Stadt Ashraf. Gefährdung iranischer Oppositioneller in Irak

ShortId
09.3353
Id
20093353
Updated
14.11.2025 08:17
Language
de
Title
Stadt Ashraf. Gefährdung iranischer Oppositioneller in Irak
AdditionalIndexing
08;Flüchtling;diplomatische Beziehungen;Irak;politische Verfolgung;Iran;Menschenrechte
1
  • L05K0303010602, Irak
  • L04K04030105, politische Verfolgung
  • L04K01080101, Flüchtling
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K10020102, diplomatische Beziehungen
  • L05K0303010603, Iran
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In der nördlich von Bagdad gelegenen Stadt Ashraf halten sich Gegner des derzeitigen iranischen Regimes auf, die der Organisation der iranischen Volksmudschahidin ("Organisation des moudjahidines du peuple iranien", OMPI) angehören. Die OMPI wurde namentlich von Kazem Radjavi gegründet, einem Gegner des Schah-Regimes. Er wurde nach dem Sturz der Pahlavi-Dynastie iranischer Botschafter und ging ab 1982 wieder in die Opposition, als das Regime in den Islamismus abdriftete. Die Mitglieder der OMPI waren also fast ständig Verfolgungen durch die jeweilige iranische Staatsführung ausgesetzt. Die Niederlassung eines grossen Teils der Exiloppositionellen in Ashraf hat umso grössere Bedeutung, als die Nähe zu Iran eine weniger tiefgreifende Entwurzelung mit sich bringt, als sie beispielsweise mit einem Exil in Übersee verbunden wäre, und die Exil-Iraner im Gegenteil nach Jahrzehnten der Verbannung in Ashraf Wurzeln schlagen konnten. Zudem können sie Kontakte mit einigen in Iran verbliebenen Bekannten und Verwandten aufrechterhalten.</p><p>Die heutigen irakischen Behörden verhalten sich gegenüber den Exil-Iranern jedoch immer weniger korrekt. Zurzeit sind zwar keine schwerwiegenden Angriffe zu befürchten, obschon die Übergriffe seitens der Polizei - anscheinend insbesondere in Form von körperlicher Gewalt, der Blockade von Treibstofflieferungen und des Unterbindens von Familienbesuchen - und der schwindende Schutz vor iranischen Angriffen auf Ashraf bereits ernstzunehmende Vorzeichen sind. Vor allem aber darf die Gefahr nicht unterschätzt werden, dass sich die Situation insbesondere nach dem allmählichen und schliesslich vollständigen Abzug der amerikanischen Truppen, der an sich gutzuheissen ist, verschärfen könnte - dies vor allem dann, wenn die irakische Regierung versucht, sich Iran anzunähern, was aus innenpolitischen Gründen durchaus denkbar ist. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Ashraf laufen dann Gefahr, im Zuge der Erneuerung der iranisch-irakischen Beziehungen einem Tauschhandel zwischen diesen Ländern zum Opfer zu fallen, wenn sie nicht gleich als Geiseln benutzt werden, um Druck auf die OMPI zu machen. Vonseiten der Europäer und der Amerikaner ist in einem derartigen Fall jedoch wenig Hilfe zu erwarten, da sich die Regierungen (im Gegensatz zu einigen wenigen herausragenden Parlamentsmitgliedern) gegenüber dieser Organisation zynisch, feige und inkompetent gezeigt haben. Es bedurfte unter anderem wiederholter Gerichtsentscheide gegen mehrere europäische Regierungen, damit diese nicht - gegen alle Vernunft - länger auf ihrem Standpunkt verharrten, die OMPI sei eine terroristische Bewegung. Die Schweiz hat bei dieser skandalösen Praxis nicht mitgemacht und sich würdig verhalten. Kazem Radjavi hatte in der Schweiz Aufnahme gefunden, als er am 24. April 1990 im waadtländischen Coppet von einigen von Khomeini abgesandten Killern kaltblütig erschossen wurde. Daraufhin hat unser Land sein Möglichstes getan, um die Mörder ausfindig zu machen und zu verhaften. Bundesrat Arnold Koller setzte sich persönlich in diesem Fall ein, musste jedoch aufgeben, als die französischen Geheimdienste unter Minister Pasqua den Mördern zur Flucht verhalfen. Die Schweiz darf heute nicht klein beigeben und muss mit demselben Einsatz für die Bewohnerinnen und Bewohner von Ashraf einstehen, sollten diese in ihrer schlimmen Lage wie üblich der allgemeinen Gleichgültigkeit zum Opfer fallen.