Weiterentwicklung der Telekommunikation

ShortId
09.3333
Id
20093333
Updated
28.07.2023 12:11
Language
de
Title
Weiterentwicklung der Telekommunikation
AdditionalIndexing
34;Wettbewerb;Interkonnektion;Swisscom;marktbeherrschende Stellung
1
  • L05K1202020104, Interkonnektion
  • L05K1202020107, Swisscom
  • L05K0703010104, marktbeherrschende Stellung
  • L03K070301, Wettbewerb
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Liberalisierung der Telekommunikation hat Erfolge gezeitigt: Jeder Kunde kann seinen Telekom-Anbieter frei wählen; die Preise für Gespräche sind deutlich gefallen. Sichtbar wurden aber auch die Grenzen des Wettbewerbs: Im Bereich der letzten Meile sind die Preise unverändert, und Swisscom hat weiterhin einen Marktanteil von über 90 Prozent.</p><p>Echter Wettbewerb wäre im Anschlussbereich nur möglich, wenn mehrere Netze gebaut würden. Das macht aber keinen Sinn und wäre viel zu teuer. Darum wurde mit der letzten Gesetzesrevision die Swisscom verpflichtet, den Zugriff auf die letzte Meile freizugeben und anderen Anbietern zu gleichen Bedingungen zu ermöglichen. Doch bleiben ungelöste Probleme: Lange Streitereien um die Zugangspreise und erforderliche Interventionen der Wettbewerbskommission verzögern die Entwicklung. Uneinigkeit besteht auch beim Glasfaserausbau, und zudem nimmt die Dominanz von Swisscom laufend zu.</p><p>Diese Probleme gründen im Umstand, dass Swisscom sowohl als "Lieferantin" der letzten Meile wie auch als Konkurrentin auf dem Endkundenmarkt tätig ist. Diese Vermischung schafft für Swisscom wirtschaftliche Anreize und tatsächliche Möglichkeiten zur Steuerung des Marktes und zur Diskriminierung der Konkurrenz. Eine nachhaltige Lösung dieser Interessenkonflikte kann nur durch eine klare Aufteilung und Trennung der Geschäftstätigkeit der Swisscom herbeigeführt werden: in ein eigenes Geschäftsfeld letzte Meile einerseits und in alle übrigen Swisscom-Geschäfte andererseits.</p><p>Dies ermöglicht diskriminierungsfreie Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer, fördert den Wettbewerb, steigert die Angebotsvielfalt und ergibt Mehrwert für alle Benutzer. Die Netzeffizienz wird durch bessere Auslastung zufolge gemeinsamer Nutzung erhöht, und Probleme beim Ausbau neuer Infrastrukturen (Glasfasernetze) werden vermieden. Zudem schafft die geforderte Trennung neue Möglichkeiten in der Privatisierungsdiskussion, aber auch bei der Berücksichtigung der Landesinteressen und der sicherheitspolitischen Belange.</p><p>Der Bundesrat kann die geforderte Geschäftsfeldertrennung auch als Swisscom-Eigner durchsetzen und so das Ziel der Motion erfüllen.</p>
  • <p>Die vom Motionär vorgeschlagene Möglichkeit einer Trennung des Geschäftes mit der letzten Meile von den übrigen Geschäftsbereichen marktbeherrschender Anbieterinnen (mittels funktionaler oder gar struktureller Trennung) ist eine einschneidende Massnahme, welche nur dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn im betreffenden Land kein funktionierender Infrastrukturwettbewerb (z. B. zwischen Telefonnetzen und Kabel-TV-Netzen) besteht und weitere Massnahmen wie die Entbündelung der letzten Meile die Wettbewerbssituation nicht wesentlich verbessern konnten. Die Möglichkeit der Trennung von Netz und Diensten wird gegenwärtig in der EU als allfälliges zusätzliches Regulierungsinstrument der einzelnen Mitgliedstaaten diskutiert. In gewissen EU-Ländern (Grossbritannien, Italien, Schweden) wurden dafür kraft nationalen Rechtes bereits gesetzliche Grundlagen geschaffen oder mit Einwilligung der betroffenen Firmen freiwillige Trennungen vorgenommen.</p><p>Der Bundesrat ist im Postulat 09.3002, "Evaluation zum Fernmeldemarkt", beauftragt worden, bis spätestens Mitte 2010 eine Auslegeordnung zur Wirkung des vor Kurzem revidierten Fernmeldegesetzes zu erarbeiten und dabei auch allfälligen Handlungsbedarf darzulegen. Das Postulat verlangt dabei u. a., die Trennung von Netz und Diensten marktbeherrschender Anbieterinnen sowie die Methode der Preisberechnung bei Zugangsverfahren zu überprüfen. Bis zum Vorliegen der diesbezüglichen Schlüsse, welche nicht isoliert, sondern im Gesamtzusammenhang zu ziehen sind, ist davon abzusehen, isolierte Einzelmassnahmen wie die funktionale oder strukturelle Trennung voranzutreiben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die gesetzlichen Grundlagen sind schnellstmöglich so zu schaffen oder zu ändern, dass das Geschäft mit der letzten Meile innerhalb der Swisscom von den übrigen Geschäften dieses Unternehmens getrennt wird.</p>
