Finanzkrise und Prämienerhöhung in der obligatorischen Krankenversicherung
- ShortId
-
09.3351
- Id
-
20093351
- Updated
-
28.07.2023 11:39
- Language
-
de
- Title
-
Finanzkrise und Prämienerhöhung in der obligatorischen Krankenversicherung
- AdditionalIndexing
-
2841;Buchführung;finanzieller Verlust;Krankenkassenprämie;Preissteigerung;Krankenkasse;Betriebsrücklage;Kapitalanlage;Versicherungsaufsicht
- 1
-
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L04K11050502, Preissteigerung
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L06K070302010205, finanzieller Verlust
- L05K0703020104, Betriebsrücklage
- L05K1106020101, Kapitalanlage
- L04K07030201, Buchführung
- L04K11100116, Versicherungsaufsicht
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1.-6. Die Versicherer müssen ihre Prämien für das Jahr 2010 dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) bis am 31. Juli 2009 zur Prüfung und Genehmigung einreichen. Erst danach können konkrete Angaben über die Prämienerhöhungen für das Jahr 2010 gemacht werden. Diese hängen weitgehend von der Kostenentwicklung in den Jahren 2009 und 2010 sowie von allfälligen per 1. Januar 2010 zu realisierenden Kostendämpfungsmassnahmen ab.</p><p>Da die Krankenversicherung im Umlageverfahren finanziert wird und deshalb weniger Kapital akkumuliert als die im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Versicherungen, verzeichnen die Krankenversicherer weniger hohe Verluste als in anderen Branchen oder bei anderen Sozialversicherungen. Die definitiven Daten 2008 sind indessen zurzeit noch nicht verfügbar. Eine Umfrage bei den Versicherern für das Jahr 2008 hat aber realisierte Wertschriftenverluste von 115 Millionen Franken ergeben. Aufgrund der Anlageverluste sowie dem negativen Verlauf des Versicherungsgeschäftes ist die Reservequote Ende 2008 auf rund 16 Prozent gesunken. Es ist davon auszugehen, dass die durchschnittliche Reservequote der Versicherer bis Ende 2009 weiter fallen wird. Die Prämien werden deshalb im Jahr 2010 mit Sicherheit stärker ansteigen als noch im Jahr 2009.</p><p>7./8. Es liegen keine Anzeichen vor, dass Anlagen vom Bereich Krankenversicherungsgesetz (KVG) in den Bereich Versicherungsvertragsgesetz oder umgekehrt umgeschichtet werden. Das BAG verfolgt die Entwicklung der Wertschriften bei den Krankenversicherern. Zu Kontrollzwecken kann es die jährlichen Wertschriftenverzeichnisse der Krankenversicherer sowie eine Übersicht über die getätigten An- und Verkäufe verlangen, oder es werden Kontrollen am Standort der Krankenversicherer durchgeführt. Damit kann der Anlagenfluss überprüft werden. Die dem BAG zur Verfügung stehenden Kontrollinstrumente sind ausreichend, um die vorschriftsgemässe Abwicklung zu gewährleisten.</p><p>9. Angesichts der Umlagefinanzierung und der Möglichkeit der jährlichen Prämienanpassungen in der Krankenversicherung ist es grundsätzlich nicht sinnvoll, dass die Krankenversicherer unnötig viel Kapital akkumulieren. Das KVG sieht daher gesetzliche Mindestreservensätze vor, welche von der Grösse des Versicherers abhängig sind. Diese Sätze hat der Bundesrat im Jahr 2006 mit einer Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung gesenkt. Die Senkung erfolgte stufenweise in den Jahren 2007 bis 2009, sodass die neuen Sätze erst für das Jahr 2009 erreicht werden mussten.</p><p>Versicherer, welche grosse Reservenüberschüsse ausweisen, haben diese schrittweise in einem Ausmass abgebaut, welches die Solvenz zu keinem Zeitpunkt gefährdet hat. Die Reservenquote der Krankenversicherer ist seit dem Jahr 2003 stetig angestiegen und hat bereits im Jahr 2004 das gesetzliche Soll erreicht. Im Jahr 2007 hat sie 20 Prozent bei gesetzlich vorgeschriebenen 14,4 Prozent Mindestreserven erreicht. Ein Rückgang ist im Jahr 2008 aufgrund der Kostenentwicklung und der Finanzkrise zu verzeichnen. Die Reservequote lag im Jahre 2008 aber immer noch klar über dem gesetzlichen Minimum von 12,5 Prozent. Zudem sind die kalkulatorischen kantonalen Reserven in einigen Kantonen zu hoch und in anderen zu niedrig. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 25. Februar 2009 zur Motion Fetz 08.4046 bereits bestätigt hat, erachtet er eine Angleichung der kantonalen Reservequoten als nötig.</p><p>10. Die Prämien können nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal und regional abgestuft werden (Art. 61 Abs. 2 KVG). Damit haben die kantonalen Kosten wesentlich Einfluss auf die kantonalen Prämien. Die Problematik der Prämienkalkulation durch die Versicherer liegt darin, dass für jeden Kanton einzeln bereits Mitte des laufenden Jahres die ganze Kostenentwicklung bis zum Dezember des Folgejahres geschätzt werden muss. Bei der Kalkulation der Prämien für das Jahr 2007 sind die Versicherer Mitte 2006 davon ausgegangen, dass die Leistungen im Kanton Obwalden um lediglich 1,7 Prozent ansteigen werden, und haben daher die Prämien für das Jahr 2007 nur um 3,6 Prozent erhöht. Stattdessen stiegen die Kosten im Kanton Obwalden im Jahr 2007 tatsächlich um 8,3 Prozent an. Damit sind die Reserven weiter gesunken. Eine erneute Fehleinschätzung für das Jahr 2008 führte dazu, dass die durchschnittliche kantonale Reservequote auf minus 9 Prozent sank. Um den Reserveaufbau voranzutreiben, wurden die Prämien für das Jahr 2009 überdurchschnittlich um 6,7 Prozent erhöht. Diese Erhöhung liegt über der Prognose für die Kostenentwicklung im Kanton Obwalden, was zu einer Reservenäufnung führen sollte. Die Daten zur kantonalen Kostenentwicklung 2008 sind zurzeit noch nicht vorhanden, daher lässt sich die effektive Reserveentwicklung noch nicht feststellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Krankenversicherungsverband Santésuisse hat in einem internen Arbeitspapier für 2010 Prämienanstiege von bis zu 20 Prozent prognostiziert. Als einer der Gründe wird angegeben, BAG und Politik hätten die Kassen zum Reserveabbau gezwungen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie gross sind die Verluste, welche die Krankenkassen auf angelegten Reserven aufgrund der Situation der Finanzmärkte erlitten haben? Welches davon sind reine Buch-, welches Realverluste?</p><p>2. Wie stark sind die Reserven der Krankenkassen aufgrund der realisierten Verluste gesunken?</p><p>3. Welche Prämienerhöhungen wären notwendig, um die Real- und Buchverluste allein durch Prämienerträge innert einem Jahr wettzumachen?</p><p>4. Wie gross sind die Verluste, welche die Krankenkassen auf anderen Anlagen aufgrund der Situation der Finanzmärkte erlitten haben? Welches davon sind reine Buchverluste?</p><p>5. Welche Prämienerhöhungen wären notwendig, um die Real- und Buchverluste nach Frage 4 allein durch Prämienerträge innert einem Jahr wettzumachen?</p><p>6. Hat das BAG mit Blick auf die Anlagen der Kassen aus der Finanzkrise Konsequenzen gezogen? Falls ja: Welche?</p><p>7. Sieht das BAG Anzeichen dafür, dass Kassen Anlagen mit gesunkenem Marktwert innerhalb der Kasse umgeschichtet haben oder umschichten, z. B. vom OKP- zum VVG-Bereich?</p><p>8. Welche Instrumente stehen dem BAG zur Verfügung, um solche Bewegungen überhaupt zu erkennen und gegebenenfalls zu verhindern? Sind diese Instrumente ausreichend? Hat das BAG schon entsprechend eingreifen müssen?</p><p>9. Vertreter von Santésuisse sagen, das BAG habe die Kassen "im dümmsten Moment gezwungen, Reserven abzubauen" (so etwa in der "Berner Zeitung" vom 26. Januar 2009). Teilt der Bundesrat diese Ansicht? </p><p>10. Der Kanton Obwalden wies im Jahr 2007 laut BAG-Angaben einen Stand der kantonalen kalkulatorischen Reserven von minus 9 Prozent des Prämienvolumens aus. Die effektiven Kosten stiegen 2007 in diesem Kanton um 9,5 Prozent. Die Durchschnittsprämie stieg indes von 2007 auf 2008 in diesem Kanton um lediglich 2,3 Prozent, im Folgejahr um 6,3 Prozent. Der Anstieg war also allem Anschein nach weder dazu geeignet, die "ausgewiesenen Kostenunterschiede" im Sinn von Artikel 61 Absatz 2 KVG zu spiegeln, noch dazu, kantonale Reserven zu bilden. Wie ist dies erklärbar, und wie ist dies insbesondere mit Blick auf den ersten Satz von Artikel 61 Absatz 2 KVG vertretbar?</p>
