Kosten- und Prämiensteigerung im KVG-Bereich

ShortId
09.3274
Id
20093274
Updated
28.07.2023 05:39
Language
de
Title
Kosten- und Prämiensteigerung im KVG-Bereich
AdditionalIndexing
2841;Spitalkosten;Krankenkassenprämie;Preissteigerung;Kosten des Gesundheitswesens
1
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
  • L05K0105050102, Spitalkosten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Einleitend hält der Bundesrat fest, dass nicht das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), sondern die Versicherer für die korrekte Prämienkalkulation zuständig und verantwortlich sind. In diesem Sinne haben die Versicherer in den letzten Jahren ihre Prämieneingaben dem Bundesamt für Gesundheit vorgelegt und dabei von sich aus dem Umstand Rechnung getragen, dass die Reserven zum Teil über das gesetzlich vorgesehene Mindestmass hinaus gestiegen sind.</p><p>1./6. Eine Umfrage bei den Versicherern für das Jahr 2008 ergab realisierte Wertschriftenverluste von 115 Millionen Franken. Aufgrund der Anlageverluste und des negativen Verlaufs des Versicherungsgeschäfts ist die Reservenquote 2008 auf rund 16 Prozent gesunken. Es ist davon auszugehen, dass die durchschnittliche Reservenquote der Versicherer bis Ende 2009 weiter fallen wird und dass die Reservenquote einiger Versicherer unter das gesetzlich vorgesehene Mindestmass sinken wird. Die Prämien werden deshalb im Jahr 2010 mit Sicherheit stärker ansteigen als noch im Jahr 2009. In Kantonen mit Reservenunterdeckung werden die Prämienerhöhungen 2010 überdurchschnittlich sein, in Kantonen mit Reservenüberdeckung unterdurchschnittlich.</p><p>2. Die Eindämmung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen und somit der Prämienerhöhungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist ein zentrales Anliegen des Bundesrates. In Anbetracht der für das kommende Jahr angekündigten Prämienerhöhungen hat der Bundesrat bereits verschiedentlich festgehalten, dass er Massnahmen zur Kosteneindämmung für unerlässlich hält (siehe beispielsweise die Antwort vom 1. April 2009 auf die dringliche Anfrage Meyer Thérèse 09.1014). </p><p>In den vergangenen Jahren hat das EDI schon verschiedene Massnahmen getroffen, mit denen insbesondere im Arzneimittelbereich beträchtliche Einsparungen erzielt werden konnten. Zudem hat das EDI kürzlich eine Revision der Analysenliste beschlossen, die bei den Laboranalysen zu einer Tarifberechnung nach betriebswirtschaftlichen Regeln und dadurch zu Kosteneinsparungen führen wird. Gegenwärtig prüft das EDI ein Paket von verschiedenen Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe, mit denen insbesondere im spitalambulanten Bereich weitere Kosteneinsparungen erzielt werden sollen.</p><p>3.-5. Mit der Umsetzung der KVG-Revision im Bereich der stationären Spitalfinanzierung sollten ab dem Jahr 2012 die kosteneindämmenden Anreize greifen, welche der neuen Finanzierungsregelung inhärent sind. Zudem müssen die Kantone das Angebot an Spitalkapazitäten einer Überprüfung unterziehen und an den Bedarf anpassen. Im ambulanten Spitalbereich bildet das hoheitliche Einwirken auf die Tarife eine Option. Zudem können auch, in Analogie zum stationären Bereich, gewisse angebotsseitige Massnahmen in Betracht gezogen werden. </p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, aufgrund der Vorarbeiten des EDI dem Parlament bis zum Sommer eine dringliche Revision des KVG vorzulegen, die in einem beschleunigten Verfahren behandelt und am 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden soll.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Auf 2010 wird eine massive Steigerung der Krankenkassenprämien erwartet. Zum einen wurden die Versicherer in den vergangenen Jahren vom EDI angehalten, die Prämien mit Reserven zu vergünstigen. 2007 und 2008 wurde lediglich eine Prämienerhöhung von durchschnittlich 2,2 Prozent bzw. 0,5 Prozent bewilligt, während die Kosten pro versicherte Person um rund 4 bis 4,5 Prozent stiegen. Für das Jahr 2009 beträgt die genehmigte Prämienerhöhung 2,6 Prozent. Zum andern sind die tiefen Reserven der Versicherer durch die Finanzkrise weiter gesunken. Es ist davon auszugehen, dass die Wirtschaftskrise im nächsten Jahr auf die Arbeitsmarktsituation spürbare Auswirkungen haben wird. Löhne dürften weniger angepasst werden, und es ist mit einer Zunahme der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Ausgerechnet in diesem Zeitpunkt werden die privaten Haushalte mit massiven Prämienerhöhungen belastet werden. </p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Mit welcher Prämienerhöhung muss per 2010 gerechnet werden?</p><p>2. Welche Massnahmen sieht er gegen die massive Kosten- und Prämienentwicklung im Krankenversicherungsbereich vor?</p><p>3. Wie kann das Kostenwachstum im grössten Wachstumsbereich, bei den stationären und ambulanten Spitalkosten, gedämpft werden?</p><p>4. Genügt die gesetzliche Grundlage, um Kostendämpfungsmassnahmen durchzusetzen, oder braucht es dringliche Bundesgesetze?</p><p>5. Wenn ja, in welchen Bereichen?</p><p>6. Bei wie vielen Versicherern liegt die Reserve unter der gesetzlich vorgeschriebenen Limite oder in einem heiklen Bereich?</p>
