Topsharing. Förderung der gemeinsamen Führungsverantwortung

ShortId
09.3315
Id
20093315
Updated
24.06.2025 23:29
Language
de
Title
Topsharing. Förderung der gemeinsamen Führungsverantwortung
AdditionalIndexing
04;Personalverwaltung;leitende/r Bundesangestellte/r;Führung;Teilzeitarbeit;Jobsharing;Frauenarbeit;Führungskraft
1
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
  • L06K070203030301, Jobsharing
  • L04K08020207, Führung
  • L05K0702030213, Teilzeitarbeit
  • L05K0702030205, Frauenarbeit
  • L04K07020102, Personalverwaltung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach wie vor gibt es wenig Frauen in Führungspositionen; und das obwohl heute mehr als die Hälfte der Studierenden Frauen sind. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist offensichtlich schwierig; gleichzeitig stellt sie aber eine der wichtigsten Herausforderungen der Arbeitswelt von morgen dar. Die hohen Anforderungen in der Arbeitswelt und die gesellschaftlichen Veränderungen zeigen, dass neue Strukturen entwickelt werden müssen. Neue Lebensentwürfe bedingen eine Überprüfung des heutigen Führungsverständnisses und der Arbeitsrollen. Teilzeitarbeit und die dadurch gewonnene Work-Life-Balance bieten eine gute Möglichkeit zur Stabilisierung in der immer anspruchsvoller werdenden Arbeitswelt.</p><p>Das Modell Topsharing - gemeinsame Führungsverantwortung - ist ein vor mehr als zehn Jahren entworfener innovativer Lösungsansatz. Das Modell bietet einen Rahmen, der die Bedürfnisse aller Beteiligten besser berücksichtigt und individuelle Fähigkeiten besser zur Geltung kommen lässt. Mehr Gleichgewicht zwischen Arbeits- und Privatleben wirkt erwiesenermassen gegen Stress, Übermüdung und Burnout; bei Frauen und Männern gleichermassen. Topsharing stärkt ausserdem die soziale und die kommunikative Kompetenz. So liegen denn auch die Vorteile für Menschen in Führungspositionen auf der Hand: mehr Zeit für die Familie; Kapazitäten, um andere Verantwortungen wahrzunehmen; Zeit für das Verfolgen eigener Ziele, wie etwa die Weiterbildung.</p><p>Das Modell Topsharing wurde bereits in drei Pilotfällen realisiert: bei der Swissre, bei der Weisbrod-Zürrer AG und im Eidgenössischen Finanzdepartement. Die externe Evaluation, die vom Institut für Wirtschaftsforschung der ETH Zürich durchgeführt wurde, bezeichnet die Umsetzung von Topsharing als "sehr erfolgreich" und die Effekte in den Pilotunternehmen als "insgesamt positiv". Somit ist das Modell Topsharing geeignet, um in der Personalpolitik des Bundes verankert zu werden. Dadurch kann der Bund eine Vorbildfunktion übernehmen, die auch aus gesellschaftspolitischer Sicht wichtig ist.</p>
  • <p>Im Bundespersonalgesetz steht, dass die Departemente dafür sorgen, dass die Angestellten ihre Verantwortung in Familie und Gesellschaft angemessen wahrnehmen können. Der Bundesrat befürwortet deshalb die aktive Förderung von Arbeitsformen, welche zur Chancengleichheit von Frau und Mann beitragen.</p><p>Das EPA stellt den Verwaltungseinheiten zu diesem Zweck eine Checkliste über die neuen Arbeitsformen zur Verfügung (http://intranet.infopers.admin.ch), welche namentlich das Jobsharing betreffen. Zudem organisierte das EPA im Jahr 2008 im Rahmen der Tagung zur Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung einen Workshop über die Förderung des Jobsharings für anspruchsvolle Leitungspositionen (Topsharing) in der Bundesverwaltung.</p><p>Angesichts der Grösse und des dezentralen Aufbaus der Bundesverwaltung fällt die Definition der personellen Arbeitsorganisation in die Zuständigkeit der Departemente und Bundesämter. Es obliegt demnach den Vorgesetzten, Vor- und Nachteile eines Jobsharings, auch in anspruchsvollen Leitungspositionen, für jeden Arbeitsplatz einzeln zu beurteilen, wobei sie die verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen sowie die Zielsetzungen der Organisationseinheit und die anstehenden Aufgaben berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen, um das Modell der gemeinsamen Führungsverantwortung (Topsharing) in seiner Personalpolitik zu verankern.</p>
