Chemikalienabkommen mit der EU
- ShortId
-
09.3280
- Id
-
20093280
- Updated
-
27.07.2023 20:56
- Language
-
de
- Title
-
Chemikalienabkommen mit der EU
- AdditionalIndexing
-
10;15;Industriegefahren;Chemieunfall;Klein- und mittleres Unternehmen;Vertrag mit der EU;industrielle Verschmutzung;Liberalisierung des Handels;Gesundheitspolitik;Handelsbeschränkung;chemische Industrie;Angleichung der Rechtsvorschriften
- 1
-
- L04K07050103, chemische Industrie
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K0701020404, Liberalisierung des Handels
- L05K0601030201, Industriegefahren
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L04K07010201, Handelsbeschränkung
- L04K06020302, Chemieunfall
- L04K06020306, industrielle Verschmutzung
- L03K010505, Gesundheitspolitik
- L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 1. Juni 2007 ist in der EU die Reach-Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung unterstellt nun neue und alte Stoffe den gleichen Regeln. Mit Reach soll der Industrie eine grössere Verantwortung für die Beherrschung der Gesundheits- und Umweltrisiken übertragen werden. Die meisten Schweizer Unternehmen exportieren auch in die EU.</p><p>Mit dem Inkrafttreten von Reach weichen die schweizerischen Regelungen von jenen der EG in wesentlichen Punkten ab. Diese Abweichung führt für die Schweiz in zwei Bereichen zu Problemen. Zum einen führen die Unterschiede im Chemikalienrecht zu Handelshemmnissen. Darunter leiden insbesondere KMU, welche z. B. nicht eine Tochterfirma im EU-Raum gründen können. Diese müssen eine Vertreterin beauftragen, um an ihrer Stelle die Registrierung ihrer Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) vorzunehmen und weitere Pflichten nach der Reach-Verordnung zu erfüllen. Dies verursacht erhebliche Zusatzkosten und kann bei Offenlegung von vertraulichen Informationen über Stoffe auch schwer kalkulierbare unternehmerische Risiken bergen.</p><p>Zum andern muss im Umwelt- und Gesundheitsbereich davon ausgegangen werden, dass das Schutzniveau für Mensch und Umwelt hinter dasjenige der EU zurückfällt. So könnten beispielsweise ungeprüfte alte Stoffe sowie Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften ohne EU-Zulassung in der Schweiz weiterhin in Verkehr gebracht werden.</p><p>Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2008 beschlossen, dass exploratorische Gespräche mit der EU geführt werden sollen, um die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit mit der EG zu evaluieren. Die Notwendigkeit eines Abkommens zeichnet sich schon heute ab. Denn für eine direkte Registrierung von Stoffen durch Schweizer Firmen bei der Echa in Helsinki ist ein Abkommen der Schweiz mit der EG zwingende Voraussetzung. Nur so lassen sich die als Handelshemmnis wirkenden administrativen Hürden für Schweizer KMU beseitigen. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, nach Abschluss der exploratorischen Gespräche mit der EU die notwendigen Rechtsanpassungen und den Ressourcenbedarf aufzuzeigen und die Verhandlungen aufzunehmen.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst prinzipiell das Anliegen der Motion. Deshalb hat er am 29. Oktober 2008 beschlossen, die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit der Europäischen Gemeinschaft (EG) im Bereich Chemikalien und die nötigen Anpassungen des Schweizer Rechts zu prüfen, mit dem Ziel, Handelshemmnisse, von denen insbesondere KMU betroffen sind, abzubauen und das Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu sichern.</p><p>Da diese Klärung des Umfangs der Zusammenarbeit mit der EG im Bereich Chemikalien für den Bundesrat ein wichtiges Jahresziel darstellt, wurden die entsprechenden Arbeiten aktiv angegangen. Die Kontakte mit der EG bestehen, und erste exploratorische Gespräche wurden bereits geführt. Im Rahmen dieser Gespräche soll auch die Frage angesprochen werden, ob bzw. unter welchen Bedingungen schweizerische Unternehmen in Zukunft die Registrierung eines Stoffes direkt bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki vornehmen können. Der Bundesrat wird über ein Mandat zu Verhandlungen über ein Abkommen jedoch erst entscheiden, wenn diese Gespräche abgeschlossen sind. In einem bis Ende 2009 vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse der Exploration im Hinblick auf den Spielraum für Verhandlungen und die darin enthaltenen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit dargestellt werden. Dabei werden auch die jeweiligen Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft (insbesondere auf die KMU), die notwendigen Rechtsanpassungen, der Ressourcenbedarf sowie das zukünftige Schutzniveau für Mensch und Umwelt aufgezeigt. Auf der Grundlage dieses Berichts wird der Bundesrat sodann über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat nicht als opportun, sich bereits jetzt auf ein bestimmtes Vorgehen zu verpflichten, und er lehnt die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU ein Chemikalienabkommen auszuhandeln. Das Abkommen soll Handelshemmnisse insbesondere für unsere KMU verhindern sowie hohe Umweltschutz- und Gesundheitsstandards in der Schweiz sichern.</p>
