Sistierung der Revision des CO2-Gesetzes

ShortId
09.3306
Id
20093306
Updated
27.07.2023 19:33
Language
de
Title
Sistierung der Revision des CO2-Gesetzes
AdditionalIndexing
52;Kohlendioxid;Klimaveränderung;internationale Verhandlungen;Klimapolitik;CO2-Abgabe;Konvention UNO;Aufhebung einer Bestimmung;Stromerzeugung
1
  • L05K1701010502, CO2-Abgabe
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L05K1703030102, Stromerzeugung
  • L06K100202020501, Konvention UNO
  • L04K06020209, Klimaveränderung
  • L04K06010310, Klimapolitik
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gegenwärtig laufen die Verhandlungen zu einem möglichen Nachfolgeprotokoll von Kyoto. Konkrete Reduktionsziele oder eine allfällige Teilnahme sind dabei bisher von keiner Nation beschlossen worden. Klimapolitik ist eine globale Aufgabe. Emissionen kennen weder Landesgrenzen noch verbleiben sie an ihrem Ursprungsort. Für den Erfolg einer zukünftigen Klimapolitik ist es deshalb unabdingbar, dass Reduktionsziele im Rahmen von internationalen Verhandlungen beschlossen werden. Sololäufe und damit Regulierungen auf Vorrat sind angesichts dieser Tatsachen nicht zielführend, sondern schaden im Gegenteil dem jeweiligen Wirtschaftswachstum des vorauseilenden Landes. In der Schweiz sollen mit einer Revision des CO2-Gesetzes bereits heute konkrete Reduktionsziele und Massnahmen beschlossen werden, ohne die Beschlüsse der internationalen Staatengemeinschaft abzuwarten. Ein solches Vorgehen schadet unserem Land und stellt es klimapolitisch ins Abseits. Es ist daher zwingend, dass die anstehende Revision des CO2-Gesetzes so lange sistiert wird, bis die internationale Staatengemeinschaft konkrete Reduktionsziele und Massnahmen beschlossen hat. Bei der Festlegung von möglichen Reduktionszielen nach internationalen Beschlüssen ist insbesondere die praktisch emissionsfreie Schweizer Stromproduktion zu berücksichtigen.</p>
  • <p>Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Klimapolitik eine globale Aufgabe ist. Er will sich aber seine nationale Klimapolitik nicht von der internationalen Staatengemeinschaft diktieren lassen, sondern sich in den internationalen Verhandlungen aktiv einbringen und sich für die Interessen der Schweiz einsetzen. Die Prozesse auf nationaler und auf internationaler Ebene sind eng miteinander verknüpft und beeinflussen sich gegenseitig. Damit die Schweizer Delegation sich optimal in die internationalen Verhandlungen einbringen und die Interessen der Schweiz vertreten kann, muss der Bundesrat den Spielraum für die künftige Verpflichtung der Schweiz abstecken. Er hat daher eine Vernehmlassung über Reduktionsziele und Massnahmen bis 2020 durchgeführt. </p><p>Der Bundesrat ist auch durch das geltende CO2-Gesetz dazu verpflichtet, dem Parlament rechtzeitig Vorschläge für weitergehende Reduktionsziele zu unterbreiten. Zudem wurde im Februar 2008 die eidgenössische Volksinitiative "für ein gesundes Klima" eingereicht, die eine Reduktion der in der Schweiz ausgestossenen Treibhausgase um mindestens 30 Prozent fordert. Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2008 entschieden, der Initiative mit der Revision des CO2-Gesetzes einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Damit ist der Bundesrat an gesetzliche Fristen für die Erarbeitung der Botschaft zuhanden des Parlamentes gebunden. </p><p>Der Bundesrat wird in seinem Vorschlag für die Ausgestaltung der nationalen Klimapolitik nach 2012 das Reduktionspotenzial der Schweiz in allen Sektoren berücksichtigen (Verkehr, Gebäude, Stromproduktion usw.). Er wird seinen Vorschlag voraussichtlich im Spätsommer 2009 dem Parlament unterbreiten. Mit diesem Vorgehen im Vorfeld der internationalen Entscheidungen ist die Schweiz nicht allein. Beispielsweise haben sich die 27 EU-Mitgliedstaaten bereits zu einer gemeinsamen Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 verpflichtet. Das Europäische Parlament hat die entsprechenden Richtlinien im Dezember 2008, der Rat der Europäischen Union im April 2009 verabschiedet. Auch Norwegen hat international bekanntgegeben, dass es bis 2020 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Stand des Jahres 1990 um 30 Prozent senken will.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die anstehende Revision des CO2-Gesetzes ist so lange zu sistieren, bis die internationale Staatengemeinschaft verbindliche Ziele zur Reduktion der CO2-Emissionen beschlossen hat. Bei der Festlegung von Reduktionszielen ist der besonderen Situation der Schweiz bei der Stromproduktion angemessen Rechnung zu tragen.</p>
