Familien von den Krankenkassenprämien entlasten

ShortId
09.3345
Id
20093345
Updated
28.07.2023 12:24
Language
de
Title
Familien von den Krankenkassenprämien entlasten
AdditionalIndexing
2841;15;konjunkturelle Erholung;Familienbudget;Kaufkraft;Krankenkassenprämie;Ankurbelung der Wirtschaft;reduzierter Preis;Lebenshaltungskosten
1
  • L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
  • L05K0704020303, konjunkturelle Erholung
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L04K11050412, reduzierter Preis
  • L05K0704050207, Familienbudget
  • L05K0704020204, Lebenshaltungskosten
  • L05K0704050209, Kaufkraft
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Es ist zu befürchten, dass mit dem erwarteten Anstieg der Arbeitslosenzahl in der Schweiz auf über 200 000 im nächsten Jahr der Privatkonsum als wichtigste Stütze der Konjunktur einbrechen wird. Massnahmen zur Stützung der privaten Nachfrage müssen da ansetzen, wo die Konsumquote besonders hoch ist. Das ist vor allem bei den Familien mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung der Fall. Wenn alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr und die jungen Erwachsenen bis 25 von den Prämien in den Jahren 2010 und 2011 befreit werden, entspricht das einer Entlastung von rund 2 Milliarden Franken pro Jahr, die unmittelbar konsumwirksam werden können. Besonders wichtig ist eine Entlastung bei den Krankenkassenprämien in Anbetracht der Tatsache, dass für das nächste Jahr massive Prämienerhöhungen in Aussicht gestellt werden. Das dämpft den Konsum, da Prämienerhöhungen wie die Erhöhung regressiver Steuern wirken.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat kürzlich bereits zur Frage Stellung genommen, ob Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung in den Jahren 2010 und 2011 von den Krankenkassenprämien befreit werden sollen (Motion Leutenegger Oberholzer 08.4027, Entlastung der Familien mit Kindern von den Krankenkassenprämien). In seiner Antwort vom 25. Februar 2009 wies der Bundesrat insbesondere darauf hin, dass die Prämienverbilligung eine gezielte Massnahme im Rahmen der Familien- und Sozialpolitik darstelle und viel angemessener sei als eine Prämienbefreiung, von der alle Familien unabhängig von deren Einkommen und Vermögen profitieren würden. Eine generelle Befreiung von den Krankenversicherungsprämien für eine beschränkte Zeitdauer und für eine bestimmte Gruppe von Versicherten wäre Giesskannenpolitik und würde ein falsches Signal setzen. Es wäre im Hinblick auf die weitere Entwicklung problematisch, wenn sich Versicherte ausgerechnet in einem Alter, in dem es wichtig sei, persönliche Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen, an eine Art Gratismedizin gewöhnen würden. Demzufolge beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion Leutenegger Oberholzer 08.4027. Der Nationalrat lehnte sie am 9. März 2009 ab. Die Argumente, die vom Bundesrat und vom Nationalrat im Zusammenhang mit dieser Motion vorgebracht wurden, gelten weiterhin. Der Bundesrat hat daher keine Veranlassung, auf seine Position zurückzukommen.</p><p>Was die Forderung anbelangt, alternativ sei eine befristete generelle Ausweitung der geltenden Prämienverbilligung durch den Bund im gleichen Umfang zu prüfen, hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 25. Februar 2009 auf die Motion der grünen Fraktion Stellung genommen (Motion 08.3986, Krankenkassen. Prämienverbilligung). Er hat festgehalten, dass das gegenwärtige Prämienverbilligungssystem, das sich aus der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ergab, erst seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist und dass nun Erfahrungen gesammelt werden müssten und diese dann einer Evaluation zu unterziehen seien, bevor Änderungen in Betracht gezogen werden könnten. Diese Auffassung, der sich am 9. März 2009 auch der Nationalrat anschloss, gilt im Prinzip weiterhin. Der Bundesrat hat jedoch am 6. Mai 2009 beschlossen, eine angemessene Erhöhung der Bundesbeiträge zur Prämienverbilligung grundsätzlich zu unterstützen. Ob diese Erhöhung im Rahmen des dringlichen KVG-Massnahmenpaketes oder der allfälligen dritten Stufe der Stabilisierungsmassnahmen vorgenommen werden soll und welche Modalitäten für die Verteilung des erhöhten Beitrages gelten sollen, wird zurzeit noch abgeklärt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Rahmen des dritten Massnahmenpakets zur Stützung der Konjunktur auch Massnahmen zur Konsumstützung zu unterbreiten. Die Kopfprämien der Krankenkassen stellen für die unteren und mittleren Einkommen und insbesondere auch für die Familien eine grosse Belastung dar. Sie wirken wie Kopfsteuern und schmälern das verfügbare Einkommen. Deshalb ist zur Konsumstützung eine Entlastung von den Krankenkassenprämien vorzusehen. Zu prüfen sind insbesondere folgende Massnahmen:</p><p>- In den Jahren 2010 und 2011 sind die Kinder bis zum Alter von 18 Jahren und junge Erwachsene in Ausbildung bis zum Alter von 25 Jahren befristet von den Krankenkassenprämien zulasten des Bundeshaushaltes zu befreien. Das setzt 2 Milliarden Franken pro Jahr frei, die konsumwirksam werden können.</p><p>- Alternativ zu prüfen ist eine befristete generelle Ausweitung der geltenden Prämienermässigungen durch den Bund im gleichen Umfang.</p><p>In jedem Fall ist sicherzustellen, dass die Entlastungen von den Krankenkassenprämien vollumfänglich den direkt betroffenen Personen zugutekommen und nicht zur finanziellen Entlastung der öffentlichen Hand (Kantone, Gemeinden) führen.</p>