- Chemikalienabkommen mit der EU
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 1. Juni 2007 ist in der EU die Reach-Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung unterstellt nun neue und alte Stoffe den gleichen Regeln. Mit Reach soll der Industrie eine grössere Verantwortung für die Beherrschung der Gesundheits- und Umweltrisiken übertragen werden. Die meisten Schweizer Unternehmen exportieren auch in die EU.</p><p>Mit dem Inkrafttreten von Reach weichen die schweizerischen Regelungen von jenen der EG in wesentlichen Punkten ab. Diese Abweichung führt für die Schweiz in zwei Bereichen zu Problemen. Zum einen führen die Unterschiede im Chemikalienrecht zu Handelshemmnissen. Darunter leiden insbesondere KMU, welche z. B. nicht eine Tochterfirma im EU-Raum gründen können. Diese müssen eine Vertreterin beauftragen, um an ihrer Stelle die Registrierung ihrer Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) vorzunehmen und weitere Pflichten nach der Reach-Verordnung zu erfüllen. Dies verursacht erhebliche Zusatzkosten und kann bei Offenlegung von vertraulichen Informationen über Stoffe auch schwer kalkulierbare unternehmerische Risiken bergen.</p><p>Zum andern muss im Umwelt- und Gesundheitsbereich davon ausgegangen werden, dass das Schutzniveau für Mensch und Umwelt hinter dasjenige der EU zurückfällt. So könnten beispielsweise ungeprüfte alte Stoffe sowie Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften ohne EU-Zulassung in der Schweiz weiterhin in Verkehr gebracht werden.</p><p>Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2008 beschlossen, dass exploratorische Gespräche mit der EU geführt werden sollen, um die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit mit der EG zu evaluieren. Die Notwendigkeit eines Abkommens zeichnet sich schon heute ab. Denn für eine direkte Registrierung von Stoffen durch Schweizer Firmen bei der Echa in Helsinki ist ein Abkommen der Schweiz mit der EG zwingende Voraussetzung. Nur so lassen sich die als Handelshemmnis wirkenden administrativen Hürden für Schweizer KMU beseitigen. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, nach Abschluss der exploratorischen Gespräche mit der EU die notwendigen Rechtsanpassungen und den Ressourcenbedarf aufzuzeigen und die Verhandlungen aufzunehmen.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst prinzipiell das Anliegen der Motion. Deshalb hat er am 29. Oktober 2008 beschlossen, die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit der Europäischen Gemeinschaft (EG) im Bereich Chemikalien und die nötigen Anpassungen des Schweizer Rechts zu prüfen, mit dem Ziel, Handelshemmnisse, von denen insbesondere KMU betroffen sind, abzubauen und das Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu sichern.</p><p>Da diese Klärung des Umfangs der Zusammenarbeit mit der EG im Bereich Chemikalien für den Bundesrat ein wichtiges Jahresziel darstellt, wurden die entsprechenden Arbeiten aktiv angegangen. Die Kontakte mit der EG bestehen, und erste exploratorische Gespräche wurden bereits geführt. Im Rahmen dieser Gespräche soll auch die Frage angesprochen werden, ob bzw. unter welchen Bedingungen schweizerische Unternehmen in Zukunft die Registrierung eines Stoffes direkt bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki vornehmen können. Der Bundesrat wird über ein Mandat zu Verhandlungen über ein Abkommen jedoch erst entscheiden, wenn diese Gespräche abgeschlossen sind. In einem bis Ende 2009 vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse der Exploration im Hinblick auf den Spielraum für Verhandlungen und die darin enthaltenen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit dargestellt werden. Dabei werden auch die jeweiligen Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft (insbesondere auf die KMU), die notwendigen Rechtsanpassungen, der Ressourcenbedarf sowie das zukünftige Schutzniveau für Mensch und Umwelt aufgezeigt. Auf der Grundlage dieses Berichts wird der Bundesrat sodann über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat nicht als opportun, sich bereits jetzt auf ein bestimmtes Vorgehen zu verpflichten, und er lehnt die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU ein Chemikalienabkommen auszuhandeln. Das Abkommen soll Handelshemmnisse insbesondere für unsere KMU verhindern sowie hohe Umweltschutz- und Gesundheitsstandards in der Schweiz sichern.</p>
- Chemikalienabkommen mit der EU
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