- Finanzkrise und Prämienerhöhung in der obligatorischen Krankenversicherung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-6. Die Versicherer müssen ihre Prämien für das Jahr 2010 dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) bis am 31. Juli 2009 zur Prüfung und Genehmigung einreichen. Erst danach können konkrete Angaben über die Prämienerhöhungen für das Jahr 2010 gemacht werden. Diese hängen weitgehend von der Kostenentwicklung in den Jahren 2009 und 2010 sowie von allfälligen per 1. Januar 2010 zu realisierenden Kostendämpfungsmassnahmen ab.</p><p>Da die Krankenversicherung im Umlageverfahren finanziert wird und deshalb weniger Kapital akkumuliert als die im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Versicherungen, verzeichnen die Krankenversicherer weniger hohe Verluste als in anderen Branchen oder bei anderen Sozialversicherungen. Die definitiven Daten 2008 sind indessen zurzeit noch nicht verfügbar. Eine Umfrage bei den Versicherern für das Jahr 2008 hat aber realisierte Wertschriftenverluste von 115 Millionen Franken ergeben. Aufgrund der Anlageverluste sowie dem negativen Verlauf des Versicherungsgeschäftes ist die Reservequote Ende 2008 auf rund 16 Prozent gesunken. Es ist davon auszugehen, dass die durchschnittliche Reservequote der Versicherer bis Ende 2009 weiter fallen wird. Die Prämien werden deshalb im Jahr 2010 mit Sicherheit stärker ansteigen als noch im Jahr 2009.</p><p>7./8. Es liegen keine Anzeichen vor, dass Anlagen vom Bereich Krankenversicherungsgesetz (KVG) in den Bereich Versicherungsvertragsgesetz oder umgekehrt umgeschichtet werden. Das BAG verfolgt die Entwicklung der Wertschriften bei den Krankenversicherern. Zu Kontrollzwecken kann es die jährlichen Wertschriftenverzeichnisse der Krankenversicherer sowie eine Übersicht über die getätigten An- und Verkäufe verlangen, oder es werden Kontrollen am Standort der Krankenversicherer durchgeführt. Damit kann der Anlagenfluss überprüft werden. Die dem BAG zur Verfügung stehenden Kontrollinstrumente sind ausreichend, um die vorschriftsgemässe Abwicklung zu gewährleisten.</p><p>9. Angesichts der Umlagefinanzierung und der Möglichkeit der jährlichen Prämienanpassungen in der Krankenversicherung ist es grundsätzlich nicht sinnvoll, dass die Krankenversicherer unnötig viel Kapital akkumulieren. Das KVG sieht daher gesetzliche Mindestreservensätze vor, welche von der Grösse des Versicherers abhängig sind. Diese Sätze hat der Bundesrat im Jahr 2006 mit einer Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung gesenkt. Die Senkung erfolgte stufenweise in den Jahren 2007 bis 2009, sodass die neuen Sätze erst für das Jahr 2009 erreicht werden mussten.</p><p>Versicherer, welche grosse Reservenüberschüsse ausweisen, haben diese schrittweise in einem Ausmass abgebaut, welches die Solvenz zu keinem Zeitpunkt gefährdet hat. Die Reservenquote der Krankenversicherer ist seit dem Jahr 2003 stetig angestiegen und hat bereits im Jahr 2004 das gesetzliche Soll erreicht. Im Jahr 2007 hat sie 20 Prozent bei gesetzlich vorgeschriebenen 14,4 Prozent Mindestreserven erreicht. Ein Rückgang ist im Jahr 2008 aufgrund der Kostenentwicklung und der Finanzkrise zu verzeichnen. Die Reservequote lag im Jahre 2008 aber immer noch klar über dem gesetzlichen Minimum von 12,5 Prozent. Zudem sind die kalkulatorischen kantonalen Reserven in einigen Kantonen zu hoch und in anderen zu niedrig. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 25. Februar 2009 zur Motion Fetz 08.4046 bereits bestätigt hat, erachtet er eine Angleichung der kantonalen Reservequoten als nötig.