  • Kosten- und Prämiensteigerung im KVG-Bereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Einleitend hält der Bundesrat fest, dass nicht das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), sondern die Versicherer für die korrekte Prämienkalkulation zuständig und verantwortlich sind. In diesem Sinne haben die Versicherer in den letzten Jahren ihre Prämieneingaben dem Bundesamt für Gesundheit vorgelegt und dabei von sich aus dem Umstand Rechnung getragen, dass die Reserven zum Teil über das gesetzlich vorgesehene Mindestmass hinaus gestiegen sind.</p><p>1./6. Eine Umfrage bei den Versicherern für das Jahr 2008 ergab realisierte Wertschriftenverluste von 115 Millionen Franken. Aufgrund der Anlageverluste und des negativen Verlaufs des Versicherungsgeschäfts ist die Reservenquote 2008 auf rund 16 Prozent gesunken. Es ist davon auszugehen, dass die durchschnittliche Reservenquote der Versicherer bis Ende 2009 weiter fallen wird und dass die Reservenquote einiger Versicherer unter das gesetzlich vorgesehene Mindestmass sinken wird. Die Prämien werden deshalb im Jahr 2010 mit Sicherheit stärker ansteigen als noch im Jahr 2009. In Kantonen mit Reservenunterdeckung werden die Prämienerhöhungen 2010 überdurchschnittlich sein, in Kantonen mit Reservenüberdeckung unterdurchschnittlich.</p><p>2. Die Eindämmung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen und somit der Prämienerhöhungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist ein zentrales Anliegen des Bundesrates. In Anbetracht der für das kommende Jahr angekündigten Prämienerhöhungen hat der Bundesrat bereits verschiedentlich festgehalten, dass er Massnahmen zur Kosteneindämmung für unerlässlich hält (siehe beispielsweise die Antwort vom 1. April 2009 auf die dringliche Anfrage Meyer Thérèse 09.1014). </p><p>In den vergangenen Jahren hat das EDI schon verschiedene Massnahmen getroffen, mit denen insbesondere im Arzneimittelbereich beträchtliche Einsparungen erzielt werden konnten. Zudem hat das EDI kürzlich eine Revision der Analysenliste beschlossen, die bei den Laboranalysen zu einer Tarifberechnung nach betriebswirtschaftlichen Regeln und dadurch zu Kosteneinsparungen führen wird. Gegenwärtig prüft das EDI ein Paket von verschiedenen Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe, mit denen insbesondere im spitalambulanten Bereich weitere Kosteneinsparungen erzielt werden sollen.</p><p>3.-5. Mit der Umsetzung der KVG-Revision im Bereich der stationären Spitalfinanzierung sollten ab dem Jahr 2012 die kosteneindämmenden Anreize greifen, welche der neuen Finanzierungsregelung inhärent sind. Zudem müssen die Kantone das Angebot an Spitalkapazitäten einer Überprüfung unterziehen und an den Bedarf anpassen. Im ambulanten Spitalbereich bildet das hoheitliche Einwirken auf die Tarife eine Option. Zudem können auch, in Analogie zum stationären Bereich, gewisse angebotsseitige Massnahmen in Betracht gezogen werden. </p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, aufgrund der Vorarbeiten des EDI dem Parlament bis zum Sommer eine dringliche Revision des KVG vorzulegen, die in einem beschleunigten Verfahren behandelt und am 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden soll.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Auf 2010 wird eine massive Steigerung der Krankenkassenprämien erwartet. Zum einen wurden die Versicherer in den vergangenen Jahren vom EDI angehalten, die Prämien mit Reserven zu vergünstigen. 2007 und 2008 wurde lediglich eine Prämienerhöhung von durchschnittlich 2,2 Prozent bzw. 0,5 Prozent bewilligt, während die Kosten pro versicherte Person um rund 4 bis 4,5 Prozent stiegen. Für das Jahr 2009 beträgt die genehmigte Prämienerhöhung 2,6 Prozent. Zum andern sind die tiefen Reserven der Versicherer durch die Finanzkrise weiter gesunken. Es ist davon auszugehen, dass die Wirtschaftskrise im nächsten Jahr auf die Arbeitsmarktsituation spürbare Auswirkungen haben wird. Löhne dürften weniger angepasst werden, und es ist mit einer Zunahme der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Ausgerechnet in diesem Zeitpunkt werden die privaten Haushalte mit massiven Prämienerhöhungen belastet werden. </p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Mit welcher Prämienerhöhung muss per 2010 gerechnet werden?</p><p>2. Welche Massnahmen sieht er gegen die massive Kosten- und Prämienentwicklung im Krankenversicherungsbereich vor?</p><p>3. Wie kann das Kostenwachstum im grössten Wachstumsbereich, bei den stationären und ambulanten Spitalkosten, gedämpft werden?</p><p>4. Genügt die gesetzliche Grundlage, um Kostendämpfungsmassnahmen durchzusetzen, oder braucht es dringliche Bundesgesetze?</p><p>5. Wenn ja, in welchen Bereichen?</p><p>6. Bei wie vielen Versicherern liegt die Reserve unter der gesetzlich vorgeschriebenen Limite oder in einem heiklen Bereich?</p>
    • Kosten- und Prämiensteigerung im KVG-Bereich

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