  • Topsharing. Förderung der gemeinsamen Führungsverantwortung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach wie vor gibt es wenig Frauen in Führungspositionen; und das obwohl heute mehr als die Hälfte der Studierenden Frauen sind. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist offensichtlich schwierig; gleichzeitig stellt sie aber eine der wichtigsten Herausforderungen der Arbeitswelt von morgen dar. Die hohen Anforderungen in der Arbeitswelt und die gesellschaftlichen Veränderungen zeigen, dass neue Strukturen entwickelt werden müssen. Neue Lebensentwürfe bedingen eine Überprüfung des heutigen Führungsverständnisses und der Arbeitsrollen. Teilzeitarbeit und die dadurch gewonnene Work-Life-Balance bieten eine gute Möglichkeit zur Stabilisierung in der immer anspruchsvoller werdenden Arbeitswelt.</p><p>Das Modell Topsharing - gemeinsame Führungsverantwortung - ist ein vor mehr als zehn Jahren entworfener innovativer Lösungsansatz. Das Modell bietet einen Rahmen, der die Bedürfnisse aller Beteiligten besser berücksichtigt und individuelle Fähigkeiten besser zur Geltung kommen lässt. Mehr Gleichgewicht zwischen Arbeits- und Privatleben wirkt erwiesenermassen gegen Stress, Übermüdung und Burnout; bei Frauen und Männern gleichermassen. Topsharing stärkt ausserdem die soziale und die kommunikative Kompetenz. So liegen denn auch die Vorteile für Menschen in Führungspositionen auf der Hand: mehr Zeit für die Familie; Kapazitäten, um andere Verantwortungen wahrzunehmen; Zeit für das Verfolgen eigener Ziele, wie etwa die Weiterbildung.</p><p>Das Modell Topsharing wurde bereits in drei Pilotfällen realisiert: bei der Swissre, bei der Weisbrod-Zürrer AG und im Eidgenössischen Finanzdepartement. Die externe Evaluation, die vom Institut für Wirtschaftsforschung der ETH Zürich durchgeführt wurde, bezeichnet die Umsetzung von Topsharing als "sehr erfolgreich" und die Effekte in den Pilotunternehmen als "insgesamt positiv". Somit ist das Modell Topsharing geeignet, um in der Personalpolitik des Bundes verankert zu werden. Dadurch kann der Bund eine Vorbildfunktion übernehmen, die auch aus gesellschaftspolitischer Sicht wichtig ist.</p>
    • <p>Im Bundespersonalgesetz steht, dass die Departemente dafür sorgen, dass die Angestellten ihre Verantwortung in Familie und Gesellschaft angemessen wahrnehmen können. Der Bundesrat befürwortet deshalb die aktive Förderung von Arbeitsformen, welche zur Chancengleichheit von Frau und Mann beitragen.</p><p>Das EPA stellt den Verwaltungseinheiten zu diesem Zweck eine Checkliste über die neuen Arbeitsformen zur Verfügung (http://intranet.infopers.admin.ch), welche namentlich das Jobsharing betreffen. Zudem organisierte das EPA im Jahr 2008 im Rahmen der Tagung zur Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung einen Workshop über die Förderung des Jobsharings für anspruchsvolle Leitungspositionen (Topsharing) in der Bundesverwaltung.</p><p>Angesichts der Grösse und des dezentralen Aufbaus der Bundesverwaltung fällt die Definition der personellen Arbeitsorganisation in die Zuständigkeit der Departemente und Bundesämter. Es obliegt demnach den Vorgesetzten, Vor- und Nachteile eines Jobsharings, auch in anspruchsvollen Leitungspositionen, für jeden Arbeitsplatz einzeln zu beurteilen, wobei sie die verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen sowie die Zielsetzungen der Organisationseinheit und die anstehenden Aufgaben berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen, um das Modell der gemeinsamen Führungsverantwortung (Topsharing) in seiner Personalpolitik zu verankern.</p>
    • Topsharing. Förderung der gemeinsamen Führungsverantwortung

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