Lohngleichheitsdialog in der Bundesverwaltung

ShortId
09.3332
Id
20093332
Updated
25.06.2025 00:07
Language
de
Title
Lohngleichheitsdialog in der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
04;15;Beziehungen zwischen den Sozialpartnern;Gleichstellung von Mann und Frau;Lohngleichheit;Bundesverwaltung;Stellung der Frau
1
  • L05K0702010305, Lohngleichheit
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L04K07020401, Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L03K010104, Stellung der Frau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist immer noch nicht erreicht. Die bisher ergriffenen Massnahmen zur Beseitigung der diskriminierenden Lohnunterschiede reichen nicht aus. Anfang März hat Bundesrat Couchepin den Lohngleichheitsdialog lanciert. Seit dem 1. März 2009 erhalten die Schweizer Unternehmen die Möglichkeit, sich dem Lohngleichheitsdialog anzuschliessen. Die Unternehmungen unterzeichnen zu diesem Zweck eine Einzelvereinbarung mit der zuständigen Gewerkschaft. Sie verpflichten sich damit, das Lohnsystem freiwillig auf allfällige Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen. </p><p>Um hinsichtlich der Forderung nach Lohngleichheit glaubhaft zu wirken, soll der Bund, als Arbeitgeber, sich ebenfalls am Lohngleichheitsdialog beteiligen. Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (2008) zeigten auf, dass die Lohngleichheit auch beim Bund noch nicht umgesetzt ist. </p><p>Der Bund soll mit gutem Beispiel vorangehen und das, was er von den Privatunternehmen wünscht, auch selber durchführen. Dadurch verleiht der Bund dem Lohngleichheitsdialog eine hohe Glaubwürdigkeit, und er ermuntert mit seinem Engagement andere Unternehmen zur Nachahmung.</p>
  • <p>Der Bundesrat misst der Lohngleichheit von Mann und Frau grosse Bedeutung bei und hat sich bereits mehrfach zum Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" bekannt. Zur Unterstützung der konkreten Umsetzung dieses Grundsatzes in der Praxis wurde das Lohnsystem der Bundesverwaltung so ausgestaltet, dass es grundsätzlich weder eine direkte noch eine indirekte Diskriminierung zulässt.</p><p>Nebst dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau vom 24. März 1995 (GlG), das insbesondere ein Diskriminierungsverbot für die Entlöhnung enthält, verfügt der Bund mit dem Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 (BPG) über Sonderbestimmungen, welche die Umsetzung von Massnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit sowie der Gleichbehandlung von Mann und Frau vorsehen. Die Arbeitsverhältnisse des Personals in den Einheiten der Bundesverwaltung sind in der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001 (BPV) geregelt.</p><p>Um die Einhaltung der Lohngleichheit zu gewährleisten, stellt das Eidgenössische Personalamt (EPA) der Bundesverwaltung konkret einen Leitfaden zur Verfügung, der als Benutzeranleitung für das Lohngleichheitsinstrument Logib dient. Der Leitfaden wurde mit der fachlichen Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau realisiert. Da es sich um eine zentrale Führungsaufgabe handelt, sind die Departemente und die Bundesämter für die Durchführung des Logib-Tests zuständig. Die Verwaltungseinheiten werden ermutigt, den Test durchzuführen, was im Übrigen bereits in mehreren Departementen (EVD, UVEK, EDA, EDI) der Fall war. Das EPA verpflichtet sich ausserdem zu weiteren Sensibilisierungsmassnahmen, die sich an Vorgesetzte, Personalfachleute und Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau richten.</p><p>Der "Lohngleichheitsdialog" wurde von den Sozialpartnern und vom Bund selbst, nämlich vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung, dem Bundesamt für Justiz und dem Staatssekretariat für Wirtschaft initiiert. Der Bundesrat unterstützt dieses Projekt und ermutigt die Departemente und die Bundesämter, denen die Durchsetzung einer diskriminierungsfreien Entlöhnung obliegt, am Dialog teilzunehmen. In Anbetracht der geltenden Gesetzesbestimmungen und der auf diesem Gebiet bereits realisierten Massnahmen erachtet er dieses Vorgehen für die Bundesverwaltung als am besten geeignet.</p><p>Der Bundesrat ist ein Verfechter pragmatischer Lösungen zur Verwirklichung der Gleichheit von Mann und Frau. Das Projekt "Lohngleichheitsdialog" entspricht seinen Vorstellungen voll und ganz. Er unterstützt deshalb die Sozialpartner und alle Unternehmen in ihren Bemühungen, der Lohngleichheit endlich zum Durchbruch zu verhelfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Schritte einzuleiten, damit sich der Bund als Arbeitgeber dem "Lohngleichheitsdialog" anschliesst. Dazu unterschreibt der Bund mit den Verbänden des Bundespersonalverbandes eine Einzelvereinbarung. Darin verpflichtet er sich, die Löhne des Bundespersonals auf allfällige Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen.</p>
