Umstellung auf Jungebermast. Massnahmeplan und Finanzierung

ShortId
09.3317
Id
20093317
Updated
28.07.2023 01:47
Language
de
Title
Umstellung auf Jungebermast. Massnahmeplan und Finanzierung
AdditionalIndexing
55;landwirtschaftliche Produktionsumstellung;Schwein;Schweinefleisch;Schlachttier;Tierhaltung;Lenkung der Agrarproduktion;Mast;Tierschutz;produktbezogene Direktzahlungen
1
  • L05K1401080104, Schwein
  • L05K1402050111, Schweinefleisch
  • L05K1401010207, Mast
  • L05K1401040104, landwirtschaftliche Produktionsumstellung
  • L04K14010102, Tierhaltung
  • L04K14010403, Lenkung der Agrarproduktion
  • L05K1401040401, produktbezogene Direktzahlungen
  • L06K140101030401, Schlachttier
  • L05K0601040802, Tierschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Ebermast ist die natürlichste und tierfreundlichste Methode. Die männlichen Jungtiere bleiben unversehrt und müssen weder kastriert noch geimpft, weder narkotisiert noch gespritzt werden. Eber weisen eine bessere Futterverwertung und einen höheren Magerfleischanteil auf. Nur wenige Tiere haben Ebergeruch. Die Zahl geruchsbelasteter oder unruhiger Tiere kann durch Optimierung von Fütterung, Haltung und Management minimiert werden. </p><p>Auch die gezielte Zucht kann zu weniger Ebergeruch führen. Wie der Bundesrat in der Antwort auf meine Interpellation 08.3777 festhält, wäre er bereit, im Rahmen der Festlegung finanzieller Mittel in der Schweinezucht diese auch dazu zu verwenden, "um für die Jungebermast geeignete Zuchtlinien gezielt zu fördern". Weiter muss die elektronische Spürnase - oder andere taugliche Methoden zur Erkennung geruchsbelasteter Schlachtkörper - im Hinblick auf ihre grossflächige Anwendung in den Schlachtbetrieben weiterentwickelt und finanziell gefördert werden. Alle Akteure wie die Schweinehalter, Grossmetzgereien, Konsumenten- und Tierschutzorganisationen sollen aktiv in die Umsetzung involviert werden. </p><p>Die Jungebermast bringt sowohl für Produzenten, Konsumentinnen und Konsumenten, Tierschutz und Handel Vorteile. Und sie gibt uns im Tierschutz und somit in unserer landwirtschaftlichen Qualitätsstrategie einen Vorsprung gegenüber dem europäischen Markt, respektive sie verhindert, dass die Schweizer Schweinefleischproduzenten wegen einer teuren Methode im Nachteil sind. </p><p>Denn in der EU, namentlich in den Niederlanden, ist - zwar etwas zeitverschoben zur Schweiz - das Thema "Ferkelkastration" ebenfalls lanciert, ebenso in Norwegen. Und es wird auf die Unversehrtheit der Ferkel gesetzt! </p><p>Aus all diesen Gründen sollte die Schweiz ab 2015 auf die Kastration von Ferkeln ebenfalls verzichten und die Zeit bis dann für die Umstellung auf Jungebermast mit finanziellen Fördermitteln und Steuerung durch den Bund aktiv angehen.</p>
  • <p>Der Bundesrat begrüsst die Bestrebungen für eine Umstellung der Schweineproduktion auf Jungebermast. Aus heutiger Sicht ist allerdings völlig offen, ob die fachlichen Voraussetzungen, wie z. B. die züchterischen Anpassungen, bis zu dem von der Motionärin geforderten Zeitpunkt erfüllt sein werden. Insbesondere wird die Jungebermast in der Schweiz erst erfolgreich sein, wenn eine objektive Erkennungsmethode für geruchsbelastetes Fleisch zur Verfügung steht. Die elektronische Nase für Ebergeruch steht jedoch erst am Anfang der technologischen Entwicklung. Zudem sollte eine völlige Umstellung auf Jungebermast in Abstimmung mit der diesbezüglichen Entwicklung in der EU erfolgen, da diese Thematik den Handel mit der Europäischen Union tangiert. </p><p>Die Förderung der Jungebermast muss primär über die schweizerische Schweinebranche (Produzenten und Abnehmer) und mit der Weiterentwicklung der elektronischen Spürnase für Ebergeruch erfolgen. Gestützt auf die Verordnung über die Tierzucht (SR 916.310) unterstützt der Bund die schweizerische Schweinezucht mit jährlich höchstens 3,4 Millionen Franken. Im Rahmen der Festlegung der züchterischen Massnahmen durch die Zuchtorganisationen können diese Mittel auch dazu verwendet werden, um für die Jungebermast geeignete Zuchtlinien gezielt zu fördern.</p><p>Ein staatlicher Massnahmeplan für eine völlige Umstellung auf die Jungebermast auf das Jahr 2015 ist unter diesen Gegebenheiten nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Massnahmeplan zur vollständigen Umstellung auf Jungebermast in der Schweiz bis 2015 vorzulegen. Der Massnahmeplan muss sowohl einen Fahrplan für die Umstellung, die gezielten Fördermassnahmen und deren Finanzierung sowie die Zusammenarbeit unter allen Akteuren beinhalten.</p>
