Revision des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

ShortId
09.3326
Id
20093326
Updated
28.07.2023 11:33
Language
de
Title
Revision des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
AdditionalIndexing
24;Rechtshilfe;Interessen der Schweiz im Ausland;Bankgeheimnis;Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht;Informationsaustausch
1
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L06K050102010205, Steuerstrafrecht
  • L03K100106, Interessen der Schweiz im Ausland
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L04K11040208, Bankgeheimnis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Situation des Finanzplatzes Schweiz und damit auch die des Werkplatzes Schweiz und insbesondere die Bedrohung des schweizerischen Bankgeheimnisses sind ein ernstes Problem. Der Begriff "Bankgeheimnis", der sich längst eingebürgert hat, muss an dieser Stelle dringend präzisiert oder ausgedeutscht werden. Es geht ja nicht, wie man meinen könnte, um den Schutz geheimer Bankinformationen. Es geht vielmehr um einen angemessenen Schutz der Bankkundendaten, also primär um den Schutz der Privatsphäre der Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Und an diesem Schutz darf nicht gerüttelt werden. Er ist eine Errungenschaft, die tief verwurzelt ist, die sich im Inland sehr bewährt hat und die auch absolut kein Schlupfloch für Steuerdelikte darstellt.</p><p>Die Unterscheidung, wie sie die Schweiz beim Bankgeheimnis in Bezug auf das Inland kennt, muss gegen aussen neu definiert werden. Die ersten Versuche der Regierung, das Bankkundengeheimnis gegenüber dem Ausland neu zu definieren, sind zwar begrüssenswert, müssen aber noch einen Schritt weiter gehen. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vorzulegen. Danach wird für Fiskaldelikte internationale Rechtshilfe geleistet, wenn ansonsten wichtige Interessen der Schweiz bedroht wären.</p><p>Dabei gilt es selbstverständlich aber ganz klar zu berücksichtigen, dass der Finanzplatz Schweiz wieder konsolidiert werden muss. Der Angriff durch Exponenten des Auslands, zum Teil absolut unter der Gürtellinie, darf die Schweiz nicht zu unüberlegten Schnellschüssen verleiten.</p><p>Auch darf die Thematik Bankgeheimnis nicht von der Ursache der Finanzkrise ablenken.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament umgehend eine Revision des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vorzulegen, wonach für Fiskaldelikte in Ausnahmefällen Rechtshilfe zulässig sein soll, wenn ansonsten wesentliche Interessen der Schweiz erheblich beeinträchtigt werden. Nicht in der Gesetzesrevision vorzusehen ist ein automatisierter Informationsaustausch.</p>
  • Revision des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Situation des Finanzplatzes Schweiz und damit auch die des Werkplatzes Schweiz und insbesondere die Bedrohung des schweizerischen Bankgeheimnisses sind ein ernstes Problem. Der Begriff "Bankgeheimnis", der sich längst eingebürgert hat, muss an dieser Stelle dringend präzisiert oder ausgedeutscht werden. Es geht ja nicht, wie man meinen könnte, um den Schutz geheimer Bankinformationen. Es geht vielmehr um einen angemessenen Schutz der Bankkundendaten, also primär um den Schutz der Privatsphäre der Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Und an diesem Schutz darf nicht gerüttelt werden. Er ist eine Errungenschaft, die tief verwurzelt ist, die sich im Inland sehr bewährt hat und die auch absolut kein Schlupfloch für Steuerdelikte darstellt.</p><p>Die Unterscheidung, wie sie die Schweiz beim Bankgeheimnis in Bezug auf das Inland kennt, muss gegen aussen neu definiert werden. Die ersten Versuche der Regierung, das Bankkundengeheimnis gegenüber dem Ausland neu zu definieren, sind zwar begrüssenswert, müssen aber noch einen Schritt weiter gehen. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vorzulegen. Danach wird für Fiskaldelikte internationale Rechtshilfe geleistet, wenn ansonsten wichtige Interessen der Schweiz bedroht wären.</p><p>Dabei gilt es selbstverständlich aber ganz klar zu berücksichtigen, dass der Finanzplatz Schweiz wieder konsolidiert werden muss. Der Angriff durch Exponenten des Auslands, zum Teil absolut unter der Gürtellinie, darf die Schweiz nicht zu unüberlegten Schnellschüssen verleiten.</p><p>Auch darf die Thematik Bankgeheimnis nicht von der Ursache der Finanzkrise ablenken.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament umgehend eine Revision des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vorzulegen, wonach für Fiskaldelikte in Ausnahmefällen Rechtshilfe zulässig sein soll, wenn ansonsten wesentliche Interessen der Schweiz erheblich beeinträchtigt werden. Nicht in der Gesetzesrevision vorzusehen ist ein automatisierter Informationsaustausch.</p>
    • Revision des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Back to List