Erwerbsausfallentschädigung bei Krankheit
- ShortId
-
09.3278
- Id
-
20093278
- Updated
-
28.07.2023 11:04
- Language
-
de
- Title
-
Erwerbsausfallentschädigung bei Krankheit
- AdditionalIndexing
-
2841;Versicherungsleistung;Evaluation;Taggeldversicherung;Versicherungsprämie
- 1
-
- L05K0104010904, Taggeldversicherung
- L05K1110011305, Versicherungsprämie
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz verfügt über keine Sozialversicherung gegen Erwerbsausfall bei Krankheit. Sie ist der einzige Industriestaat, der einen solchen Mangel zu beklagen hat. Daraus ergibt sich eine Situation mit vielen unterschiedlichen Regelungen, die von den Entscheiden und Strategien der Arbeitgeber und der Privatversicherungen abhängen. Eine verbreitete Ungleichbehandlung ist die Folge, sowohl im Bereich der Prämien und Beitragszahlungen als auch bei den Leistungen.</p><p>Die sozialen Auswirkungen dieser Lage und des dafür verantwortlichen Systems sind schwerwiegend. Das Fehlen einer wirklichen Sozialversicherung gegen Erwerbsausfall bei Krankheit verursacht Ausgrenzung und Armut, weil entweder das Risiko nur beschränkt gedeckt ist (Vorbehalte, unverhältnismässig hohe Prämien) oder die Leistungen begrenzt und unzureichend sind. Es ist an der Zeit, dieses System kritisch und gründlich zu überdenken. Nur eine objektive Beurteilung des Systems kann neue Perspektiven eröffnen, die den Bedürfnissen der erwerbstätigen Bevölkerung unseres Landes gerecht werden können.</p>
- <p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) regelt die soziale Krankenversicherung, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung und eine freiwillige Taggeldversicherung umfasst (Art. 1a). Die Artikel 67 bis 77 KVG bilden den gesetzlichen Rahmen für die freiwillige Taggeldversicherung. Die Taggeldversicherung nach dem KVG ist eine Sozialversicherung, welche die Krankenversicherer nach den gesetzlichen Bedingungen anzubieten haben. Ausserdem gibt es auch eine Taggeldversicherung nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG; SR 221.229.1), welche sowohl die Krankenversicherer als auch die privaten Versicherungsgesellschaften anbieten können. Bei dieser Versicherung handelt es sich allerdings nicht um eine Sozialversicherung, denn sie beruht auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Beide Versicherungen bestehen nebeneinander.</p><p>Ein im Jahr 2004 eingereichtes Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (04.3000) forderte den Bundesrat auf, die bestehende KVG-Regelung der Taggeldversicherung sowie die VVG-Praxis einer Evaluation zu unterziehen und dem Parlament einen Bericht mit Gesetzgebungsvorschlägen zu unterbreiten. Der Bundesrat hat dieses Postulat angenommen und vorgeschlagen, zunächst die geforderte Evaluation vorzunehmen und in einem nächsten Schritt auf deren Grundlage einen Bericht mit gesetzgeberischen Änderungsvorschlägen zu erarbeiten und dem Parlament vorzulegen, wenn sich dies aufgrund der Evaluationsergebnisse als notwendig erweisen sollte. Dieser Bericht wird demnächst abgeschlossen und soll dem Parlament bis im Sommer 2009 zur Kenntnis gebracht werden.</p><p>Die Forderungen des Postulats werden in diesem Bericht ausführlich behandelt. Insofern hat das Anliegen des Postulanten bereits Berücksichtigung gefunden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass weitere Schritte in diese Richtung nicht notwendig sind. Er beantragt daher, das Postulat abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu untersuchen, welche Vor- und Nachteile die gegenwärtige Handhabung der Erwerbsausfallentschädigung bei Krankheit mit sich bringt und welche Auswirkungen sie auf die Versicherten, die Empfängerinnen und Empfänger, die Arbeitgeber und die Versicherungsgesellschaften hat. Ebenso sollen die Folgen dieses Systems auf die Beitragszahlungen und Leistungen sowie auf die Armut und Ungleichbehandlung, die in diesem Bereich herrschen, näher beleuchtet werden. Schliesslich sollen auch die gegenwärtig in den Kantonen laufenden Arbeiten untersucht werden.</p>
