Koordination im Bereich Existenzsicherung auf nationaler Ebene

ShortId
09.3281
Id
20093281
Updated
28.07.2023 10:37
Language
de
Title
Koordination im Bereich Existenzsicherung auf nationaler Ebene
AdditionalIndexing
28;Bericht;Sozialversicherung;sozialer Schutz;Existenzminimum
1
  • L02K0104, sozialer Schutz
  • L03K020206, Bericht
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L04K01040204, Existenzminimum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In verschiedenen Revisionsvorschlägen zu den Sozialversicherungen werden Einsparungen auf der Leistungsseite verlangt, die sich auf die nachgelagerten Bereiche der Existenzsicherung auswirken. Gleichzeitig zeigt sich im föderalistischen System der bedarfsabhängigen Leistungen eine mangelnde Koordination mit den Sozialversicherungen, aber auch zwischen den einzelnen Bedarfsleistungen und der Sozialhilfe. Analysen über die Schwächen wurden in der Vergangenheit bereits erstellt, so auch in einem kürzlich erschienenen Bericht der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Dabei wurde auch die Idee eines Gesetzes zur Koordination der Existenzsicherungssysteme, das sich im Rahmen der geltenden Verfassung bewegt, lanciert. Zudem besteht der Vorschlag zur Schaffung eines Verfassungsartikels zur Integration und Existenzsicherung als Grundlage für ein Bundesrahmengesetz für die Existenzsicherung. Die Frage eines Bundesrahmengesetzes zur Existenzsicherung wurde auch an der Tagung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) am 12. März 2009 aus fachlicher Sicht beleuchtet. Der Bundesrat soll in seinem Bericht auch aufzeigen, ob er die Reformvorschläge der Kantone und der Skos für einen gangbaren Weg hält.</p>
  • <p>Der vom Postulat verlangte Bericht über das System der sozialen Sicherung müsste zwei Anforderungen erfüllen: einerseits kurzfristig Lösungen präsentieren, um in einer Zeit der Krise die soziale Sicherheit der Bevölkerung sicherzustellen, und andererseits das System zur Existenzsicherung im Hinblick auf längerfristige Massnahmen analysieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Erstellung eines globalen Berichts kein geeigneter Weg ist, um auf das erste Anliegen einzugehen. Er zieht stattdessen die Weiterführung des lancierten Massnahmenpakets zur Stärkung der Wirtschaftslage und der konjunkturellen Massnahmen vor.</p><p>Bezüglich der Analyse des Systems als Ganzes und im Besonderen der Koordination zwischen Sozialversicherungen und kantonalen bedarfsabhängigen Leistungen anerkennt der Bundesrat, dass das System komplex und eine Verbesserung der Effizienz sinnvoll ist. Die ersten Ergebnisse einer Studie über die Beziehungen zwischen Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Sozialhilfe, die im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen durchgeführt wurde (Fluder R. et al., Quantifizierung der Übergänge zwischen Systemen der Sozialen Sicherheit - IV, ALV und Sozialhilfe. Bern: BSV, 2009), relativieren jedoch die quantitative Bedeutung des oft kritisierten "Drehtüreffekts" zwischen diesen drei Instrumenten. Im untersuchten Zeitraum wurde nur eine geringe Zahl von Personen von einer Einrichtung zur nächsten weitergereicht, und die Betroffenen enden längst nicht immer bei der Sozialhilfe. In Kenntnis der Forderungen der Kantone, die problematische Auswirkungen der fehlenden Koordination auf die Sozialhilfe anführen, ist der Bundesrat der Ansicht, dass es Sache der Kantone ist, die Prüfung der Lage aus ihrer Sicht weiterzuführen und ihre konkreten Bedürfnisse zu definieren.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass es diesbezüglich zwei Entwicklungen gibt, deren Fortgang er beobachtet:</p><p>Einerseits befasste sich das Parlament bereits mehrfach mit der Existenzsicherung und möglichen Alternativen zum heutigen System. Die Arbeiten, die in Fortsetzung der Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates "Recht auf Existenzsicherung" (ad 92.426) geleistet wurden, führten zum Schluss, dass Teilreformen und Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung der Armut (06.3001 Mo. SGK-N) Vorrang haben sollten. Folglich arbeitet der Bund derzeit zusammen mit seinen Partnern aus Kantonen, Städten und Hilfsorganisationen an einer solchen Strategie. Der Bundesrat wird sich im Herbst 2009 zu den Ergebnissen dieser Zusammenarbeit äussern. Eine weitere parlamentarische Initiative, die eine strukturelle Neugestaltung des Systems forderte (07.453 pa. iv. Rossini), dies vor allem zur Lösung der Koordinationsprobleme, wurde nicht umgesetzt.</p><p>Andererseits wünschten die Kantone (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren) parallel zu diesen parlamentarischen Arbeiten eine Auseinandersetzung mit der Existenzsicherung auf politischer Ebene und nahmen mit dem Bund (Departement des Innern) einen landesweiten Dialog über die Sozialpolitik auf. Dieser Dialog läuft und sollte es ermöglichen, die Erwartungen aller Beteiligten zu präzisieren.</p><p>Aus diesen Gründen und beim derzeitigen Stand der Gespräche erachtet es der Bundesrat als nicht sinnvoll, einen Bericht zu erstellen und Stellung zu den Reformentwürfen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht über das gesamte System der sozialen Sicherung vorzulegen, in dem er aufzeigt, wie er in der heute schwierigen wirtschaftlichen Situation die soziale Sicherheit der Bevölkerung sicherzustellen gedenkt. Der Bericht soll die Schwächen und Probleme des heutigen Systems der Leistungen zur Existenzsicherung analysieren und geeignete Lösungsvorschläge enthalten.</p>
