Förderung der Aus- und Weiterbildung junger Leute

ShortId
09.3346
Id
20093346
Updated
27.07.2023 23:01
Language
de
Title
Förderung der Aus- und Weiterbildung junger Leute
AdditionalIndexing
15;32;junger Mensch;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Weiterbildung;Subvention;junge/r Arbeitnehmer/in;berufliche Bildung;Jugendarbeitslosigkeit
1
  • L05K0702030403, Jugendarbeitslosigkeit
  • L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schätzt, dass die Zahl der Arbeitslosen in der Schweiz bis 2010 auf über 200 000 (oder 5,2 Prozent) ansteigen wird. Derzeit verlieren 5000 bis 6000 Personen monatlich ihre Arbeit, und dieses Tempo wird sich laut Seco in der zweiten Jahreshälfte 2009 noch beschleunigen. Überproportional nahm die Zahl der Jugendlichen ohne Arbeit bereits innert Jahresfrist um 29,2 Prozent auf über 22 000 oder 4 Prozent zu.</p><p>Speziell Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern droht angesichts der angespannten Stellensituation die Arbeitslosigkeit. Mit der finanziellen Unterstützung des Bundes können diese jungen Erwachsenen eine zusätzliche Ausbildung oder eine Weiterbildung besuchen und sich somit für ihre Berufskarriere besser qualifizieren.</p><p>Alle erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen einer Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder einem vergleichbaren Abschluss sollen zusammen mit dem Zeugnis einen Ausbildungs- und Weiterbildungsgutschein über 5000 Franken erhalten, einlösbar bei einer vom Bund oder von einem Kanton anerkannten Institution der höheren Berufsbildung.</p><p>Geht man von rund 60 000 eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen und vergleichbaren Abschlüssen pro Jahr und einer Nutzungsrate des Gutscheins von 40 Prozent aus, so betragen die Kosten 120 Millionen Franken.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass junge Erwachsene von den konjunkturellen Schwankungen im Arbeitsmarkt besonders betroffen sind.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Fässler 08.4031 vom 19. Dezember 2008 dargelegt hat, fördert die Arbeitslosenversicherung im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) mit den arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) nach den Artikeln 59ff. Avig die rasche und dauerhafte (Wieder-)Eingliederung arbeitsloser Personen in den schweizerischen Arbeitsmarkt. Durch die ALV bezahlt werden:</p><p>- Eingliederungsmassnahmen, um die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu vermitteln und die Teilnehmenden für den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt vorzubereiten;</p><p>- einzelne Weiterbildungen im erlernten Beruf;</p><p>- allenfalls Umschulungen im erlernten oder in einem verwandten Bereich.</p><p>Je nach Arbeitsmarktsituation entscheidet die Personalberaterin oder der Personalberater im regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) individuell zugunsten einer AMM, wenn diese die Vermittlungsfähigkeit der versicherten Person erhält bzw. erhöht.</p><p>Bezahlt werden die AMM durch die ALV gemäss den entsprechenden Regelungen des Avig und der dazugehörenden Verordnung des EVD über die Vergütung von arbeitsmarktlichen Massnahmen. Die Finanzierung der AMM basiert seit dem 1. Januar 2009 auf einem neuen Berechnungsmodell. Wie bisher stehen den Kantonen bei einer steigenden Anzahl Stellensuchender mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Dabei sind die Kantone frei in der Wahl ihrer Massnahmen. Für Lehrabgängerinnen und -abgänger haben sich insbesondere die beiden AMM "Berufspraktikum" und "Praxisfirma" bewährt. Bei beiden Massnahmen besteht das Hauptziel darin, den Teilnehmenden erste praktische Berufserfahrungen ausserhalb des ehemaligen Lehrbetriebes zu vermitteln oder berufliche Kenntnisse zu vertiefen. Bei Bedarf können jedoch auch alle anderen Massnahmenarten gemäss Avig und somit auch punktuelle Weiterbildungen im erlernten Beruf zum Einsatz kommen.</p><p>Für 2009 haben die Kantone AMM für insgesamt 494 Millionen Franken budgetiert. Das Ausmass allfälliger zusätzlicher Massnahmen der ALV bei besonderen Umständen ist nicht limitiert und hängt von einem zu begründenden Bedarf der Kantone ab. Damit sorgt der Bundesrat dafür, dass für den Vollzug des Avig die notwendigen Mittel vorhanden sind.