  • Umstellung auf Jungebermast. Massnahmeplan und Finanzierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ebermast ist die natürlichste und tierfreundlichste Methode. Die männlichen Jungtiere bleiben unversehrt und müssen weder kastriert noch geimpft, weder narkotisiert noch gespritzt werden. Eber weisen eine bessere Futterverwertung und einen höheren Magerfleischanteil auf. Nur wenige Tiere haben Ebergeruch. Die Zahl geruchsbelasteter oder unruhiger Tiere kann durch Optimierung von Fütterung, Haltung und Management minimiert werden. </p><p>Auch die gezielte Zucht kann zu weniger Ebergeruch führen. Wie der Bundesrat in der Antwort auf meine Interpellation 08.3777 festhält, wäre er bereit, im Rahmen der Festlegung finanzieller Mittel in der Schweinezucht diese auch dazu zu verwenden, "um für die Jungebermast geeignete Zuchtlinien gezielt zu fördern". Weiter muss die elektronische Spürnase - oder andere taugliche Methoden zur Erkennung geruchsbelasteter Schlachtkörper - im Hinblick auf ihre grossflächige Anwendung in den Schlachtbetrieben weiterentwickelt und finanziell gefördert werden. Alle Akteure wie die Schweinehalter, Grossmetzgereien, Konsumenten- und Tierschutzorganisationen sollen aktiv in die Umsetzung involviert werden. </p><p>Die Jungebermast bringt sowohl für Produzenten, Konsumentinnen und Konsumenten, Tierschutz und Handel Vorteile. Und sie gibt uns im Tierschutz und somit in unserer landwirtschaftlichen Qualitätsstrategie einen Vorsprung gegenüber dem europäischen Markt, respektive sie verhindert, dass die Schweizer Schweinefleischproduzenten wegen einer teuren Methode im Nachteil sind. </p><p>Denn in der EU, namentlich in den Niederlanden, ist - zwar etwas zeitverschoben zur Schweiz - das Thema "Ferkelkastration" ebenfalls lanciert, ebenso in Norwegen. Und es wird auf die Unversehrtheit der Ferkel gesetzt! </p><p>Aus all diesen Gründen sollte die Schweiz ab 2015 auf die Kastration von Ferkeln ebenfalls verzichten und die Zeit bis dann für die Umstellung auf Jungebermast mit finanziellen Fördermitteln und Steuerung durch den Bund aktiv angehen.</p>
    • <p>Der Bundesrat begrüsst die Bestrebungen für eine Umstellung der Schweineproduktion auf Jungebermast. Aus heutiger Sicht ist allerdings völlig offen, ob die fachlichen Voraussetzungen, wie z. B. die züchterischen Anpassungen, bis zu dem von der Motionärin geforderten Zeitpunkt erfüllt sein werden. Insbesondere wird die Jungebermast in der Schweiz erst erfolgreich sein, wenn eine objektive Erkennungsmethode für geruchsbelastetes Fleisch zur Verfügung steht. Die elektronische Nase für Ebergeruch steht jedoch erst am Anfang der technologischen Entwicklung. Zudem sollte eine völlige Umstellung auf Jungebermast in Abstimmung mit der diesbezüglichen Entwicklung in der EU erfolgen, da diese Thematik den Handel mit der Europäischen Union tangiert. </p><p>Die Förderung der Jungebermast muss primär über die schweizerische Schweinebranche (Produzenten und Abnehmer) und mit der Weiterentwicklung der elektronischen Spürnase für Ebergeruch erfolgen. Gestützt auf die Verordnung über die Tierzucht (SR 916.310) unterstützt der Bund die schweizerische Schweinezucht mit jährlich höchstens 3,4 Millionen Franken. Im Rahmen der Festlegung der züchterischen Massnahmen durch die Zuchtorganisationen können diese Mittel auch dazu verwendet werden, um für die Jungebermast geeignete Zuchtlinien gezielt zu fördern.</p><p>Ein staatlicher Massnahmeplan für eine völlige Umstellung auf die Jungebermast auf das Jahr 2015 ist unter diesen Gegebenheiten nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Massnahmeplan zur vollständigen Umstellung auf Jungebermast in der Schweiz bis 2015 vorzulegen. Der Massnahmeplan muss sowohl einen Fahrplan für die Umstellung, die gezielten Fördermassnahmen und deren Finanzierung sowie die Zusammenarbeit unter allen Akteuren beinhalten.</p>
    • Umstellung auf Jungebermast. Massnahmeplan und Finanzierung

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