- Erwerbsausfallentschädigung bei Krankheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz verfügt über keine Sozialversicherung gegen Erwerbsausfall bei Krankheit. Sie ist der einzige Industriestaat, der einen solchen Mangel zu beklagen hat. Daraus ergibt sich eine Situation mit vielen unterschiedlichen Regelungen, die von den Entscheiden und Strategien der Arbeitgeber und der Privatversicherungen abhängen. Eine verbreitete Ungleichbehandlung ist die Folge, sowohl im Bereich der Prämien und Beitragszahlungen als auch bei den Leistungen.</p><p>Die sozialen Auswirkungen dieser Lage und des dafür verantwortlichen Systems sind schwerwiegend. Das Fehlen einer wirklichen Sozialversicherung gegen Erwerbsausfall bei Krankheit verursacht Ausgrenzung und Armut, weil entweder das Risiko nur beschränkt gedeckt ist (Vorbehalte, unverhältnismässig hohe Prämien) oder die Leistungen begrenzt und unzureichend sind. Es ist an der Zeit, dieses System kritisch und gründlich zu überdenken. Nur eine objektive Beurteilung des Systems kann neue Perspektiven eröffnen, die den Bedürfnissen der erwerbstätigen Bevölkerung unseres Landes gerecht werden können.</p>
- <p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) regelt die soziale Krankenversicherung, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung und eine freiwillige Taggeldversicherung umfasst (Art. 1a). Die Artikel 67 bis 77 KVG bilden den gesetzlichen Rahmen für die freiwillige Taggeldversicherung. Die Taggeldversicherung nach dem KVG ist eine Sozialversicherung, welche die Krankenversicherer nach den gesetzlichen Bedingungen anzubieten haben. Ausserdem gibt es auch eine Taggeldversicherung nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG; SR 221.229.1), welche sowohl die Krankenversicherer als auch die privaten Versicherungsgesellschaften anbieten können. Bei dieser Versicherung handelt es sich allerdings nicht um eine Sozialversicherung, denn sie beruht auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Beide Versicherungen bestehen nebeneinander.</p><p>Ein im Jahr 2004 eingereichtes Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (04.3000) forderte den Bundesrat auf, die bestehende KVG-Regelung der Taggeldversicherung sowie die VVG-Praxis einer Evaluation zu unterziehen und dem Parlament einen Bericht mit Gesetzgebungsvorschlägen zu unterbreiten. Der Bundesrat hat dieses Postulat angenommen und vorgeschlagen, zunächst die geforderte Evaluation vorzunehmen und in einem nächsten Schritt auf deren Grundlage einen Bericht mit gesetzgeberischen Änderungsvorschlägen zu erarbeiten und dem Parlament vorzulegen, wenn sich dies aufgrund der Evaluationsergebnisse als notwendig erweisen sollte. Dieser Bericht wird demnächst abgeschlossen und soll dem Parlament bis im Sommer 2009 zur Kenntnis gebracht werden.</p><p>Die Forderungen des Postulats werden in diesem Bericht ausführlich behandelt. Insofern hat das Anliegen des Postulanten bereits Berücksichtigung gefunden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass weitere Schritte in diese Richtung nicht notwendig sind. Er beantragt daher, das Postulat abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu untersuchen, welche Vor- und Nachteile die gegenwärtige Handhabung der Erwerbsausfallentschädigung bei Krankheit mit sich bringt und welche Auswirkungen sie auf die Versicherten, die Empfängerinnen und Empfänger, die Arbeitgeber und die Versicherungsgesellschaften hat. Ebenso sollen die Folgen dieses Systems auf die Beitragszahlungen und Leistungen sowie auf die Armut und Ungleichbehandlung, die in diesem Bereich herrschen, näher beleuchtet werden. Schliesslich sollen auch die gegenwärtig in den Kantonen laufenden Arbeiten untersucht werden.</p>
- Erwerbsausfallentschädigung bei Krankheit
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