</p><p>Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat gezeigt, dass sich mit Weiterbildungsgutscheinen die Weiterbildungsbeteiligung - auch von bildungsfernen Personen - durchaus steigern lässt. Allerdings gibt es Faktoren, die gegen einen flächendeckenden Einsatz von Gutscheinen sprechen. So treten Mitnahmeeffekte auf, zudem wurden bisher keine kurzfristigen positiven Arbeitsmarkteffekte beobachtet. Eine öffentliche Finanzierung durch Weiterbildungsgutscheine ist gemäss der Studie nur für eine eng umschriebene Zielgruppe gerechtfertigt.</p><p>Die Einführung eines Weiterbildungsgutscheines bei der ALV wäre mit dem bestehenden System nicht kompatibel und würde zu erheblichen Einführungs- und Anpassungsaufwendungen führen. Zudem sind Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger nach erfolgreichem Berufsabschluss den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechend ausgebildet und benötigen in der Regel höchstens punktuelle Weiterbildungen.</p><p>Im Rahmen eines allfälligen dritten Stabilisierungspakets, über dessen Einführung der Bundesrat im Juni entscheiden wird, werden auch zusätzliche Massnahmen im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit geprüft. Diese Massnahmen würden durch den Bund finanziert und ausserhalb des Avig abgewickelt.</p><p>Was den Beitrag der Berufsbildung zur Integration in den Arbeitsmarkt betrifft, so sind die erforderlichen Instrumente in den letzten Jahren ständig ausgebaut worden und können bei Bedarf noch intensiviert werden (Brückenangebote zur Vorbereitung auf eine Berufsbildung, Case Management für schulisch und sozial Benachteiligte, Coaching). Es geht vor allem darum, Jugendliche überhaupt zu einem ersten beruflichen Abschluss zu bringen (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Berufsattest). Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes bereits eingeplant. Artikel 13 des Berufsbildungsgesetzes betrifft nicht den Arbeitsmarkt, sondern bezieht sich auf Ungleichgewichte auf dem Lehrstellenmarkt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 59 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und auf Artikel 13 des Berufsbildungsgesetzes die finanziellen Mittel für die Aus- und Weiterbildung von jungen Arbeitslosen sowie Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ihre Stelle zu verlieren drohen, während dreier Jahre um je 120 Millionen Franken zu erhöhen. Zur Umsetzung soll das Instrument des Bildungsgutscheins verwendet werden.</p>
  • Förderung der Aus- und Weiterbildung junger Leute
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schätzt, dass die Zahl der Arbeitslosen in der Schweiz bis 2010 auf über 200 000 (oder 5,2 Prozent) ansteigen wird. Derzeit verlieren 5000 bis 6000 Personen monatlich ihre Arbeit, und dieses Tempo wird sich laut Seco in der zweiten Jahreshälfte 2009 noch beschleunigen. Überproportional nahm die Zahl der Jugendlichen ohne Arbeit bereits innert Jahresfrist um 29,2 Prozent auf über 22 000 oder 4 Prozent zu.</p><p>Speziell Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern droht angesichts der angespannten Stellensituation die Arbeitslosigkeit. Mit der finanziellen Unterstützung des Bundes können diese jungen Erwachsenen eine zusätzliche Ausbildung oder eine Weiterbildung besuchen und sich somit für ihre Berufskarriere besser qualifizieren.</p><p>Alle erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen einer Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder einem vergleichbaren Abschluss sollen zusammen mit dem Zeugnis einen Ausbildungs- und Weiterbildungsgutschein über 5000 Franken erhalten, einlösbar bei einer vom Bund oder von einem Kanton anerkannten Institution der höheren Berufsbildung.</p><p>Geht man von rund 60 000 eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen und vergleichbaren Abschlüssen pro Jahr und einer Nutzungsrate des Gutscheins von 40 Prozent aus, so betragen die Kosten 120 Millionen Franken.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass junge Erwachsene von den konjunkturellen Schwankungen im Arbeitsmarkt besonders betroffen sind.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Fässler 08.4031 vom 19. Dezember 2008 dargelegt hat, fördert die Arbeitslosenversicherung im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) mit den arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) nach den Artikeln 59ff. Avig die rasche und dauerhafte (Wieder-)Eingliederung arbeitsloser Personen in den schweizerischen Arbeitsmarkt. Durch die ALV bezahlt werden:</p><p>- Eingliederungsmassnahmen, um die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu vermitteln und die Teilnehmenden für den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt vorzubereiten;</p><p>- einzelne Weiterbildungen im erlernten Beruf;</p><p>- allenfalls Umschulungen im erlernten oder in einem verwandten Bereich.