  • Lohngleichheitsdialog in der Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist immer noch nicht erreicht. Die bisher ergriffenen Massnahmen zur Beseitigung der diskriminierenden Lohnunterschiede reichen nicht aus. Anfang März hat Bundesrat Couchepin den Lohngleichheitsdialog lanciert. Seit dem 1. März 2009 erhalten die Schweizer Unternehmen die Möglichkeit, sich dem Lohngleichheitsdialog anzuschliessen. Die Unternehmungen unterzeichnen zu diesem Zweck eine Einzelvereinbarung mit der zuständigen Gewerkschaft. Sie verpflichten sich damit, das Lohnsystem freiwillig auf allfällige Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen. </p><p>Um hinsichtlich der Forderung nach Lohngleichheit glaubhaft zu wirken, soll der Bund, als Arbeitgeber, sich ebenfalls am Lohngleichheitsdialog beteiligen. Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (2008) zeigten auf, dass die Lohngleichheit auch beim Bund noch nicht umgesetzt ist. </p><p>Der Bund soll mit gutem Beispiel vorangehen und das, was er von den Privatunternehmen wünscht, auch selber durchführen. Dadurch verleiht der Bund dem Lohngleichheitsdialog eine hohe Glaubwürdigkeit, und er ermuntert mit seinem Engagement andere Unternehmen zur Nachahmung.</p>
    • <p>Der Bundesrat misst der Lohngleichheit von Mann und Frau grosse Bedeutung bei und hat sich bereits mehrfach zum Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" bekannt. Zur Unterstützung der konkreten Umsetzung dieses Grundsatzes in der Praxis wurde das Lohnsystem der Bundesverwaltung so ausgestaltet, dass es grundsätzlich weder eine direkte noch eine indirekte Diskriminierung zulässt.</p><p>Nebst dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau vom 24. März 1995 (GlG), das insbesondere ein Diskriminierungsverbot für die Entlöhnung enthält, verfügt der Bund mit dem Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 (BPG) über Sonderbestimmungen, welche die Umsetzung von Massnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit sowie der Gleichbehandlung von Mann und Frau vorsehen. Die Arbeitsverhältnisse des Personals in den Einheiten der Bundesverwaltung sind in der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001 (BPV) geregelt.</p><p>Um die Einhaltung der Lohngleichheit zu gewährleisten, stellt das Eidgenössische Personalamt (EPA) der Bundesverwaltung konkret einen Leitfaden zur Verfügung, der als Benutzeranleitung für das Lohngleichheitsinstrument Logib dient. Der Leitfaden wurde mit der fachlichen Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau realisiert. Da es sich um eine zentrale Führungsaufgabe handelt, sind die Departemente und die Bundesämter für die Durchführung des Logib-Tests zuständig. Die Verwaltungseinheiten werden ermutigt, den Test durchzuführen, was im Übrigen bereits in mehreren Departementen (EVD, UVEK, EDA, EDI) der Fall war. Das EPA verpflichtet sich ausserdem zu weiteren Sensibilisierungsmassnahmen, die sich an Vorgesetzte, Personalfachleute und Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau richten.</p><p>Der "Lohngleichheitsdialog" wurde von den Sozialpartnern und vom Bund selbst, nämlich vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung, dem Bundesamt für Justiz und dem Staatssekretariat für Wirtschaft initiiert. Der Bundesrat unterstützt dieses Projekt und ermutigt die Departemente und die Bundesämter, denen die Durchsetzung einer diskriminierungsfreien Entlöhnung obliegt, am Dialog teilzunehmen. In Anbetracht der geltenden Gesetzesbestimmungen und der auf diesem Gebiet bereits realisierten Massnahmen erachtet er dieses Vorgehen für die Bundesverwaltung als am besten geeignet.</p><p>Der Bundesrat ist ein Verfechter pragmatischer Lösungen zur Verwirklichung der Gleichheit von Mann und Frau. Das Projekt "Lohngleichheitsdialog" entspricht seinen Vorstellungen voll und ganz. Er unterstützt deshalb die Sozialpartner und alle Unternehmen in ihren Bemühungen, der Lohngleichheit endlich zum Durchbruch zu verhelfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Schritte einzuleiten, damit sich der Bund als Arbeitgeber dem "Lohngleichheitsdialog" anschliesst. Dazu unterschreibt der Bund mit den Verbänden des Bundespersonalverbandes eine Einzelvereinbarung. Darin verpflichtet er sich, die Löhne des Bundespersonals auf allfällige Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen.</p>
    • Lohngleichheitsdialog in der Bundesverwaltung

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