</p><p>10. Die Prämien können nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal und regional abgestuft werden (Art. 61 Abs. 2 KVG). Damit haben die kantonalen Kosten wesentlich Einfluss auf die kantonalen Prämien. Die Problematik der Prämienkalkulation durch die Versicherer liegt darin, dass für jeden Kanton einzeln bereits Mitte des laufenden Jahres die ganze Kostenentwicklung bis zum Dezember des Folgejahres geschätzt werden muss. Bei der Kalkulation der Prämien für das Jahr 2007 sind die Versicherer Mitte 2006 davon ausgegangen, dass die Leistungen im Kanton Obwalden um lediglich 1,7 Prozent ansteigen werden, und haben daher die Prämien für das Jahr 2007 nur um 3,6 Prozent erhöht. Stattdessen stiegen die Kosten im Kanton Obwalden im Jahr 2007 tatsächlich um 8,3 Prozent an. Damit sind die Reserven weiter gesunken. Eine erneute Fehleinschätzung für das Jahr 2008 führte dazu, dass die durchschnittliche kantonale Reservequote auf minus 9 Prozent sank. Um den Reserveaufbau voranzutreiben, wurden die Prämien für das Jahr 2009 überdurchschnittlich um 6,7 Prozent erhöht. Diese Erhöhung liegt über der Prognose für die Kostenentwicklung im Kanton Obwalden, was zu einer Reservenäufnung führen sollte. Die Daten zur kantonalen Kostenentwicklung 2008 sind zurzeit noch nicht vorhanden, daher lässt sich die effektive Reserveentwicklung noch nicht feststellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Krankenversicherungsverband Santésuisse hat in einem internen Arbeitspapier für 2010 Prämienanstiege von bis zu 20 Prozent prognostiziert. Als einer der Gründe wird angegeben, BAG und Politik hätten die Kassen zum Reserveabbau gezwungen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie gross sind die Verluste, welche die Krankenkassen auf angelegten Reserven aufgrund der Situation der Finanzmärkte erlitten haben? Welches davon sind reine Buch-, welches Realverluste?</p><p>2. Wie stark sind die Reserven der Krankenkassen aufgrund der realisierten Verluste gesunken?</p><p>3. Welche Prämienerhöhungen wären notwendig, um die Real- und Buchverluste allein durch Prämienerträge innert einem Jahr wettzumachen?</p><p>4. Wie gross sind die Verluste, welche die Krankenkassen auf anderen Anlagen aufgrund der Situation der Finanzmärkte erlitten haben? Welches davon sind reine Buchverluste?</p><p>5. Welche Prämienerhöhungen wären notwendig, um die Real- und Buchverluste nach Frage 4 allein durch Prämienerträge innert einem Jahr wettzumachen?</p><p>6. Hat das BAG mit Blick auf die Anlagen der Kassen aus der Finanzkrise Konsequenzen gezogen? Falls ja: Welche?</p><p>7. Sieht das BAG Anzeichen dafür, dass Kassen Anlagen mit gesunkenem Marktwert innerhalb der Kasse umgeschichtet haben oder umschichten, z. B. vom OKP- zum VVG-Bereich?</p><p>8. Welche Instrumente stehen dem BAG zur Verfügung, um solche Bewegungen überhaupt zu erkennen und gegebenenfalls zu verhindern? Sind diese Instrumente ausreichend? Hat das BAG schon entsprechend eingreifen müssen?</p><p>9. Vertreter von Santésuisse sagen, das BAG habe die Kassen "im dümmsten Moment gezwungen, Reserven abzubauen" (so etwa in der "Berner Zeitung" vom 26. Januar 2009). Teilt der Bundesrat diese Ansicht? </p><p>10. Der Kanton Obwalden wies im Jahr 2007 laut BAG-Angaben einen Stand der kantonalen kalkulatorischen Reserven von minus 9 Prozent des Prämienvolumens aus. Die effektiven Kosten stiegen 2007 in diesem Kanton um 9,5 Prozent. Die Durchschnittsprämie stieg indes von 2007 auf 2008 in diesem Kanton um lediglich 2,3 Prozent, im Folgejahr um 6,3 Prozent. Der Anstieg war also allem Anschein nach weder dazu geeignet, die "ausgewiesenen Kostenunterschiede" im Sinn von Artikel 61 Absatz 2 KVG zu spiegeln, noch dazu, kantonale Reserven zu bilden. Wie ist dies erklärbar, und wie ist dies insbesondere mit Blick auf den ersten Satz von Artikel 61 Absatz 2 KVG vertretbar?</p>
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