  • Koordination im Bereich Existenzsicherung auf nationaler Ebene
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In verschiedenen Revisionsvorschlägen zu den Sozialversicherungen werden Einsparungen auf der Leistungsseite verlangt, die sich auf die nachgelagerten Bereiche der Existenzsicherung auswirken. Gleichzeitig zeigt sich im föderalistischen System der bedarfsabhängigen Leistungen eine mangelnde Koordination mit den Sozialversicherungen, aber auch zwischen den einzelnen Bedarfsleistungen und der Sozialhilfe. Analysen über die Schwächen wurden in der Vergangenheit bereits erstellt, so auch in einem kürzlich erschienenen Bericht der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Dabei wurde auch die Idee eines Gesetzes zur Koordination der Existenzsicherungssysteme, das sich im Rahmen der geltenden Verfassung bewegt, lanciert. Zudem besteht der Vorschlag zur Schaffung eines Verfassungsartikels zur Integration und Existenzsicherung als Grundlage für ein Bundesrahmengesetz für die Existenzsicherung. Die Frage eines Bundesrahmengesetzes zur Existenzsicherung wurde auch an der Tagung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) am 12. März 2009 aus fachlicher Sicht beleuchtet. Der Bundesrat soll in seinem Bericht auch aufzeigen, ob er die Reformvorschläge der Kantone und der Skos für einen gangbaren Weg hält.</p>
    • <p>Der vom Postulat verlangte Bericht über das System der sozialen Sicherung müsste zwei Anforderungen erfüllen: einerseits kurzfristig Lösungen präsentieren, um in einer Zeit der Krise die soziale Sicherheit der Bevölkerung sicherzustellen, und andererseits das System zur Existenzsicherung im Hinblick auf längerfristige Massnahmen analysieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Erstellung eines globalen Berichts kein geeigneter Weg ist, um auf das erste Anliegen einzugehen. Er zieht stattdessen die Weiterführung des lancierten Massnahmenpakets zur Stärkung der Wirtschaftslage und der konjunkturellen Massnahmen vor.</p><p>Bezüglich der Analyse des Systems als Ganzes und im Besonderen der Koordination zwischen Sozialversicherungen und kantonalen bedarfsabhängigen Leistungen anerkennt der Bundesrat, dass das System komplex und eine Verbesserung der Effizienz sinnvoll ist. Die ersten Ergebnisse einer Studie über die Beziehungen zwischen Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Sozialhilfe, die im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen durchgeführt wurde (Fluder R. et al., Quantifizierung der Übergänge zwischen Systemen der Sozialen Sicherheit - IV, ALV und Sozialhilfe. Bern: BSV, 2009), relativieren jedoch die quantitative Bedeutung des oft kritisierten "Drehtüreffekts" zwischen diesen drei Instrumenten. Im untersuchten Zeitraum wurde nur eine geringe Zahl von Personen von einer Einrichtung zur nächsten weitergereicht, und die Betroffenen enden längst nicht immer bei der Sozialhilfe. In Kenntnis der Forderungen der Kantone, die problematische Auswirkungen der fehlenden Koordination auf die Sozialhilfe anführen, ist der Bundesrat der Ansicht, dass es Sache der Kantone ist, die Prüfung der Lage aus ihrer Sicht weiterzuführen und ihre konkreten Bedürfnisse zu definieren.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass es diesbezüglich zwei Entwicklungen gibt, deren Fortgang er beobachtet:</p><p>Einerseits befasste sich das Parlament bereits mehrfach mit der Existenzsicherung und möglichen Alternativen zum heutigen System. Die Arbeiten, die in Fortsetzung der Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates "Recht auf Existenzsicherung" (ad 92.426) geleistet wurden, führten zum Schluss, dass Teilreformen und Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung der Armut (06.3001 Mo. SGK-N) Vorrang haben sollten. Folglich arbeitet der Bund derzeit zusammen mit seinen Partnern aus Kantonen, Städten und Hilfsorganisationen an einer solchen Strategie. Der Bundesrat wird sich im Herbst 2009 zu den Ergebnissen dieser Zusammenarbeit äussern. Eine weitere parlamentarische Initiative, die eine strukturelle Neugestaltung des Systems forderte (07.453 pa. iv. Rossini), dies vor allem zur Lösung der Koordinationsprobleme, wurde nicht umgesetzt.</p><p>Andererseits wünschten die Kantone (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren) parallel zu diesen parlamentarischen Arbeiten eine Auseinandersetzung mit der Existenzsicherung auf politischer Ebene und nahmen mit dem Bund (Departement des Innern) einen landesweiten Dialog über die Sozialpolitik auf. Dieser Dialog läuft und sollte es ermöglichen, die Erwartungen aller Beteiligten zu präzisieren.</p><p>Aus diesen Gründen und beim derzeitigen Stand der Gespräche erachtet es der Bundesrat als nicht sinnvoll, einen Bericht zu erstellen und Stellung zu den Reformentwürfen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht über das gesamte System der sozialen Sicherung vorzulegen, in dem er aufzeigt, wie er in der heute schwierigen wirtschaftlichen Situation die soziale Sicherheit der Bevölkerung sicherzustellen gedenkt. Der Bericht soll die Schwächen und Probleme des heutigen Systems der Leistungen zur Existenzsicherung analysieren und geeignete Lösungsvorschläge enthalten.</p>
    • Koordination im Bereich Existenzsicherung auf nationaler Ebene

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