Finanzierung von Konzerngesellschaften. Praxisänderung betreffend steuerliche Hindernisse

ShortId
09.3322
Id
20093322
Updated
28.07.2023 12:22
Language
de
Title
Finanzierung von Konzerngesellschaften. Praxisänderung betreffend steuerliche Hindernisse
AdditionalIndexing
24;Steuerbefreiung;Unternehmenssteuer;Umsatzsteuer;Stempelsteuer;Emission von Wertpapieren;Unternehmensgruppe;Steuer auf Finanztransaktionen;Aufhebung einer Bestimmung;Verrechnungssteuer;Anleihe
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L05K0703010206, Unternehmensgruppe
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L04K11070106, Stempelsteuer
  • L05K1107040601, Verrechnungssteuer
  • L04K11070102, Umsatzsteuer
  • L05K1107010202, Steuer auf Finanztransaktionen
  • L04K11060106, Emission von Wertpapieren
  • L04K11040301, Anleihe
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Konzernfinanzierungen schweizerischer Unternehmen unterliegen heute aufgrund von Merkblättern der ESTV der Stempelabgabe und der Verrechnungssteuer, sobald sie gewisse tief angesetzte Grenzwerte erreichen. Die parlamentarische Initiative Frick 07.448 fordert zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz daher die Befreiung von konzerninternen Finanzierungen von der Emissions- und Umsatzabgabe sowie von der Verrechnungssteuer. Gemäss Medienmitteilung des EFD vom 10. Dezember 2008 soll diese Forderung in die nächste Unternehmenssteuerreform einbezogen werden: "Die zentralen Elemente der Reform sind die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigen- und Fremdkapital sowie die Beseitigung von steuerlichen Hindernissen bei der Konzernfinanzierung ... Die Emissionsabgabe auf Fremdkapital ihrerseits behindert die Finanzierungstätigkeit namentlich von internationalen Konzernen. Wenn konzerninterne Transaktionen von der Verrechnungs- und der Stempelsteuer befreit werden, wird der Standort Schweiz für Unternehmen attraktiver. Das erhöht das Steueraufkommen und schafft hoch qualifizierte Arbeitsplätze."</p>
  • <p>Der Bundesrat hat im Dezember 2008 entschieden, die Konzernfinanzierung in den Bereichen des Eigen- und Fremdkapitals in die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III aufzunehmen und dem Parlament eine gesetzliche Lösung vorzuschlagen. Grundlage dieser Vorschläge ist die vom Parlament angenommene Motion Bührer 04.3736 und die erst vom Ständerat am 30. September 2008 angenommene Motion der WAK-S 08.3239. Dieser Vorstoss ersetzt die vom Interpellanten erwähnte, aber vom Initianten zurückgezogene parlamentarische Initiative Frick 07.448. Die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage ist im Gange.</p><p>Der Fragenkomplex rund um die Konzernfinanzierung durch Eigen- und Fremdkapital ist Teil der in Vorbereitung stehenden Unternehmenssteuerreform III. Dabei werden verschiedene Optionen geprüft. Die zu treffende Lösung soll die durch den Interpellanten aufgeworfene Problematik tatsächlich lösen. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass für die Erhebung der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben keine rechtlichen Bestimmungen bestehen, die nur für Konzerne anwendbar sind. Die steuerlichen Begriffe wie "Obligationen" oder "Kundenguthaben" gelten für alle davon betroffenen Steuersubjekte (Gemeinwesen, Geldinstitute, Industrie usw.). Diese Steuerobjekte unterliegen aufgrund der Steuergesetze der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben und nicht gestützt auf die Merkblätter. Die Merkblätter der Eidgenössischen Steuerverwaltung bezwecken lediglich, für den Vollzug des Gesetzes zugunsten der Praktikabilität klare Grenzen zu setzen, ohne damit den Rahmen der Legalität zu verletzen.</p><p>Da die Merkblätter der Verwaltung lediglich präzisierenden Charakter haben, dürfen sie nicht so ausgestaltet sein, dass sie dem Normzweck des Gesetzes zuwiderlaufen. Der Bundesrat möchte im Übrigen keine Sofortmassnahmen treffen, bevor er sich eine Gesamtsicht über die Lösungsvorschläge der Unternehmenssteuerreform III verschafft hat.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wieso passt der Bundesrat, im Sinne einer Sofortmassnahme, nicht die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Konzernfinanzierung - insbesondere den Obligationenbegriff - dahingehend an, dass die erkannten negativen Verrechnungs- und Stempelsteuerfolgen per sofort verhindert werden?</p>