  • Weiterentwicklung der Telekommunikation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Liberalisierung der Telekommunikation hat Erfolge gezeitigt: Jeder Kunde kann seinen Telekom-Anbieter frei wählen; die Preise für Gespräche sind deutlich gefallen. Sichtbar wurden aber auch die Grenzen des Wettbewerbs: Im Bereich der letzten Meile sind die Preise unverändert, und Swisscom hat weiterhin einen Marktanteil von über 90 Prozent.</p><p>Echter Wettbewerb wäre im Anschlussbereich nur möglich, wenn mehrere Netze gebaut würden. Das macht aber keinen Sinn und wäre viel zu teuer. Darum wurde mit der letzten Gesetzesrevision die Swisscom verpflichtet, den Zugriff auf die letzte Meile freizugeben und anderen Anbietern zu gleichen Bedingungen zu ermöglichen. Doch bleiben ungelöste Probleme: Lange Streitereien um die Zugangspreise und erforderliche Interventionen der Wettbewerbskommission verzögern die Entwicklung. Uneinigkeit besteht auch beim Glasfaserausbau, und zudem nimmt die Dominanz von Swisscom laufend zu.</p><p>Diese Probleme gründen im Umstand, dass Swisscom sowohl als "Lieferantin" der letzten Meile wie auch als Konkurrentin auf dem Endkundenmarkt tätig ist. Diese Vermischung schafft für Swisscom wirtschaftliche Anreize und tatsächliche Möglichkeiten zur Steuerung des Marktes und zur Diskriminierung der Konkurrenz. Eine nachhaltige Lösung dieser Interessenkonflikte kann nur durch eine klare Aufteilung und Trennung der Geschäftstätigkeit der Swisscom herbeigeführt werden: in ein eigenes Geschäftsfeld letzte Meile einerseits und in alle übrigen Swisscom-Geschäfte andererseits.</p><p>Dies ermöglicht diskriminierungsfreie Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer, fördert den Wettbewerb, steigert die Angebotsvielfalt und ergibt Mehrwert für alle Benutzer. Die Netzeffizienz wird durch bessere Auslastung zufolge gemeinsamer Nutzung erhöht, und Probleme beim Ausbau neuer Infrastrukturen (Glasfasernetze) werden vermieden. Zudem schafft die geforderte Trennung neue Möglichkeiten in der Privatisierungsdiskussion, aber auch bei der Berücksichtigung der Landesinteressen und der sicherheitspolitischen Belange.</p><p>Der Bundesrat kann die geforderte Geschäftsfeldertrennung auch als Swisscom-Eigner durchsetzen und so das Ziel der Motion erfüllen.</p>
    • <p>Die vom Motionär vorgeschlagene Möglichkeit einer Trennung des Geschäftes mit der letzten Meile von den übrigen Geschäftsbereichen marktbeherrschender Anbieterinnen (mittels funktionaler oder gar struktureller Trennung) ist eine einschneidende Massnahme, welche nur dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn im betreffenden Land kein funktionierender Infrastrukturwettbewerb (z. B. zwischen Telefonnetzen und Kabel-TV-Netzen) besteht und weitere Massnahmen wie die Entbündelung der letzten Meile die Wettbewerbssituation nicht wesentlich verbessern konnten. Die Möglichkeit der Trennung von Netz und Diensten wird gegenwärtig in der EU als allfälliges zusätzliches Regulierungsinstrument der einzelnen Mitgliedstaaten diskutiert. In gewissen EU-Ländern (Grossbritannien, Italien, Schweden) wurden dafür kraft nationalen Rechtes bereits gesetzliche Grundlagen geschaffen oder mit Einwilligung der betroffenen Firmen freiwillige Trennungen vorgenommen.</p><p>Der Bundesrat ist im Postulat 09.3002, "Evaluation zum Fernmeldemarkt", beauftragt worden, bis spätestens Mitte 2010 eine Auslegeordnung zur Wirkung des vor Kurzem revidierten Fernmeldegesetzes zu erarbeiten und dabei auch allfälligen Handlungsbedarf darzulegen. Das Postulat verlangt dabei u. a., die Trennung von Netz und Diensten marktbeherrschender Anbieterinnen sowie die Methode der Preisberechnung bei Zugangsverfahren zu überprüfen. Bis zum Vorliegen der diesbezüglichen Schlüsse, welche nicht isoliert, sondern im Gesamtzusammenhang zu ziehen sind, ist davon abzusehen, isolierte Einzelmassnahmen wie die funktionale oder strukturelle Trennung voranzutreiben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die gesetzlichen Grundlagen sind schnellstmöglich so zu schaffen oder zu ändern, dass das Geschäft mit der letzten Meile innerhalb der Swisscom von den übrigen Geschäften dieses Unternehmens getrennt wird.</p>
    • Weiterentwicklung der Telekommunikation

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