  • Sistierung der Revision des CO2-Gesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gegenwärtig laufen die Verhandlungen zu einem möglichen Nachfolgeprotokoll von Kyoto. Konkrete Reduktionsziele oder eine allfällige Teilnahme sind dabei bisher von keiner Nation beschlossen worden. Klimapolitik ist eine globale Aufgabe. Emissionen kennen weder Landesgrenzen noch verbleiben sie an ihrem Ursprungsort. Für den Erfolg einer zukünftigen Klimapolitik ist es deshalb unabdingbar, dass Reduktionsziele im Rahmen von internationalen Verhandlungen beschlossen werden. Sololäufe und damit Regulierungen auf Vorrat sind angesichts dieser Tatsachen nicht zielführend, sondern schaden im Gegenteil dem jeweiligen Wirtschaftswachstum des vorauseilenden Landes. In der Schweiz sollen mit einer Revision des CO2-Gesetzes bereits heute konkrete Reduktionsziele und Massnahmen beschlossen werden, ohne die Beschlüsse der internationalen Staatengemeinschaft abzuwarten. Ein solches Vorgehen schadet unserem Land und stellt es klimapolitisch ins Abseits. Es ist daher zwingend, dass die anstehende Revision des CO2-Gesetzes so lange sistiert wird, bis die internationale Staatengemeinschaft konkrete Reduktionsziele und Massnahmen beschlossen hat. Bei der Festlegung von möglichen Reduktionszielen nach internationalen Beschlüssen ist insbesondere die praktisch emissionsfreie Schweizer Stromproduktion zu berücksichtigen.</p>
    • <p>Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Klimapolitik eine globale Aufgabe ist. Er will sich aber seine nationale Klimapolitik nicht von der internationalen Staatengemeinschaft diktieren lassen, sondern sich in den internationalen Verhandlungen aktiv einbringen und sich für die Interessen der Schweiz einsetzen. Die Prozesse auf nationaler und auf internationaler Ebene sind eng miteinander verknüpft und beeinflussen sich gegenseitig. Damit die Schweizer Delegation sich optimal in die internationalen Verhandlungen einbringen und die Interessen der Schweiz vertreten kann, muss der Bundesrat den Spielraum für die künftige Verpflichtung der Schweiz abstecken. Er hat daher eine Vernehmlassung über Reduktionsziele und Massnahmen bis 2020 durchgeführt. </p><p>Der Bundesrat ist auch durch das geltende CO2-Gesetz dazu verpflichtet, dem Parlament rechtzeitig Vorschläge für weitergehende Reduktionsziele zu unterbreiten. Zudem wurde im Februar 2008 die eidgenössische Volksinitiative "für ein gesundes Klima" eingereicht, die eine Reduktion der in der Schweiz ausgestossenen Treibhausgase um mindestens 30 Prozent fordert. Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2008 entschieden, der Initiative mit der Revision des CO2-Gesetzes einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Damit ist der Bundesrat an gesetzliche Fristen für die Erarbeitung der Botschaft zuhanden des Parlamentes gebunden. </p><p>Der Bundesrat wird in seinem Vorschlag für die Ausgestaltung der nationalen Klimapolitik nach 2012 das Reduktionspotenzial der Schweiz in allen Sektoren berücksichtigen (Verkehr, Gebäude, Stromproduktion usw.). Er wird seinen Vorschlag voraussichtlich im Spätsommer 2009 dem Parlament unterbreiten. Mit diesem Vorgehen im Vorfeld der internationalen Entscheidungen ist die Schweiz nicht allein. Beispielsweise haben sich die 27 EU-Mitgliedstaaten bereits zu einer gemeinsamen Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 verpflichtet. Das Europäische Parlament hat die entsprechenden Richtlinien im Dezember 2008, der Rat der Europäischen Union im April 2009 verabschiedet. Auch Norwegen hat international bekanntgegeben, dass es bis 2020 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Stand des Jahres 1990 um 30 Prozent senken will.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die anstehende Revision des CO2-Gesetzes ist so lange zu sistieren, bis die internationale Staatengemeinschaft verbindliche Ziele zur Reduktion der CO2-Emissionen beschlossen hat. Bei der Festlegung von Reduktionszielen ist der besonderen Situation der Schweiz bei der Stromproduktion angemessen Rechnung zu tragen.</p>
    • Sistierung der Revision des CO2-Gesetzes

Back to List