der Kernenergie.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zur Motion 08.3649 eine Expertenkommission unter Einbezug von nationalen und internationalen Spezialisten (Naturwissenschaftler, Wirtschaftsexperten, Umweltexperten usw.) einzusetzen oder jene Expertenkommission zu ergänzen, welche einen Bericht erstellt, der die möglichen Folgen eines Unfalls (GAU - grösster anzunehmender Unfall) eines Schweizer Kernkraftwerkes und die daraus entstehenden Konsequenzen insbesondere für die Schweizer Bevölkerung, Volkswirtschaft und die Umwelt aufzeigt und analysiert.</p><p>Weiter sollen Möglichkeiten und Wege aufgezeigt werden, ob und wie die Risiken für die Bevölkerung, Volkswirtschaft und Umwelt durch geeignete Massnahmen verkleinert bzw. ausgeschlossen werden könnten. Ziel muss sein, dass solche Risiken vermieden werden, welche so enorme Schäden für die Volkswirtschaft bringen, dass der Staat diese Risiken gar nicht mehr tragen kann.</p>
    • Verhinderung von untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft

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