Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften (2)

ShortId
09.3354
Id
20093354
Updated
28.07.2023 14:06
Language
de
Title
Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften (2)
AdditionalIndexing
66;24;Steuerabzug;energetische Sanierung von Gebäuden;Renovation;Energieeinsparung
1
  • L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K0705030305, Renovation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Besonders Altbauten, die vor 1980 errichtet wurden, haben ein erhebliches Potenzial zur Reduktion der CO2-Emissionen und zur Reduktion des Energieverbrauchs. Dieses Potenzial wird durch die heutige Sanierungsrate und Art und Umfang der Sanierung ungenügend ausgeschöpft.</p><p>Das heutige Steuerrecht ist ein Hemmnis für umfassende energetische Sanierungen, da die Investitionen nur in dem Jahr der effektiven Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind. Für Privatbesitzer bedeutet dies, dass sie zwar im Renovationsjahr oft gar keine Steuern zahlen, im Folgejahr aber bereits wieder voll steuerpflichtig sind. Deshalb wird mit kleinen Sanierungsschritten gearbeitet, die über mehrere Jahre verteilt werden und somit eine sinnvolle energetische Gesamtsanierung verhindern.</p><p>Die Möglichkeit, Kosten einer Gesamterneuerung über z. B. drei bis fünf Jahre verteilt in der Steuererklärung beim Liegenschaftsaufwand in Abzug zu bringen, bringt dem Hausbesitzer einen erheblichen Zusatzanreiz zur energetischen Gesamtsanierung. Das Abschreiben einer Investition über mehrere Jahre ist in der Wirtschaft üblich und im Steuerrecht andernorts ebenfalls zugelassen. Da gleichzeitig die Umsätze des Bau- und Baunebengewerbes steigen, dürften die Nettofiskalausfälle beschränkt bleiben. Durch das Steuerharmonisierungsgesetz (SR 642.14) wird sichergestellt, dass die gleiche Abzugsmöglichkeit auch für die Staatssteuern besteht.</p>
  • <p>Beim vorliegenden Vorstoss handelt es sich um eine wortgetreue Neuauflage einer von Nationalrat Filippo Leutenegger am 20. Juni 2007 eingereichten Motion (07.3385). Diese ist vom Ständerat in der Herbstsession 2008 in einen Prüfungsauftrag an den Bundesrat umgewandelt worden. Die Bestätigung durch den Zweitrat steht noch aus. Es besteht deshalb kein weiterer Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Werterhaltende sowie der Energieeffizienz und dem Umweltschutz dienende Investitionen gemäss der Verordnung über den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer (SR 642.116) sollen neu verteilt über mehrere Jahre und nicht nur im Jahre der Investition möglich sein.</p>
  • Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften (2)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Besonders Altbauten, die vor 1980 errichtet wurden, haben ein erhebliches Potenzial zur Reduktion der CO2-Emissionen und zur Reduktion des Energieverbrauchs. Dieses Potenzial wird durch die heutige Sanierungsrate und Art und Umfang der Sanierung ungenügend ausgeschöpft.</p><p>Das heutige Steuerrecht ist ein Hemmnis für umfassende energetische Sanierungen, da die Investitionen nur in dem Jahr der effektiven Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind. Für Privatbesitzer bedeutet dies, dass sie zwar im Renovationsjahr oft gar keine Steuern zahlen, im Folgejahr aber bereits wieder voll steuerpflichtig sind. Deshalb wird mit kleinen Sanierungsschritten gearbeitet, die über mehrere Jahre verteilt werden und somit eine sinnvolle energetische Gesamtsanierung verhindern.</p><p>Die Möglichkeit, Kosten einer Gesamterneuerung über z. B. drei bis fünf Jahre verteilt in der Steuererklärung beim Liegenschaftsaufwand in Abzug zu bringen, bringt dem Hausbesitzer einen erheblichen Zusatzanreiz zur energetischen Gesamtsanierung. Das Abschreiben einer Investition über mehrere Jahre ist in der Wirtschaft üblich und im Steuerrecht andernorts ebenfalls zugelassen. Da gleichzeitig die Umsätze des Bau- und Baunebengewerbes steigen, dürften die Nettofiskalausfälle beschränkt bleiben. Durch das Steuerharmonisierungsgesetz (SR 642.14) wird sichergestellt, dass die gleiche Abzugsmöglichkeit auch für die Staatssteuern besteht.</p>
    • <p>Beim vorliegenden Vorstoss handelt es sich um eine wortgetreue Neuauflage einer von Nationalrat Filippo Leutenegger am 20. Juni 2007 eingereichten Motion (07.3385). Diese ist vom Ständerat in der Herbstsession 2008 in einen Prüfungsauftrag an den Bundesrat umgewandelt worden. Die Bestätigung durch den Zweitrat steht noch aus. Es besteht deshalb kein weiterer Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Werterhaltende sowie der Energieeffizienz und dem Umweltschutz dienende Investitionen gemäss der Verordnung über den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer (SR 642.116) sollen neu verteilt über mehrere Jahre und nicht nur im Jahre der Investition möglich sein.</p>
    • Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften (2)

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