</p><p>Je nach Arbeitsmarktsituation entscheidet die Personalberaterin oder der Personalberater im regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) individuell zugunsten einer AMM, wenn diese die Vermittlungsfähigkeit der versicherten Person erhält bzw. erhöht.</p><p>Bezahlt werden die AMM durch die ALV gemäss den entsprechenden Regelungen des Avig und der dazugehörenden Verordnung des EVD über die Vergütung von arbeitsmarktlichen Massnahmen. Die Finanzierung der AMM basiert seit dem 1. Januar 2009 auf einem neuen Berechnungsmodell. Wie bisher stehen den Kantonen bei einer steigenden Anzahl Stellensuchender mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Dabei sind die Kantone frei in der Wahl ihrer Massnahmen. Für Lehrabgängerinnen und -abgänger haben sich insbesondere die beiden AMM "Berufspraktikum" und "Praxisfirma" bewährt. Bei beiden Massnahmen besteht das Hauptziel darin, den Teilnehmenden erste praktische Berufserfahrungen ausserhalb des ehemaligen Lehrbetriebes zu vermitteln oder berufliche Kenntnisse zu vertiefen. Bei Bedarf können jedoch auch alle anderen Massnahmenarten gemäss Avig und somit auch punktuelle Weiterbildungen im erlernten Beruf zum Einsatz kommen.</p><p>Für 2009 haben die Kantone AMM für insgesamt 494 Millionen Franken budgetiert. Das Ausmass allfälliger zusätzlicher Massnahmen der ALV bei besonderen Umständen ist nicht limitiert und hängt von einem zu begründenden Bedarf der Kantone ab. Damit sorgt der Bundesrat dafür, dass für den Vollzug des Avig die notwendigen Mittel vorhanden sind.</p><p>Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat gezeigt, dass sich mit Weiterbildungsgutscheinen die Weiterbildungsbeteiligung - auch von bildungsfernen Personen - durchaus steigern lässt. Allerdings gibt es Faktoren, die gegen einen flächendeckenden Einsatz von Gutscheinen sprechen. So treten Mitnahmeeffekte auf, zudem wurden bisher keine kurzfristigen positiven Arbeitsmarkteffekte beobachtet. Eine öffentliche Finanzierung durch Weiterbildungsgutscheine ist gemäss der Studie nur für eine eng umschriebene Zielgruppe gerechtfertigt.</p><p>Die Einführung eines Weiterbildungsgutscheines bei der ALV wäre mit dem bestehenden System nicht kompatibel und würde zu erheblichen Einführungs- und Anpassungsaufwendungen führen. Zudem sind Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger nach erfolgreichem Berufsabschluss den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechend ausgebildet und benötigen in der Regel höchstens punktuelle Weiterbildungen.</p><p>Im Rahmen eines allfälligen dritten Stabilisierungspakets, über dessen Einführung der Bundesrat im Juni entscheiden wird, werden auch zusätzliche Massnahmen im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit geprüft. Diese Massnahmen würden durch den Bund finanziert und ausserhalb des Avig abgewickelt.</p><p>Was den Beitrag der Berufsbildung zur Integration in den Arbeitsmarkt betrifft, so sind die erforderlichen Instrumente in den letzten Jahren ständig ausgebaut worden und können bei Bedarf noch intensiviert werden (Brückenangebote zur Vorbereitung auf eine Berufsbildung, Case Management für schulisch und sozial Benachteiligte, Coaching). Es geht vor allem darum, Jugendliche überhaupt zu einem ersten beruflichen Abschluss zu bringen (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Berufsattest). Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes bereits eingeplant. Artikel 13 des Berufsbildungsgesetzes betrifft nicht den Arbeitsmarkt, sondern bezieht sich auf Ungleichgewichte auf dem Lehrstellenmarkt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 59 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und auf Artikel 13 des Berufsbildungsgesetzes die finanziellen Mittel für die Aus- und Weiterbildung von jungen Arbeitslosen sowie Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ihre Stelle zu verlieren drohen, während dreier Jahre um je 120 Millionen Franken zu erhöhen. Zur Umsetzung soll das Instrument des Bildungsgutscheins verwendet werden.</p>
    • Förderung der Aus- und Weiterbildung junger Leute

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