  • Familien von den Krankenkassenprämien entlasten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist zu befürchten, dass mit dem erwarteten Anstieg der Arbeitslosenzahl in der Schweiz auf über 200 000 im nächsten Jahr der Privatkonsum als wichtigste Stütze der Konjunktur einbrechen wird. Massnahmen zur Stützung der privaten Nachfrage müssen da ansetzen, wo die Konsumquote besonders hoch ist. Das ist vor allem bei den Familien mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung der Fall. Wenn alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr und die jungen Erwachsenen bis 25 von den Prämien in den Jahren 2010 und 2011 befreit werden, entspricht das einer Entlastung von rund 2 Milliarden Franken pro Jahr, die unmittelbar konsumwirksam werden können. Besonders wichtig ist eine Entlastung bei den Krankenkassenprämien in Anbetracht der Tatsache, dass für das nächste Jahr massive Prämienerhöhungen in Aussicht gestellt werden. Das dämpft den Konsum, da Prämienerhöhungen wie die Erhöhung regressiver Steuern wirken.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat kürzlich bereits zur Frage Stellung genommen, ob Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung in den Jahren 2010 und 2011 von den Krankenkassenprämien befreit werden sollen (Motion Leutenegger Oberholzer 08.4027, Entlastung der Familien mit Kindern von den Krankenkassenprämien). In seiner Antwort vom 25. Februar 2009 wies der Bundesrat insbesondere darauf hin, dass die Prämienverbilligung eine gezielte Massnahme im Rahmen der Familien- und Sozialpolitik darstelle und viel angemessener sei als eine Prämienbefreiung, von der alle Familien unabhängig von deren Einkommen und Vermögen profitieren würden. Eine generelle Befreiung von den Krankenversicherungsprämien für eine beschränkte Zeitdauer und für eine bestimmte Gruppe von Versicherten wäre Giesskannenpolitik und würde ein falsches Signal setzen. Es wäre im Hinblick auf die weitere Entwicklung problematisch, wenn sich Versicherte ausgerechnet in einem Alter, in dem es wichtig sei, persönliche Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen, an eine Art Gratismedizin gewöhnen würden. Demzufolge beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion Leutenegger Oberholzer 08.4027. Der Nationalrat lehnte sie am 9. März 2009 ab. Die Argumente, die vom Bundesrat und vom Nationalrat im Zusammenhang mit dieser Motion vorgebracht wurden, gelten weiterhin. Der Bundesrat hat daher keine Veranlassung, auf seine Position zurückzukommen.</p><p>Was die Forderung anbelangt, alternativ sei eine befristete generelle Ausweitung der geltenden Prämienverbilligung durch den Bund im gleichen Umfang zu prüfen, hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 25. Februar 2009 auf die Motion der grünen Fraktion Stellung genommen (Motion 08.3986, Krankenkassen. Prämienverbilligung). Er hat festgehalten, dass das gegenwärtige Prämienverbilligungssystem, das sich aus der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ergab, erst seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist und dass nun Erfahrungen gesammelt werden müssten und diese dann einer Evaluation zu unterziehen seien, bevor Änderungen in Betracht gezogen werden könnten. Diese Auffassung, der sich am 9. März 2009 auch der Nationalrat anschloss, gilt im Prinzip weiterhin. Der Bundesrat hat jedoch am 6. Mai 2009 beschlossen, eine angemessene Erhöhung der Bundesbeiträge zur Prämienverbilligung grundsätzlich zu unterstützen. Ob diese Erhöhung im Rahmen des dringlichen KVG-Massnahmenpaketes oder der allfälligen dritten Stufe der Stabilisierungsmassnahmen vorgenommen werden soll und welche Modalitäten für die Verteilung des erhöhten Beitrages gelten sollen, wird zurzeit noch abgeklärt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Rahmen des dritten Massnahmenpakets zur Stützung der Konjunktur auch Massnahmen zur Konsumstützung zu unterbreiten. Die Kopfprämien der Krankenkassen stellen für die unteren und mittleren Einkommen und insbesondere auch für die Familien eine grosse Belastung dar. Sie wirken wie Kopfsteuern und schmälern das verfügbare Einkommen. Deshalb ist zur Konsumstützung eine Entlastung von den Krankenkassenprämien vorzusehen. Zu prüfen sind insbesondere folgende Massnahmen:</p><p>- In den Jahren 2010 und 2011 sind die Kinder bis zum Alter von 18 Jahren und junge Erwachsene in Ausbildung bis zum Alter von 25 Jahren befristet von den Krankenkassenprämien zulasten des Bundeshaushaltes zu befreien. Das setzt 2 Milliarden Franken pro Jahr frei, die konsumwirksam werden können.</p><p>- Alternativ zu prüfen ist eine befristete generelle Ausweitung der geltenden Prämienermässigungen durch den Bund im gleichen Umfang.</p><p>In jedem Fall ist sicherzustellen, dass die Entlastungen von den Krankenkassenprämien vollumfänglich den direkt betroffenen Personen zugutekommen und nicht zur finanziellen Entlastung der öffentlichen Hand (Kantone, Gemeinden) führen.</p>
    • Familien von den Krankenkassenprämien entlasten

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