  • Finanzierung von Konzerngesellschaften. Praxisänderung betreffend steuerliche Hindernisse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Konzernfinanzierungen schweizerischer Unternehmen unterliegen heute aufgrund von Merkblättern der ESTV der Stempelabgabe und der Verrechnungssteuer, sobald sie gewisse tief angesetzte Grenzwerte erreichen. Die parlamentarische Initiative Frick 07.448 fordert zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz daher die Befreiung von konzerninternen Finanzierungen von der Emissions- und Umsatzabgabe sowie von der Verrechnungssteuer. Gemäss Medienmitteilung des EFD vom 10. Dezember 2008 soll diese Forderung in die nächste Unternehmenssteuerreform einbezogen werden: "Die zentralen Elemente der Reform sind die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigen- und Fremdkapital sowie die Beseitigung von steuerlichen Hindernissen bei der Konzernfinanzierung ... Die Emissionsabgabe auf Fremdkapital ihrerseits behindert die Finanzierungstätigkeit namentlich von internationalen Konzernen. Wenn konzerninterne Transaktionen von der Verrechnungs- und der Stempelsteuer befreit werden, wird der Standort Schweiz für Unternehmen attraktiver. Das erhöht das Steueraufkommen und schafft hoch qualifizierte Arbeitsplätze."</p>
    • <p>Der Bundesrat hat im Dezember 2008 entschieden, die Konzernfinanzierung in den Bereichen des Eigen- und Fremdkapitals in die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III aufzunehmen und dem Parlament eine gesetzliche Lösung vorzuschlagen. Grundlage dieser Vorschläge ist die vom Parlament angenommene Motion Bührer 04.3736 und die erst vom Ständerat am 30. September 2008 angenommene Motion der WAK-S 08.3239. Dieser Vorstoss ersetzt die vom Interpellanten erwähnte, aber vom Initianten zurückgezogene parlamentarische Initiative Frick 07.448. Die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage ist im Gange.</p><p>Der Fragenkomplex rund um die Konzernfinanzierung durch Eigen- und Fremdkapital ist Teil der in Vorbereitung stehenden Unternehmenssteuerreform III. Dabei werden verschiedene Optionen geprüft. Die zu treffende Lösung soll die durch den Interpellanten aufgeworfene Problematik tatsächlich lösen. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass für die Erhebung der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben keine rechtlichen Bestimmungen bestehen, die nur für Konzerne anwendbar sind. Die steuerlichen Begriffe wie "Obligationen" oder "Kundenguthaben" gelten für alle davon betroffenen Steuersubjekte (Gemeinwesen, Geldinstitute, Industrie usw.). Diese Steuerobjekte unterliegen aufgrund der Steuergesetze der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben und nicht gestützt auf die Merkblätter. Die Merkblätter der Eidgenössischen Steuerverwaltung bezwecken lediglich, für den Vollzug des Gesetzes zugunsten der Praktikabilität klare Grenzen zu setzen, ohne damit den Rahmen der Legalität zu verletzen.</p><p>Da die Merkblätter der Verwaltung lediglich präzisierenden Charakter haben, dürfen sie nicht so ausgestaltet sein, dass sie dem Normzweck des Gesetzes zuwiderlaufen. Der Bundesrat möchte im Übrigen keine Sofortmassnahmen treffen, bevor er sich eine Gesamtsicht über die Lösungsvorschläge der Unternehmenssteuerreform III verschafft hat.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wieso passt der Bundesrat, im Sinne einer Sofortmassnahme, nicht die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Konzernfinanzierung - insbesondere den Obligationenbegriff - dahingehend an, dass die erkannten negativen Verrechnungs- und Stempelsteuerfolgen per sofort verhindert werden?</p>
    • Finanzierung von Konzerngesellschaften. Praxisänderung betreffend steuerliche Hindernisse

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