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von der Lage, in welcher sich die schätzungsweise 3200 Mitglieder der Modjahedin e-Khalq Organisation (MKO) im Camp Achraf befinden. Sie fallen unter den Schutz des internationalen Rechts, und die Entwicklung wird vom UNHCR laufend beobachtet. Insbesondere sind die Menschenrechte und das Non-Refoulement-Prinzip zu respektieren. Der Bundesrat erwartet von den für das Schicksal dieser Personen zuständigen Behörden die Einhaltung des anwendbaren Völkerrechtes.</p><p>2. Bei der MKO handelt es sich um eine Organisation, welche bis etwa Beginn der Neunzigerjahre mit gewaltsamen Mitteln die iranische Regierung bekämpft hat und jahrelang unter dem Schutz des irakischen Ex-Diktators Saddam Hussein stand. Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die irakische Regierung angekündigt hat, MKO-Mitglieder nicht in Länder zu schaffen, in denen sie von Verfolgung bedroht würden. Problematisch ist die Haltung der MKO-Führung, welche pragmatische Lösungen erschwert, indem sie Mitglieder mit Aufenthaltsbewilligungen für Drittländer am Verlassen des Camps hindert.</p><p>3. Der Bundesrat wird die Entwicklungen bezüglich Camp Ashraf auch weiterhin genau verfolgen und sich im Rahmen seiner bilateralen Kontakte mit den irakischen Behörden für die Einhaltung des Völkerrechts einsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er über die zunehmende Verschlechterung der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner von Ashraf informiert?</p><p>2. Teilt er meine Besorgnis darüber, dass die Bewohnerinnen und Bewohner von Ashraf Opfer eines politischen bzw. zwischenstaatlichen "Kuhhandels" werden könnten - aufgrund des Drucks, den das iranische Regime auf die irakische Regierung ausübt, oder schlicht und einfach wegen der Gleichgültigkeit der internationalen Gemeinschaft?</p><p>3. Welche vorsorglichen Massnahmen oder schlimmstenfalls Schutzvorkehrungen kann unser Land im notwendigen Umfang vorsehen?</p>
  • Stadt Ashraf. Gefährdung iranischer Oppositioneller in Irak
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der nördlich von Bagdad gelegenen Stadt Ashraf halten sich Gegner des derzeitigen iranischen Regimes auf, die der Organisation der iranischen Volksmudschahidin ("Organisation des moudjahidines du peuple iranien", OMPI) angehören. Die OMPI wurde namentlich von Kazem Radjavi gegründet, einem Gegner des Schah-Regimes. Er wurde nach dem Sturz der Pahlavi-Dynastie iranischer Botschafter und ging ab 1982 wieder in die Opposition, als das Regime in den Islamismus abdriftete. Die Mitglieder der OMPI waren also fast ständig Verfolgungen durch die jeweilige iranische Staatsführung ausgesetzt. Die Niederlassung eines grossen Teils der Exiloppositionellen in Ashraf hat umso grössere Bedeutung, als die Nähe zu Iran eine weniger tiefgreifende Entwurzelung mit sich bringt, als sie beispielsweise mit einem Exil in Übersee verbunden wäre, und die Exil-Iraner im Gegenteil nach Jahrzehnten der Verbannung in Ashraf Wurzeln schlagen konnten. Zudem können sie Kontakte mit einigen in Iran verbliebenen Bekannten und Verwandten aufrechterhalten.</p><p>Die heutigen irakischen Behörden verhalten sich gegenüber den Exil-Iranern jedoch immer weniger korrekt. Zurzeit sind zwar keine schwerwiegenden Angriffe zu befürchten, obschon die Übergriffe seitens der Polizei - anscheinend insbesondere in Form von körperlicher Gewalt, der Blockade von Treibstofflieferungen und des Unterbindens von Familienbesuchen - und der schwindende Schutz vor iranischen Angriffen auf Ashraf bereits ernstzunehmende Vorzeichen sind. Vor allem aber darf die Gefahr nicht unterschätzt werden, dass sich die Situation insbesondere nach dem allmählichen und schliesslich vollständigen Abzug der amerikanischen Truppen, der an sich gutzuheissen ist, verschärfen könnte - dies vor allem dann, wenn die irakische Regierung versucht, sich Iran anzunähern, was aus innenpolitischen Gründen durchaus denkbar ist. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Ashraf laufen dann Gefahr, im Zuge der Erneuerung der iranisch-irakischen Beziehungen einem Tauschhandel zwischen diesen Ländern zum Opfer zu fallen, wenn sie nicht gleich als Geiseln benutzt werden, um Druck auf die OMPI zu machen. Vonseiten der Europäer und der Amerikaner ist in einem derartigen Fall jedoch wenig Hilfe zu erwarten, da sich die Regierungen (im Gegensatz zu einigen wenigen herausragenden Parlamentsmitgliedern) gegenüber dieser Organisation zynisch, feige und inkompetent gezeigt haben. Es bedurfte unter anderem wiederholter Gerichtsentscheide gegen mehrere europäische Regierungen, damit diese nicht - gegen alle Vernunft - länger auf ihrem Standpunkt verharrten, die OMPI sei eine terroristische Bewegung. Die Schweiz hat bei dieser skandalösen Praxis nicht mitgemacht und sich würdig verhalten. Kazem Radjavi hatte in der Schweiz Aufnahme gefunden, als er am 24. April 1990 im waadtländischen Coppet von einigen von Khomeini abgesandten Killern kaltblütig erschossen wurde. Daraufhin hat unser Land sein Möglichstes getan, um die Mörder ausfindig zu machen und zu verhaften. Bundesrat Arnold Koller setzte sich persönlich in diesem Fall ein, musste jedoch aufgeben, als die französischen Geheimdienste unter Minister Pasqua den Mördern zur Flucht verhalfen. Die Schweiz darf heute nicht klein beigeben und muss mit demselben Einsatz für die Bewohnerinnen und Bewohner von Ashraf einstehen, sollten diese in ihrer schlimmen Lage wie üblich der allgemeinen Gleichgültigkeit zum Opfer fallen.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von der Lage, in welcher sich die schätzungsweise 3200 Mitglieder der Modjahedin e-Khalq Organisation (MKO) im Camp Achraf befinden. Sie fallen unter den Schutz des internationalen Rechts, und die Entwicklung wird vom UNHCR laufend beobachtet. Insbesondere sind die Menschenrechte und das Non-Refoulement-Prinzip zu respektieren. Der Bundesrat erwartet von den für das Schicksal dieser Personen zuständigen Behörden die Einhaltung des anwendbaren Völkerrechtes.</p><p>2. Bei der MKO handelt es sich um eine Organisation, welche bis etwa Beginn der Neunzigerjahre mit gewaltsamen Mitteln die iranische Regierung bekämpft hat und jahrelang unter dem Schutz des irakischen Ex-Diktators Saddam Hussein stand. Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die irakische Regierung angekündigt hat, MKO-Mitglieder nicht in Länder zu schaffen, in denen sie von Verfolgung bedroht würden. Problematisch ist die Haltung der MKO-Führung, welche pragmatische Lösungen erschwert, indem sie Mitglieder mit Aufenthaltsbewilligungen für Drittländer am Verlassen des Camps hindert.</p><p>3. Der Bundesrat wird die Entwicklungen bezüglich Camp Ashraf auch weiterhin genau verfolgen und sich im Rahmen seiner bilateralen Kontakte mit den irakischen Behörden für die Einhaltung des Völkerrechts einsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er über die zunehmende Verschlechterung der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner von Ashraf informiert?</p><p>2. Teilt er meine Besorgnis darüber, dass die Bewohnerinnen und Bewohner von Ashraf Opfer eines politischen bzw. zwischenstaatlichen "Kuhhandels" werden könnten - aufgrund des Drucks, den das iranische Regime auf die irakische Regierung ausübt, oder schlicht und einfach wegen der Gleichgültigkeit der internationalen Gemeinschaft?</p><p>3. Welche vorsorglichen Massnahmen oder schlimmstenfalls Schutzvorkehrungen kann unser Land im notwendigen Umfang vorsehen?</p>
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